Hallo Forum,
ich habe ein paar Fragen. Mein Exmann war sehr lange arbeitslos. Nun hat er einen Halbtagsjob angenommen und verdient ca. 1000 netto. Er ist wiederverheiratet, die neue Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Sie verdient ebenfalls ca. 1000 netto.
Ich bin berentet und erziehe die drei Kinder alleine. Muss er von den 1000 Euro Unterhalt zahlen? Und wenn ja wieviel?
Wenn seine neue Stelle am 1. April angetreten worden ist, muss er dann für den April zahlen? Oder beginnt die Zahlung erst im Mai?
Haltet mich bitte nicht für geldgierig, aber ich bekomme nur noch für den Jüngsten UVG und bin selber leider zu krank um arbeiten gehen zu können.
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
P.S. Es läuft momentan eine Klage auf Unterhaltstitel, ich habe also noch keinen, da ich vor 5 Jahren bei der Scheidung keinen Titel beantragt habe, ich dachte damals wir könnten uns irgendwann, wenn er wieder Arbeit findet, friedlich einigen. Leider ist dem heute nicht mehr so. Er verweigert mit jede Auskunft.
Danke im voraus
Depri
Hallo,
wenn Dein Ex 1000 e bekommt, dann zieht er noch den Aufwand für die Arbeit ab (5% bzw. nach Nachweis) und dann noch seinen SB 890€(west oder 820€ ost).
Der Rest ist dann für den KU...also ca. 60€ west oder 130€ ost).
Mfg
Papi74
PS. Das Geld seiner neuen Freundin/Frau geht Dich nichts an.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Depri,
im Zuge der Unterhaltsklage wird der Kindesvater zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert; von diesem Zeitpunkt an kann der Unterhalt gefordert werden. Der Selbstbehalt kann durch die jetzige Ehefrau teilweise gedeckt sein, siehe >HIER< und >HIER< . Evtl. wird auch ein fiktives Einkommen angerechnet, denn eine Teilzeitbeschäftigung wird zur Deckung des Unterhalts nicht ausreichen. Zur Erwerbsobliegenheit siehe >HIER<.
Raum für Kindesunterhalt sehe ich schon.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
erstmal ganz lieben Dank für die Infos. Das werde ich mir dann ganz in Ruhe durchlesen.
Wenn, sagen wir mal, der Gerichtstermin im Juli wäre, und der Richter dann feststellt, dass meinen Kindern ca. 60 Euro oder eventuell etwas mehr zustehen würden. Würde das dann rückläufig für April bis Juli zu zahlen sein? Mein Exmann müsste also ab dann mtl. die 60 Euro zahlen und das Geld für die letzten Monate auf einmal? Wenn er aber das Geld dann garnicht mehr hat?
Gegenüber meinem grossen Sohn hat er sich so geäussert, dass er nicht zahlen wird.
Ist es sinnvoll beim Gerichtstermin mit anwesend zu sein? Der Sachbearbeiter beim Jugendamt meinte nein, es wäre ohnehin keine öffentliche Veranstaltung. Die Amtsleiterin des Jugendamtes würde das generell alleine machen, ausser in einigen Ausnahmefällen.
Vom Gehalt der Ehefrau will ich nichts haben, nicht dass mich da einer falsch verstanden hat. Es ist alleinig ihr Geld und ich habe damit wirklich nichts zu tun. Ansonsten könnte ich sich ja keine Frau mehr leisten einen Geschiedenen mit Kind zu heiraten.
Lieber Gruss
Depri
Hallo Depri,
Wenn, sagen wir mal, der Gerichtstermin im Juli wäre, und der Richter dann feststellt, dass meinen Kindern ca. 60 Euro oder eventuell etwas mehr zustehen würden. Würde das dann rückläufig für April bis Juli zu zahlen sein?
ja, wenn im April in Verzug gesetzt wurde.
Mein Exmann müsste also ab dann mtl. die 60 Euro zahlen und das Geld für die letzten Monate auf einmal? Wenn er aber das Geld dann garnicht mehr hat?
Der Titel bringt nicht unbedingt Geld. Ob er dann tatsächlich zahlt, ist also eine andere Sache. Sollte er nicht freiwillig zahlen, könnte mit dem Titel gepfändet werden.
Gegenüber meinem grossen Sohn hat er sich so geäussert, dass er nicht zahlen wird.
Ob er dem Sohn zum Unterhalt verpflichtet ist, entscheidet im Zweifel das Gericht.
Ist es sinnvoll beim Gerichtstermin mit anwesend zu sein? Der Sachbearbeiter beim Jugendamt meinte nein, es wäre ohnehin keine öffentliche Veranstaltung. Die Amtsleiterin des Jugendamtes würde das generell alleine machen, ausser in einigen Ausnahmefällen.
Wenn Du die Kinder gut durch das JA vertreten siehst, brauchst Du nicht erscheinen - das muss aber jeder selbst entscheiden.
Vom Gehalt der Ehefrau will ich nichts haben, nicht dass mich da einer falsch verstanden hat. Es ist alleinig ihr Geld und ich habe damit wirklich nichts zu tun. Ansonsten könnte ich sich ja keine Frau mehr leisten einen Geschiedenen mit Kind zu heiraten.
So ist das auch nicht gemeint. Im Rahmen des Familienunterhalts sind sich Eheleute aber nunmal zum Unterhalt verpflichtet.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse