Unterhalt für die u...
 
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Unterhalt für die uneheliche Mutter, ja, aber wieviel ?

 
(@homeboy)
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Hallo alle zusammen,

kurz vor Jahresende nochmal ein richtiger Kracher.

Noch vor wenigen Wochen hatte ich keinen blassen Schimmer von dieser Website, ja vor einem halben Jahr hätte ich noch nicht einmal gedacht, dass ich mich mit der Problematik generell auseinandersetzen müsste. Heute muß ich allerdings feststellen, dass man schneller hilfesuchend und verzweifelt sein kann als einem lieb ist.

Kurz zu meiner Geschichte:

Mitte dieses Jahres lernte ich eine junge Frau kennen, wie das Leben so spielt, man verbringt Stunden und Tage miteinander, in meinem Fall sogar bereits einen Sommerurlaub. Schließlich gibt es keine bessere Möglichkeit jemanden kennen zu lernen, so jedenfalls dachte ich noch.
Als dieser Urlaub an seinem Ende angelangt war, stand für mich jedoch fest, dass ich nicht die Frau meines Lebens getroffen hatte. Sie allerdings war da anderer Meinung und zu meinem Unglück teilte Sie mir ca. drei Wochen später mit das Sie schwanger von mir sei. Nach wochenlanger Rechnerei habe ich nun allen Grund anzunehmen, dass ich tatsächlich der Vater bin.
Da ihr fin. Lebensstil gravierend von meinem abweicht und ihre Art Probleme zu lösen bei den wenigsten Zeitgenossen ( nicht nur bei mir nicht ) auf positive Resonanz stößt, bin ich mir sehr sicher das aus uns keine Familie wird, die letzten Wochen haben diese Feststellung bei mir noch gestärkt.
Leider, oder typisch könnte man sagen, ist ihr Lebensweg bislang nur von wenigen Höhepunkten gekrönt gewesen. Als ich Sie kennenlernte war Sie gerade arbeitslos geworden und hatte sich durch Eigenverschulden eine dreimonatige Sperre vom Arbeitsamt eingehandelt ( Alg.1 ca. 600 € ( mit Sperre)). Anfang kommenden Jahres wird Sie Leistungen nach „Hartz IV“ beantragen. Zu meinem Unglück zieht Sie dann auch gleich noch in eine Stadt um, die von mir aus gesehen am anderen Ende von Deutschland liegt ( ca. 650 km ).

Ich bin verzweifelt, weil ich nicht weiß wie eine Bindung zwischen mir und dem Kind über diese Entfernung dauerhaft zustande kommen, bzw. gehalten werden kann, ganz abgesehen davon mache ich mir nun große Sorgen um meine finanz. Zukunft und habe diesbezüglich viele ungeklärte Fragen die mir schlaflose Nächte bereiten.

Ich bin Junggeselle und verdiene incl. Weihnachts-,  Urlaubsgeld im Monatsmittel ca. 2300 €, zur Arbeit fahre ich 40km ( einfache Fahrt ), da ich Schicht arbeite und sehr ländlich wohne kommt für mich auch nur mein Auto für die Wegstrecke in Betracht.

Nun zu den vielen Fragen auf die mir im Moment keine Antworten einfallen:

1) Wie berechnet sich der KU den ich ab ca. Mitte 2007 berappen muß ?

2) Was muß ich für die KM bezahlen ( wie wird IHR Bedarf ermittelt ( Schadensersatz nach §1615 ) ) und wie lange steht Ihr dieser zu ? Kann Betreuungsunterhalt von der Steuer abgesetzt werden ?

3) Kann ich Fahrtkosten / Übernachtungskosten die ich in Ausübung meines Umgangsrechtes sicher haben werde ( s.o. ) einkommensmindernd ansetzen, wenn ja, wie hoch könnte der Satz in meinem Fall sein ? Kann ich einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 mit einrechnen, wenn ja, von welchem Betrag wird dieser gerechnet ? Kann ich zusätzliche Altersvorsorge als Pauschale anrechnen, wenn ja, welcher Betrag ist angemessen ?

