Hallo papa und Susi,
ich glaube ich habe mich in meinem letzten Post ein bisschen missverständlich ausgedrückt 🙂
Ich meinte jetzt auch tatsächlich zunächst nur die Beantwortung des aktuellen Fragebogens für die vergangenen Monate und aktuell, das mit November war nur eine Zusammenfassung für mich selbst, für das was dann noch auf mich als Ergebnis zukommt. Dann sind wir ja aber einer Meinung 😉
Vielen Dank
esaias
Hallo,
ich melde mich nochmal oder schon wieder zu dem Thema.
Habe dem JC wie hier besprochen den Bogen ausgefüllt und zugeschickt. Bis jetzt kam noch nichts.
Was mich grad noch beschäftigt... Mein Auto ist 18 Jahre alt, hat im November TÜV, den es nie und nimmer schaffen wird. Bremsen, Auspuff, wahrscheinlich müsst ich was 4-stelliges investieren, wobei das Auto selber keine 700€ mehr wert ist laut Fahrzeugbörse.
Ich kann aber auch kein neues (gebrauchtes) Auto einfach so kaufen, also müsst ich entweder über die Eltern oder eine Finanzierung Schulden aufnehmen. Das Auto was ich im Blick habe wird wohl so um die 4-5000€ kosten. Wie sieht das denn dann mit Schulden/Verbindlichkeiten bei der Einkommensbereinigung aus? Werden die vom Einkommen mit abgezogen, oder kommen die dann noch "on top" und sind dann mein eigenes Problem? Falls das berücksichtigt wird, und die Eltern das Geld vorschießen würden, müsste das dann notariell beglaubigt werden o.ä. damit es nicht nur nach Zahlenspielerei aussieht, weil verwandt?
Das ist nicht nur ein fiktiver Fall um mich vor irgendwelchen Zahlungen zu drücken, sondern leider ganz real. Ich kann auch vielleicht noch bis Dezember oder Januar mit abgelaufenem TÜV rumfahren, aber eigentlich ist bei Bremsen nicht zu spaßen und langsam wirds dann auch illegal. Unterhalt + Auto abzahlen, da wirds dann aber auch langsam eng...
Also noch mal ganz konkret: Wie werden Verbindlichkeiten bei der Einkommens-/Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen.
esaias
Das Auto was ich im Blick habe wird wohl so um die 4-5000€ kosten. Wie sieht das denn dann mit Schulden/Verbindlichkeiten bei der Einkommensbereinigung aus? Werden die vom Einkommen mit abgezogen, oder kommen die dann noch "on top" und sind dann mein eigenes Problem?
Hallo esaias,
ob du zu Fuß gehst oder den ÖPNV nutzt oder dir ein Auto gönnst, beeinflusst deine Unterhaltspflichten in keinster Weise.
Mein "neuer" Gebrauchter hat bei der Anschaffung 700 Euro gekostet. Dazu kamen ein Satz neue Reifen (220 Euro inkl. Montage) sowie weitere 400 Euro, um ihn nach 1¼ Jahr noch einmal durch den TÜV zu bringen. Mein Ex hat ca. 2000 Euro für einen "neuen" Gebrauchten mit guten Allwetterreifen ausgegeben und dazu 200 Euro, um ihn nach 1½ Jahren noch einmal durch den TÜV zu bringen. Einen Gebrauchten für 4000 bis 5000 Euro können sich seit unserer Scheidung weder mein Ex noch ich leisten. Auch junge Familien, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und wo nur ein Elternteil erwerbstätig ist, müssen in den ersten Jahren mit Kind(ern) deutlich kürzer treten, als DINKs.
Es sieht nicht so aus, als ob die ARGE dir deine Autoraten subventionieren würde.
Ob deine Verflossene noch einen Arbeitsvertrag hat (der ihr kein Einkommen beschert) oder einfach nur in Elternzeit ist, spielt dabei aus Sicht der Behörde ebenfalls keine Rolle: Mutter und Kind benötigen Nahrung, Kleidung und Obdach - dafür brauchen sie mehr als 300 Euro Erziehungsgeld und 184 Euro Kindergeld. Als rechtlicher und leiblicher Vater bist du mindestens 3 Jahre lang unterhaltspflichtig für die nicht erwerbstätige Mutter. Deine Umgangskosten solltest du angesichts der Entfernung auf jeden Fall in Abzug bringen:
Alle 14 Tage 2 x 650 km x 0,30 Euro Kilometerpauschale plus Unterkunft in Berlin oder
alle 14 Tage 4 x 650 km x 0,30 Euro Kilometerpauschale ohne Unterkunft in Berlin.
