Unterhalt für 22j. ...
 
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Unterhalt für 22j. Schüler / Voraussetzungen nicht nachgewiesen / ARGE

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(@kruemelmonster)
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Moin Eskima!

Danke für deine Anregung.

Sowas ähnliches schwebte mir auch schon vor. Ich werde denen dabei noch um die Ohren hauen, dass §1605 BGB nicht einseitig ist, sondern eine gegenseitige Auskunftspflicht enthält. Da ich ja nun nachweislich meine Auskunftspflicht erfüllt habe, werde ich dann noch freundlich anfragen, wann denn nun die ARGE als momentan Unterhaltsfordernde oder hilfsweise Sohnemann die Auskunftspflicht erfüllen wollen.

Parallel dazu werde ich auch (zum gefühlten 10. Mal :mad:) Sohnemann auffordern, endlich Auskunft zu erteilen.

Mehr kann ich erstmal eigentlich nicht tun. Zahlen werde ich jedenfalls nicht vor Auskunftserteilung.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2012 11:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin KM,

§1605 BGB nicht einseitig ist, sondern eine gegenseitige Auskunftspflicht enthält.
[...]
Zahlen werde ich jedenfalls nicht vor Auskunftserteilung.

Du hast es mit einer weit verbreiteten "Schleife" zu tun, in der Menschen nur ihre "Rechte" sehen, aber nicht ihre eigene Mitwirkungspflicht. Selbst wenn das Ganze gerichtlich geklärt werden muss und am Ende zu Sohnemanns Ungunsten ausgeht, wirst Du noch immer (bzw. erst recht) der Bösewicht sein, der seinem bedauernswerten Kind den Unterhalt vorenthält und es dadurch zu einem Gerichtsverfahren "gezwungen" hat.

Die Kommunikationslosigkeit der Kommunikationsgesellschaft äussert sich vor allem darin, dass manche Beteiligte nur noch über Anwälte miteinander reden (anstatt unter 4 Augen), auf ihre "Rechte" pochen und ihre eigenen "Pflichten" ignorieren. Kann man auch an jedem Nachbarschaftsstreit sehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.09.2012 12:43
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Brille,

der Bösewicht für Sohnemann bin ich eh, damit kann ich inzwischen leben. Ich werd auch mindestens solange der Bösewicht für ihn bleiben, wie er noch bei meiner EXE wohnt. Das selbständige Denken hat er sich trotz seines Alters offensichtlich noch nicht angewöhnt. Schade eigentlich...

bedauernswerten Kind den Unterhalt vorenthält und es dadurch zu einem Gerichtsverfahren "gezwungen" hat.

Das wird mit Sicherheit so gesehen, auch wenn ich mit schöner Regelmäßigkeit angeboten habe, dass Ganze in einem persönlichen Gespräch abzuwickeln. Aber ich bekomme ja nichtmal Antworten auf meine Briefe, warum sollte dann ein Gespräch zu Stande kommen...

Er hat ja von mir nichtmal Unterhalt gefordert, sondern nur die ARGE. Wahrscheinlich wird er da einfach behauptet haben, dass ich nicht zahlen will, und nun kümmern die sich halt...

Bei einer vernünftigen Klärung im Gespräch unter 2 Erwachsenen, wäre ich auch eher nicht kleinlich gewesen bei der Berechnung. Nun aber wird er nur bekommen, "was ihm zusteht", keinen Cent mehr. Und gratis obendrauf bekommt er (hoffentlich) die Erkenntnis, dass er nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat.

Gruß vom Krümelmonster

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Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Themenstarter Geschrieben : 06.09.2012 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin KM,

die A***-Karte hat man als Vater in solchen Fällen sowieso; jahrelange Gehirnwäsche ("...ich kann Dir XYZ nicht kaufen, weil Dein Vater nichts / so wenig für Dich bezahlt...") bleibt nicht ohne Folgen. Auch über das Datum der Volljährigkeit und das (vermutete, erhoffte) Einsetzen des eigenen Denkens hinaus.

Das ist allerdings keine Spezialität des Familienrechts; auch in regionalen Konflikten wie beispielsweise dem Zerwürfnis zwischen Israelis und Palästinensern wird der wechselseitige Hass der beiden Gruppen an die eigenen Kinder weitergegeben - und die führen ihn fort, selbst wenn sie noch gar keinen Vertreter der Gegenseite jemals kennengelernt haben.

