habe mich gerade von familie getrennt. jugendamt hat berechnet 307 euro im monat, das werde ich zahlen. kein problem. jetzt sagt meine frau, dass ich ihr auch zahlen soll. die arbeitet noch, aber hat befristete vertrag. wenn die arbeit verliert, hat sie noch ca 30000 euro auf konto. und uns gehöhrt noch eine wohnung in kiew, ukraine. soll ich trotzdem dann zahlen? die sagt, wir sollen zum anwalt gehen. aber ich habe keine anspruche an sie. warum soll ich irgendwelchen anwalt dann was zu zahlen? unser sohn ist fast 18. entschuldige mich für mein "deutsch".
Hallo und willkommen in diesem Forum.
Den EU ( Ehegattenunterhalt ) wirst du schon zahlen müssen. Erst recht, wenn deine Frau bald kein Einkommen hat, bzw. Arbeitslosengeld bezieht.
Das sieht in etwa so aus:
Dein Nettoeinkommen aus Lohnsteuerklasse 1 berechnen abzüglich 5% für Arbeitsmittel.
davon Kindesunterhalt nach Düsseldorfer tabelle (DT) berechnen und abziehen.
Vom Rest 1/7 Arbeitsanreiz abziehen.
Dann wird das Einkommen deiner Frau dazugerechnet und durch 2 geteilt.
Die Differenz zu deinem Einkommen bekommt sie als EU.
Eine genaue Berchnung kann dir das Jugendamt bzw. ein Anwalt aufstellen.
Ach ja, die 30000 € spielen dabei keine Rolle.
Gruß und viel Glück, Jo
It's a womans world
Entschuldigung hab ich grad gesehn. Sie bekommt natürlich nur die halbe Differenz als EU, aber wie gesagt. Ein Anwalt kann das anhand deiner Daten ( Lohnbescheinigung) genau ausrechnen. Wenn du dich querstellen solltest, hat sie leider das Recht dich zu verklagen und das wird teuer. Also besser ist ihr lasst euch beide das mal durchrechnen.
Nochmal Gruß, Jo
It's a womans world
Hallo Frodo,
ich seh das anders.
Kind ist aus dem Haus und Frau ist arbeitsfähig.
Die soll sich nen Job suchen und schaun wo sie Kohle herbekommt.
Steht doch auch so in den Gesetzen.
Klar werden die nicht immer umgesetzt, aber in diesem Fall ist die Frau verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen. Macht sie das nicht, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet.
Es muß schon eine Bereitwilligkeit zu sehen sein.
Trennungsunterhalt wird gezahlt werden müssen, da kommt er nicht rum.
Da kommt es drauf an, wieviel die Frau weniger verdient.
Manche Richter sehen das übrigens auch so, daß man nur dann Unterhalt bekommt, wenn man sich nicht selbst versorgen kann, man kann sie also auffordern, erstmal vom Ersparten zu leben.
Die Zinsen, die sie durch das Guthaben erziehlt sind eh Einkommen.
Auch Mieteinnahmen der Wohnungen etc.
@Mike: ich würde Dir dringend raten, selbst einen Anwalt aufzusuchen, aber die Frau schön daheim lassen.
Da gibt es massig zu klären und Du willst doch nicht über den Tisch gezogen werden?
Das Ersparte der Frau kann ja auch rein theoretisch in den Zugewinn fließen, da es in der ehezeit erwirtschaftet wurde
Gruß
Melly.
Moin,
hier fehlen wichtige Informationen:
- wie lange hat die Ehe bestanden?
- ist das "Kind" in einer Erstausbildung?
- auf welchem Nettoinkommen basiert der Zahlbetrag von 307 €, und welche STK liegt vor (ich nehme an, STK III)?