4) Wie gehe ich am besten vor beim Betreuungsunterhalt, wie kann ich sicherstellen das ich die Zahlungen nach 3 Jahren einstellen kann ? Kann ich mit der KM eine Unterhaltsvereinbarung ausmachen, was sollte alles darin enthalten sein ?

5) Kann die KM über den KU hinaus Forderungen an mich stellen ?

6) Wie läuft das mit der Vaterschaftsanerkennung, kann es sein, dass ich vom JA bereits vor der Geburt genötigt werde diese Erklärung abzugeben ? Wann spätestens muß diese Anerkennung erklärt werden ?

7) Wie wird sich das Sozialamt ( Hartz IV ) verhalten, wenn festgestellt wird das es einen Unterhaltspflichtigen gibt ? Wird der Unterhalt ( KU / Betreuungsunterhalt ) auf Hartz IV angerechnet oder werden der KM die staatl. Leistungen in meinem Fall gleich ganz gestrichen ?

8)    Wie / wo wird die KM bzw. das Kind krankenversichert sein und wer bezahlt ? 

9) Ich besitze Wertpapiere die zum Erwerb einer Eigentumswohnung gedacht sind, lohnt sich diese Investition augenblicklich noch ? Da der Kurs derzeit nicht so gut steht würde ich ein deutliches Minus beim Verkauf einfahren, wie verhalte ich mich hinsichtlich meiner Auskunftspflicht, so das mir keine Nachteile ( keine Vorteile für die KM ) entstehen ?

Fragen über Fragen, derjenige der ein ähnliches Problem hatte, wird sich sicher in meine Situation versetzen können. Die angespannte Situation mit der KM und die ungewisse Zukunft lassen mich schon seit Wochen nicht mehr richtig schlafen, ich bin aufgekratzt und sehr nervös, darüber hinaus habe ich große Mühe mich voll auf meine Arbeit zu konzentrieren.

Ich hoffe das ich hier im Forum Antworten auf all meine Fragen bekomme und bedanke mich schon mal im Voraus bei all denen, die sich große Mühe geben mir weiter zu helfen.

Thanks a lot

Homeboy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2006 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Homeboy,

erst mal herzlich willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für versehentlich Väter...

Du hast und stellst viele Fragen; das ist verständlich. Menschen in Deiner Situation muss man aber immer und vor allem die Frage stellen: Woher weisst Du, dass Du tatsächlich der Vater bist? Weil eine bestimmte Dame es gesagt hat? Vergiss es...

Ich werde Dir hier sicher keinen Vortrag darüber halten, dass man mit einer neuen Partnerin nicht ohne drei übereinandergezogene Kondome ins Bett geht und dass die Aussage "ich nehme die Pille" im Zweifelsfall so verlässlich ist wie die Wettervorhersage für übernächstes Jahr - dieser Zug ist schliesslich sowieso abgefahren.

Fakt ist aber, dass es nicht wenige Frauen gibt, die sich angesichts einer wenig rosigen Einkommenssituation durchaus absichtlich überlegen "dann lass ich mir eben ein Kind machen". Das verschafft erst einmal (mindestens) drei Jahre finanzielle Unabhängigkeit. Und wenn die Dame nicht ganz blind ist, dürfte sie schnell festgestellt haben, dass Du finanziell nicht auf dem letzten Loch pfeifst.

Trotzdem musst Du nicht der tatsächliche Vater des jetzt werdenden Kindes sein - auch wenn Du noch so viel "gerechnet" hast. Es gibt da wundersamerweise immer wieder 7- oder auch 10-Monats-Kinder. Und selbst wenn's auf den Tag genau stimmen würde: Man kann auch mehrmals täglich... Solange Deine Ex-Freundin also nicht wochenlang unter Aufsicht an der Heizung festgekettet war, ist biologisch alles möglich. Vor allem, wenn es sich finanziell "lohnt".