Auch meine Kinder - mittlerweile 20 und 23 - haben derzeit gerade wieder eine Phase, in der sie olle Kamellen aus der Vergangenheit ausgraben, die ihnen mal "erzählt" worden sind und aus denen sie plötzlich "Werturteile" über mich ableiten wollen. Darüber mit mir reden wollen sie allerdings nicht; sie scheinen zu ahnen oder zu fürchten, dass die Kamellen dann platzen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.09.2012 15:18
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Moin!

Es gibt ein Update: Ich habe eine, wenn auch nur teilweise Auskunft bekommen. Natürlich nicht von Sohnemann, sondern von der Abteilung Unterhaltsheranziehung. Die haben mir nun die Kopie des Bafög Bescheides geschickt, allerdings nur  für den Zeitraum bis 07/12. Keine Info darüber, was danach ist, ob z.B. jetzt auch noch Bafög gezahlt wird.

Und natürlich weiterhin keine Info und kein Nachweis darüber, was Sohnemann eigentlich macht, zu welchem Abschluss die Ausbildung führen soll, wie lange sie geht.

Dann ist eine Unterhaltsberechnung vorgelegt worden, die nicht vollständig ist, und ausserdem nicht stimmt.

Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass meine Exe Hartz IV bezieht

Mit etwas gutem Willen, könnte ich natürlich davon ausgehen, dass zumindest bis 07/12 eine Unterhaltspflicht bestand (mal vorausgesetzt, dass Sohnemann nicht vorher abgebrochen hat). Der Bafög Betrag (216 EUR) lässt vermuten, dass eine Ausbildung absolviert wird / wurde, die zu einem Berufsabschluss führt.

Was würdet ihr tun?

Meine Idee ist, der ARGE meine Berechnung der Unterhaltshöhe mitzuteilen und zu schreiben, dass ich den Unterhalt in dieser Höhe anerkennen werde, sobald mir die fehlenden Nachweise (Nachweis über die Art der Ausbildung, aktuelle Schulbescheinigung, Bafög Bescheid ab 08/12) nachgereicht werden

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 00:52
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Was würdet ihr tun?

Meine Idee ist, der ARGE meine Berechnung der Unterhaltshöhe mitzuteilen und zu schreiben, dass ich den Unterhalt in dieser Höhe anerkennen werde, sobald mir die fehlenden Nachweise (Nachweis über die Art der Ausbildung, aktuelle Schulbescheinigung, Bafög Bescheid ab 08/12) nachgereicht werden

Moin Krümelmonster,

ich würde gar nichts mehr tun, außer vielleicht die Sonne heute genießen.

Wenn du unbedingt weiter mit dem Jobcenter kommunizieren möchtest, würde ich schreiben...

"Liebe JC Tante,

vielen Dank für ihre Bemühungen. Zu meinem Bedauern muss ich festhalten, dass diese jedoch frucht- und wirkungslos waren und wohl auch bleiben. Die kleckerweise und lückenhafte Auskunftserteilung von Sohn lässt darauf schließen, dass Sohn nicht nicht bedürftig ist und somit kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht und ich somit auch nicht mehr in Verzug bin. Sollte sich in Zukunft eine Bedürftigkeit ergeben und diese auch nachgewiesen werden, bin ich selbstredend bereit, erneut Auskunft zu erteilen. Die von ihnen zu Unrecht erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Eine Bestätigung über die Löschung erwarte ich bis zum Datum+ 14 Tage.

Bis dahin frohes Schaffen - Krümelmonster"

Mal ehrlich... Das Jobcenter ist doch sonst so gut im Fördern und FORDERN. Sollen sie die ALG II Bezieher doch selber auffordern, Auskunft zu erteilen. Dann müssen die sich auch keinen Keks um ihren Datenschutz machen. Das einzige, was die hier offensichtlich fördern, ist eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der H4-Bezieher. Sollen sie die halt sanktionieren, wie jeden anderen Unwilligen auch. Period!

Ich ginge noch einen Schritt weiter und unterstelle dem JC Beihilfe zum Betrug. Aufgrund der Weigerung zu Fordern, geben sie Schützenhilfe. Ich ginge davon aus, dass die KM Einkommen erzielt und lediglich aufstockt. Titulierter und gezahlter Unterhalt seitens der KM ist vom Einkommen in Abzug zu bringen, was die Leistungen des Jobcenters erhöht. Das wollen sie nicht, ergo nötigen sie dich mehr zu zahlen als du evtl. müsstest. Das ist illoyal wenn nicht sogar kriminell. Und mit solchen Leuten kommuniziert man nicht.

