Hallo,
Ich benötige einige Ratschläge zum Unterhalt für meine Ex-frau sowie für meine beiden Kinder.
Zur Situation:
Wir sind 2006 rechtkräftig geschieden und haben gemeinsames Sorgerecht. Bisher habe ich, wegen Mangelfall, den Unterhalt für die Kinder mit der Unterhaltsvorschußkasse regeln müssen.
Seit Anfang des Jahres läuft nun eine Unterhaltsstufenklage beim zust. Amtsgericht in deren Verlauf ich zur Auskunfterteilung verurteilt wurde. Bis hierhin alles ok..
Meine erste Frage: Ich bin selbständig und habe zugegebenermaßen ein paar Probleme mit dem FA wodurch eine Auskunfterteilung momentan etwas schwierig ist da alle Steuerbescheide noch auf sich warten lassen. Jetzt habe ich dem Anwalt der KM eine eidesstattlich Versicherung über meine Einkommensverhältnisse angeboten (wohlgemerkt nur erst angeboten). Macht diese Versicherung Sinn und hilft sie in diesem Fall weiter?
Das ich um den Regelsatz für die Kinder nicht herumkomme, egal wie, ist mir in diesem Forum schon aufgegangen. Nun ist aber in dieser Klage auch von Unterhalt fürdie KM die Rede. Diese kann Ihren Unterhalt aber sehr wohl selbst bestreiten und tut dies auch mit Hilfe der Arge und eines Halbtagsjobs. Zudem lebt sie seit 2Jahren mit ihrem neuen LG in einer Wohnung, und es geht allen offensichtlich finanziell gut.
Ich möchte jetzt eigentlich wissen wie ihre Situation aussieht, sprich ob sie diesen Unterhalt von mir überhaupt benötigt. Das die Arge von ihr mehr oder minder betrogen wird ist in meinen Augen ein offenes Geheimniss.
Wie gelange ich also an diese Informationen zu ihrer Einkommens- und "offiziellen" Lebensituation? Reicht hier eine Anfrage an sie oder ihren Anwalt mit der Bitte um Auskunft, oder muß hier zwingend einen Anwalt meinerseits bemüht werden?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten
Liebe Grüße
Twiety
Hallo kleiner gelber Vogel,
wenn du schon Probleme hast, den Mindestunterhalt für deine Kinder aufzubringen, brauchst du dir um Unterhalt für Sylvester sicher keine Sorgen zu machen.
Wenn sie dann auch nachweislich seit 2 Jahren mit ihrem Neuen zusammen lebt, gibt es da eher kein Problem.
Auskunft erteilst du jedenfalls auf Basis deines besten Wissens und Gewissens und nach derzeit bekannten Fakten.
Wenn das den anderen nicht gefällt, müssen sie sich melden.
Um EU zu fordern, muss sie ihre Bedürftigkeit begründen. Du musst nur auf diese Gründe reagieren.
Wichtigste Frage: wie alt sind die Kinder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
man das geht hier aber schnell :thumbup:
Danke dafür!
Die Kids sind 8 und fast 4 Jahre alt.
Begründet wurde dieser Unterhalt meines Wissens nicht, oder ich habe es nicht gemerkt, er wurde nur anhängig gemacht und ich vorsorglich schon einmal in Verzug gesetzt.
Das mit dem Nachweis für das Zusammenleben der beiden ist nicht so einfach, die Arge läßt sich in dieser Hinsicht ja auch täuschen..Ich weiß es zwar, und habe auch anfang des Jahres mal den Briefkasten fotographiert, aber das wird sicher von beiden abgestritten.
Ist Dein Fazit, dass ich erst mal die Gegenseite kommen lassen soll? Oder soll ich eine Begründung erfragen?
Gruß Twiety
Streu erstmal was rein zu deinem Einkommen.
Davon hängt ab, wie viel Mühe du dir beim EU geben musst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sehr unregelmäßig!! aber im Schnitt ca.1100,-€.GLAUBT MIR ABER KEINER!!!
Naja, da müssen sie dir ja schon 240,-€ hinzu dichten, damit du überhaupt den vollen KU bezahlen kannst und bist immer noch Meilen vom EU entfernt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
mich wundert, dass es über eine Stufenklage läuft. Wenn du vorprozessual um Auskunft gebeten wurdest, dann sind die tatsächlich mit deinen Zahlen nicht einverstanden. Eine EV heilt das jetzt nicht mehr. Sollten sie einfach mal so die Klage losgetreten haben, würde ich Mutwilligkeit unterstellen und PKH für die Ex wäre demnach zu versagen.
