Unterhalt für Kind,...
 
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Unterhalt für Kind, ja oder nein?

 
(@legatos)
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schönes Hallo an die Leser,

wie fang ich an..also..ich war verheiratet und aus dieser Ehe habe ich eine Tochter für die ich Unterhaltspflichtig bin. Sie lebt bei Ihrer Mutter. Leider bin ich Arbeitslos und erhalte Alosengeld2, das deutlich unter 1000Euro im Monat liegt. Meine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt und ich möchte gern wissen zu wieviel Unterhalt ich eigentlich verpflichtet bin zu zahlen?
Das was ich jetzt zahle richtet sich noch nach meinen Verdienst von damals. Leider habe ich im Monat nur noch die hälfte des Geldes zur Verfügung was ich damals verdiente.

Mein zweiter Fall ist...ich hatte eine Beziehung mit einer verheirateten Frau. Sie bekam ein Kind von mir und sie blieb aber bei ihrem Ehemann der die Vaterrolle übernommen hat und auch weiss dass es nicht von ihm ist sondern von mir. Er ist auch in der Geburtsurkunde als Vater angegeben. Wenn die beiden es fordern würden, wäre ich in dem Fall auch Unterhaltspflichtig für das Kind?

Würde mich über Antworten freuen..bis dann
Legatos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2005 03:01
(@Melly)

@Legatos:

also für das Kind aus der Affäre mit der verheirateten Frau mußt Du keinen Unterhalt zahlen, da der Ehemann die Vaterschaft ja anerkannt hat und auch in der Geburtsurkunde steht.
Wenn das Ehepaar Unterhalt fordert, müßte erstmal eine Vaterschaftsanfechtungsklage vom Ehemann gestartet werden.

Für das andere Kind ist Unterhalt zu zahlen. Hat sich Dein Netto so geändert, mußt Du auf eine Unterhaltsabänderungsklage hinarbeiten, sonst kann es sein, daß Dich die Ex, soweit ein Titel besteht, pfändet.
Ohne Unterhaltsabänderung, wirst Du von den Zahlungen nicht runterkommen.
Die Mutter kann dann Unterhaltsvorschuss für das Kind beim Ja beantragen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2005 13:28
(@legatos)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr Melly und Hallo an die anderen,

also muss ich beim JA die Änderung wegen Unterhalt anregen und meine Ex Frau sollte selber beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen bis meine Änderung durch ist, richtig?
Ich habe damals so eine Urkunde unterschrieben, die berechtigt zu pfänden.
Für das Kind bin ich auch bereit zu zahlen und will mich auch nicht drücken, denn ich liebe es ja auch sehr und wir sehen uns häufig. Mir ist schon klar dass es finanziell unterstützt werden muss. Wenn es bei mir noch leben würde, hätte ich diese Ausgaben ja auch.
Noch was. meine EX ist ganztags berufstätig und wohnt wieder in einem eheähnlichen Verhältnis, weiss nicht ob das vielleicht irgendeinen Einfluss noch haben könnte.

Wegen dem Ehepaar noch eine Frage...bis wann kann der Mann meiner damaligen Affäre denn klagen? Gibts da eine Frist oder kann er auch noch klagen wenn das Kind 5 Jahre ist 10 oder vielleicht schon 18 Jahre.

Freu mich über Antworten, danke
Gruss Legatos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2005 17:23
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Ganz so einfach ist es nicht!

erst mal musst du die Abänderungsklage vor dem Gericht mache.

dann musst du unter einen gewissen Betrag liegen. Bei 1000 € wenn ich das richtig gelesen habe bist du auf alle Fälle drüber.

selbst wenn du unter dem Existenzminnimum bist bist du als unterhaltsschuldner verpflichtet dich um arbeit zu bemühen auch um einen nebenjob notfalls. dies musst du beweisen können mit 30 bis 40 Bewerbungen im Monat.

selbst dann steht es denke ich mal nicht 100 % sicher das sie durchgeht.

von einen Titel runter zu kommen ist nicht grade leicht.

wenn du eine vereinbarung mit den JA getroffen hast kannst du jederzeit gepfändet werden bis zum Existenzminnimum halt.

Also bis dann

ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2005 18:26