Hallo zusammen,
also ich habe folgendes Problem, das ich selbst auch beim durchstöbern des Forums nicht wirklich lösen kann und würde gerne gewappnet sein wenn ich kommende Tage nochmals mit den Ämtern telefoniere.
Ich bin jetzt seit 2 Monaten Arbeitstätig allerdings bis zum Jahres ende Befristet und ein neuer Job ist nicht in Aussicht ständig nur absagen aber da bleibe ich noch am Ball.
Mein derzeitiges Einkommen liegt bei Brutto 20xx € hinzu kommt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Das heißt mir bleiben in Urlaubsfreien Monaten rund 1300 €. Ich wohne derzeit noch im Elternhaus, aber aufgrund der Familiengröße und des Platzes würde ich gerne mit meinen 21 Jahren so langsam ausziehen.
Jetzt habe ich vom Amt eine Unterhaltsaufforderung bekommen für meinen 8 Monate Alten Sohn sind es 202 € und für meine ExFreundin 320 €.
Das heißt von den 1300 € bleiben nur noch ca 780 € übrig. Davon sind dann monatlich Kosten abzuziehen:
60 € Versicherung fürs Auto
80 € Benzin
80 € Ratenzahlung
50 € Handyvertrag
---------------------------------
510 € bleiben übrig
Hinzu kommen dann alle 3 Monate GEZ. Jährlich die Steuern, Haftpflichtversicherung etc.
Soll das heißen ich muss gezwungenerweise weiterhin meinen Eltern auf der Tasche liegen, da ich mir eine eigene Wohnung nicht leisten kann? Denn dort würde neben Miete ja auch noch Versicherungskosten, Telefonanschluss, Versorgung etc hinzukommen.
Mir wurde mal gesagt das man mir mindestens 1000 € monatlich lassen muss als Selbstbehalt aber kenne mich da nicht so wirklich aus.
Dankeschonmal für eure antworten.
Grüße.
Moin,
1. Gibt es Titel über KU und BU? Wenn ja, welche?
2. Wie kommt das Amt auf diese Zahlen (ggf. deren Rechneweg aufzeigen)?
3. Hast du denen gegenüber Auskunft erteilt über dein Einkommen? Wenn ja, wann war das?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
das mit den Titel versteh ich gerade nicht so ganz. Wie das Amt auf diese Zahlen kommt weiß ich nicht, hab ja auch noch nicht mit denen gesprochen da die zuständige Sachbearbeiterin momentan im Urlaub ist.
Ich habe meine letzte Abrechnung eingereicht und ein Formular das ich selbstausfüllen musste. Auf der letzten Abrechnung waren jedoch noch 15 Urlaubstage mit bezahlt. Jedoch sind die einzelnen Positionen übersichtlich aufgeschlüsselt sodass es eigentlich kein Problem sein müsste, mein normales Nette Gehalt auszurechnen. Und auf dem Formular hab ich Handschriftlich auch nochmal 1300 € vermerkt.
Mir wurde auch von bekannten gesagt, das die monatlichen Zahlungen aufs Jahreseinkommen inkl. Urlaub und Weihnachtsgeld berechnet werden. Aber das wäre ja kaum zu bezahlen denn demnach könnte ich ja nur in Monaten wo ich mal Urlaub hätte einen vernünftigen Verbleib erhalten.
Danke für die rasche Antwort.
Hallo dekan,
das mit den 230€ kann ich mir nicht ganz vorstellen. An deiner Stelle würde ich zu einem Anwalt deines Vertrauens gehen und dies gegen rechnen lassen.
Ich rechne mal so:
Gehalt: 1300€
- Unterhalt: 279€ (häftiges Kindergeld darf dazu gerechnet werden)
- berufsbedingte Aufwendungen (10%): 130€ (können auch nur 5% sein, da gibt es unterschiede)
Ergibt: 897€
Kilometer zur Arbeit werden mit 0,30€ angerechnet! Wenn der Kredit älter ist, besteht die Möglichkeit diesen auch noch abzuziehen. Der Selbstbehalt liegt bei 1000€, min. 900€. Da gibt es leider auch unterschiede. Zusätzlich sind Lebensversicherung und Altervorsorge abzugsfähig!
Der Rest ist privatvergügen!
Was ist mit dem Unterhalt der letzten Monaten? Hast du gezahlt? Hast du Nachweise dafür?
Wie gesagt, würde das von einem Anwalt gegen rechnen lassen!