Lehn dich zurück... du bist deiner Pflicht voll umfänglich nachgekommen. Wenn von der Gegenseite nichts Konkretes kommt, kann die Hilfebedürftigkeit ja wohl nicht sonderlich ausgeprägt sein. Ich würde mich hier nicht weiter zum Affen machen lassen.

Lieben Gruß,
iLike

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Geschrieben : 31.10.2012 12:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit etwas gutem Willen, könnte ich natürlich davon ausgehen, dass zumindest bis 07/12 eine Unterhaltspflicht bestand (mal vorausgesetzt, dass Sohnemann nicht vorher abgebrochen hat). Der Bafög Betrag (216 EUR) lässt vermuten, dass eine Ausbildung absolviert wird / wurde, die zu einem Berufsabschluss führt.

Nö. Sohn wohnt bei Muttern. Mit 216€ Bafög und 184€ KG minus 90€ Pauschale sind es immer noch 310€. Das reicht für den Mindest-KU von 304€ in Altersgruppe 4.

... , bin ich selbstredend bereit, erneut Auskunft zu erteilen. Die von ihnen zu Unrecht erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen. Eine Bestätigung über die Löschung erwarte ich bis zum Datum+ 14 Tage.

Warum - und was soll das bringen?

Sage der Arge gar nichts mehr, ausser monoton zu wiederholen: Sohn soll Bedürftigkeit nachweisen (Kopie des Ausbildungsvertrages etc.) und - falls vorliegend - Einkommensnachweis erbringen inklusiv Einkommensnachweis der KM in Kopie. Nett, freundlich und verbindlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.10.2012 17:59
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin und Danke für die Antworten!

Nö. Sohn wohnt bei Muttern. Mit 216€ Bafög und 184€ KG minus 90€ Pauschale sind es immer noch 310€. Das reicht für den Mindest-KU von 304€ in Altersgruppe 4.

Oldie, das seh ich anders! Ich glaub du hast die falsche Tabelle genommen. 488EUR -216 EUR Bafög -184 KG, da bleiben selbst in Stufe 1 noch 88 EUR zu zahlen.

Und die ARGE Tante sieht mich in 3, korrekt bin ich in 2 einzustufen.

Die 90 EUR Pauschale möchte ich für einen Schüler eigentlich nicht so anerkennen. In der DüTab heisst es die Ausbildungsvergütung ist um 90 EUR zu kürzen. IMHO ist Ausbildungsvergütung das Geld, was ein Azubi für seine Arbeit erhält. Schülerbafög als staatliche Leistung ist keine Ausbildungsvergütung. In unserem Bundesland gibt es für Schüler kostenfreie Schülerfahrkarten, und für Hartz IV Bezieher ist auch für die Schulbücher kein Eigenanteil zu entrichten. Und für Hefte und Bleistifte finde ich 90 EUR im Monat nicht angemessen.

Aber ich denke, ich werde in die Berechnung erst einsteigen, wenn die restlichen Unterlagen vorliegen.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 22:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Oldie, das seh ich anders! Ich glaub du hast die falsche Tabelle genommen. 488EUR -216 EUR Bafög -184 KG, da bleiben selbst in Stufe 1 noch 88 EUR zu zahlen.

Da hast Du recht. Ich habe die falsche Tabelle gegriffen.

Bei der 90€-Pauschale sehe ich es aber kritisch. Wenn er tatsächlich eine Fachschule besucht, so ist der Abschluss ein berufsqualifizierender. Dass dabei vielleicht noch ein höherer Schulabschluss erreicht wird spielt keine Rolle. Lass Dich nicht täuschen von der Bezeichnung "Schule". Klarheit wird herrschen, wenn die Schulbescheinigung vorliegt und der angestrebte Abschluss Dir mitgeteilt wird. Auf letzteres musst Du ebenfalls bestehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.10.2012 23:14
(@kruemelmonster)
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Moin, Moin Zusammen!

Es geht weiter mit der ARGE!

Eine wichtige Sache dürfte in Zukunft auch für andere "ARGE - Geschädigte" wichtig sein: Mit Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf die ARGE scheint auch tatsächlich die Auskunftspflicht auf die ARGE übergegangen zu sein. Das wurde im Forum auch schon vermutet.

