Unterhalt, Freibetr...
 
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Unterhalt, Freibetrag für nicht berufstätige neue Ehefrau

 
 elba
(@elba)

Hallo,

Wir heiraten bald 🙂

Mein zukünftiger Mann zahlt KU für 2 Kinder
und betreu. Unterh. für seine Exfrau, die allerdings, lt. Vergleich 600,- Verdienst abgerechnet bekommt.

In welcher Höhe beläuft sich der Freibetrag bei der Unterh.berech.  BU + KU, für meine Person? Ich werde nicht berufstätig sein, sondern meinen Beitrag zur Ehe, mit der Führung von Haus und Hof ableisten. Kinder  betreue ich nicht.

Gruß Elba


Zitat
Geschrieben : 30.07.2009 14:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange du keine gemeinsamen Kinder betreust stehen stehen die Kinder aus erster Ehe und deren Mutter in den Rangfolgen 1 und 2 vor dir.

Theoretisch stehen dir ca. 770 € zu, sofern das Gehalt deines Zukünftigen dazu ausreichen würde. Allerdings wird bei der Berechnung, sollte sie auf diese Weise ein Mangefall entstehen, so geht der Mindestunterhalt der Kinder auf jeden Fall vor und die dann noch zu verteilende Masse wird auf dich und die KM aufgeteilt, allerdings hat sie dann wieder Vorrag vor dir.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 14:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In welcher Höhe beläuft sich der Freibetrag bei der Unterh.berech.  BU + KU, für meine Person? Ich werde nicht berufstätig sein, sondern meinen Beitrag zur Ehe, mit der Führung von Haus und Hof ableisten. Kinder  betreue ich nicht.

Naja, es gibt zumindest die Regel, dass von dem Splittingvorteil (dem Unterschiedsbetrag zwischen Steuerklasse I und III, typisch 500€) ) nur der KU profiltiert, aber nicht der Betreuungsunterhalt, also denke es Dir so, dass in dieser Rechnung so ca 400€ aussen vor bleiben, die quasi Dir gehören.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 15:17