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Unterhalt für Studierenden / bald Angestellter mit Schulden?

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(@mustervater)
Schon was gesagt Registriert

hallo

ich Studiere gerade und bin kurz vor dem Abschluss.

wärend des Studium hat die KM  , mit der ich geschlafen hatte, mitgeteilt das sie Schwanger ist.

Ich entschuldige mich wenn ich Fragen stelle die schon einmal gestellt worden aber in der Suche fühlte ich mich nicht wiedergefunden.

Seit der Geburt zahle ich einen Freiwilligen unterhalt von 115 euro und habe damit zu meinen Bafög schulden noch einges angesammelt.

ich wusste  bisher auch nicht ob ich überhaubt Unterhalt zahlen muss da ich ja gar kein Einkommen hatte. ober ob dies von der Unterhaltsvorschusskasse einfach nur vorgestreckt wird und ich am Ende einfach von dehen eine Rechnung erhalte.

oder ob ich für Sie auch irgenwie Unterhalt zahlen muss. den sie möchte 2-3 jahre auf unser Kind aufpassen. und nicht nach 14 Monaten wieder arbeiten gehen.
ich habe aus den Beiträgen geschlossen das ich nur für Unterhalt der KM aufkommen muss wenn ich mit ihr verheiratet gewessen wäre. oder?

nun wie es aussieht

ich werde hoffentlich bald eine arbeitsstelle gefunden haben.

wie soll ich vorgehen wenn die KM mich auf mehr Unterhalt drängt diese Andeutungen hat sie unlängst gemacht.

1. sollte ich es auf einen Prozess ankommen lassen? um endlich Gewissheit zu haben.
2. ich war schon einmal bei einer Vaterschaftsberatung da wurde mir gerraten mit der KM zusammen dort vereinbarungen zu treffen damit man klare struckturen hat. wie steht ihr dazu ist das sinnvoll? womit kann ich sie überreden damit sie mitkommt?
3. machen Schulden einen unterschied beim Unterhalt nach düsseldorfer tabelle?

4. ist es am sinnvollsten einfach nach der düsseldorfer tabelle zu gehen einfach den dann fälligen Betrag abzulesen und zu bezahlen`? und zusätzlichen rechtskosten aus dem weg zu gehen.

Informationshalber:
der KM und Kind geht es gut. sie leben in Eigentum und haben auch sonst weit bessere Finanzen als ich.
Ich habe leider ein äusserst anstrengendes verhältnis zur KM. und irgendwie immer wieder Angst das sie ausrastet.
und mich bedroht da sie am längeren hebel sitzt.
ich bin als Vater eingetragen.
ich habe kein sorgerecht (da hat sie mich schon einmal getäuscht)
und habe ihn jedes 2 Wochenende bei mir.

gruß und ein danke die sie das durchlesen

Mustervater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2012 11:29
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

grundsätzlich schuldest du dem Kind den Mindestunterhalt und bist du auch der KM gegenüber in den ersten drei Lebensjahren zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet, wozu du aber derzeit offenbar nicht leistungsfähig bist. Das ändert sich, sobald du berufstätig bist. Die Tilgungsraten deines Bafögdarlehens kannst du geltend machen, sobald du sie zahlen musst. Dein Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 950 €, gegenüber der KM 1050 €.

Gruß
Emilian

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 12:26
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin und willkommen Mustervater,

und habe ihn jedes 2 Wochenende bei mir.

Das ist grundsätzlich schon mal eine gute Nachricht, sofern sie Dir keine Steine in den Weg legt, was den Umgang betriftt.

1. sollte ich es auf einen Prozess ankommen lassen? um endlich Gewissheit zu haben.

Gerichtliche Schritte sollten in allen diesen Dinge der allerletzte Weg sein.

KU bist Du schuldig  und BU wie von Emilian geschrieben auch, in Höhe dessen was du leisten kannst (und informiere Dich vorab mal über "gesteigerte Erwerbsobliegenheit")

Solltest Du Dich mit der KM einigen können, so kann dies auch ohne offizielle stellen gehen

2. ich war schon einmal bei einer Vaterschaftsberatung da wurde mir gerraten mit der KM zusammen dort vereinbarungen zu treffen damit man klare struckturen hat. wie steht ihr dazu ist das sinnvoll? womit kann ich sie überreden damit sie mitkommt?

