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Hallo zusammen
Ich hätte mal ne frage in bezug auf Unterhalt für Volljährige,
Eine bekannte von mir Lebt bei Ihrem freund der ALG II bekommt, Sie macht eine schulische Ausbildung, soweit ich Informirt bin hat sie ja anspruch auf Unterhalt der Eltern, aber da sie gerade erst baföG beantragt hat, aber noch mittellos ist, wie kann sie da ihren Unterhaltsanspruch geltent machen (kosten)???
was meint ihr dazu
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2005 03:46
Moin Gerd,
wie alt ist deine Bekannte und handelt es sich um eine Erstausbildung?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 08.01.2006 17:32