Niemand wird erwarten, dass die Mutter deine Kindes dich in ihrer Wohnung beherbergt.
Auch ist es absolut korrekt, dass während der Umgangszeit der UET für Verpflegung (Obst, Milch, Brei etc.), Körperpflege (hier ganz konkret: Windeln und Feuchttücher) und das notwendige Equipment (Bettchen, Wickeltisch, Krabbeldecke etc.) zuständig ist. Kooperative Eltern schaffen es auch nach einer Trennung, mit nur einem Autokindersitz und einem Kinderwagen auszukommen. Wo die Bereitschaft dazu fehlt, muss auch das doppelt angeschafft werden. Kleidung kann man in Reistetasche/Koffer austauschen.
Du hattest ungeschützten Verkehr und jetzt bist du verantwortlich für den kleinen Menschen, der dabei entstanden ist. :werdeerw:
Dein Gedanke "Eigentlich sollte ich nach Abschluss meines Studiums 2300 Euro ganz für mich alleine haben." wäre nur dann richtig, wenn du während deines Studiums das Thema "Verhütung" etwas ernster genommen hättest. Eltern von kleinen Kindern haben ganz für sich alleine selten besonders viel Geld - ganz gleich, ob mit oder ohne Trauschein bzw. in einem oder zwei Haushalten. Frag mal deine eigenen Eltern, wie das damals war, als du (und ggf. deine Geschwister) klein war(s)t. Dass das Aufziehen von Kindern grundsätzlich ein teures Vergnügen ist - und dass dieses Vergnügen in zwei getrennten Haushalten deutlich weniger vergnüglich und dazu noch teurer als in einer glücklichen kleinen Familie ist, ist eine Binsenweisheit.
LG 🙂 Biggi
PS: Mein geschiedener Mann und ich haben ebenfalls beide studiert.
Mit Trauschein und zwei Einkommen in einem gemeinsamen Haushalt war das ein vergnügliches, großzügiges Wirtschaften. Mit zwei Scheidungsanwälten, Steuerklassen I und II sowie dank WM erhöhtem Betreuungsaufwand in zwei Haushalten (ca. 2,5 km voneinander entfernt mit der Grundschule in der Mitte) ist unser Lebensstandard deutlich gesunken. Insofern geht es dir nicht wesentlich schlechter als anderen Menschen in deiner Lebenslage. Allerdings würde mein Ex auf Dauer nicht so weit von seinem Sohn entfernt leben wollen ...
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
Hallo esaias,
ob du zu Fuß gehst oder den ÖPNV nutzt oder dir ein Auto gönnst, beeinflusst deine Unterhaltspflichten in keinster Weise.
Die Unterhaltspflicht an sich nicht, aber die Höhe schon und zwar erheblich.
Die Rechnung sieht doch prinzipiell so aus:
Oder BU = Gehalt – KU – X – 1100 €.
Die 1100 € sind Dein Selbstbehalt gegenüber der Mutter. Der Faktor X ist die Summe aller abzugsfähiger Posten. Und hier ist ein wichtiger Unterschied zu der Berechnung beim Kindesunterhalt zu erkennen: Wie aus der Gleichung hervorgeht, muss Du jeden Euro der unter X läuft, der Mutter nicht zahlen, wenn dass Gehalt so niedrig liegt, das X den BU reduziert. Deshalb ist bei der Berechnung des BU besonderes Augenmerk auf die Anerkennung abzugsfähiger unterhaltsmindernder Posten zu legen.
Einer der wichtigsten Posten ist die Strecke zur Arbeit. Wenn Du nachweislich nur mit dem Auto zur Arbeit kommst, sind die Kilometer zur Arbeit abzugsfähig. Ein weiterer großer Posten sind die Umgangskosten. Diese werden oft nicht so leicht anerkannt, es ist aber möglich. Wer hat bei Euch die Entfernung geschaffen? Ist die Mutter nach BW runtergezogen?
LG,
Mux