Ich will Deiner Nicht-Mehr-Herzdame nichts unterstellen, aber gerade in dieser Frage pasieren immer wieder wunderliche Dinge. Kommt manchmal erst dann raus, wenn man(n) später tatsächlich Kinder möchte und es nicht klappt - und der Doc sagt "Guter Freund, Sie sind offensichlich zeugungsunfähig".

Also: Bevor Du irgendwas unterschreibst, lässt Du den Zwerg erst mal zur Welt kommen und erklärst seiner Mutter, dass Du für Deine persönliche Sicherheit einen Vaterschaftstest möchtest. Das sollte sie Dir nicht verwehren; falls doch: Rote Lampen an! Lass Dich auch nicht abwimmeln mit irgendeinem "Du vertraust mir nicht..." - wenn Vertrauen Euer zweiter Vorname wäre, würdest Du heute hier keine Fragen stellen müssen.

Wenn der Test positiv ist, unterschreibst Du selbstverständlich ein Vaterschaftsanerkenntnis - und lässt Dir im Gegenzug das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Das verhindert eventuell, dass Du die 18 bis 27 Jahre danach nur der Zahldepp bist. Und über alle anderen jetzt gestellten Fragen unterhalten wir uns dann und nicht jetzt. Bis dahin solltest Du auch nicht allzu unruhig schlafen - die Dinge sind, wie sie sind. Und Probleme sollte man erst dann lösen, wenn man sie hat.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 17:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also vielleicht kannst Du ja doch ruhiger schlafen, wenn Du die Fakten kennst, also geh' ich mal die Fragen durch:

1) Wie berechnet sich der KU den ich ab ca. Mitte 2007 berappen muß ?

Geh' mal von Stufe 6 der DT aus, also 276 abzüglich 77 anteiliges Kindergeld = 199,-

2) Was muß ich für die KM bezahlen ( wie wird IHR Bedarf ermittelt (Schadensersatz nach §1615 ) ) und wie lange steht Ihr dieser zu ? Kann Betreuungsunterhalt von der Steuer abgesetzt werden ?

Das heisst Betreuungsunterhalt (niemand ist zu Schaden gekommen...) nach §1615I (Das "I" ist wichtig, weil §1615 ist lang). Ihr Bedarf spielt da weniger eine Rolle als Deine Leistungsfaehigkeit. Und die ist schätzungsweise so, dass es Ihren "Bedarf" im Sinne von ALGII  übersteigt, die ARGE also raus ist.

BU kann bis 624/Monat von der Steuer abgesetzt werden, der Steuervorteil (ca 250/Monat)  zählt aber auch wieder zum Einkommen. Wenn Du jetzt noch Kapitalerträge hast von angenommen 100/Monat, dann gehe aus von 2300+250+100 = 2650

Davon gehen ab die Fahrttkosten (ca 385) und noch soviel Arbeitsmittel, wie üblicherweise in Deiner Steuererklärung steht (ca 50) und angenommen 4% Altersvorsorge (92) und der Kindesunterhalt (276), bleiben  2650 -385 -50 -92 -276 = 1847

Davon 3/7 sind 791 als BU. Insgesamt (KU+BU) wirst Du dann 791+199 = .990 los.

3) Kann ich Fahrtkosten / Übernachtungskosten die ich in Ausübung meines Umgangsrechtes sicher haben werde ( s.o. ) einkommensmindernd ansetzen, wenn ja, wie hoch könnte der Satz in meinem Fall sein ?

Nein, zumindest noch nicht.  Allerdings gab es jüngst ein Urteil, das ALGII -Empängern sowas zugesteht, vielleicht bekommen Unterhaltszahler ja irgendwann dieselben Rechte.

