meine Situation:
erstes Kind 5 Jahre-unterhalt 202€ monatlich, wurde dieses Jahr berechnet
zweites Kind(mit einer anderen frau) 10 Monate-unterhalt 202€ zu zahlen
verdienst nach Berechnung des Jugendamtes 1300€ netto(Jahres durchritt)
ich muss aber selber die Krankenkasse bezahlen(arbeite in Ausland) höhe 90,25
fahrt Weg zur Arbeit einfache Strecke 34 km
die beiden Sachen wurden nicht berechnet und sogar meine Tochter nicht!!!
ich war da persönlich und habe die drauf aufmerksam gemacht, habe gestern Gena die gleiche Antwort bekommen. heisst Krankenkasse und Werbungskosten nicht berechnet und meine Tochter auch nicht.
ich verdiene 1500€ monatlich davon sind 204€ Werbungskosten aufgelistet und trotzdem werden die als mein netto einkommen eingerechnet.
ist das rechtlich? wie kann ich mir dagegen währen?
mir wurde bis zum 6 Juni eine Frist gesetzt und den Titel zur unterschreiben ansonsten wird der durch den zuständigen Gericht festgesetzt.
muss ich einen titel unterschreiben?wenn ich jetzt einen titel unterchreibe mit den 202€ bleib immer der gleocihe beitrag zu zahlen?
bitte um schnelle Hilfe
Hallo on26,
ich bin ja keine Fachfrau, aber:
Das Jug/Beistandschaft kann dich lediglich auffordern die Titulierung zu unterschreiben, zwingen koennen sie dich nicht.
Allerdings geht das ganze dann zum Familiengericht.
Alle Kinder fliessen in die Berechnung mit ein, es spielt keine Rolle welchen Status sie haben (ob ehelich oder nicht, meine ich).
34 km Arbeitsweg ist nicht die Welt, sag ich mal, dass das nicht einberechnet wird verwundert mich nicht.
Bezueglich der Versicherung, hm...bei meinem Mann wurde das vom Gericht damals anerkannt. Heisst, das Gericht hat die Kosten fuer Krankenkasse voll vom Einkommen abgezogen bevor der KU festgesetzt wurde.
Nicht boese gemeint, aber "zieh dir mal wat an", zuviele Kinder mit zu vielen Muettern macht dich sonst ratzearm.
Gruss riviera
Morgen on26
mir wurde bis zum 6 Juni eine Frist gesetzt und den Titel zur unterschreiben ansonsten wird der durch den zuständigen Gericht festgesetzt.
Das ist eine beliebte Formulierung der JA's um Druck auszuüben. Hier wird dem Unwissenden suggeriert, dass das Gericht die Forderung des Ja durchsetzen wird und das ist falsch. Das Gericht rechnet selber nach, was als Einkommen zählt und welche Beträge abgezogen werden = bereinigtes EK. Dann wird erst der KU festgesetzt. Also keine Angst vor dem Gericht.
Für Dich ist es jetzt wichtig klaren Kopf zu behalten und Dich schlau zu machen, da können wir Dir hier helfen. Dazu solltest Du erstmal alles sortieren, damit es nachvollziehbar wird.
1. Ich denke Du hast zwei Kinder - 5 J und 10 Mon von zwei KM - d.h. auch da sind zwei JA's mit im Boot
2. für Kind 5 J wurden 202 KU festgelegt, d.h. auch - mit 6 J erhöht sich der KU
3. Welches ist das zuständige OLG ? Dort wurde festgelegt, welche Kosten abziehbar sind und weitere wichtige Dinge.
Bei Dir läuft alles auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Stelle Dich darauf ein, Du wirst später ca 900 + 75 + KV max. haben.
Und beherzige den Rat von riviera - so'ne Lümmeltüte ist das Sparkonto die Investition mit der besten Rendite.
Gruss oldie
Edit: kleine Präzisierung durchgeführt 😉
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Für Dich ist es jetzt wichtig klaren Kopf zu behalten und Dich schlau zu machen, da können wir Dir hier helfen. Dazu solltest Du erstmal alles sortieren, damit es nachvollziehbar wird.
1. Ich denke Du hast zwei Kinder - 5 J und 10 Mon von zwei KM - d.h. auch da sind zwei JA's mit im Boot
2. für Kind 5 J wurden 202 KU festgelegt, d.h. auch - mit 6 J erhöht sich der KU
3. Welches ist das zuständige OLG ? Dort wurde festgelegt, welche Kosten abziehbar sind und weitere wichtige Dinge.Bei Dir läuft alles auf eine Mangelfallberechnung hinaus. Stelle Dich darauf ein, Du wirst später ca 900 + 75 + KV max. haben.
hmm das mit dem Druck ausüben dachte ich mir schon, danke für die Erklärung...
zu 1 ja das ist richtig es sind zwei verschiedene KM und somit zwei JA´s
zu 2 das ist auch richtig, die Erhöhung wird dann nächstes Jahr passieren, also in Moment irrelevant denke ich...?
zu 3 beim ersten Kind wäre das HAMM beim zweiten weiß ich noch nicht, musste mich erkundigen
beim keinen von den beiden ist ein Titel unterschrieben worden von mir!
das sieht nicht gut aus mit den fahrtkosten, es sind im Monat ca. 800km ein einfacher weg, ab dem 1 August werden das 1060 km sein.(Monat)
Ich bekomme Fahrkosten und das sieht man auf der lohnabrechnung, dürfen die trotzdem als Einkommen eingerechnet werden? es kann doch nicht sein das ich noch da drauf zahlen muss damit ich arbeiten darf...?!
darf man schulden dabei abrechnen?
was sollte ich vorbereiten, eventuell besorgen(arbeitgeber. ämter sonstiges) damit ich richtig vorbereitet bin...?
vielen Dank für eure bisherige Hilfe
Hi on26
wie gesagt, dir URL der OLG's sind wichtig. Schau Dir doch mal die >>URL des OLG Hamm<< an, unter Pkt. 10 findest Du schon mal Deinen Fragen beantwortet zu den Themen Schulden und Fahrtkosten - und alles lesen, es ist Dein Geld um was es hier geht.
Aber noch mal zu Deiner Eingangsfrage. Wenn ich es richtig verstanden habe so wurde Dein 5J altes Kind nicht berücksichtigt. Ist das wirklich so korrekt? Wenn ja woher weisst Du das konkret? Wäre dem so, so könntest Du schon alleine aus diesem Grund dem JA schreiben, dass Du deshalb eine so geartete Titulierung ablehnst, da sie auf einer falschen Berechnungsgrundlage beruht. Schön und vor allem sinnvoll wäre es, wenn Du bis dahin selber alles zusammen hast und darlegen kannst, wie es richtig wäre (unbedingt OLG vom zweiten Kind und auch Dein eigenes herausfinden).
Was brauchst Du so? Erstmal Vaterschaftsnachweis beider Kinder, Einkommensauskunft Deines Arbeitgebers und alle anderen EK-Nachweise, steuerl. Lebensbescheinigung der Kinder eventuell(ich glaube das ist die richtige, bekommt man vom jeweiligen Standesamt), Nachweise über alles was Du anrechnen lassen möchtest (priv. Altersvorsorge etc.).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.