hallo zusammen,
kurz zu meiner geschichte. meine ex-freundin und ich haben einen kleinen sohn 1jahr alt. er lebt bei ihr und ich zahle fuer ihn unterhalt wie es eben so sein muss. ich tue dies gerne weil es ja fuer ihn ist. mit der mutter habe ich auch noch guten kontakt. sie war vorher friseurin und nun ist sie zu hause um ihn grosszuziehen. derzeit bezieht sie vom arbeitsamt leistungen.
gestern kam ein brief vom AA ich moege bitte meine ganzen kosten fuer auto, haus etc. einfach fuer alles offen legen damit ich evtl. leistungen fuer meine ex partnerin aufbringen kann.
ich weiss jetzt nicht ob das hier so richtig aufgehoben ist in diesem forumsbereich.
wir haben NIE zusammen gewohnt. der brief vom AA ist auch an eine falsche adresse gegangen etc. gibt es da eine moeglichkeit das ohne anwalt zu klaeren oder bin ich nun auch verpflichtet fuer meine ex-freundin zu zahlen?!
wuerde mich freuen wenn ihr mir helfen koennt.
beste gruesse aus hamburg
Hallo Roberto,
bis zum 3. Lebensjahr eures Kindes bist du auf jeden Fall dazu verpflichtet auch fü den Unterhalt der KM aufzukommen.
Dabei ist wichtig, was sie vor der Geburt als Einkommen hatte (das ist die eine Obergrenze) und in welcher Höhe du leistungsfähig bist. Ihr Mindestbedarf ist dabei 770 €.
Wenn die Gelder der arge bezieht, dann darf die ARG dic zur Offenlegung deiner Einkommensituaton auffordern und dich zu BU auffordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus Roberto!
gestern kam ein brief vom AA ich moege bitte meine ganzen kosten fuer auto, haus etc. einfach fuer alles offen legen damit ich evtl. leistungen fuer meine ex partnerin aufbringen kann.
Die vom AA wollen wahrscheinlich prüfen:
a) ob Du ausreichend Kindesunterhalt (KU) zahlst und
b) ob da auch noch Raum ist für Betreuungsunterhalt für Deine Ex-Freundin.
Du brauchst nicht zwangsweise einen RA, wenn Du Deine Einkommenszahlen hier reinstellen kannst/willst, werden die Cracks im Forun sicherlich Dir auch weiterhelfen können...
Grüßung
Marco
edit: tina war wieder schneller
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hallo zusammen,
ja schonmal vielen dank fuer eure auskuenfte. derzeit verdiene ich im winter so um die 1500euro. sehr schwankend, kommt immer drauf an wieviel man im momant so fliegt.
dann zahle ich fuer meinen sohn 250 euro. habe aber auch laufende kosten etc.
bis zu wieviel euro koennen sie denn verlangen das ich an sie zahle also die ARGE? mir muss ja auch ein mindestgeld zur verfuegung stehen um zu ueberleben, da ich ja auch laufende kosten habe, auto etc.?!
ach ist das eine welt geworden sag ich euch...
Also dein Einkommen ist 1/12 der Summe der letzten 12 Monate.
Dies wird noch um 5 % berufsbedingte aufwendunen etc. bereinigt.
Daraus ergibt sich erstmal der KU. Bei KU müssen dir selbst 900 € bleiben.
GGÜ. der KM ist der SB 1000 €. Jeder Cent darüber ghtdann an sie.
Also bleibt nach Abzug des KU vom ber. Netto noch mehr als 1000 € übrig, steht dieser Teil der KM zu.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi,
ich sage es mal so ich habe davon null ahnung. sogar die mutter sagt sie moechte nichts haben und und und.
deswegen verstehe ich nicht ganz warum sich das AA so aufspielt.
also bringt es mir nichts wenn ich laufende zahlungen habe wie auto, wohnung in hamburg, etc. dagegen vorzugehen?!
sogar die mutter sagt sie moechte nichts haben
Das stimmt so nicht. Sie möchte nämlih Leistungen er ARGE, also der Allgemeinheit.
Und somit ist die ARGE berechtigt zu prüfen, ob es einen anderen solventen Unterhaltspflichtigen gibt.
Wenn sie wirklich keine Unterstützung von dir will, dann sollte sie schnell in ihren alten Beruf zurück. Dann wäre sie wohl auch nicht mehr auf Staatsleistungen angewiesen und kann dichaus jder Pflicht heraushalten.
Natürlich macht es Sinn alle Belastungen anzugeben. b sie dan anerkannt werden ist eine andere Sache. Im SB sind Mietkosten in Höhe von 360 € enthalten. mehrkosten können aber u.U. auch berücksichtigt werden (zumindest in derTheorie)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus,
Deine Lebenshaltungskosten musst Du mit Deinem Selbstbehalt bestreiten. Die Zahlen hat Dir midnightwish genannt.
