Hallo zusammen,
ich bin seit 3,5 Jahren von meiner Exfrau getrennt, und seit 1,5 Jahren geschieden. Ein halbes Jahr vor der Scheidung ist meine Ex in die nähe ihrer Eltern gezogen, somit habe ich jetz eine einfache Distanz von 480km zu bewältigen um die Kinder zu besuchen, was mit enormen Kosten meinerseits verbunden ist.
Wir haben 2 Kinder aus unserer Ehe (6 und 8 Jahre alt) die bei ihr im Haushalt leben. Ich zahle für beide Kinder den Mindestunterhalt von je 291€, und für meine Exfrau bis dato nichts, da sie bis jetzt Vollzeit arbeiten war. Durch ihre Vollzeitbeschäftigung waren die Kinder nach der Schule/Kiga im Hort/Nachschulischen Betreuung.
Bis vor 2 Monaten wurde um eine beiteiligung meinerseits an den daraus entstehenden Mehrkosten (jetzt 2x nachschulische Betreuung, da der kleine jetzt in die Schule geht = á 152€) gestritten. Seit 2 Monaten ist komischerweise Ruhe... und ich weiss auch warum:
Seit Oktober 2012 hat sie einen neuen Freund, mit dem sie seit März 2013 zusammenwohnt. Nun ist sie von ihrem Freund schwanger & geht laut Aussage meiner Kinder seit Dezember nichtmehr arbeiten. Die Kinder gehen ebenfalls nichtmehr in die Nachschulische Betreuung.
Meine Frage nun: Wie wirkt sich das auf MICH aus? Die streiterei um die zu zahlenden "Mehrkosten" entfällt jetzt glücklicherweise, aber was ist mit dem Unterhalt für Sie? Muss/Müsste ich da jetzt etwas zahlen?
Lieben Gruß
peddy4711
Hallo!
Leider ist das ein Fall der sich nicht verlässlich beantworten lässt.
Im Prinzip ist es so, das die KM keinen UH-Anspruch aufgrund der Schwangerschaft von ihrem neuen Partner hat - letzterer ist für den UH zuständig.
ABER: Das hindert Familiengerichte nicht daran in einzelnen Fällen zu dem weisen Schluss zu kommen das die KM zwar in der Tat keinen UH-Anspruch gegen ihren Ex hat, dies aber durch die dann auftretende Geldknappheit überaus negative Auswirkungen auf die Kinder hat, also doch UH zu zahlen ist ...
Moin peddy,
ich würde in Sachen "nachehelicher Unterhalt" vorsichtig Entwarnung geben: Die so genannte Unterhaltskette ist nach 3,5 Jahren Trennung und 1,5 jahre nach dem Scheidungstermin gerissen, sofern nicht ausdrücklich eine UH-Klage anhängig gemacht wurde. Die bislang strittige Kostenbeteiligung für die nachschulische Betreuung hat damit nichts zu tun; das war einfach unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf für die Kinder; keine Unterhaltsleistung für die Ex.
Ein Gericht hätte einige Mühe, eine juristisch halbwegs wasserdichte und OLG-feste Begründung dafür zu liefern, dass Du den durch von einem Dritten verursachte Schwangerschaft Deiner Ex-Gattin für diese jetzt plötzlich Unterhalt bezahlen sollst. Ich persönlich kenne keinen solchen Fall.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Die bislang strittige Kostenbeteiligung für die nachschulische Betreuung hat damit nichts zu tun; das war einfach unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf für die Kinder; [...]
In aller Regel ist das kein Mehrbedarf, sondern ein Betreuungsaufwand, der in ihrer Vollzeittätigkeit begründet liegt (bei einer hypothetischen UH-Berechnung für KM wären das auf ihrer Seite abzugsfähige Betreuungskosten).
Aber das Risiko, dass Du nunmehr unterhaltspflichtig gegenüber KM wirst, halte ich analog Martin für vergleichsweise gering.
Gruß
United