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Unterhalt für Kids, arbeitslos geworden, Anrechnung Vermögen?

 
(@gecko)
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Hallo zusammen!

Bin neu hier und brauche Hilfe/Informationen zu meiner Situation - über die Suche habe ich leider auch nach 1 Std. nichts passendes gefunden.

Meine Situation in Kürze:

Geschieden - 2 Kinder (9 und 6 Jahre) - zahle Unterhalt für die Kids nach D'dorfer Tabelle 2009 Stufe 2, also jew. 257 Euro.
Zusätzlich zahle ich rund 45 Euro für den Kinderhort der 9-jährigen.

Zusammen also 257 + 257 + 45 Euro = 559 Euro

Mein Einkommen Netto bis Ende 11/2009 = ca. 1.650 Euro mtl.

Nun bin ich zum 01.12. unverschuldet arbeitslos geworden...  :exclam:
Ich bekomme jetzt ALG I i.H.v. ca. 1.100 Euro
Soweit ich weiß, dürfen/müssen mir 770 Euro zum Leben bleiben, was bedeutet, dass ich nur noch rund 330 Euro Unterhal zahlen kann/muss.

Allerdings habe ich etwas Vermögen auf der Seite (vermögenswirksame Leistungen wurden ausgezahlt und eine kleine Erbschaft kam rein).

Meine Ex-Frau hat Schaum vorm Mund vor Wut, weil Sie meint, ich könne durch das Vermögen in jedem Fall den bisherigen Betrag von 559 Euro zahlen.
Ich hatte schon überlegt, wenigstens den Mindestsatz nach D'dorfer Tabelle zu zahlen, also je Kind 240 Euro (ab 2010 dann 230 Euro wg. Ki-Geld Erhöhung), auch wenn mir dann nur noch 575 Euro bleiben (1.100 - 240 - 240 - 45 = 575 Euro).
Der Vorschlag endete im Streit und mit übelsten Vorwürfen gegen mich.

Meine Ex lebt mit ihrem Lebensgefährten und meinen Kindern in einem freistehenden EFH mit Swimming-Pool, sie hat NETTO ca. 2.600 Euro incl. Ki-Geld und meinen Unterhaltszahlungen + das Einkommen Ihres Lebensgefährten auch noch mal von rund 2.000 Euro netto. Zusammen haben die also über 4.500 Euro netto im Monat.
Das ist aber auch OK für mich, dadurch haben es meine Kids auch schön dort.

Ich möchte betonen, dass ich meine Kinder finanziell nicht vernachlässigen möchte, aber ich möchte auch nicht irgendwann zahlungsunfähig werden, weil alle Reserven aufgebraucht sind.

Meine Frage nun, kann oder würde mein Vermögen bei der Unterhaltszahlung angerechnet werden oder könnte ich tatsächlich auf 330 Euro kürzen, dass mir wenigstens die 770 Euro bleiben?

Versteht mich bitte nicht falsch, ich suche keine Anleitung um auf Kosten meiner Kids zu sparen, nur möchte ich auch noch einigermaßen leben wollen, was mit 770 Euro sauschwer wird trotz bissl Vermögen, was wohl in Windeseile weg wäre, wenn ich nach den Wünschen meiner Ex-Frau zahlen würde.

Ich hoffe auf Infos oder Erfahrungen von Euch - Danke.

VG gecko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 19:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gecko,

die Frage aller Fragen ist: Ist dieser Unterhalt tituliert oder von einem Gericht ausgeurteilt worden - oder habt Ihr Euch "einfach so" darauf geeinigt? Denn falls es einen Titel oder ein Urteil gibt, gilt der erst einmal weiter; der Unterhalt kann dann sogar gepfändet werden. Wenn es keinen Titel gibt, passiert Dir nichts, wenn Du die Zahlungen kürzt.

Arbeitslosigkeit gilt für die Dauer von 6 Monaten als "vorübergehendes Ereignis", das keine Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe hat. Danach kann eine Abänderungsklage eingereicht werden. Bis dahin musst Du alles Erdenkliche tun, um wieder in Lohn und Brot zu kommen.

Und nein: Die Lebensumstände Deiner Ex spielen keine entscheidende Rolle bei der Unterhaltsbemessung; die ihres LG schon gar nicht.

