Unterhalt für Kind ...
 
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Unterhalt für Kind ab 18 Jahren

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(@psoidonuem)
Registriert

Mach Dich locker - sofern Deine Angaben hier richtig sind, kann er klagen, aber es ist ja nichts zu holen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 13:31
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Der Titel ist unbefristet.  Ich sollte ab September die 335,40€ zahlen. Ich habe meinem Sohn geschrieben, das ich den Titel nicht mehr bedienen kann. Als Anhang habe ich eine Verzichtserklärung dran gehängt und ihn gebeten, mir diese Unterschrieben zuzusenden. Darauf kam ein Schreiben, ich sollte den Unterhalt vom JA Bis zum 3 Oktober neu berechnen lassen.
So ist der Stand.

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2017 14:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst auch mit Hilfe des Forums den Unterhalt berechnen lassen, das JA ist hierfür nicht mehr zuständig (bestenfalls wenn Sohni um Beratung bittet).

Hast Du um Herausgabe des Titels gebeten/aufgefordert?? Mann, lass Dir doch nicht alles einzeln aus der Nase ziehen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2017 14:47
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...] Als Anhang habe ich eine Verzichtserklärung dran gehängt und ihn gebeten, mir diese Unterschrieben zuzusenden. Darauf kam ein Schreiben, ich sollte den Unterhalt vom JA Bis zum 3 Oktober neu berechnen lassen. So ist der Stand.

... irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du hier was gründlich mißverstanden hast.
Nicht Du solltest Dir aussuchen, was Du Deinem Sohn schreibst (Titelrückgabe und/ oder Verzichtserklärung), sondern Dein Sohn sollte sich für Eines von Beiden entscheiden.
(ansonsten bliebe Dir halt nur der Klageweg...)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 22.09.2017 17:31
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Sorry, ich möchte hier nichts falsch machen.
Nein, da steht unmissverständlich "auf den Titel und auf dessen Vollzug zu verzichten " Frist, mir dieses Schreiben zukommen zu lassen bis einschließlich 30. 9.2017
Gezahlt habe ich nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2017 17:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Novize

Titelrückgabe heißt: Du kriegst von Deinem Sohn das Blatt Papier (Vollstreckbare Aufertigung für den Unterhaltsempfänger) im Original zurück.
Verzichtserklärung bedeutet: Sohn verzichtet (schriftlich) auf die Vollstreckung aus dem Titel (in dem Fall würde er halt das Blatt Papier (Vollstreckbare Aufertigung für den Unterhaltsempfänger) behalten...
Ich bin mehr und mehr der Überzeugung, dass Du da was falsch verstanden hast....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 22.09.2017 19:00
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

OK, nochmal ich habe geschrieben:"Hiermit verzichte ich , Sohnemann, ab sofort auf meinen Unterhaltstitel und dessen Vollstreckung gegenüber Novize. Ort Datum Unterschrift."

Ich habe mehrfach nachgefragt, ob ein Einzeiler reicht. Soll ich schreiben, er soll den Titel, Blatt Papier, mitsenden? Ich muß den Titel bekommen, meine Frau weint und wir streiten nur noch.Sie meint, die KM läßt mich bis zum 26jährigen Geburtstag des Kindes zahlen. :knockout:

Ich frage mehrfach und ich erhalte immer unterschiedliche Antworten. Aber ich weiß, das mir hier einige helfen wollen. BITTE NOCHMAL:

Muss ich einer Neuberechnung des Unterhaltes zustimmen?
Was kann ich von meinem Gehalt (Jahrersgehalt/12) abziehen? Altervorsorge und Fahrkosten sind mir bekannt...

Ich habe Sohnemann eine Frist bis zum 30.9.17 gesetzt. Als Antwort habe ich die Aufforderung zur Neuberechnung durch JA bekommen. Hier wurde geschrieben, das JA hat nichts mehr damit zu tun.

Gern würde ich Sohnemann schreiben: anrechenbares Einkommen abzgl. Selbstbehalt abzgl Unterhalt Tochter-da steht schon die Null und dann könnte ich noch Unterhalt für meine Frau sowie anrechnung deiner Ausbildungvergütung/BAFÖG Zahlungen abzgl. Selbstbehalt 90€ für dich. Würdet ihr mir dazu raten?

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2017 19:45
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novice,

Ich habe Sohnemann eine Frist bis zum 30.9.17 gesetzt. Als Antwort habe ich die Aufforderung zur Neuberechnung durch JA bekommen. Hier wurde geschrieben, das JA hat nichts mehr damit zu tun.

Du wirst kein JA finden das für dich rechnet, die sind für dich einfach nicht zuständig, würden deinen Sohn höchsten beraten.
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als einen Anwalt zu nehmen und die Abänderungsklage einzuleiten.
Unterhaltssachen unterliegen der Anwaltspflicht.

Warum sollte dein Sohn den Titelverzicht unterschreiben? Es laufen durchs nichtbedienen Schulden auf die er eintreiben kann. Also wird der Gerichtsvollzieher eine Lohnpfändung veranlassen und das Geld fliesst wieder in Richtung Sohn.