Kann ich einen Erwerbstätigenbonus von 1/7 mit einrechnen, wenn ja, von welchem Betrag wird dieser gerechnet ?

Ja, vom bereinigten Einkommen. Steckt in dem 3/7-Faktor oben bereits drin.

Kann ich zusätzliche Altersvorsorge als Pauschale anrechnen, wenn ja, welcher Betrag ist angemessen ?

Ja, in der Regel 4% vom Netto (oder Brutto, geht bisschen durcheinander, bei einem Riester-Vertrag sind es 4% vom Brutto, aber der Sonderausgabenabzug erhöht wieder das Einkommen)

4) Wie gehe ich am besten vor beim Betreuungsunterhalt, wie kann ich sicherstellen das ich die Zahlungen nach 3 Jahren einstellen kann ? Kann ich mit der KM eine Unterhaltsvereinbarung ausmachen, was sollte alles darin enthalten sein ?

Keine solche Vereinbarung kann so "dicht" sein, dass nicht die ARGE oder das Jugendamt Dich doch entgegen einer solchen Vereinbarung in die Pflicht nehmen.

5) Kann die KM über den KU hinaus Forderungen an mich stellen ?

Wie gesagt, den Betreuungsunterhalt, und das auch schon 4 Monate vor der Geburt, dann heisst es Unterhalt aus Anlass von Schwangerschaft und Geburt oder so.

7) Wie wird sich das Sozialamt ( Hartz IV ) verhalten, wenn festgestellt wird das es einen Unterhaltspflichtigen gibt ? Wird der Unterhalt ( KU / Betreuungsunterhalt ) auf Hartz IV angerechnet oder werden der KM die staatl. Leistungen in meinem Fall gleich ganz gestrichen ?

Der Unterhaltsanspruch kann an die ARGE übergehen.  Macht aber eigentlich nur Sinn, wenn sie tatsächlich zuschiessen müssen. Wer für Dich der "beste" Unterhaltsgläubiger ist, die ARGE, das Jugendamt oder die KM direkt weiss ich nicht, aber ich würde eine Lösung vorziehen, die ohne Behörden auskommt.

8)  Wie / wo wird die KM bzw. das Kind krankenversichert sein und wer bezahlt ?

Glaube, das ist nicht Dein Problem.

9) Ich besitze Wertpapiere die zum Erwerb einer Eigentumswohnung gedacht sind, lohnt sich diese Investition augenblicklich noch ? Da der Kurs derzeit nicht so gut steht würde ich ein deutliches Minus beim Verkauf einfahren, wie verhalte ich mich hinsichtlich meiner Auskunftspflicht, so das mir keine Nachteile ( keine Vorteile für die KM ) entstehen ?[

Erträge aus Wertpapieren zählen Du Deinem Einkommen.  Wenn Du einer Behörde gegenüber Dein Einkommenverhältnisse offen legen musst, musst Du wohl schon ungefähr soviel verraten wie dem Finanzamt, also z.B. die Ertragsbescheinugung der Bank. Jedenfalls würde ich keine Angaben machen, die sich schon durch Deinen Einkommensteuerbescheid widerlegen lassen. Aber auskennen tu ich mich da nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 19:11
(@homeboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foris,

Erst mal ein dickes Dankeschön an >>Brille007 u. Pappasorglos<< für die schnelle Antwort !

Es ist durchaus richtig und berechtigt die Vaterschaft in Zweifel zu ziehen, ganz besonders ob der miserablen fin. Situation sowie den düsteren Zukunftsprognosen der werdenden Mama. Ihre Situation habe ich nicht außer Acht gelassen als ich mir den Kopf darüber zerbrochen habe wann und wo der kleine „Unfall“ wohl passiert sein muß, logisch, aber wenn man davon ausgeht das der errechnete Geburtstermin auch der tatsächliche sein wird, komme nur ich als der KV in Betracht, da wir zu diesem Zeitpunkt einen ausgedehnten Sommerurlaub miteinander verbracht haben. An die Heizung habe ich Sie zwar nicht gekettet, aber auch abgesehen davon kann ich davon ausgehen das in dieser Zeit niemand sonst seine „Finger“ im Spiel hatte. Soviel dazu, bleibt mir also im Moment nichts weiter übrig als abzuwarten und Däumchen zu drehen. Oder ???

