Unterhalt für einen...
 
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Unterhalt für einen 25 jährigen Studenten im Haushalt der Grossmutter

 
(@herzebobbelche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle, habe einen 25 jährigen Sohn, der bei seiner Grossmutter lebt. ich lebe bei meinem Freund, der eine kleine Rente hat, der in seinem Haushalt seinen Sohn leben hat, der volljährig ist, aber noch Schüler. ich verdiene  1430 euro, fahre 38 km zur Arbeit. Mein Sohn möchte 150 euro Unterhalt von mir haben. Er lebte bis vor kurzem bei mir und bekam 212 euro bafög.

Mein Sohn studiert im 3. Semester, hat eine Klasse Fachoberschule wiederholt viel gebummelt, ein 6 monat dauerndes Prktikum zur Erreichung der Fachhchschulreife gemacht bis März 2011 und studiert jetzt seit 10/2011.

Wieviel Unterhalt steht ihm zu? er möcht 150 euro haben. Wieviel Fahrtkosten stehen mir zu 5% oder die tatsächlichen Kosten? kann er sagen zieh doch wieder näher an deinen Arbeitsplatz oder kann das ein Gericht sagen?

Er wird jetzt sicher mehr Bafög erhalten, da er ja nicht mehr zuhause lebt, Kindergeld ist ausgelaufen, Vater bezieht hartz4

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2012 21:20
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmm...

das könnte schon ungefähr passen, aber, neben der Bummelei an der Fachoberscule stellen sich folgende Fragen bezüglich seiner Bezugsberechtigung:
- Bekommt er Kindergeld?
- Wieviel Bafög bekommt er? (->Nachweise)
- Wieviel Geld verdient er? (->Nachweise, aber mögl. überobligatorisch)
- Studiert er zügig? (->Nachweise)
Also... Verbleibt ein Anspruch?
Vielleicht kann man sich bei einem verbleibenden Anspruch ja einigen...

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 01:50
(@herzebobbelche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo danke für die Antwort. Kindergeld ist seit Oktober ausgelaufen, er bekam 212 euro Bafög in meinem Haushalt lebend, muss jetzt neuer Antrag stellen. denke er wird dann wohl einen höheren Anspruch haben.

Arbeiten tut er nicht, er wechselt jetzt das Studienfach im 3. Semester, da ihm das Studiunfach nicht zusagt Ich fahre jeden Tag 38 km zur Arbeit, werden diese Kosten anerkannt, denn mit 5% komme ich ja kaum aus, da ich auch sonntags arbeiten muss. mein Freund hat eine kleine Rente von 618 Euro, wird das irgendwie mit berücksichtigt. Er hat aber einen priviligierten volljährigen Sohn in seinem Haushalt für den er keinen UH bekommt. 150 euro kommt mir viel vor. der vater meines Sohnes hat Hartz 4. Außerdem bin ich schwerbehindert mit 60%, spielt das ein Rolle? >Mit 1430 euro und meinen Fahrtkosten, außerdem zahle ich jeden Monat 30 euro in eine Altersvorsorge. Bin ich wirklich leistungsfähig in dieser Höhe?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 02:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also Dein Freund dürfte nicht mit in die Berechnung fallen. Ihr solltet mal prüfen lassen, ob ihr Wohngeld- oder ALGII-Ansprüche habt, beide Anträge parallel stellen und auf den jeweils anderen Antrag verweisen.

M. E. könnte man spätestens bei erneutem Studienfachwechsel darauf abzielen, dass er sein Studium nicht zügig absolviert und keine Unterhaltspflicht mehr besteht.

Leistungsfähig bist Du m. E. auch nicht.

1.450 Euro, Fahrtkosten 38km x 0,2 Euro x 2 x 22 Tage = 334 Euro (117 einfache Strecke) - 30 = 1086 Euro, Dein SB liegt bei 1.150 Euro.
Angenommen es wird nur die einfache Strecke berücksichtigt sind es 1.203 Euro und Du müsstest 53 Euro zahlen.

Müsste man mal in die Leitlinien Deines zuständigen OLG gucken, um zu schauen, ob 30 oder 20 ct zu berücksichtigen sind und ob Strecke oder tatsächlich gefahrene km.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.06.2012 12:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn bei der bisherigen Bafög-Gewährung davon ausgegangen wurde, dass er im Elternhaus wohnt, sollte schleunigst eine Neuberechnung angeleiert werden. Ich hoffe mal, sein Auszug ist von den Bafög-Bestimmungen her abgedeckt und auch ansonsten werden die Maßgaben für einen Bafög-Bezug eingehalten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2012 14:37
(@herzebobbelche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie wenn ich das hier richtig verstehe müsste ich meinem Sohn keine 150 Euro zahlen. Das wäre dann eine freiwillige Zahlung meinerseits. versteh ich das alles richtig?

Sicher werde ich meinen Sohn unterstützen!!! das er mich verklagen wird, davon gehe ich nicht aus! Zuständig wäre das OLG Zweibrücken, denn da lebt mein Sohn. Ich lebe im Saarland!

Gruss

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2012 15:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das kann noch gar nicht eingeschätzt werden. Falls er einen UH-Anspruch hat, beträgt dieser min. 670€. Es könnte in eurem Fall sehr realistisch sein, dass das Bafög so hoch ausfällt. Von daher erst einmal das prüfen. Und erst dann - nach Bewilligung, deren Höhe oder nach Abweisung kann ein Fehlbedarf überhaupt ermittelt werden.

Bei der Beurteilung Deiner Leistungsfähigkeit wird in diesem Alter des Jungen eigentlich grundsätzlich nur von angemessenen UH-Pflichten deinerseits ausgegangen. Das betrifft sowohl den SB von 1150€, aber auch alle anderen Positionen, die zur Ermittlung Deines bereinigten Einkommens führen.

Verweise Sohn erst einmal auf eine Abänderung seines Bafög's. Dann kann er sich erneut melden. Grundsätzlich halte ich Dich genau so wie LBM für nicht leistungsfähig. Wie ist denn der UH bisher festgelegt? Rein mündlich?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 29.06.2012 16:06
(@herzebobbelche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie ja rein mündlich, er hat ja bis Mai in meinem Haushalt gelebt. Ein Titel gibt es nicht!!! Ja Bafög-Anspruch wird jetzt wohl höher ausfallen!!! Ich möchte ihn ja unterstützen, seine Bitte an mich sind 150 Euro. Neuer Bafög-Anspruch weiß ich nicht, es wurde noch kein neuer Antrag gestellt

Gruss

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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2012 23:06
(@romyh)
Registriert

Hallo ihr Lieben,

ich weiß ja nicht, ob sich die Zeiten geändert haben. aber zu meiner Zeit (1998-) wurde BAföG nach Studienfachwechsel abgelehnt, weil...ja weil? Den genauen Wortlaut hab ich vergessen, sowas in der Art "nur Erststudium", "zügiges Studium" usw...ist zwar sein Erststudium, aber die Wahl des Faches hätte er sich vorher genauer überlegen müssen (so war die Argumentation bei einer Kommilitonin, die  LA Gymnasien studierte, und nur von Deutsch auf Französisch im 2. Semester wechselte: zack war das BAföG weg)

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2012 09:44
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja,

aber... wenn das Bafög mit dieser Begründung wegfällt, müsste ja eigentlich auch der Unterhaltsansrpuch mit derselben Begründung wegfallen.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 01:51




(@romyh)
Registriert

Das meine ich auch.
Aber das mit dem Bafög hat sich tatsächlich etwas geändert, es gibt einschlägige Seiten, zb studis-online.de. da wird das erklärt. uU. hat er also ne Chance.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 11:16