Gruß
Zauberlehrling
Ich korrogiere den ZL mal ein wenig:
Gehalt + 1/12 Ulaubsgeld, Weihnachtsgeld... = Unterhaltsrelevantes Einkommen
Berufbedingte Aufwendungen - 5% (10 gibt es nicht, höchstens ein wenig mehr bei genauem Nachweis und wenn kein mangelfall vorliegt)
Die Fahrtkosten sind in den berufsbed. Aufwendungen erstmal mit drin (ausnahmen gibt es aber)
Der SB liegt gegenüber dem Kind bei 900 €, gegenüber der KM bei 1.000 €
Wenn genug Verteilmasse da ist können bis zu 4 % bzw in der tatsächlich anfallenden Höhe privater Altersvorsorgekosten angerechnet werden.
Sind Kredite nicht ehebedingt werden sie in der Regel beim KU nicht angerechnet.
Vom SB müssen alle Kosten incl. Miete gezahlt werden. U.U wird der SB abgesenkt, wenn ein Mietfreies Wohnen bei den Eltern ermöglicht wird (ist aber umstritten)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi dekan
Kannst Du auch bitte angeben, wieviel als Netto auf Deinem eingereichten Gehaltszettel angegeben war? Von welchem Amt wurdest Du aufgefordert? Hast Du bereits schon irgendwas unterschrieben? Wenn nein so warte erst mal noch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also danke erstmal für die raschen Antworten.
Was ist mit dem Unterhalt der letzten Monaten? Hast du gezahlt? Hast du Nachweise dafür?
Wie gesagt hab Ende August, für den Monat August diesen schrieb zur Zahlungsaufforderung erhalten. Allerdings hatte ich auch schon ne Reperatur am Auto etc und dem Kleinen Sachen gekauft. Hab zwar damit gerechnet, das ich jetzt bald aufgefordert werde aber in der Höhe war mir nicht bewusst. Bezahlt habe ich bisher noch nichts, wollte mich wie gesagt vorher wappnen, bevor ich mir da einen vom Bären erzählen lasse.
Der SB liegt gegenüber dem Kind bei 900 €, gegenüber der KM bei 1.000 €
Also von den 1.300 wären dann ja gegenüber dem Kind noch 1.100 über. Also müsste ich die 320 nicht zahlen?
Kannst Du auch bitte angeben, wieviel als Netto auf Deinem eingereichten Gehaltszettel angegeben war? Von welchem Amt wurdest Du aufgefordert? Hast Du bereits schon irgendwas unterschrieben? Wenn nein so warte erst mal noch.
Nein, unterschrieben habe ich damals nur die Vaterschaftsanerkennung. Meine Ex hatte gesagt das ich nach Ausbildungsabschluss mich dann melden muss, das hatte ich auch direkt getan und eine Lohnabrechnung samt einem weitern Formular eingereicht. Auf der Lohnabrechnung waren wie gesagt noch 15 Urlaubstage mit drauf. Das müssten dann so knapp 1.700 Netto gewesen sein. Auf dem Formular habe ich aber 1.300 handschriftlich angegeben und normalerweise stehen die Positionen ordentlich aufgeschlüsselt auf der Abrechnung drauf, sodass es m.E. für eine Beamtin in dieser Position kein Problem sein dürfte sich das normale Nettogehalt zu errechnen. Unterschrieben habe ich bis dahin sonst nichts, auch nicht das ich mich damit einverstanden bin.
Der schrieb kommt vom "Amt für Grundsicherung | JobCenter - Unterhaltsheranziehung/UVG"
Nur hab ich den schrieb jetzt vor 1 1/2 Wochen bekommen, die Sachbearbeiterin ist diese Woche noch im Urlaub und ich weiß nicht wie lange ich jetzt noch warten kann mit der Zahlung bevor es da irgendwie ärger gibt.
Vllt ist noch zu erwähnen, das meine Ex nun mit zwei Kindern (eins aus ner früheren Beziehung) Lebensunterhalt nach dem SGB II bezieht.
Achso und der Kredit wurde ca 1 Monat bevor ich von der Schwangerschaft wusste abgeschlossen. Sonst hätte ich das sicher nicht gemacht.
Grüße
Jetzt habe ich vom Amt eine Unterhaltsaufforderung bekommen für meinen 8 Monate Alten Sohn sind es 202 € und für meine ExFreundin 320 €.
Ist das jetzt Deine Ex-Frau oder Ex-Freundin?
Ist das jetzt Deine Ex-Frau oder Ex-Freundin?
Hallo allesungerecht,
das spielt derzeit erstmal keien Rolle, da das Kind unter 3 Jahren isther so oder so der KM Unterhalt zusteht.
@dekan:
Also müsste ich die 320 nicht zahlen
Tja, die große Frage.