Vielen Dank noch mal an <<Pappasorglos>>, jedoch habe ich noch zwei kleinere Fragen:

Zum einen zum Betreuungsunterhalt:

BU kann bis 624/Monat von der Steuer abgesetzt werden, der Steuervorteil (ca 250/Monat)  zählt aber auch wieder zum Einkommen.“

Frage1)

Ist das eingesetzte Einkommen aus diesem Steuervorteil nicht zu hoch angesetzt, ich                denke der sich mir daraus ergebende Vorteil dürfte sich ca. bei 1/5 von 624€ und damit etwa bei 125 € einpendeln. Daraus würde sich ein geringerer Betreuungsunterhalt errechnen, oder ?

Frage2)

Zur Berechnung des BU wird das bereinigte Einkommen zum Ende mit dem 3/7 Faktor multipliziert. In verschiedenen Beiträgen lese ich zum Teil immer wieder von einem Selbstbehalt von 1000€ für genau diesen Fall. Was ist denn jetzt richtig, bzw. wovon ist die Berechnungsmethode abhängig ?

Das wär’s dann erst mal, wie es weitergeht wird man im neuen Jahr dann sehen. Ich wünsche euch allen schon mal vorsorglich ein frohes neues Jahr... auch wenn es für den ein oder anderen eher ungewiss scheint.

Für eure große Mühe <<DANKE>> im voraus.

Homeboy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 19:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist das eingesetzte Einkommen aus diesem Steuervorteil nicht zu hoch angesetzt, ich denke der sich mir daraus ergebende Vorteil dürfte sich ca. bei 1/5 von 624€ und damit etwa bei 125 € einpendeln. Daraus würde sich ein geringerer Betreuungsunterhalt errechnen, oder ?

Du musst mit dem Grenzsteuersatz rechnen, der ist eher bei 40%. Oder nimm einen Brutto/Netto Rechner wie http://www.parmentier.de/steuer/lohnst.htm und trag da den Jahresfreibetrag von 7680 Euro ein.

Zur Berechnung des BU wird das bereinigte Einkommen zum Ende mit dem 3/7 Faktor multipliziert. In verschiedenen Beiträgen lese ich zum Teil immer wieder von einem Selbstbehalt von 1000€ für genau diesen Fall. Was ist denn jetzt richtig, bzw. wovon ist die Berechnungsmethode abhängig ?

Ja stimmt schon, ca 1000 Euro Selbstbehalt je nach OLG-Bezirk (995 für Frankfurt). Aber einerseits bist Du ja tendenziell eher drüber, zum anderen ist das eher eine absolute Grenze. In der Rechnung oben bleiben Dir ja neben den 4/7 des bereinigten Einkommens auch noch das halbe Kindergeld von 77.  Ausserdem erkennen die Gerichte auch gerne mal Anrechnungsbeträge nicht an, damit es kein Mangelfall wird. Also vergiss das.

Trotz allem ein gutes neues Jahr und mach Dir nicht so viel Sorgen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 19:37
(@homeboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier im Forum,

Aus aktuellem Anlass möchte ich mich heute noch einmal in meiner Sache äußern und euch um eure Meinung bitten. Die Frage die ich habe gehört auch ein wenig in den Bereich Sozialrecht, ich hoffe jemand kann mir helfen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Der Geburtstermin meiner Tochter rückt nun immer näher und meine Probleme was die Verständigung mit der KM angeht nehmen auch immer rasanter Fahrt auf. Im April geht es in die letzten 6 Wochen, was auch heißen will, das es nun notwendig wird die nötigen Vorbereitungen für das kleine Würmchen zu treffen. Ich für meinen Teil habe, da ich noch an ein „Happyend“ im Sinne von Kommunikation und Einigung glaubte, die Anschaffung der kostenintensiven Dinge die es nun eben so braucht zugesagt.