Dies ist sinnvoll.

Hier:

ich habe kein sorgerecht (da hat sie mich schon einmal getäuscht)

würde ich allerdings keine Abstriche machen. Ihr seid beide Eltern und beide für das Kind verantwortlich. Du willst Dich der Pflicht entgegenstellen, Umgang wahrnehmen und zahlen. Daher sollte sie nicht das ASR haben und alles alleine entscheiden (ok, wird in den meisten Fällen eh so kommen) aber GSR ist, zum Wohle des Kindes vorteilhaft.

Je mehr Dinge Du direkt mit der KM regeln kannst, desto besser.

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 13:04
(@bagger1975)

Servus mustervater,

wie bereits geschrieben, solltest Du es in der geschilderten Situation besser nicht auf einen Unterhaltsprozess ankommen lassen. Es besteht Gewissheit, dass Du grds. dem Kind und der KM zum Unterhalt verpflichtet bist.

Auf Dein Studium wirst Du Dich nicht dauerhaft berufen können, Stichwort: "gesteigerte Erwerbsobliegenheit". Du hast vorrangig für Deine Leistungsfähigkeit zu sorgen.

Was hast Du denn für Jobaussichten bei welchem Studium? Auf Orthographie und Interpunktion solltest Du bei allenfallsigen Bewerbungen definitv achten.

Viele Grüsse   

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 14:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Muster,

wärend des Studium hat die KM, mit der ich geschlafen hatte, mitgeteilt das sie Schwanger ist.

Sicher, dass Du als einziger Kindsvater in Frage kommst? Natürlich sollst Du zu Deiner Verantwortung stehen, nur werde ich bei solchen Beschreibungen doch immer etwas hellhörig. Das Ganez klingt jetzt auch nicht so, als ob ihr (oder zumindest Du) schon einen konkreten Kinderwunsch gehabt hattet. Ich würde hier  noch mal einen unkomplizierten Vaterschaftstest machen lassen - nicht um sich aus der Verantwortung zu stehlen, sondern einfach um auf Nummer zu gehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 14:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung auch noch mal die Frist für die Anfechtung einer Vaterschaft: Diese beträgt 2 Jahre. Auch dies solltest Du noch mal in Deine Überlegungen mitaufnehmen. Vaterschaftstests kannst Du z.B. in der Apotheke erwerben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 14:52
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

wie soll ich vorgehen wenn die KM mich auf mehr Unterhalt drängt diese Andeutungen hat sie unlängst gemacht.

Solange du keine Arbeitsstelle hast, wird bei dir nur schwer was zu holen sein. Frag mal die KM wie sie sich das vorstellt.
Fakt ist, du wirst dank dem deutschen Familien(un)recht noch lange genug Unterhalt zahlen dürfen, ob dir das derzeitig "freiwillig" gezahlte jemand dankt ist die andere Frage für mich.

Ich habe leider ein äusserst anstrengendes verhältnis zur KM. und irgendwie immer wieder Angst das sie ausrastet.
und mich bedroht da sie am längeren hebel sitzt....
ich habe kein sorgerecht (da hat sie mich schon einmal getäuscht)

Das klingt für mich schonmal schlecht. Ein "anstrengendes Verhältnis" ist wohl "normal", aber wieso hast du "Angst, dass sie ausrastet"? Was sollte denn schlimmstenfalls passieren?

MfG L

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 18:01
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo L.,

folgenden Satz von dir finde ich nicht sehr konstruktiv und auch inhaltlich fragwürdig:

Solange du keine Arbeitsstelle hast, wird bei dir nur schwer was zu holen sein. Frag mal die KM wie sie sich das vorstellt.