Also nimm dir am WE Zeit und sortier alle Papiere und mach nächste Woche einen Anwaltstermin.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 22.09.2017 20:21
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Er hat Zeit bis zum 30. 9.17
Ich wäre also einen Monat im Rückstand. Also, soll ich ihm nochmals schreiben?

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2017 20:28
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

:knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:

Hallo Novice, was verstehst du nicht daran? Du kannst deinen Sohn jeden Tag einmal anschreiben. Er hat die auf deine Fristsetzung doch geantwortet.

Die Folge daraus ist die Abänderungsklage die du einleiten musst.
Im Rahmen dieser  Klage wird dann der Unterhaltsanspruch neu bewertet und festgelegt.

Dein Sohn ist im Besitz eines Titels der im den Unterhaltsfluss von deiner Seite bis zur  Abänderung garantiert.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 22.09.2017 20:53




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und was soll das Datum 30.09.2017 an der Vollstreckbarkeit des Titels ändern? Hm, momentan fällt mir dazu nichts ein. Du selber kannst nur mahnen, fordern, zahlen. Bewirken, so dass es justiziabel wird, erreichst Du so nicht. Da musst Du schon andere Schritte einleiten, z.B. durch Klageerhebung. Hierzu wurde Dir schon einiges geraten.

Ich habe mehrfach nachgefragt, ob ein Einzeiler reicht.

Ja, hast Du. Und z.B. ich habe Dir darauf geantwortet, dass das eine nicht so gute Idee ist. Nur mochtest und magst immer noch nicht diese Antwort. Entschuldige, Dein Nichtwollen ist ausschliesslich Dein Problem. Lebe damit.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 00:17
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo oldie, nein du hast nicht geschrieben, das es keine gute Idee ist. Sondern : im Prinzip ja! Somit habe ich das Schreiben aufgesetzt., wie mir hier geraten wurde. Mit Frist.
Es gibt von meiner Seite kein "nichtwollen"!
Ich werde mir einen Termin beim RA holen, habe aber gehofft, es geht ohne.
Nochmal, was kann ich ausser Altersvorsorge und Fahrtkosten noch geltend machen?

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2017 11:12
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novice,

gute Idee endlich einen Anwalt einzuschalten. Pack beim Termin alle Unterlagen ein die vielleicht gebraucht werden, das hilft dann schon weiter.  :thumbup:
Frag auch nach wegen evtl. Verfahrenskostenhilfe.

Bevor dein Sohn einen Cent an Unterhalt bekommt muss der Unterhalt für dich (SB: 1300,-€), für deine Tochter  und für deine Frau (1040,-€ incl. eigenes Einkommen) gesichert sein.

Einkommensbereinigung schaust du mal in die Leitlinien des zuständigen OLG´s.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 11:31
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Novize...
Dir wurde geraten (und vermittelt):

1. Das Gespräch mit Deinem Sohnemann zu suchen (alternativ Brief) um Diesen auf die geänderte Situation in Sachen Unterhalt aufzuklären. Hast Du das getan?
2. die Herausgabe des Titels zufordern bzw. Ihn dazu zu bewegen, eine Verzichtserklärung einzufordern, das Dein Sohn aus dem Titel nicht mehr vollstreckt. Hast Du das getan???? Zmindest hier hast Du eine  
   ganz andere Formulierung gewählt (Titelverzicht???), siehe hier:

[...] Nein, da steht unmissverständlich "auf den Titel und auf dessen Vollzug zu verzichten " [...]

3. Dein Sohn soll Dir seine Bedürftigkeit nachweisen ... Hast Du dies eingefordert?
4. Dir den kompletten (!!) Ausbildungsvertrag zukommen zu lassen (inclusive dem Passus, dass die Ausbildung ohne Vergütung ist/ sein soll). Hast Du das getan?
   Die bloße Erklärung Deines Sohnes reicht hier nicht, bzw. mußt Du nicht akzeptieren
5. Falls(!!) Unterhaltsforderungen legitimiert sind (also Dein Sohn seine Bedürftigkeit in geeigneter Weise nachgewiseen hat) mußt Du Deinem Sohn Deine Einkommensnachweise zukommen lassen
   Dazu würde ich aber eine entsprechende Aufforderung durch Diesen (Deinen Sohn) abwarten. Im Gegenzug hast Du Anspruch auf die Offenlegung der Einkommensverhältnisse Deines Sohnes
   und Der Kindesmutter. In allen(!!!) Fällen ist ausschließlich Dein Sohn Ansprechpartner (er muß Dir auch die Einkommensnachweise der KM besorgen)!
   Erst dann kann es zu einer Neuberechnung des Unterhaltes kommen
   Da Dein Sohn Dir offensichtlich keine Verzichtserklärung zukommen lassen will/ hat bleibt in Sachen Titelherausgabe nur noch der Klageweg....
   Meiner Meinung nach reicht es aus nur die Herausgabe des Titels per Gericht einzuklagen.
   Das Fass Unterhaltsneuberechnung würde ich nicht aufmachen (@Sturkopp: ist das wirklich nötig?), dass würde ich Deinem Sohn überlassen (schließlich will er was (Geld) von Dir...