Abgesehen davon: Der Unterschied in Deinen beiden Berechnungen liegt bei 34 EUR pro Monat - lohnt sich der Streit deswegen? Andererseits: Würde Deine Ex wegen dieser 34 EUR tatsächlich ein Fass aufmachen und den Gerichtsvollzieher schicken?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 19:53
(@gecko)
Schon was gesagt Registriert

die Frage aller Fragen ist: Ist dieser Unterhalt tituliert oder von einem Gericht ausgeurteilt worden - oder habt Ihr Euch "einfach so" darauf geeinigt? Denn falls es einen Titel oder ein Urteil gibt, gilt der erst einmal weiter; der Unterhalt kann dann sogar gepfändet werden. Wenn es keinen Titel gibt, passiert Dir nichts, wenn Du die Zahlungen kürzt.

Ja, ist er, allerdings noch mit 257 Euro für die Ältere und 199 Euro für die Jüngere, die zu diesem Zeitpunkt noch keine 6 Jahre alst war.
Was heißt das dann jetzt konkret?
Müssen mir 770 Euro bleiben oder nicht?

Arbeitslosigkeit gilt für die Dauer von 6 Monaten als "vorübergehendes Ereignis", das keine Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe hat. Danach kann eine Abänderungsklage eingereicht werden. Bis dahin musst Du alles Erdenkliche tun, um wieder in Lohn und Brot zu kommen.

Bin schon dabei - habe einiges an Bewerbungen laufen...

Und nein: Die Lebensumstände Deiner Ex spielen keine entscheidende Rolle bei der Unterhaltsbemessung; die ihres LG schon gar nicht.

Ich weiß, habe ja auch kein Problem damit - meinen Kids gehts ja gut dadurch und das zählt.
Sollte nur verdeutlichen, dass ich bald in die Stadt gehen kann zum Betteln, während ihr es sehr gut geht (natürlich jammert sie, dass die Kohle hinten und vorne nicht reicht).

Abgesehen davon: Der Unterschied in Deinen beiden Berechnungen liegt bei 34 EUR pro Monat - lohnt sich der Streit deswegen? Andererseits: Würde Deine Ex wegen dieser 34 EUR tatsächlich ein Fass aufmachen und den Gerichtsvollzieher schicken?

Jupp, würde sie....selbst wenn es nur 3,40 Euro wären....
Für mich sind 34 Euro in der jetzigen Situation viel - immerhin 1-mal Lebensmittel einkaufen bei Lidl & Co. ist das für mich.

Aber noch mal zurück zur Ausgangsfrage:
Kann mein Vermögen angerechnet werden bei der Unterhaltszahlung?

VG gecko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 20:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gecko,

Kann mein Vermögen angerechnet werden bei der Unterhaltszahlung?

ja, de facto ist das so. Ich dachte, ich hätte die Details benannt:
a. Es gibt einen Titel über bestimmte Beträge (vermutlich dynamisch; daher neuer Zahlbetrag für das jüngere Kind)
b. Auf der Basis dieses Titels kann gepfändet werden, wenn keine oder zu geringe Zahlungen erfolgen. Der Gerichtsvollzieher überprüft keine Selbstbehalte, sondern nur einen titulierten Zahlungsanspruch; Dein Selbstbehalt ist ihm egal.
c. Du kannst eine Abänderungsklage einreichen - aber erst in 6 Monaten. Vorher ändern sich Zahlbeträge nicht; ob sie es durch die Klage tun, ist ungewiss. Manche Gerichte unterstellen auch fiktive Einkünfte.
d. Auch wenn Deine Arbeitslosigkeit ein halbes Jahr dauern sollte, sind 6 mal 34 EUR gerade mal 204 EUR; in einem ganzen Jahr wären es 408 EUR. Wäre Dein Vermögen und Deine Erbschaft damit wirklich aufgebraucht?
e. Wenn die 45 EUR für den Kinderhort nicht tituliert, sondern eine freiwillige Leistung Deinerseits sind, kannst Du sie ohne juristische Folgen weglassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 21:15
(@gecko)
Schon was gesagt Registriert