Ich denke mal, deine Ex-Freundin hat sich um Unterstützung bei der ArGe bemüht. Und bevor der Steuerzahler, und somit auch ich, für das Ergebnis dieser kurzen Episode in Deinem Leben aufkommen müssen, gehen sie erst mal zurecht an den Verursacher ran.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
also ich habe den Mist mit der Arge und Betreuungsunterhalt gerade hinter mir,
Grundsätzlich ist das was geschrieben wurde richtig, allerdings steht dir folgendes zu:
Jahreseinkommen 2009 (Netto und inklusive Weihnachts- Urlaubsgeld oder sonstige Zahlungen)
das ganze addieren und durch 12 ist der monatliche Betrag den du zur Verfügung hast.
Davon gehen als erstes schonmal fahrtkosten zur arbeit ab, und zwar nicht nur einfache Entfernung sondern
hin und rückfahrt, also gefahrene Km * 0,30€, sind bei mir z.b. 38km einfache fahrt * 2 = 418€ Fahrtkosten.
Dann kannst du noch von deinem Vorjahresbrutto 4% als Altersvorsorge geltend machen
(also Brutto Gesamt davon 4% und das Ganze dann wieder durch 12), dürften bei deinem
Netto auch gut und gerne 130€ im Monat sein, weiss allerdings nicht ob man den Riester Vertrag zwingend
vorlegen muss, ich hatte einen also habe ich ihn mitgenommen.
Und schon ist die Luft bei 1500 Netto raus 😉
Halte durch
Moin,
deswegen verstehe ich nicht ganz warum sich das AA so aufspielt.
die "spielen sich nicht auf", sondern berechnen Ansprüche, weil Deine Ex-Freundin Geld von der Allgemeinheit haben möchte. Dazu müssen sie Deine Einkommenszahlen kennen; ein ganz normaler Vorgang.
also bringt es mir nichts wenn ich laufende zahlungen habe wie auto, wohnung in hamburg, etc. dagegen vorzugehen?!
wenn Unterhaltszahlungen sich danach richten würden, welche Kosten der Unterhaltspflichtige hat, würden viele Kinder vermutlich verhungern. Deshalb gibt es einen Selbstbehalt, aus dem diese Kosten bestritten werden müssen. Es ist schlechterdings auch nicht möglich, dass der Staat in jedem Einzelfall überprüft, wer ein Auto braucht und wie teuer es sein darf.
ach ist das eine welt geworden sag ich euch...
naja, diese Welt, in denen Eltern für ihre Kinder bzw. deren Betreuung bezahlen, gibt es schon lange. Es gab sie auch schon, als Du selbst klein warst und betreut werden musstest. Warum sollte das der Steuerzahler für Dich übernehmen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und ausserdem warum zahlst du mit 1500€ Einkommen 250€ Unterhalt???
Geh mal zum Jugendamt und lass das nach der neuen Tabelle berechnen,
denn seit diesem Jahr wird nicht mehr hochgestuft wenn du nur einer Person
Unterhalt schuldest...nur mal so als Tip am Rande :exclam:
@ Roberto: Meld dich mal per Mail bei mir 😉
Irrtum Onkel,
die neue DT spricht von 2 Unterhaltsberechtigten. Wenn er bisher nur für 1 Person zahlt, darf durchaus um eine Stufe heraufgestuft werden.
Das tatsächliche Einkommen wäre ja nochzu klären. Der Opener spricht von 1500 in den Wintermonaten und davon, das es sonst mehr ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ok dann hat sich das bei mir wohl mit dem Ehegattenunterhalt überschnitten, sorry mein Fehler...
Aber 2009 wurde noch um 2 Stufen hochgestuft wenn ein Unterhaltspflichtiger berechtigt war und
das hat sich in der neuen Tabelle geändert, durfte ich selbst am Dienstag so erfahren
moin moin...
ja ich zahle 250euro fuer mein kind weil es mir einfach wichtig ist das er dieses geld bekommt. warum soll er denn am minimum leben. meine meinung.
@onkel, kann dir leider keine mail schreiben da deine mail adresse nicht hinterlegt ist.
ja im prinzip verstehe ich die ganze schon mit dem AA. klar wollen die auch die staatsbelastungen so gering wie moeglich halten und mir die kosten geben. das verstehe ich alles. aber wenn nichts da ist, dann ist nunmal nichts da!
ich werde es besser mal auflisten lassen vom RA und dann einfach mal schauen was rauskommt.
danke schonmal fuer alle brauchbaren infos hier
Servus noch mal!
ich werde es besser mal auflisten lassen vom RA und dann einfach mal schauen was rauskommt.
Warum willst Du Geld, welches Du evtl. nicht hast, für einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt "verschwenden"?
Wie die Berchnung erfolgt und was von Deinem Nettoeinkommen abgezogen werden darf, um das KU-relevante bereinigte Netto-Einkommen zu errechnen, wurde Dir schon aufgezeigt, ebenso, was die KM kriegt, falls nach Abzug des KU von Deinem EK mehr als 1.000 Oyro übrigbleiben...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!