Gruß, Xe
vielen dank für ihre antworten. sohn geht in die 10 klasse gymnasium. verheiratet sind wir zwei mal. seit letzten mal 11 jahren. insgesamt 18. nettoeinkommen 2200. lohnsteuerklasse 4. die verdient noch besser, aber vertrag wird jedes jahr verlängert. diesmal warscheinlich letztes mal. arbeitet ´bei uni.
was anwalt angeht. ich bin der meinung, dass es nie zu spät sich einen zu besorgen. zuerst soll formuliert werden, was sie will. und das bekomme ich von ihre anwalt. oder nicht?
entschuldigung. noch eine frage.
wir haben mit meine frau das thema noch nicht besprochen, aber wirds sich was ändern, wenn ich oder zum beispiel sie scheidung einreichen?
hi
halbes jahr ist vorbei. das leben geht irgendwie weiter. vielen dank an alle. habt mir damals sehr geholfen. ich zahle die 307 euro. kein problem. aber noch zum beispiel 100 euro für gitarrenunterrischt. 65 für englisch. regelmäsig. ausserdem kommt immer wieder was dazu. brille, schulfahrten u s.w. es wird leider "privat" heisst ohne beleg bezahlt. gitareunterricht gibt mein bekannt. und englisch auch. kann ich das irgendwie bei finanzamt absetzen?
und noch eine frage
jetzt sieht so aus, dass meine ex ins ausland geht. hat kontrakt in usa. sohn bleibt aleine in der wohnung, sollen wir dann beide für ihn zahlen?
verzeiht für mein "deutsch"
Moin mike2017,
es wird leider "privat" heisst ohne beleg bezahlt... kann ich das irgendwie bei finanzamt absetzen?
Nein! Zudem ist Schwarzarbeit strafbar!
hat kontrakt in usa. sohn bleibt aleine in der wohnung,
Wie alt ist er? Wenn er in die 10. Klasse geht, müsste er so zwischen 16 und 18 sein!? Ich halte das für keine ganz so gute Idee, ihn alleine wohnen zu lassen. Warum geht er nicht zu dir?
sollen wir dann beide für ihn zahlen?
Im Prinzip ja. Sein Unterhaltsbedarf beträgt 640 € ab 01.07.2005, den ihr im Verhältnis eurer Leistungsfähigkeit gemeinsam aufbringen müsst; im Idealfall jeder zur Hälfte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für antwort. kind geht in die 10 klasse gymnasium. ´vielleicht zieht zu mir. wenn die weggeht. ich wollte bloss wissen, wer und wieviel soll dann zahlen. was meine email adresse angeht habe ich nicht verstanden. ich bekomme doch sofort meldung, wenn jemand antwortet. die befindet sich im russischen domen. vielleicht deswegen siehst du was falsch?
Moin mike,
die Benachrichtigungsmail über neue Beiträge, die dir vom System gesendet werden, kommen aber wieder zurück!? Dem System ist es egal, wo der E-Mail-Account steht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*urks* ich muss kraftig zurückrudern 😎
Dein E-Mail-Provider hat die IP von vatersein.de geblockt. Ist wohl zu weit weg von ihm?! Ich habe eine Mail geschrieben, dass die doch uns bitte als "gutartige" Webseite akzeptieren. Mal gucken...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo an alle wieder. lange nicht gewesen. das leben geht irgendwie weiter. habe schon meine "erfahrungen" gemacht. nur eine richtige neu noch nicht getroffen.
eine simple frage. ich zahle jetzt 337 euro meinem sohn als unterhalt. er ist fast 20. bald mit gymnasium fertig. meine frage: wie lange nach dem deutschen recht soll ich unterhalt zahlen? er geht selbstverständlich studieren und das werde ich freilich unterstützen. aber ich will trotzdem wissen. gibt,s bei der sache altersgrenze? danke
P.S. problem mit meinem email verstehe ich nicht. der server befindet sich in moscow. vielleicht darum. ich habe noch eine adresse bei gmx; aber ich habe nicht gefunden wo kann ich es in meinen daten ändern MfG
