Hallo Väter,
seit einiger Zeit wohnt meine Tochter (15) bei mir. Zwei weitere Kinder (9 & 12) wohnen bei meiner Exfrau. Aufgrund der neuen Situation habe ich mich an das JA gewendet und mir Beratung eingeholt. Meine Exfrau zahlt nun keinen Unterhalt für die Große. Grund: Sie befindet sich in der Ausbildung. Kurz zu den Eckdaten:
Ich bin seit zwei Jahren glücklich wiederverheiratet. Aus erster Ehe drei Kinder. Meine Exrau bekommt keinen Unterhalt von mir. Ich habe Ihr bei der Trennung das gemeinsame Haus überlassen (inkl. Innenausstattung und Auto). Wir hatten uns notariell geeinigt das sie deswegen keinen Unterhalt bekommt. Kurze Zeit später hat hat sie wieder geheiratet. Meinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den anderen beiden Kindern bin ich immer nachgekommen. Die Frage ist: Wie kann ich Unterhalt für meine Tochter bekommen? Vorschuss bekomme ich beim JA nicht weil die Tochter 15 ist. Vorsorglich werde ich Beistandschaft beim JA beantragen. Die Dame vom JA sagte mir das es nichts bringt weil ich rückwirkend sowieso nichts bekomme. Irgendwie ist mir wohler dabei wenn ich es aktenkundig mache. Ihre Ausbildung ist ja auch mal beendet. Zumal sie diese verkürzt hat. Gibt es sonst noch eine alternative an Unterhalt zu kommen? Ist jemand in einer ähnlichen Situation? Fragen über Fragen! 🙂
Gruß Halebopp
Zwar kein Vater,
aber ich antworte doch mal.
Du kannst eien Beistandschaft einrichten, die dann die Km auffordert ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Je nach ihrem Ausbildungsgehalt wird sie leistungsfähig sein, oder eben nicht. Das wird dann festgestellt.
Die Dame vom JA hat insoweit recht, das für die Zeiten in denen die Leistungsunfähigkeit festgestellt wird rückwirkend kein KU zu zahlen ist, wenn sie leistungsfähig wird.
Solange du keine KU für die Tochter bekommst kannst du bei der Berechnung der Unterhalts allerdings von deinem ber. Netto noch den KU der Stufe 1 abziehen (ob du dadurch weniger KU an die beiden anderen Kinder zahlen mußt, ist dabei dann eher fraglich, aber rechne es mal durch).
Du wirst hier einige AE-Väter finden. Aber glaub ich keinen der wirklich KU von der KM bekommt. Sie froh das du nicht auch noch EU zahlen mußt (auch das kommt nämlich vor) 😉
Eine Alternative fällt mir spontan nicht ein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Komet,
Natürlich hat auch deine Tochter einen Anspruch auf KU gegen deine Ex.
Der erlischt auch nicht durch eine Ausbildung.
Die Aussage des JA ist, wie so oft. Blödsinn.
Es ist zwar richtig, das KU erst ab geltend Machung gefordert werden kann aber das ist ja kein Grund deswegen für die zukunft darauf zu verzichten.
Du solltest deine Ex also möglichst bald und mit Hilfe eines RA zur Zahlung von KU auffordern und sie dafür zur Offenlegung ihrer Einkomensverhältnisse auffordern.
Dazu gehören z.B. fiktive Einnahmen aus dem Vorteil des kostenlosen Wohnens, und ggf. "Taschengeld" Ansprüche gegenüber ihrem Mann, sofern sie selbst keinen Ganztagsjob ausübt. Sie hat auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Ob das JA dir da genauso beherzt zur Seite springen würde wie einer Mutter kann man getrost bezweifeln. Ein vernünftiger RA entwickelt evtl. mehr Kampfgeist.
Falls der Unterhalt bisher tituliert ist, musst du sowieso zum Gericht um zumindest deine KU-Pflicht für deine Älteste aufheben zu lassen.
Grus Beppo
Edit: Tina war mal wieder schneller.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch ne Nachfrage:
Wer macht denn die Ausbildung? Die KM, oder?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Ja, die KM macht die Ausbildung.
Danke Tina, hatte ich falsch verstanden.
Bei Männern würde das nichts an ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit ändern, so ist das allerdings wieder wackelig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.