Hallo!
Kann ich den Unterhalt für die Frau von der Steuer absetzen?
Muss die Frau diesen Unterhalt versteuern?
Danke
Jein!
Solange ihr zusammen veranlagt: Nein.
Wenn ihr getrennt veranlagt: Ja.
Der Unterhalt verringert Dein maßgeblich zu versteuerndes Einkommen erheblich, und Du wirst eine relativ hohe Erstattung bekommen.
Der Unterhalt erhöht das maßgeblich zu versteuernde Einkommen Deiner Ex, so das sie wahrscheinlich einen sehr hohen Betrag nachzahlen muss. Diesen steuerlichen Nachteil musst Du ihr ausgleichen.
Damit das aber geschehen kann musst Du Dir die Unterschrift Deiner Ex auf der Anlage U einholen.
Diese zu leisten ist sie verpflichtet, das könntest Du sogar ggf. auf ihre Kosten einklagen, falls sie sich weigert.
Grüsse!
JB
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Danke.
Wir trennen uns ja zum 01.07.
Dieses Jahr werden wir ja noch zusammen veranlagt.
Lohnt es denn im nächsten Jahr.? bleibt unterm Strich etwas für mich übrig? Oder muss ich meine Erstattung ihr geben, dann würde es sich ja nicht lohnen 😉
Ich sag mal so:
Da Dein maßgeblich zu versteuerndes Einkommen wahrscheinlich einem höheren Steuersatz unterliegt, als das der Ex, wird es so sein, das Du, allein den Unterhalt betrachtend, mehr rausbekommst, als Deine Ex nachzahlen muss.
Da Du ihr aber nur das ausgleichen musst, was sie nachzahlen muss, bleibt in aller Regel ein kleines plus.
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@ Jens:
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Auch bei getrennter Veranlagung kann man keinen Unterhalt absetzen. Die Voraussetzung für die getrennte Veranlagung ist wie bei der ZusammenVeranlagung, dass Eheleute im Jahr wenigstens am einem tag nicht dauernd getrennt gelebt haben. Wenn man unterhält absetzen will, darf genau das nicht vorliegen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wolltest Du schreiben, dass die Voraussetzung bei der GV die umgekehrte wie bei der ZV ist? Nämlich, dass man einen Tag nicht getrennt gelebt haben muss? Sonst kapiere ich es nämlich nicht
@ Jens:
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt:
Auch bei getrennter Veranlagung kann man keinen Unterhalt absetzen. Die Voraussetzung für die getrennte Veranlagung ist wie bei der ZusammenVeranlagung, dass Eheleute im Jahr wenigstens am einem tag nicht dauernd getrennt gelebt haben. Wenn man unterhält absetzen will, darf genau das nicht vorliegen.
???
JETZT kommt es zu Missverständnissen! 😉
Verwirrt ich bin!
Ich habe in 2012 komplett dauerhaft getrennt gelebt, TU gezahlt, angesetzt, und zurückbekommen.
So soll das auch sein!
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@jens: getrennte Veranlagung (bis zum VZ2012, danach gibt es sie nicht mehr) und Zusammenveranlagung sind beide daran geknüft, dass die Ehegatten nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
Was Du meinst, ist die Einzelveranlagung.
Gruss von der Insel
@jens: getrennte Veranlagung (bis zum VZ2012, danach gibt es sie nicht mehr) und Zusammenveranlagung sind beide daran geknüft, dass die Ehegatten nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
Was Du meinst, ist die Einzelveranlagung.
Jetzt, jaaaaaaaa!
Und ihr habt natürlich recht!
Also im Jahr der Trennung gemeinsame Veranlagung oder getrennte Veranlagung: keine Unterhaltszahlungen abzugsfähig
Im auf die Trennung folgenden Jahr Steuerklassenwechsel, Einzehlveranlagung: Unterhaltszahlungen abzugsfähig (Nur TU/EU)
Sorry, kurz vor Wochenende!
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OK, jetzt habe ich es auch ^^
Wie ist es denn in folgendem Fall:
Trennung Februar 2012
Steuerklassenwechsel im März 2012 auf 4/4
Seit 2013 Steuerklasse 1
Kann ich den TU für 2012 von der Steuer absetzen oder auch erst mit der Steuererklärung 2013?
Muss ich für 2012 die gemeinsame Veranlagung durchführen oder kann ich mich auch für die getrennte entscheiden.
Kann ich den TU für 2012 von der Steuer absetzen oder auch erst mit der Steuererklärung 2013?
Nein.
Du (ihr) kannst nur wählen zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung.
Muss ich für 2012 die gemeinsame Veranlagung durchführen oder kann ich mich auch für die getrennte entscheiden.
Jeder Ehepartner kann vom anderen verlangen, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen.
Getrennt geht also nur, wenn beide einverstanden sind.
Stillschweigend oder explizit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.