...
Bei uns kriselt es immer mehr, da dauernd Post mit Unterhaltsforderungen bei uns eingehen. ..
Dann wird es Zeit, dass Du Dich endlich gerade machst!
LG Pinkus
Hallo,
Ich dachte, anrechenbares Gehalt -Selbstbehalt -Unterhalt Tochter -Unterhalt Frau! Erst dann kommt der Unterhalt für das volljährige Kind.
Dem ist doch auch so:
Unterhaltsränge gemäß § 1609 BGB:
1. minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,
2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,
3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,
4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen.Die Rangfolge der Unterhaltsberechnung, die für die nachfolgenden Ränge vorher vom Einkommen abgezogen wird.
Wenn es ein minderjähriges Kind gibt, dann ist der Unterhalt für dieses Kind als erstes zu berechnen und von Deinem Einkommen abzuziehen. Da das Kind älter als 3 ist, gibt es niemanden im Rang 2.
Im 3. Rang ist deine Ehefrau, wenn sie sich nicht selbst unterhalten kann bzw. ihr Einkommen wird auf ihren Bedarf angerechnet und nur der Rest kann dann wieder von Deinem Einkommen abgezogen werden.
Das volljährige Kind ist im 4. Rang, da es eine Ausbildung macht und kann nur dann noch Unterhalt von Dir bekommen, wenn das verbleibende Einkommen mehr als 1300 Euro beträgt. Bei diesem Selbstbehalt ist das Einkommen der KM nicht von Bedeutung.
Es tut mir leid, dass ich nicht mehr alle Details auf dem Schirm hatte, aber bei einem bereinigten Einkommen von unter 1500 Euro ist der KU für ein Kind unter 6 gerade 342 Euro minus halbes KG von 96 Euro ergibt sich ein Zahlbetrag von 248 Euro und Dir verbleiben
1448 minus 248 Euro = 1200 Euro < 1300 Euro, für das volljährige Kind ist also kein Geld da, egal, wer sonst noch Unterhaltsansprüche haben könnte. Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es bei nicht privilegierten Volljährigen nicht und deshalb auch keine Mangelfallberechnung. Es ist kein Geld da dann ist dem ebenso, da muss das volljährige Kind für sich selbst sorgen.
VG Susi
Moin,
Da kann mir sicher sein, wieder über den Tisch gezogen zu werden.
Ich dachte, anrechenbares Gehalt -Selbstbehalt -Unterhalt Tochter -Unterhalt Frau! Erst dann kommt der Unterhalt für das volljährige Kind.
Bei uns kriselt es immer mehr, da dauernd Post mit Unterhaltsforderungen bei uns eingehen. ..
Von wem gehen die Forderungen ein? Sind die weiterhin von der KM einfach ungelesen in die Sammlung.
Nach der Entscheidung über den Unterhalt entsorgen.
Ein Anwalt würde sicher gerne deine Post empfangen und adäquat darauf Antworten. Hast du dich schon mal wegen VKH erkundigt?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ein Anwalt würde sicher gerne deine Post empfangen und adäquat darauf Antworten. Hast du dich schon mal wegen VKH erkundigt?
Wir befinden uns im aussergerichtlichen Bereich. Da gibt es Beratungshilfe, die in der Regel an die selben Einkommensvoraussetzungen gekoppelt ist wie VKH ohne Ratenzahlung.
Es sollte allerdings ein Trugschluss sein, dass ein Anwalt für diesen Satz (85,- pauschal für die gesamte Angelegenheit) mehr tut als absolut nötig - "gerne" vorneweg nicht.
Gruss von der Insel
Moin Insel,
War klar, Sohn und KM wollen das nicht. Sie pochen auf eine Neuberechnung durch das Jugendamt. Muss ich einer Neuberechnung zustimmen? Kann ich die vorherige Berechnung durch das Jugendamt als Maßstab nehmen? Wie schon geschrieben, das Jugendamt und wohl auch ein Gericht wird mir nicht alles nennen, was abziehbar ist...
Meine Frau macht jetzt auch Theater, da wir uns einschränken müssen. ..
Hallo Susi, eben nicht! JA oder andere werden nicht alles berechnen was für mich abzugsfähig ist. Ist bei mir schon passiert. Für die 1474,74€ brauchte ich 9 Monate. Davor wollte man mich bei 2100€ einstufen.
glaubst du an eine gütliche Regelung?
Novice ist doch komplett überfordert und lässt sich von Ex auf der Nase rumtanzen. Sie spielt das Spiel weiter. Jugendamt errechnet Nullanspruch das wird dann von der Mutter nicht anerkannt und sie geht zum Anwalt. Zögern wir doch alles mal 6 Monate raus in der weiter Geld fliesst. Für das Geld darf mir ein Anwalt gerne helfen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
dann reden wir aber nicht mehr von "Post empfangen und beantworten" sondern von selbst aktiv voran gehen. Das ist für mich was ganz anderes.