Warum sollte deiner Meinung nach sich KM mit 18 Monate alten Baby überhaupt vom KM fragen lassen, wie sie sich was vorstellt? Du kannst sicher sein, dass von denjenigen Vätern, die sich hier zu Wort melden, jeder einzelne so seine Erfahrungen mit dem deutschen Unterhaltsrecht und/oder  den Familiengerichten gemacht hat und derzeit macht, aber ich behaupte mal, dass kaum einer von ihnen seine grundsätzliche Unterhaltspflicht in Frage stellt. Ich nehme an, auch du nicht. Oder ist das deiner Meinung nach schon "Familien(un)recht"?

Der TS wurde hier schon auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit hingewiesen, und dass es damit ziemlich ungemütlich für den UH-Pflichtigen werden kann, ist bekannt. Dass es das für den TS bisher noch nicht war, liegt entweder an der Uninformiertheit der KM oder eben daran, dass sie der Situation des KV Verständnis entgegenbringt.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 19:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Emilian, es gab im letzten Jahr ein Urteil vom BGH, wo ein einem Studenten auch zugebilligt wurde, sein Studium abzuschließen.
Trotz Unterhaltspflicht.
Und gerade wenn der TO ja schon fast fertig ist, ist das ja auch durchaus sinnvoll.
Er sollte der Mutter natürlich anbieten, sie ansonsten in jeder Hinsicht bei der Betreuung und Versorgung des Kindes zu unterstützen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 19:13
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

Emilian, es gab im letzten Jahr ein Urteil vom BGH, wo ein einem Studenten auch zugebilligt wurde, sein Studium abzuschließen.

Das ist ein wichtiger und hilfreicher Hinweis! Und auch sonst bin ich ganz deiner Meinung.

Was mich an Lennox' Äußerung gestört hat, hab ich, glaub ich deutlich gemacht.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 19:38




(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

..ich behaupte mal, dass kaum einer von ihnen seine grundsätzliche Unterhaltspflicht in Frage stellt. Ich nehme an, auch du nicht. Oder ist das deiner Meinung nach schon "Familien(un)recht"?

Das kam vlt. etwas undeutlich rüber meinerseits. Ich stelle KU auch in keinster Weise in Frage, lediglich die Zahlungsfähigkeit des KV.

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 20:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

auf die Gefahr hin, mal wieder eine Grundsatzdebatte loszutreten:

Ich stelle KU auch in keinster Weise in Frage (...)

Ich schon - denn auch wenn es zu 100% politisch inkorrekt ist, stelle ich dieses System von KU-Zahlungen sehr wohl in Frage, und zwar aus folgendem Grund:

Dieser Pesthauch von Staat giebt uns Vätern keinerlei (!) Mitspracherecht hinsichtlich der Frage, ob wir die Pflicht gegenüber unseren Kindern durch persönliche Betreuung oder durch das Abliefern von Bargeld erfüllen; denn wenn die KM es so will, dann sind wir Zahlväter und nichts weiter, und dies mit vollster Unterstützung für die Mütter durch Politik und Justiz. Daher ist, in meinen Augen, das Abliefern von Geld eine rein juristische, aber definitiv keine moralische Pflicht. Wir Väter könnten unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Kindern auch anders erfüllen als durch das monatliche Abliefern von Geldscheinen, und für die Kinder wäre das i.d.R. auch besser - wenn, ja wenn man uns denn diese Möglichkeit ließe.

Wäre das Wechselmodell der Standard, und würde ein Mann das dann nicht mitmachen wollen oder können, dann läge der Fall anders - denn dann könnte man mit Fug und Recht sagen: Wer sich als Vater der persönlichen Betreuung seiner Kinder verweigert, der hat dann die moralische Pflicht, wenigstens finanziell für seine Kinder zu sorgen. Solange aber der Goldstandard in diesem feinen Staat nicht "Wechselmodell", sondern "Unterhaltssklaverei" heißt, können sich sämtliche Appelle ans Gewissen der Väter, dass sie doch bittschön unter allen Umständen den Unterhalt zu zahlen hätten, meinetwegen gerne irgendwohin verkriechen, wo ewige Dunkelheit herrscht.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 20:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 20:41
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Malachit

auch wenns nicht so ganz hierher passt: mir ging bei deinen Worten so einiges durch den Kopf:

- ein Wechselmodell als Normalmodell nach einer Trennung löst viele Probleme, die durch Kinderbesitzer entstehen, weil die Eltern sich dadurch mehr auf gleicher Augenhöhe begegnen würden als jetzt
- ein Wechselmodell löst aber nicht das Problem, dass Kinder trotzdem Geld kosten 😉
-

und ich stelle mir sehr viele Väter vor, (die sich allerdings nicht unbedingt hier im Forum rege beteiligen, also bitte, liebe aktive männliche Vatersein-Schreiber, fühlt euch nicht angesprochen), die dann wie folgt vorgehen: eine Woche Papa-Kind - voller Spaß, Mac D, und Aktion... eine Woche Mama-Kind: Mist, die Arzttermine sind fällig, Kind braucht neue Klamotten, und die Schulsachen müssen eingekauft werden. Es kann auch andersherum sein, klar  :exclam:

Sicher etwas überspitzt dargestellt, aber gerade das ist sicher einer der häufigen Trennungsgründe - einer lässt es sich gut gehen, und der andere organisiert die diversen lebensnotwendigen Kleinigkeiten - und damit meine ich jetzt nicht das "Klassische Einverdienermodell" ... da wäre diese Rollenverteilung ja auch irgendwie gerechtfertigt.  Außerdem können konträre Erziehungsstile auch zur Destabilisierung des Kindes beitragen (leider).  Wobei ich jetzt nicht meine, die Mutter wüsste alles besser, es kann ja genauso gut der Vater sein, der es besser hinkriegt. Auch hier will ich nicht falsch verstanden werden.

Also - Wechselmodell ist sicher toll, aber birgt auch viel Potenzial für Streit. Wahrscheinlich leider genauso viel wie die jetztige Variante.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 20:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ginnie, wir hatten das hier ja schon ein paar Mal und wir sollten den Faden auch nicht wieder zweckentfremden, nur Malachit propagiert sicher nicht, dass Väter sich drücken sollen nur sind eben beide Eltern zunächst mal in gleicher Weise für die Betreuung und finanzielle Versorgung ihrer Kinder verantwortlich.
Jeder betreut und jeder bezahlt.
Wenn man sich auf was anderes einigt, gut.
Und wenn einer einen Teil seiner Aufgabe nicht erbringt, z.B. die Betreuung, dann muss er eben entsprechend mehr zahlen.

Das Problem ist einfach, das Väter eben grundsätzlich auf ihre Funktion als Zahlknecht reduziert werden und das ist schlicht falsch.

Deswegen habe ich auch etwas gegen das Hohelied auf die Selbstverständlichkeit der alleinigen Unterhaltszahlung.
Die Anteilige ist völlig ok.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 21:03
(@mustervater)
Schon was gesagt Registriert

danke für die vielen informationen und die kleine grundsatz debatte

mir jeden falls tut es auch mal gut

dann fange ich auch direkt mit den Rückfragen an

1. Betreuungsunterhalt
muss dieser gezahlt werden ? kann die KM darauf verzichten ? zieht ihn die AG ein oder muss ich ihn überweisen?
Hintergrund ein Kindergarten platz gab es für meinen sohn . nur hat die KM ihrer Arbeitstelle mitgeteilt das sie 3 Jahre zu haus bleiben möchte hätte aber schon nach belieben wieder arbeiten gehen können.

@ bagger

ich habe keinen Test gemacht obwohl ich schon seit es den kleinen gibt darüber nachdenke.
ich war nie mit der KM zusammen und ich hatte defenitiv keinen Kinderwunsch. die trauige geschichte wollte ich nur nicht teil des threads werden lassen.
so ein test geht aber nicht einfach so oder ? hier muss die Mutter mit einverstanden sein oder?

@Ingo30
mit Angst mein ich das ich noch mehr Probleme bekommen möchte bzw diese noch per Gericht einklagen möchte.
und meine Beziehung zur KM nicht noch weiter strapazieren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2012 18:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mustervater!

so ein test geht aber nicht einfach so oder ? hier muss die Mutter mit einverstanden sein oder?