Hi brille007

OK, jetzt klingt das Klarer für mich  🙂

Hast natürlich Recht, 6 x 34 Euro, also umgerechnet 204 Euro - dafür Krieg zu führen, nee, nicht mein Ding.
Diese 34 Euro sind allerdings auf der Basis, dass ich "freiwillig" die 240 Euro Minimum je Kind zahle.
Würde ich von den 770 Euro ausgehen, die mir bleiben müssten - was ich ja, so schreibst Du, nicht darf wg. Titel und auch wg. "vorübergehendem Ereignis" - dann würde ich von 195 Euro Abzug im Monat reden, das sind in 6 Monaten schon knapp 1.200 Euro.

Bitte beachten: Von 34 Euro rede ich jetzt, weil ich irgendwo schon meinen Kids den Unterhalt zahlen will - in Wirklichkeit sollte/müsste ich von 195 Euro Abzug reden, damit mir 770 Euro bleiben!!! Bei den genannten 34 Euro bleiben mir 575 Euro im Monat.

Aber ich versteh das trotzdem nicht so ganz - wie könnte man denn so krass pfänden? Angenommen ich hätte das Gesparte nicht auf der Seite, dann blieben mir 575 Euro!?!?!
Das kann doch nicht sein?

Wie auch immer - die Frau ist sogar heute noch im Glauben, ich müsse an sie auch noch Unterhalt zahlen, von daher eine echt schlechte Ausgangslage, um eine friedliche Lösung bis ich wieder Arbeit habe zu finden....

VG gecko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 21:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin gecko,

Hast natürlich Recht, 6 x 34 Euro, also umgerechnet 204 Euro - dafür Krieg zu führen, nee, nicht mein Ding.
Diese 34 Euro sind allerdings auf der Basis, dass ich "freiwillig" die 240 Euro Minimum je Kind zahle.
Würde ich von den 770 Euro ausgehen, die mir bleiben müssten - was ich ja, so schreibst Du, nicht darf wg. Titel und auch wg. "vorübergehendem Ereignis" - dann würde ich von 195 Euro Abzug im Monat reden, das sind in 6 Monaten schon knapp 1.200 Euro.

das zu erreichen wäre der Sinn einer Abänderungsklage. Vorher kannst Du einfach nichts abziehen. Stell Dir einfach vor, es ginge nicht um Unterhalt, sondern um einen Kredit bei einer Bank oder einem Versandhaus: Glaubst Du, die ermässigen die Zinsen oder die Raten, weil Du etwas von Deinem SB erzählst?

Bitte beachten: Von 34 Euro rede ich jetzt, weil ich irgendwo schon meinen Kids den Unterhalt zahlen will - in Wirklichkeit sollte/müsste ich von 195 Euro Abzug reden, damit mir 770 Euro bleiben!!! Bei den genannten 34 Euro bleiben mir 575 Euro im Monat.

siehe oben - auch das kann Gegenstand einer Abänderungsklage sein, aber bis dahin existiert Deine Arbeitslosigkeit unterhaltsrechtlich einfach nicht.

Aber ich versteh das trotzdem nicht so ganz - wie könnte man denn so krass pfänden? Angenommen ich hätte das Gesparte nicht auf der Seite, dann blieben mir 575 Euro!?!?!
Das kann doch nicht sein?

Gerichtsvollzieher nehmen auch Sparkonten, Fernseher, Autos, Computer und alles Sonstige, was sich versilbern lässt. Und wie gesagt: Die Vorgeschichte interessiert sie nicht.

Wie auch immer - die Frau ist sogar heute noch im Glauben, ich müsse an sie auch noch Unterhalt zahlen,

Dieser Irrglaube ist weit verbreitet: Als Frau verlässt man eine Ehe mit einem garantierten Lebensstandard, für dessen Finanzierung auch weiterhin der Ex zuständig ist. Aber mal im Ernst: Wofür solltest Du ihr Unterhalt zahlen? Sind ihr mit Eurer Eheschliessung oder mit der Geburt Eurer Kinder die Arme abgefallen oder das Gehirn eingetrocknet? Sie beweist mit ihrem Einkommen doch jeden Monat, dass sie in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, wie es für erwachsene Menschen selbstverständlich sein sollte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 22:10