Unterhalt für erwac...
 
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Unterhalt für erwachsenen Sohn

 
(@wolfgangsinsel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich bin neu hier.

Ich habe aber gleich eine ganz konkrete Frage: Ich bin seit einem Jahr geschieden. Mein Sohn ist 23 Jahre alt, hat vor 4 Jahren sein Abi gemacht, hat dann ein Jahr gegammelt (vergessen sich rechtzeitig zum Studium anzumelden !!!), hat dann 4 Semester Wirtschaftsing. studiert, ist im Vordiplom rausgeflogen, wollte sich jetzt für das Biologiestudium anmelden, ist aber am NC gescheitert. Was er jetzt machen wird, keine Ahnung. Muß ich ihm trotzdem noch Unterhalt zahlen? Oder unter welchen Vorsaussetzungen muß ich ihm weiter zahlen?

Danke schon mal vorab.

Wolfgang

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2004 16:17
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo Wolfgang!
Das kann ich Dir genau beantworten: Unterhalt bis 27, wenn er "nahtlos"
von einer Schulausbildung eine Berufsausbildung oder Studium antritt.
Mein Sohn hatte auch ein Gammeljahr und hatte es später über BaFöG
versucht, dass man zum Teil von mir wieder haben wollte - keine Chance!
LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2004 16:44
(@wolfgangsinsel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Shica,

danke, das ging ja superflott. Aber ich verstehe nicht den unteren Teil deiner Antwort. .. dein Sohn hatte auch ein Gammeljahr- ok, -- und was hat die Unterhaltzahlung mit BAFÖG zu tun? Und wie ist das gemeint: ...keine Chance???

Danke.

LG Wolfgang

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2004 17:12
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo Wolfgang!
Als es für ihn keinen Unterhalt mehr gab, reichte er BaFög ein und Vater
Staat versuchte, sich einen Teil von mir zu holen - obwohl ich voll
berufstätig war, ist aber nie etwas von mir verlangt worden.
LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2004 17:23