Von wem wann und wie sind denn diese 1477,74 anerkannt oder berechnet worden?
Da es bei einem nicht privilegierten Kind keine Mangelfallberechnung gibt sollte an sich niemand an diesem Betrag rumdoktern können.
Und mal einen schönen Gruß an Deine Neue: Die hat genau gewusst, dass sie einen armen Schlucker heiratet. Jetzt hier rumzuflennen weil Du Dein Erstkind eventuell unterstützen musst ist kein guter Stil. Offenbar fehlt Dir nicht nur bei Ex und Kind1 das Rückgrat. Soll sie doch arbeiten gehen wenn ihr das Geld nicht reicht.
Hallo psoidonuem
Soll sie doch arbeiten gehen wenn ihr das Geld nicht reicht.
könnte man der Ex auch mitteilen da ist das Kind ja schon gross 😉
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L.G.
Sturkopp
Die 1477,74€ sind vom JA errechnet worden, ist jetzt ein paar Jahre her. Und erst nach langem Kampf, ich sollte auf 2100€ festgesetzt werden. Und das, obwohl ich nur etwa 1550€ monatlich verdiente. Daher meine Bedenken bei einer Neuberechnung.
Mir fehlt nicht das Rückgrat, nur bin ich kein Jurist. Das JA wird immer zu meinen Ungunsten rechnen, bis ich mich melde. Dann weise ich darauf hin, dass z. Bp. die Fahrtkosten nicht abgezogen wurden, oder die Altersvorsorge. Usw.
Servus Novize!
Ich weiss nicht, ob Du alles leist, was hier geschrieben wird, daher noch mal:
M. E. kann Sohni vom JA sich das Ganze ausrechnen lassen, deren Ergebnis ist für Dich nicht zwingend bindend. Parallel lässt Du die Cracks hier über Deine und Dir verfügbare (Einkommen KM und Sohn) Zahlen schauen und beurteilenn, ob und was überhaupt rauskommt.
...
Sofern nicht bereits hier erwähnt: Zu aller erst muss Sohn den Nachweis antreten, dass sein KU-Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist (KG und Ausbildungsvergütung sind KU-Betrag-mindernde Einnahmen).
Hat Euer Sohn Dir nachgewiesen (z.B. mit Kopie Ausbildungsvertrag), dass seine KU-Ansprüche gerechtfertigt sind? Solange er dies nicht macht, besteht m.E. überhaupt kein Handlungsbedarf deinerseits...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco, danke für deine Antwort. Ja, ich lese alles. Aber es ist wahnsinnig kompliziert. Und wenn ich eine Kleinigkeit übersehe, zahl ich mich wieder dumm und dusselig.
Ich überlege, ob ich im Nachbarort zum JA gehe, dort den Unterhalt ausrechnen lasse. .. zuvor kann ich ja um eine Kopie des Ausbildungsvertrages bitten.
Ist das ne gute Idee?
Hi Novize,
das ist keine gute Idee.
Zum einen ist das Jugendamt im Nachbarort örtlich unzuständig und wird gar nichts rechnen.
Dann ist das Jugendamt, egal welches, für Dich als Unterhaltszahler sachlich unzuständig und wird ebenso gar nichts rechnen. Die rechnen nur für Unterhaltsempfänger.
Und selbst wenn, wäre das Ergebnis in aller Regel alles andere als neutral.
Rechnen können wir hier auch. Nur durchsetzen musst Du dann selbst.
Gruss von der Insel
Danke 🙂
Noch etwas muss ich unbedingt wissen :
Muss ich einer Neuberechnung zustimmen?
[...]
Muss ich einer Neuberechnung zustimmen?
... Nur wenn Du Barunterhaltspflichtig bist (also Dein Sohn Dir seine Bedürftigkeit nachgewiesen hat)
... wenn Du bei (festgestellter) Barunterhaltspflicht auch über die Einkommenssituation der Mutter informiert wurdest.
Edith: Und falls es tatsächlich zu einer Berechnung (von wem auch immer) kommen sollte, dann schaut man(n) drüber ob es stimmt oder nicht und dann sieht man weiter.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo @Novize
das lesen dieses (Deines) Beitrages macht mich nachdenklich...
Hallo Marco, danke für deine Antwort. Ja, ich lese alles. Aber es ist wahnsinnig kompliziert. Und wenn ich eine Kleinigkeit übersehe, zahl ich mich wieder dumm und dusselig.
Ich überlege, ob ich im Nachbarort zum JA gehe, dort den Unterhalt ausrechnen lasse. .. zuvor kann ich ja um eine Kopie des Ausbildungsvertrages bitten.
Ist das ne gute Idee?
Dies ist nun der #50 Beitrag und es scheint, als hättest Du die voherigen 49 beiträge nicht gelesen und/ oder verstanden noch verinnerlicht....(so mein Eindruck...)
Auf was für einer Grundlage willst Du denn eine Berechnung durchführen lassen?