Seit einigen Tagen aber bläst mir ein eiskalter Wind ins Gesicht, der Zeitpunkt stimmt ziemlich exakt mit dem „Fach – Anwaltstermin“ überein den die Gute in der letzten Woche wahrgenommen hat.
Seither läuft eine verbale Psychoattacke gegen mich, in deren Verlauf sie mich mit Nachdruck und weniger schlüssigen Argumenten heute schon dazu bewegen möchte meine Vaterschaft beim JA anzuerkennen. Ich habe ihr mitgeteilt, das ich den Geburtstermin gerne abwarten möchte und die Vaterschaft alsdann anerkennen werde. Mein Angebot die Anerkennung in Zusammenhang mit einer gem. Sorgerechtserklärung abzugeben hat sie derart empört, dass in mir wieder Zweifel aufkamen überhaupt der biologische Vater zu sein.
Ihr Hauptargument waren Finanzengpässe bei den „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts SGBII“ die sie haben werde, so ich denn nicht schleunigst noch im März beim JA vorstellig werden würde. Dabei weiß ich das sie einen Bewilligungsbescheid über eine meiner Meinung nach nicht geringe Summe bekommen hat der weit über diesen Zeitraum hinausreicht.

Ich habe über ihre Beweggründe nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass sie die Vaterschaftsanerkennung dazu benutzen möchte um ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1615 I  jetzt schon anwaltlich einzuklagen.

Die Frage die sich mir daraus stellt ist nun die, welchen Unterschied es machen würde wenn ihre Unterhaltsforderung a) über Anwälte geklärt würde oder b) wenn die Ämter sich dessen annehmen würden, und ob eine zwangsweise Überleitung ihrer Ansprüche auf die ARGE erfolgen würde und welche Folgen sich daraus für mich hinsichtlich Unterhaltshöhe, Titel, etc. ergeben würden / könnten.

Hat jemand Erfahrungen wie so etwas ausgehen kann, über sachkompetente Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.

Im Westen nichts Neues !

Homeboy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2007 18:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Homeboy,

wie ich Dir schon vor Monaten sagte: Erst muss einem die Kuh gehören, bevor man sie melken kann. Niemand wird Dich zu Unterhalt verurteilen, wenn Du vorab die Anspruchsvoraussetzungen (Vaterschaftstest) geklärt haben möchtest. Wenn es auch nur den kleinsten Zweifel gibt: Mach es unbedingt, denn die Zweifel werden mit den Jahren nicht kleiner, sondern grösser. Wenn Deine Ex ein "reines Gewissen" hat, wird sie das verstehen und zustimmen; je energischer sie sich wehrt (die "Begründungen" sind wurscht), desto mehr solltest Du darauf bestehen. Selbstverständlich mit dem Zusatz, dass Du Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen wirst, wenn Deine Vaterschaft erwiesen ist. Lass Dich nicht besabbeln von wegen "Du vertraust mir nicht" - wenn das nötige Vertrauen da wäre, wärt Ihr nicht getrennt... Und mache Deine Vaterschaftsanerkennung unter allen Umständen von einem Vaterschaftstest abhängig! Falls Ihr Euch auf ein privates Institut einigt: Sorge dafür, dass Du selbst die Proben entnimmst und verschickst...

Was Du nicht einklagen kannst, ist die Beteiligung am Sorgerecht - das liegt bei nichtehelichen Kindern ausschliesslich bei der Mutter. Du kannst auch Deine Unterhaltszahlungen nicht von einer gemeinsamen Sorgeerklärung abhängig machen; beides hat nichts miteinander zu tun.