Du sagst dein monatl. netto ist 1.300 €. Das ist aber faktisch nicht korrekt, da eben schlicht und einfach das Urlaubs-/Weihnachtsgeld. etc. anteilig miteingerechnet wird. Im Umkehrschluß bei 202 KU und 320 BU und einem SB von 900 € ergibt das ein ber. Netto von 1422 €, was mir durchaus als realistisch erscheint.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
ist meine ExFreundin, aber wie schon gesagt spielt das ja erst ab dem 3 Lebensjahr meines Sohnes eine Rolle.
Gut 1422 € würde ich auch als realistisch empfinden wenn es so aufs Jahrgerechnet bezogen ist. Dann bleiben mir aber dennoch nur die 770 € monatlich in denen ich kein Urlaub habe.
Soll das also heißen ich "muss" im Elternhaus wohnen bleiben? Die günstigsten Wohnung die sich hier bieten liegen zwischen 300 - 400 € warm inkl Strom.
Dann bleiben mir nur noch 370 - 470 € monatlich über von denen dann Kosten wie Versicherung, Schulden, Auto, Versorgung und sachen wie GEZ, Steuern gezahlt werden müssten. Das ist ja quasi unmöglich, gibt es da dann irgendwas das man dagegen tun kann? Irgendwas beantragen?
Grüße.
Gut 1422 € würde ich auch als realistisch empfinden wenn es so aufs Jahrgerechnet bezogen ist. Dann bleiben mir aber dennoch nur die 770 € monatlich in denen ich kein Urlaub habe.
Damit hast du sicher recht. Aber d.h. du kannst eben die Sonderleistungen nicht komplett für irgendwas ausgeben. Damit müssen hier viele Väter kämpfen und es erscheint immer ungerecht.
Zu deinen Auszugsplänen. Da du noch keine 25 bist, kannst du gezwungen sein bei deinen Eltern zu bleiben, wenn du eine eigene Wohnung nicht ohne Sozialleistungen finanzieren könntest. Das sieht der Gesetzgeber seit einiger Zeit so vor. Bei derBerechnung könnte evtl. auch ein Wonwertvorteil eingerechnet worden sein, da du kostenfrei bei deinem Eltern wohnst. Das kann aber keiner ohne die genaue Berechnung sagen.
Stöbere mal ein wenig in den Urteilen. Da wirst du auch eines finden ,das man auch ein Fahrrad benutzen kann, wenn man sich durch ein Auto nicht mehr den Mindeunterhalt eisten kann. Ein Trost: Der BU für die KM dürfte in 2 Jahren und 8 Monaten erledigt sein und dann bleibt dir auch wieder mehr übrig.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mit dem Fahrrad 🙂 Ja das wäre ja Super, dann sollen die mir aber bitte mal erklären wie ich meinen Arbeitgeber erreichen soll 😀 Nein Spaß bei seite.
Ich Lebe derzeit in einem 8 Personenhaushalt, Oma + Eltern + 5 Geschwister. Soviel raum ist da nicht, daher auch der Wunsch nach ner eigenen Wohnung. Auch wenn sie noch so klein ist. Mir kommts ja schon langsam so vor als würde ich für die Geburt meines Sohnes bestraft werden... tztz. Naja rufe die Gute Frau jetzt gleich mal an und Frage wie sie sich das vorstellt und wie sie zu diesem Ergebnis gelangt.
EDIT:
Also hab jetzt gerade mal mit denen Telefoniert 😡 Die zuständige Sachbearbeiterin ist jetzt noch länger weg. Anhand das Aktenzeichens konnte man mir nur sagen das mir ein Durschnittsgehalt von 1.600 angerechnet wird. Hab die dann gefrag wie sie sich das vorstellt und woher diese Summe kommt, das konnte Sie mir aber aufgrund der Vertretung nicht sagen.
Bin dann auch direkt zur Personalabteilung und hab das mal errechnen lassen. Dort kommt man jedoch auf ein Durschnittsgehalt von 1.450 €. Aber denke das wird mir auch nicht weiterhelfen oder? Wie wird das denn berechnet erst KU 202 = 1248 und dann würden ja bis zum SB 1000 für die Ex nur 248 € abgezogen werden. Oder erst Unterhalt für die Ex 320 = 1.120 und SB ggü dem Kind 900, dann würde es ja wieder passen. Dennoch ne Frechheit? Gibts da ne Reihenfolge?
Hab jetzt zumindest gesagt das ich das nicht Zahle bevor man mir den Rechenweg genau erläutert. Vorerst zahle ich nur KU und das tue ich auch gern.
Hallo midnightwish!
Berufbedingte Aufwendungen - 5% (10 gibt es nicht, höchstens ein wenig mehr bei genauem Nachweis und wenn kein mangelfall vorliegt)
Die Fahrtkosten sind in den berufsbed. Aufwendungen erstmal mit drin (ausnahmen gibt es aber)
Dann hat mein Anwalt wohl Mist gerechnet und die Gegenseite hat dem noch zugestimmt.