Um dich zu beruhigen: Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Unterhaltsverpflichtete ein fiktives Einkommen aufgebrummt bekam zwecks Erfüllung einer EU-Pflicht. Du wärst dann der Erste, was ich aber für sehr sehr sehr unwahrscheinlich halte.
Das Gericht wird deine Erklärung zu deinem Einkommen so hinnehmen müssen. Es sei denn, die Gegenseite kann etwas anderes beweisen. Du musst jedenfalls nicht das Nichtvorhandensein beweisen. Wie soll das auch gehen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Morgen.
tja, mit der Stufenklage war so: 1. Auskunftersuchen, welches ich nach besten Wissen erfüllt habe,,2. Klage unter zur Hilfenahme von PKH
Im Rahmen der Stellungnahme zum PKH-Antrag habe ich dem Gericht die Situation geschildert und auch darauf hingewiesen das ich alle Unterlagen die mir zur Verfügung stehen der Gegenseite habe zukommen lassen. PKH ging trotzdem durch.
Ich habe dann erst einmal den Kopf in den Sand gesteckt und das erste Urteil durch Anerkenntniss sozusagen selbst erwirkt. Seltsam erschien mir das eine Stufenklage vor einem anderen LG seinerzeit abgewiesen wurde.Aber egal, ist jetzt wie es ist.
Nun steht das Urteil und ist vorl. vollstreckbar. Wie sieht eine solche Vollstreckung aus? Es kann doch nichts eingefordert werden was ich nicht besitze, oder besser noch nicht. Was kommt da auf mich zu? Oder ist diese Frage schon von Deep im 3. Absatz beantwortet?
Wie sieht es eigentlich aus wenn mir mein Einkommen fiktiv erhöht wird und ich dann nur mit größter Mühe den geforderten Betrag zahle und dann doch vielleicht mal nicht zahlen kann? Eine Zwangsvollstreckung würde fruchtlos bleiben da ich ja sonst auch hätte zahlen können. Wie geht es dann weiter? Muß ich ins Gefängniss?
Ach, und wie bekomm ich die Unterlagen zur Einkommenssituation meiner Ex-Frau? Denke das, wenn ich jetzt in dieser Sache endlich mal aktiv werde, hier auch mal etwas Druck auf die Gegenseite zukommt. Bis jetzt habe ich nur immer alles über mich ergehen lassen und so gut es eben ging mitgewirkt.
Gruß, Twiety
(der langsam Angst bekommt)
Moin,
von wann ist das Urteil?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Verstehe ich es richtig, dass du das ohne RA durchziehst? Angesicht deiner Prägung (Kopf in den Sand gesteckt) halte ich das für einen mehr als fatalen Fehler. Schnapp dir deine vollständigen Unterlagen und dann schnellstens zu einem RA!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
Jetzt hab ich ANGST!!!
OK, bin jetzt erst mal Job und Kinderbedingt bis Mittwoch unterwegs..( Der Kopf bleibt aber trotzdem an der frischen Luft)
In der zwischenzeit hoffe ich auf Eure Antworten bzgl. meiner existenziellen Fragen...Ein paar Ausssagen hierzu könnten oder sollten mich dann auch in die Arme eines RA führen.
Gruß
Twiety
(danbar für alle Infos und evtl Erfahrungen)
hallo und guten tag twiety,...
ja...hab du nur angst!...sie wollen dir an die wäsche und den kragen mußt du selber bügeln,...
...bei deinem einkommen, was bei selbst-und ständigen wirklich schwer zu errechnen ist,..und ich gehe hier von den o.g. 1.100 euronen aus,...solltest du dir einen beratungsschein und einen guten rechtsanwalt organisieren!
lebt deine echse mit einem mann zusammen,(sie verbringen mehr als 50% ihrer freien zeit miteinander)...ist er ihr gegenüber "unterhaltspflichtig",...sie muß dies bei der ARGE melden,...WOHNT er nur bei ihr,...egal...muß sie es trotzdem melden,...dann wird sie wohl miete erhalten...oder läßt DU, mit deinen paar kröten, jemanden 2j bei dir leben?... das ist bei der arge ebenfalls meldepflichtig!
gruß endorphin07