Ob das so geht kann ich allerdings nicht mit Gewißheit sagen, aber vielleicht kommt ja noch der eine oder andere Kommentar...
PS. Im Übrigen ist die Kommunikation mit Dir nicht wirklich einfach (so mein Empfinden). Viele der an Dich gestellten Fragen bleiben unbeantwortet oder werden nur äußerst knapp kommentiert....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 11:55
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo kakadu59, sorry wenn es mit mir so schwierig ist. Ich arbeite Schicht, Zuhause gibt es Vorwürfe meiner Frau, und dann kommen die Unterhaltsforderungen der KM, ja unterschrieben vom volljährigen Sohn.
1+2 habe ich gemacht, der Rest ist nicht oder nur teilweise geschehen. Einkommen soll nachweisen, dafür War die KM ja beim JA.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2017 12:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meiner Meinung nach kann nicht auf Herausgabe des Titels geklagt werden sondern nur auf Abänderung.
Eine Klage auf Herausgabe wäre nur dann zulässig, wann klar wäre, dass die Forderung, hier der Unterhalt, erfüllt ist. Entweder weil der Titel befristet ist (Fristablauf) oder sich alle einig sind, dass der Titel erfüllt ist. Beides liegt aber nicht vor.

Der Titel ist unbefristet und muss deshalb angepasst werden. So sehe ich das.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 12:24
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kakadu59,

lies dir doch bitte die Antworten von Novice durch.

Zuhause gibt es Vorwürfe meiner Frau, und dann kommen die Unterhaltsforderungen der KM, ja unterschrieben vom volljährigen Sohn.
1+2 habe ich gemacht, der Rest ist nicht oder nur teilweise geschehen. Einkommen soll nachweisen, dafür War die KM ja beim JA.

Glaubst du wirklich da gibt es eine Chance ohne Abänderungsklage?
Ja, der Anwalt wird evtl. Geld kosten, aber die dauerhafte Unterhaltslast kostet Geld, Nerven und streiterei mit der Ehefrau.
Von EX (im Namen von Sohn) kommen nur Forderungen und die sind tituliert. Diesen Titel bekommt man auf 2 Wegen aus der Welt geräumt.

1. Freiwilliger verzicht (sehe ich hier nicht),
2. Abänderungsklage , dabei wird der Unterhaltsanspr. und die Leistungsfähigkeit neu bewertet.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 12:36
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Sturkopp,

das der Titel in der aktuellen Situation nur per Klage abgeändert bzw herausgegeben werden kann ist mir schon klar.
Mir ging es halt nur um Frage der Unterhaltsforderung. Irgendwie hatte ich gedacht (gehofft) das man die 2 Probleme voneinander trennen könnte.
Aber lt. @Susi64 wohl nicht...
Andererseits war es vor ein paar Jahren bei mir so, das ich in einem Vergleich bei der älteren Tochter den Titel ersatzlos zurückbekommen habe. Allerdings befand sich zum Zeitpunkt der Klage die Tochter in einem bezahlten FsJ und hatte keine Unterhaltsansprüche mehr...(bzw lag keine Bedürftigkeit mehr vor)

Wie wäre denn - unabhängig von der Titelsituation - die Lage bei @Novice, wenn der Sohn seine Bedürftigkeit gar nicht nachweisen kann?

Ich arbeite Schicht, [...] und dann kommen die Unterhaltsforderungen der KM, ja unterschrieben vom volljährigen Sohn.
1+2 habe ich gemacht, der Rest ist nicht oder nur teilweise geschehen. Einkommen soll nachweisen, dafür War die KM ja beim JA.

Das alles hätte- so meine Auffassung in einem Atemzug geschehen müssen. Entweder persönlich oder per Brief...verbunden mit der deutlichen Ansage an Deinen Sohn, dass ausschließlich Er Dein Ansprechpartner ist...
Was bedeutet eigentlich das Fettmarkierte?

PS. Schicht arbeite ich auch. Was sich zumindest aus freizeitlicher Sicht als Segen erweist... (liegt aber wohl am Schichtsystem...)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 13:15
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Hatte ich geschrieben, die KM War beim JA und ich sollte dort eine Neuberechnung machen lassen.
Ich habe hier gefragt, ob dies richtig ist. Oder ob ich zum Nachbarort zum JA gehen soll.
Jetzt geh ich zum Anwalt, und zahl mich wieder dumm und dusselig. ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2017 17:13
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novice,

ich hatte dir auch geschrieben das du beim Jugendamt nichtzur Zielgruppe gehörst. Sie sind für deine Belange ganz einfach nicht zuständig und können dir auch keine rechtsverbindliche Berechnung durchführen.
Sie sind höchstens für deinen Sohn beratend tätig, mehr aber auch nicht. Dies alles gilt auch für die KM.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2017 17:31




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