Und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 21:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Homeboy,

wenn deine Ex jetzt Geld nach SGB II bekommt, dann hat sie auch einen Anspruch auf die Erstlingsausstattung fürs Kind, dies wurde nämlich nicht gestrichen (wie soviele andere Sachen). Wenn sie nun diesen Anspruch geltend macht und du später als Vater "bekannt" wirst, dann musst du voraussichtlich diese Gelder zurückzahlen. Also vorsicht bei eigenmächtigen Zahlungen, du wirst diese nicht absetzen können!

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2007 00:40
(@homeboy)
Schon was gesagt Registriert

Schönen verschneiten Tag alle miteinander 🙂

Danke an „brille007“ + „eskima“ für die schnellen Antworten auch wenn die eigentlich erhofften Infos auf meine dringlichsten Fragen noch nicht dabei waren.

Ich muß leider davon ausgehen das ich an ein besonders rabiates Exemplar KM geraten bin, die wohl auch mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen mich zu Felde ziehen wird ( sind eben „Prozesshansels“ ). So wie ich die Situation einschätze werde ich in den nächsten Tagen / Wochen Post von ihrer Anwältin bekommen, bis sich die ARGE rührt, bzw. das Kind tatsächlich zur Welt gekommen ist, wird sie eher nicht warten wollen.

Wenn ich das was ich hier und da schon so rausbekommen habe richtig deute, dann gehe ich davon aus, dass der gesamte ihr geschuldete Betreuungsunterhalt den sie zivilrechtlich gegen mich erstreiten könnte bis zur Höhe der vom Amt geleisteten Zahlungen automatisch auf selbiges übergeht.

Das heißt aber ja, dass die Gute im Prinzip, so lange sie Leistungsempfängerin ist, keinen einzigen Euro mehr in der Tasche haben wird als vorher, es sei denn sie kann mehr Unterhalt durchsetzen als das Amt ihr mit Kind zubilligen würde – was ich nicht hoffen will und mir auch nicht vorstellen kann !

Oder irre ich in diesem Punkt ??

Ich frage mich was sie erreicht ( abgesehen von zus. Kosten für mich ), wenn sie bereits jetzt die juristischen Mühlen anwirft, welchen Vorteil sie wirklich hat ??

Nachteile, wie etwa die für mich -dann- nicht mehr in Frage kommenden fin. Hilfen bezüglich notwendiger Anschaffungen, die augenblicklich bereits gestörte Kommunikation zur KM, sowie den Angehörigen, oder dem vorprogrammierten schwierigen „Vater – Kind“ – Verhältnis kann ich bereits jetzt zahllos aufzählen.

Wo liegen also ( wenn es sie gibt ) die Unterschiede, warum will sie nicht warten bis das Krümelchen auf der Welt ist ?

Wer hat Erfahrungen, wer kann weiterhelfen ???

Thanks a lot,

Homeboy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 17:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie will es vermutlich deshalb, weil sie dann ganz fix einen Titel beantragen kann und nicht damit bis nach der Geburt warten muss - womit du sofort ( ab Datum der Geburt) pfändbar wärst. Wozu auch, was man heute kann besorgen, das verschiebe man nicht auf morgen. Ich würde auch einen Vaterschaftstest machen lassen, abgesehen vom GSR - wenn das Kind auf der Welt ist und gut ist es. Lass die alle rumlabern bis die schwarz werden.