In meiner Berechnung werden von meinem Netto (richtig mit Weihnachtsgeld und Steuer) die Fahrtkostenabgezogen. Ergibt Betrag 1. Betrag 1 wird dann für den Kindesunterhalt benutz.
Betrag 1 minus: Unterhalt (Kind), Lebensversichung, Pflegepflichtversicherung, Kredit (vor der Geburt meines Sonnenscheins abgeschlossen), Altersvorsoge (5% des Nettos, nach der Geburt abgeschlossen), 10% Erwerbsbonus ergibt Betrag 2.
Betrag 2 liegt unterhalb der 1000€ Selbstbehalt und somit muß ich KM keinen Unterhalt zahlen.
Meine Wohnung habe ich bei den Eltern (Zahle keine Miete) Und die andere an meinem Arbeitsort (hier zahlt der Arbeitsgeber einen Zuschuß). Hat die Gegenseite nicht gejuckt! Bitte, bin nicht traurig darüber.
Das mietfreie Wohnen bei den Eltern kann man auch als Unterstützung der Eltern sehen. PhoniX (wenn man sich hier noch an Ihn errinnert) hat mir hierzu auch ein paar Links gegeben.
Das ist meine Geschichte zur Unterhaltberechnung.
Gruß
Zauberlehrling
Hi dekan
Anhand das Aktenzeichens konnte man mir nur sagen das mir ein Durschnittsgehalt von 1.600 angerechnet wird. Hab die dann gefrag wie sie sich das vorstellt und woher diese Summe kommt, das konnte Sie mir aber aufgrund der Vertretung nicht sagen.
Für mich liegt es nahe, dass die 1700 auf dem eingereichten Lohnschein als durchschnittliches Monatsgehalt herangezogen wurde, anschließend die üblichen pauschalen Abzugsposten und es kommen rund 1600 raus.
Wie wird das denn berechnet erst KU 202 = 1248 und dann würden ja bis zum SB 1000 für die Ex nur 248 € abgezogen werden. Oder erst Unterhalt für die Ex 320 = 1.120 und SB ggü dem Kind 900, dann würde es ja wieder passen. Dennoch ne Frechheit? Gibts da ne Reihenfolge?
Von Deinem bereinigten Netto wird zuerst der KU (Kind ist im ersten Rang) abgezogen. Wenn dann noch mehr als 1000 Euro übrig sind kann nach Berücksichtigung eventueller weiterer Abzugsposten der darüber liegende Betrag für den BU verwendet werden.
Das von Tina bereits gesagte zur Haushaltsersparnis etc. kann ebenso berücksichtigt werden - aber nur von einem Gericht .
@ZL
Ja, das war bei Dir. Das ist weder die Norm (10% Erwerbsbonus und Altersvorsorge mit 5% Netto) noch findet es sich nachlesbar in Gesetzen oder Richtlinien.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
@oldie: Dafür kann ich nicht! 🙂
@dekan: Geh zu einem Anwalt und lasse die Sache gegenrechnen!
Gruß
Zauberlehrling
Hallo,
jetzt sind wieder ein paar Tage vergangen, hab die gute Frau immernoch nicht an die Strippe bekommen 😡
Allerdings habe ich ne Woche nachdem ich mit der Stellvertreterin telefoniert habe ein schreiben bekommen, worin die Unterhaltsforderung für die KM von 320 € auf 98 € gesunken ist und auf einen versehentlichen Rechenfehler hingewiesen wird. Fand ich recht merkwürdig da meine Sachbearbeiterin ja nicht "erreichbar" ist. Würde sogar Wetten wollen, dass wenn ich nichts gesagt hätte jetzt schön die 320 hätte zahlen dürfen. Aber nichts desto trotz habe ich jetzt wieder ein schreiben verfasst indem ich weitere Abrechnungen beigelegt habe, samt "Muster" abrechnungen für die Berechnung des Weihnachtsgeldes etc. Die habe ich mir zuvor von der Personalabteilung berechnen lassen. Denn wenn es wirklich so ist, das ich aufgrund meines vorigen Kredites das auch noch berechnen kann, müsste ich theoretisch noch weniger bezahlen. Hab ja nichts gegen die 202 € Unterhalt für meinen Sohn, aber würde dennoch gerne bald ausziehen.
Hab die gute Frau jetzt im schreiben auch darauf hingewiesen das ich das Kindsunterhalt weiterhin bezahlen werde, Sie mir aber bei der nächsten Forderung fürs Unterhalt der Mutter, Ihren geführten Rechenweg beilegen soll. Ist das so Rechtens?
Grüße.