Hättest Du denn die Möglichkeit, DNA-Material des Kindes zu beschaffen/einzuschicken?
Der Test ist bei Durchführung ohne Erlaubnis der KM nicht gerichtlich verwertbar... würde aber Dir zur Entscheidungsfindung (z.B. ob gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft) weiter helfen.
Oder andersrum...wenn KM sich sicher ist, dass Du der biologische  Vater bist, hat sie sicher auch nix dagegen, würdest Du zur Feststellung 200-300 Oyro für einen privaten Test verballern (ist ja schliesslich Dein Geld). 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2012 18:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mustervater,

1. Betreuungsunterhalt
muss dieser gezahlt werden ? kann die KM darauf verzichten ?

So lange die Dame nicht in irgendwelche Sozialtöpfe reingreift, könnt ihr zwei natürlich vereinbaren, was immer ihr wollt. Wenn sie aber meint, sie könne dir gegenüber auf Betreuungsunterhalt verzichten und sich statt dessen Hartz IV holen, dann wird die ARGE relativ zeitnah von dir wissen wollen, ob bzw. in welchem Maße du doch Betreuungsunterhalt leisten kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2012 19:10
(@pikmin)
Schon was gesagt Registriert

ich Studiere gerade und bin kurz vor dem Abschluss.

Dann mal gutes Bestehen!

ich wusste  bisher auch nicht ob ich überhaubt Unterhalt zahlen muss da ich ja gar kein Einkommen hatte. ober ob dies von der Unterhaltsvorschusskasse einfach nur vorgestreckt wird und ich am Ende einfach von dehen eine Rechnung erhalte.

In aller Eile: In der Zeit, in der du studierst, kannst du keinen Unterhalt zahlen. Das geht nicht. Punkt. Vor allem dann nicht, wenn du bereits BAFöG bekommst und damit deine Bedürftigkeit bereits amtlich bestätigt hast. Kurz: Wo nichts zu holen ist, verliert der Kaiser sein Recht.

Ich habe ebenfalls als Student ein Kind "bekommen" und musste mich recht fix mit der Gesetzeslage vertraut machen. Ich habe es auf einen mittelmäßigen Krieg mit dem JA ankommen lassen, die für dsa Kind Unterhaltsvorchuss bezahlt haben. Mein Einkommen war auf 800 Mark eingegrenzt und Basta. Damit war ich zunächst außerhalb von irgendwelchen Schwierigkeiten. Das JA hat gedroht, ich habe gedroht - aber klagen wollten die auch nicht. 🙂 Gibt auch einen guten Grund dafür 🙂

Egal. Als ich mit dem Studium zu Ende war, wollte das JA mittlerweile 5000 Euro haben. Ratenzahlung, klar. Kurzer Hinweis meiner Seite, dass ich in der Zeit als Student ein Mangelfall war und notfalls damit vor Gericht ziehe - §406 oder 416 ist das gewesen, genaueres per PN. Zwei Tage späte: Keine Kosten, kein Unterhalt zu zahlen. Amtlich bestätigt. Auf Wunsch kann ich dir das Prozedere genau erklären, per PN oder Telefon. Wichtig ist: Kein Cent darf an das Ja geflossen sein, oder über eine Kasse gezahlt worden sein. Dann kommst du so aus der Sache raus. Klar, Sozialstaar vielen Dank, werden die einen Munkeln .... aber meine 5 Mille sind gegenüber griechischen Haushaltslöchern, Wulff-Renten und sonstigens Gedöns echte Peanuts.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 00:47
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

[

Klar, Sozialstaar vielen Dank, werden die einen Munkeln .... aber meine 5 Mille sind gegenüber griechischen Haushaltslöchern, Wulff-Renten und sonstigens Gedöns echte Peanuts.

Was haben Wulff-Renten und griechische Haushaltslöcher mit deinem Kind zu tun.

Ist doch schön, wenn andere Menschen, nämlich die Steuerzahler - du nicht, aber z.B. ich und Millionen andere - dafür gesorgt haben, dass dein Kind genug zum Essen und Anziehen hatte. DU bist echt ein Held, wenn du das dann nachher, wenn DU nach dem Studium gut verdienst, nicht zurück zahlst.

Ohne Grüße,
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 02:05




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