Sofern allerdings Dein Kind auf der Welt ist, so kann man das GSR beim Amtsgericht einreichen ( also wenn das Kind geboren ist, vorher würde ich auch nichts beim JA unterschreiben ( da eh auf keinen FALL - nötigen kann man Dich dazu nicht ! ) Wenn Du den Vaterschaftstest hast, dann eben mit dem Kind, der KM und Dir aufs AG und Vaterschaft anerkennen lassen, kann sein das Du diese ( je nachdem wo man denn wohl wohnt beim Standesamt tun musst ). Egal, tue Dir aber nicht den Gefallen das Motherpack zu nehmen und zwar zum JA zu gehen mit der Mama und Eurem Kind und ein Globalpackage unterschreiben - LASSE DAS! DAS GEHT SO NICHT FÜR DICH!

Ein Entgegenkommen Deinerseits kann unter Umständen eine finanzielle Rakete gegen Dich ergeben. Alles Blabla selbiges sein lassen und abwarten.

Guter Dinge

Gruss aus Wien

Geburt
Vaterschaftstest
Amtsgericht - GSR vereinbaren
Umgang vereinbaren
KEINE TITEL UNTERSCHREIBEN!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 17:56




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo homeboy,

mir fällt mal wieder auf, daß gerade die Leute, die nichts an eigenem Einkommen haben, irgendwie den Dreh raus haben, die ihnen vermeintlich zustehenden Dinge bei anderen locker zu machen:

Ich für meinen Teil habe, da ich noch an ein „Happyend“ im Sinne von Kommunikation und Einigung glaubte, die Anschaffung der kostenintensiven Dinge die es nun eben so braucht zugesagt.

Diese Einstellung ehrt Dich zweifellos, die KM wird, wenn sie so drauf ist, wie mir scheint, neben Deinen Geschenken auch noch andere Mittel und Wege haben und nutzen, die kostenintensiven Dinge finanzieren zu lassen. Eskima dachte da an die Erstlingsausstattung durch die ARGE. Ich meine zu wissen, daß auch Diakonie oder andere soziale Einrichtungen Beihilfen für finanziell schlecht gestellte Mütter leisten.

Da fällt mir immer das Beispiel ein:

Sozialhilfeempfänger hatten vor Jahren erfolgreich gegen das Sozialamt geklagt, weil der Zuschuß für den Erwerb eines Schulranzens fürs Kind unter dem Betrag lag, den ein 4U-Rucksack gekostet hätte. Sie sahen sich und ihr Kind dadurch diskriminiert, weil durch den mit dem wenigen Geld anzuschaffenden Ranzen eindeutig die soziale Herkunft des Kindes nach außen deutlich würde ....

Viele andere Eltern kaufen auch preiswertere Ranzen, weil bei ihnen das Geld nicht so dicke drückt .... und können mangels Leistungsbezug noch nicht mal jemanden (auf Staatskosten) verklagen ...

Will sagen: auch gut verdienende Eltern kümmern sich im Vorfeld um Leihgaben zur Erstlingsausstattung; im Bekannten- und Freundeskreis gibt es bestimmt das eine oder andere auszuborgen. Den Luxus, alles neu anzuschaffen (oder von KV anschaffen zu lassen), muß man sich erst mal leisten können und wollen ...

Laß Dir also kein schlechtes Gewissen einreden und entscheide selbst, was Du wann fürs Kind zusätzlich ausgeben willst! Solltest Du der Vater sein, hast Du ein ganzes langes Leben Zeit, Dich (freiwillig) finanziell für das Kind zu engagieren. Die (Deinen Einkommensverhältnissen angepaßte) Erstlingsausstattung wird nur kurzzeitig genutzt  und vor allem von der KM genossen; das Kind selbst hat derzeit noch nicht wirklich was davon ....

Und dann noch zum BU: Die KM erhält Elterngeld (ob zusätzlich oder anrechenbar zu Hartz IV, weiß ich nicht genau), vielleicht noch Wohngeld ... Wenn sie also an Dich herantritt wegen BU für sich, laß ganz genau prüfen, welche Gelder sie ohnehin schon bekommt und ob sich dadurch nicht auch der von Dir an sie zu zahlende Betrag reduziert!

Alles Gute und viel Glück! Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 18:12