- Dein Sohn hat noch nicht seine Bedürftigkeit nachgewiesen.
- Dein Sohn hat Dir weder einen Ausbildungsvertrag zukommen lassen noch die Höhe der Vergütung offengelegt)
- es liegen noch keine Einkommensnachweise der Mutter vor
- die Angelegenheit mit dem Titel ist ebenfalls noch nicht geklärt
Warum also -in Gottes Namen- willst Du irgendwo irgendwas aus eigenem Antrieb neu berechnen lassen?
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich mit Deinem Problem hierher gewandt hast in der Hoffnung um Hilfe.
Die hast Du hier "allerortens- sprich von allen Seiten) bekommen.
Jetzt liegt es an Dir, den Stier bei den Hörnern zu packen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Servus Novize!
Ergänzend und ausgedeutscht zu
Jetzt liegt es an Dir, den Stier bei den Hörnern zu packen...
1. Feststellen, ob der vorh. Titel befristet oder unbefristet ist.
2. Falls unbefristet: KU weiter zahlen und SOHN zur Herausgabe bzw. Pfändungsverzichtserklärung bewegen.
3. Wenn 2. nicht funzt: auf Abänderung/Herausgabe des bestehenden Titels drängen, wenn nötig über das zuständige Familiengericht.
4. Falls 2. funzt: die Berechtigung von Sohnis KU-Anspruch prüfen. Da Ausbildung angebl. OHNE Vergütung auch prüfen, inwieweit ein Bafög-Antrag Sinn macht.
Anstatt vom JA kannst Du auch hier von unserer KU-Experten Dir den KU für Sohni ermitteln lassen (aus dem Bauch raus würde ich sagen, bei Deiner Konstellation weit weniger als die geforderten 335,40€)
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Moin,
Ich beziehe ein anrechenbares Einkommen von 1477,74€
nur mal so in die Runde.
Dieser Betrag wird als gegeben hingenommen, wurde wohl vor Jahren mal bei Gericht festgestellt, wo der TS nicht anwesend war. In der ganzen Geschichte ist so einiges im Argen und passt nicht.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo nochmal,
[...]
Heute habe ich ein Einschreiben bekommen, die Ausbildung zum "Technischen Assistenten für regenerative Energien" für das volljährige Kind soll an der Berufsschule stattfinden und ohne Entgelt sein.
Außerdem wird mir mit einem Rechtsanwalt sowie einer Klage gedroht....... Ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 15.9.17 erhalten.
[...]
Hast Du hier explizit den vollständigen (!!) Vertrag angefordert bzw, vorliegen?
War klar, Sohn und KM wollen das nicht.
[...]
grundsätzlich gehe ich mit @82Marco dacor, aber einige Sachen haben sich ja schon erledigt, wie halt hier die Herausgabe des Titels bzw. die Verzichtserklärung.
Es bleibt -so meine Auffassung- nur noch der Klageweg, denn:
Der Titel muß aus der Welt, da er nicht mehr der aktuellen "Situation" entspricht, die da wäre:
-Sohn ist 18 und hat eine Ausbildung begonnen.
-KM ist (ebenfalls) Barunterhaltspflichtig (im Titel ist ja die alleinige Barunterhaltspflicht von @Novize "unterstellt")
-Im Titel wird (in aller Regel?)nur das hälftige Kindergeld abzüglich berücksichtigt
Bei aktueller Unterhaltszahlung würde ich
- (wenn nicht schon geschehen) nur noch(!!) auf das Konto des Sohnes überweisen - ggf Kontonummer des Sohnes abfragen und darauf hinweisen, dass eine Überweisung auf das Konto der KM
nicht mehr erfolgt!!)
- Zahlungen grundsätzlich(!!) nur noch vorbehaltlich tätigen (in der Hoffnung bei Überzahlung das Geld zurückzubekommen)
Moin,
Zitat von: Novize am 06. September 2017, 14:30:44
Ich beziehe ein anrechenbares Einkommen von 1477,74€
nur mal so in die Runde. Dieser Betrag wird als gegeben hingenommen,[...]
hier wurde ja auch schon damit gerechnt und festgestellt, dass für den Sohnemann nichts mehr bleibt/ bleiben würde
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wenn das nun schon ein paar Jahre her ist, dann erhelle uns doch bitte um drei Informationen:
Was verdienst Du jetzt, was sind Deiner Meinung nach Deine Abzugspositionen und vor allem: Was haben die dir damals hinzugerechnet dass dein Einkommen höher wurde und 2100 sein sollte.
Hallo Novice,
Außerdem wird mir mit einem Rechtsanwalt sowie einer Klage gedroht....... Ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 15.9.17 erhalten.
zur Info: Sollte es zur Klage kommen wirst du einen Anwalt brauchen da dann Anwaltspflicht besteht.
Solltest du darauf verzichten kannst du dir sicher sein, das der gegn. Anwalt mit seinen Anträgen vollumfänglich erfolgreich sein wird.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp