Unterhalt für Ehema...
 
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Unterhalt für Ehemann

 
(@rudi9999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Eine Bekannte will sich trennen. Sie haben zusammen ein 5 jähriges Kind. Das Kind bleibt bei der Mutter. Sie verdient ca 85.000 Eurobrutto im Jahr. Der Mann ca 45.000 Euro brutto. Muss sie Unterhalt für den Mann bezahlen ?

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 21:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Eine Bekannte will sich trennen. Sie haben zusammen ein 5 jähriges Kind. Das Kind bleibt bei der Mutter. Sie verdient ca 85.000 Eurobrutto im Jahr. Der Mann ca 45.000 Euro brutto. Muss sie Unterhalt für den Mann bezahlen ?

In dieser Allgemeinheit ist diese Frage so sinnvoll wie "ich möchte mir für 45.000 EUR ein rotes Auto kaufen - ist der Preis ok? Heisst: Ohne weitere Details kann man die Frage kaum verlässlich beantworten.

Die Frage ist beispielsweise, ob er vor der Ehe mehr verdient hat als jetzt und beispielsweise wegen des Kindes zurückgesteckt hat? Falls nein, gibt's auch keine ehebedingten Nachteile, die per Unterhalts ausgeglichen werden müssten.

Abgesehen davon verhungert man mit einem Brutto von 45.000 EUR ja wirklich nicht, auch nicht mit Steuerklasse 1: Er bezahlt den Kindesunterhalt und kann vom verbleibenden Rest auskömmlich leben. Unterhalt ist ja keine Strafzahlung für eine gewesene Ehe, sondern eine vorübergehende Solidaritätsleistung des wirtschaftlich stärkeren Ehepartners an den Schwächeren nach der Prämisse "Unterhaltsberechtigt ist, wer ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten". Denn ausserstande ist in diesem Beispiel niemand.

Anders könnte es aussehen mit dem Zugewinn und dem Versorgungsausgleich: Hier gibt es möglicherweise ausgleichspflichtige Sachverhalte.

Interessant finde ich hier vor allem, dass eine Frau mit einem Spitzengehalt ein Kind mehrheitlich betreut (obwohl sicher auch eine hälftige Betreuung durch den Vater möglich wäre). Offensichtlich eine Power- und keine Quotenfrau - jedenfalls das Gegenteil von "seit der Geburt von Thorben-Hendrik habe ich *so einen Stress" und bin *voll-kom-men ausserstande*, etwas zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen..." 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 21:48
(@rudi9999)
Schon was gesagt Registriert

Danke Martin. Er hat vorher auch nicht mehr verdient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 21:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke Martin. Er hat vorher auch nicht mehr verdient.

Dann erkenne ich keinen Grund für Unterhalt. Irgendwelche Illustriertenberichte über teure Promi-Scheidungen (die stimmen können oder wild zusammenspekuliert sind, in jedem Fall aber nicht nach Arbeitseinkommen berechnet werden) sollten nicht den Blick dafür trüben, dass man nur schwer "reich schlafen" kann. Schon gar nicht als Mann...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rudi,

na ja. Ich sag's mal so: Hätten wir diese Frage gestellt bekommen, mit solchen Einkommensverhältnissen und mit dem Besserverdiener als Betreuungselternteil, aber mit umgedrehten Geschlechterrollen, dann hätte die erste Antwort mutmaßlich gelautet: Zumindest im Trennungsjahr kommt der Besserverdienende um den Trennungsunterhalt kaum herum; anschließend wird man sehen müssen. Bin zwar zu faul, um per Suchmaschine das halbe Forum zu durchstöbern, aber einige wenige Fälle dieser Art haben wir m.E. hier schon gehabt.

All dies natürlich immer unter der Annahme, dass "Eine Bekannte will sich trennen" so zu verstehen ist, dass die beiden verheiratet sind. Davon gehe ich zwar genau so aus, wie es offenbar brille007 in seinem vorangehenden Beitrag getan hat, aber da es nicht explizit dasteht, wollte ich sicherheitshalber lieber doch noch nachfragen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und es ist mir im Moment mal schietegal, ob wir diese geschlechtsspezifische Unterscheidung bei ansonsten gleicher Faktenlage tatsächlich vor unseren Gerichten, oder "nur" in vorauseilendem Gehorsam bei den Antworten hier im Forum haben.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Malachit nimmt mir die Worte aus dem Mund.

Bei einem Mann würde ich die Frage mit "Ja" beantworten.
Bei einer Frau mit "Vielleicht".