Ich hatte mich ja beharrlich geweigert zu zahlen, solange die ARGE oder Sohnemann nicht vollumfänglich Auskunft erteilt. (Was für eine Ausbildung wird gemacht, welches Berufsziel, Schulbescheinigung, Bafög Bescheid und Einkommen KM)

Obwohl die ARGE ja zunächst behauptete, wg. Datenschutz keine Auskunft erteilen zu können, habe ich jetzt vollumfänglich Auskunft bekommen. Natürlich nur von der ARGE, nicht von Sohnemann direkt.

ARGE will jetzt, nachdem die ihre Auskunftspflicht erfüllt haben, nochmal neu rechnen (oder eher auswürfeln  :mad:) und mich zeitnah über den tatsächlich zu zahlenden Betrag informieren.

Gruß vom Krümelmonster

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Themenstarter Geschrieben : 09.03.2013 19:04




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Eine wichtige Sache dürfte in Zukunft auch für andere "ARGE - Geschädigte" wichtig sein: Mit Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf die ARGE scheint auch tatsächlich die Auskunftspflicht auf die ARGE übergegangen zu sein. Das wurde im Forum auch schon vermutet.

Das stimmt so nicht, und ist daher auch keine Neuigkeit. Werden Leistungen nach SGB II für einen UH-Bedürftigen geleistet, findet ein Forderungsübergang gem. §33 des SGB II stat. Sprich, das Land erhält die das Forderungs- als auch das Auskunftsrecht für den nach SGB II unterhaltenen Bedürftigen.

Verlangt hingegen die Arge vom Pflichtigen Forderung und Auskunft, hat sie gem. BGB selber Auskunft über die finanz. Lage des von ihr vertretenen Bedürftigen zu leisten (Einkommen). Das dürfte nach allg. Logik selbstverständlich sein, wenn auch nicht zwingend für JC- oder ähnlich Beschäftigte. Im Zweifelsfall sollte unbedingt ein Gericht bis hin zum BVerfG angerufen werden, falls man sich im Recht fühlt und voe allem - wenn man es sich leisten kann (diese Einschränkung auf wenige Menschen verbittert mich).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.03.2013 19:27
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal Moin!

Verlangt hingegen die Arge vom Pflichtigen Forderung und Auskunft, hat sie gem. BGB selber Auskunft über die finanz. Lage des von ihr vertretenen Bedürftigen zu leisten (Einkommen).

Das meinte ich doch! Allerdings nicht nur Auskunft über Einkommen, sondern auch die Anspruchsvoraussetzungen

Das dürfte nach allg. Logik selbstverständlich sein, wenn auch nicht zwingend für JC- oder ähnlich Beschäftigte. Im Zweifelsfall sollte unbedingt ein Gericht bis hin zum BVerfG angerufen werden, falls man sich im Recht fühlt und voe allem - wenn man es sich leisten kann (diese Einschränkung auf wenige Menschen verbittert mich).

Logik und JC Beschäftigte??? Zwei fremde Welten begegnen sich!

In meinem Fall hat es wirklich geholfen, konsequent nicht zu zahlen und immer wieder zu betonen, doch zahlen zu wollen, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen werden. Jetzt (nach 3 verschiedenen Sachbearbeiterinnen, wahrscheinlich bin ich jetzt bei der Spezialistin für die renitenten Fälle) weiss ich wenigstens, was Sohnemann macht! Ist schon traurig, nur auf diesem Weg an Informationen zu kommen

Und ja, du hast völlig Recht, dass es traurig ist, dass es sich die meisten Menschen eben nicht leisten können, für ihr Recht zum BVerfG zu gehen.

Gruß vom Krümelmonster

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Themenstarter Geschrieben : 09.03.2013 20:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Logik und JC Beschäftigte???

Hey, nicht unfair werden.  😉

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 09.03.2013 21:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Und ja, du hast völlig Recht, dass es traurig ist, dass es sich die meisten Menschen eben nicht leisten können, für ihr Recht zum BVerfG zu gehen.

naja, so hoch muss man die "Systemkritik" jetzt aber wirklich nicht aufhängen und das gleich das BVerfG ins Spiel bringen; der aktuelle Stand der Dinge

Ein Gerichtsverfahren würde ich gerne vermeiden, ich finde es an dieser Stelle auch unnötig.

befindet sich schliesslich noch nicht einmal auf Amtsgerichtsebene.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2013 22:18
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