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Unterhalt für erwachsene Tochter

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(@xandi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

Hast Du beim Geplärre im Juni 2012 Deine Einkünfte offengelegt (würde bei einer Stellungnahme zum VKH-Antrag helfen) ?

Nein hab ich nicht, Sie hat mich damals durch den Anwalt anschreiben lassen, wir haben uns aber dann ohne Anwalt und Gericht geieinigt, blöderweise hab ich aber auch nichts schriftliches von meiner Tochter.
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 14:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Ob du dafür in diesem Stadium bereits einen Anwalt brauchst, weiß ich allerdings nicht.
Ich fürchte aber, ja.

Ich auch.

Dennoch Versuch einer Stellungnahme:
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist aufgrund Mutwilligkeit abzulehnen.
Begründung:
Die Antragstellerin verweigert - trotz mehrfacher Erinnerung - wiederholt und ohne erkennbaren Grund die vorzunehmende vorrangige Beantragung von BAföG-Mitteln.
Ferner verweigert sie ihrerseits eine Offenlegung eigener Einkünfte.
Die nach wie vor bestehende Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung (wie im Juni 2012) wird vor diesem Hintergrund einseitig und vorsätzlich blockiert.
Als Zeichen guten Willens werde ich parallel - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Auskunft über meine Einkünfte erteilen.

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 24.03.2014 16:36
(@psoidonuem)
Registriert

Genauso wie United sagt. Mir fehlten nur die Worte.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 17:47
(@xandi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für Eure Hilfe,
was meint Ihr soll ich die Stellungnahme selbst schreiben oder gleich zum Anwalt und Ihn schreiben lassen.
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2014 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Schrieb von United ist super.
Versuche es erstmal so.

Da die Sache aber damit vermutlich nicht erledigt ist und du dann sowieso einen RA brauchst, kannst du auch gleich einen suchen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 19:07
(@psoidonuem)
Registriert

Habe nochmal drüber nachgedacht. Deine Tochter kann keinen BaföG-Antrag stellen, weil sie dafür die Einkommensnachweise der verschollenen Mutter braucht. Und das BaföG-Amt muss kein BaföG zahlen, wenn sie keinen ordentlichen Antrag bekommen. Kann ja erstmal jeder behaupten, dass der Elternteil verschollen ist. Ich nehme sogar an, dass das ziemlich regelmäßig vorkommt, dass jemand die Nummer fährt.

Keine Ahnung, wie dieses Dilemma zu lösen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 19:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ja erstmal jeder behaupten, dass der Elternteil verschollen ist. Ich nehme sogar an, dass das ziemlich regelmäßig vorkommt, dass jemand die Nummer fährt.

Keine Ahnung, wie dieses Dilemma zu lösen ist.

ich würde beim Einwohner-Meldeamt des Ortes, an dem die Dame zum letzten Mal offiziell gemeldet war, nachfragen, wohin sie verzogen ist. Ein "darüber haben wir keine Informationen" würde ich mir dann schriftlich geben lassen, denn dieser Fall ist melderechtlich in Deutschland eigentlich nicht vorgesehen.

***edit - PS: Das "Ich würde" bezieht sich selbstverständlich auf die Tochter; es ist nicht die Aufgabe von @xandi, das in Erfahrung zu bringen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 20:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Psoidonüm, das gilt aber auch für den Vater.
Selbst wenn es so ist, kann und muss er das ja nicht wissen.
Zumindest diese Information hätte im Schrieb an Vater und Gericht drin stehen müssen.

Es ändert also nichts an der Richtigkeit von Uniteds Schreiben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2014 21:36
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