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

Meine Vermutung mit "verheiratet" gründet sich allein auf den Titel des Threads.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:36
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

In dieser Allgemeinheit ist diese Frage so sinnvoll wie "ich möchte mir für 45.000 EUR ein rotes Auto kaufen - ist der Preis ok?

Eine damalige Bekannte erzaehlte mir einstmals auch:
"Ich hab mir jetzt ein Auto gekauft!"
"Was fuer eines denn?"
"Ein blaues!"

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen rudi9999,
am besten ist es, wenn die Betroffene sich selbst hier anmeldet. Stille Post im Kindergarten ist zum Schreien komisch. Im Erwachsenenleben im Allgemeinen und beim Thema Trennung und Scheidung mit einem Vorschulkind sollte man auf solche Umwege tunlichst verzichten.

Dann erkenne ich keinen Grund für Unterhalt.

Nachehelicher Unterhalt steht und fällt mit einem bei Gericht mehr oder minder gut vernetzten und gewieften Fachanwalt für Familienrecht. Trennungsunterhalt sollte auch ein mäßig begabter und motivierter Feld-, Wald- und Wiesenanwalt rausholen können.
Da hilft deiner Bekannten nur, das Trennungsjahr so zügig wie möglich zu beenden und die Unterlagen für die Trennung gut beisammen zu halten. Die TrennungsFAQ sind sie für eine gut verdienenden Ehefrau als Lektüre vor eine Trennung mindestens so lehrreich wie für Ehemänner deren Ehe kriselt. 

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 22:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

Trennungsunterhalt sollte auch ein mäßig begabter und motivierter Feld-, Wald- und Wiesenanwalt rausholen können.

das würde ich in dieser Allgemeingültigkeit nicht unterschreiben wollen; auch für TU heisst die Voraussetzung "Bedürftigkeit" bzw. "(ehebedingte) Unfähigkeit, den eigenen Lebensbedarf selbst zu decken". HIER sind die Zusammenhänge und Voraussetzungen recht anschaulich erklärt.

Das muss im vorliegenden Fall den Ehemann mit seinem 45.000 EUR-Gehalt natürlich nicht daran hindern, seine 85.000 EUR-Ehefrau, die überdies noch das gemeinsame Kind betreut, mit Hilfe eines gewieften Anwalts auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt zu verklagen. Ich würde auch nicht kategorisch ausschliessen, dass es vielleicht irgendwo einen Familienrichter gibt, der da zumindest TU ausurteilt. Auf der Amtsgerichtsebene ist schliesslich (fast) alles möglich. Auch wenn kein Mensch mit einem (Brutto-)Einkommen von 45.000 EUR auch nur annähernd "bedürftig" ist.

Sollte in diesem Fall tatsächlich TU ausgeurteilt werden, würde ich das allerdings lächelnd als überaus lebendigen Gegenbeweis gegen alle Behauptungen vom "frauenverseuchten und männerbenachteiligenden Familienrecht" nehmen 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 03:00




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sollte in diesem Fall tatsächlich TU ausgeurteilt werden, würde ich das allerdings lächelnd als überaus lebendigen Gegenbeweis gegen alle Behauptungen vom "frauenverseuchten und männerbenachteiligenden Familienrecht" nehmen 😉

Und wenn kein TU ausgeurteilt wird, beweist das überaus lebendig und endgültig alle Behauptungen vom "frauenverseuchten und männerbenachteiligenden Familienrecht"?

Ich denke nicht, dass ein Fall für solcherlei statistischen Beweis ausreichend ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 07:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Ich denke nicht, dass ein Fall für solcherlei statistischen Beweis ausreichend ist.

natürlich nicht; auch 100 ähnlicher Fälle hätten keine statistische Relevanz. Aber genau darauf zielte mein kleiner Seitenhieb ja: Man kann aus dem Umstand, sich persönlich von der Justiz ungerecht behandelt zu fühlen, keine Schlüsse auf das gesamte System ziehen. Vor allem, wenn dasselbe System ggf. auch das genaue Gegenteil tut.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 11:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

"Bedürftigkeit" bzw. "(ehebedingte) Unfähigkeit, den eigenen Lebensbedarf selbst zu decken".

... und da sich der "eigene Lebensbedarf" aus den eheprägenden Verhältnissen ableitet, ist bei einem derartigen Einkommensgefälle von einer Bedürftigkeit auszugehen.

Auch wenn es vermutlich Amtsrichter gibt, die das im Einzelfall anders sehen.

Wie lange sind die beiden verheiratet ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 19:23