Unterhalt, Folgever...
 
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Unterhalt, Folgevertrag oder Vertrauen in neues Recht ?

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(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forum,

ich habe mir dank eures Wissens schon viele Puzzleteile zusammensetzen können, doch nun muß ein Ganzes entstehen.
Wie so viele von euch, stehe ich vor dem Problem, dass meine langjährige Ehe zu Ende geht.
Sie sagte, sie könne so nicht weiter leben. OK, dann möchte ich einen Vertrag der das Finanzielle regelt.
Sagt Sie: "Dann zieh ich aus." - und ... nun ist Sie weg.
Für diesen Vertrag suchen wir nun schon fast ein Jahr eine Lösung.
Unseren gemeinsam erarbeiteten Vertrag legte meine Frau ihrer RAin vor.
Seitdem habe ich nichtnur ein Problem.
Ich habe mich bislang nur mit dem Ergebnis rechtlich beraten lassen, daß ich keinen Vertrag unterschreiben,
sondern ruhig abwarten soll.
Wir haben bereits recht umfangreiche Verhandlungen geführt in Bezug auf KU,EU und Zugewinnausgleich,
jedoch hapert das immer wieder an den Unwägbarkeiten des Unterhaltrechts und der unterschiedlichen Sicht auf die Rechtslage.
Unser Ziel ist es jedoch nach wie vor zu einer gütlichen Regelung zu kommen

Wir sind seit 17Jahren verheirate und haben 2 Kinder, 15 und 18 Jahre alt.
Ich wohne in meinem Haus, welches weitgehend abgezahlt ist,
habe einen Betrieb und bekomme ein Gehalt als GF und habe nun etwas Mühe meine Unterhaltspflichten zu berechnen.
Ich wäre euch daher sehr dankbar, wenn ihr mir bei einer groben Abschätzung helfen könntet.

Eckpunkte bisheriger Verhandlungen sind:
- Zahlung des Zugewinnausgleichs in 8 Jahren
- Befristung der EU auf 8 Jahre
- Ich zahle KU für beide, obwohl das 15 jährige Kind mehr bei mir lebt.

Meine Frau arbeitet halbtags und verdient 550 €

Meine Einkommenssituation:
Monatliches Brutto 4700
KfZ Nutzung     450
AG-Zusch. KV/PV         270
Betr. AV. AG       145
Wohnwertvorteil ??? 145 qm gesamt, wird ja nun aber nurnoch zur Hälfte bewohnt.

Anrechnungsfähige Ausgaben?

Kapitalbildende LV1 700
Kapitalbildende LV2 100 wurde gekündigt weil Sie Geld brauchte
Darlehn Haus     250     davon 210 Tilgung
KV               550
Behandlungskosten    200      für ein Kind, noch ein Jahr
Steuern           1000

Meine Fragen sind nun:
Wie und in welcher Höhe kann ich meine Kosten am besten geltend machen?
Wie hoch setzt man den Wohnwertvorteil an?
Wie bindet man die Anlage U mit ein?
Was soll ich ihr anbieten um noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen?

Ich bedanke mich im Voraus für euer Interesse an meinem Problem.
Gruß Tanne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 00:32
(@PhoeniX)

Moin

Wirst du anwaltlich vertreten?

- Zahlung des Zugewinnausgleichs in 8 Jahren
- Befristung der EU auf 8 Jahre
- Ich zahle KU für beide, obwohl das 15 jährige Kind mehr bei mir lebt.

Wieso noch 8 Jahre EU?
Wieso KU für beide Kinder?

Also mal klip und klar:

Sie sagte, sie könne so nicht weiter leben.

Aber ihr neues Leben darfst du finanzieren??

Sorry, aber da gibt es andere Möglichkeiten. KU für das älteste schon mal gar nicht, außer es ist noch bedürftig und dann ist auch die EX in der Pflicht. Geh dann lieber hin und unterstütze dein Kind durch freiwillige Taschengeldzahlungen auf das Konto des Kindes.
Der 15 jährige dürfte auch evtl bald durch eine Lehre Geld verdienen und auch dieses würde ich geltend machen, also juristisch in trockende Tücher packen. Das heißt nicht, das du dein 15 jähriges Kind nicht auch unterstützen kannst.

Nur ich würde mich nicht in eine freiwillige Gerichtsbarkeit begeben.
Weder für die Kinder noch für die EX-Frau.

Dein Ansinnen ehrt dich zwar, aber davon kannst du dir auch nichts kaufen. Bring alles in juristisch trockende Tücher. Ob du danach deine Ex oder deine Kinder über diesen Rahmen hinaus unterstützen möchtest steht auf einem anderen Blatt. Absichten ändern sich sehr schnell und durch freiwillige Unterstützungen kannst du wenigstens noch lenken.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 04:16
(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo PhoeniX,

vielen Dank für die schnelle Antwort und dasß du gleich den Punkt getroffen hast.

Zugewinn in 8 Jahren:
Der Betrag ist aufgrund meiner Lebensversicherungen und Zuwachs des Hauses recht hoch.
Bei meiner finaziellen Lage bleibt kein Geld für eine fofortige Auszahlung.
Ich müßte das Haus verkaufen. Kommt aber nicht in die Tüte.

Bitte rechne mal den Unterhalt.
Es bleibt kein Geld für große freiwillige Zahlungen.

Gruß Tanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 09:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tanne,

bevor es sinnvoll ist rumzurechnen wäre es angebracht erstmal zusehen, ob übehaupt ein Anspruch besteht.

Was macht das volljährige Kind? Geht es noch zur Schule, macht es eine Ausbildung, studiert es evtl. oder will das nach dem Abi tun, gammelt es vor sich hin...

Was ist mit dem 15 jährigen Kind? Welche Schule bescht es. Wird es in absehbarer Zeit eine Lehre beginnen?
Wenn das geklärt ist kann man das rechnen anfangen. Allerdings kann es evtl sein, das 700  für ne LV als zu hoch empfunden werden und nicht vollständig abgezogen werden können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 09:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tanne,

@Tina, wir hatten die Frage nach der AV bei Selbstständigen schon mal.

Ist es nicht so, dass einem sozialversicherten Angestellten 44% vom Brutto als AV zugestanden werden?
20% AN-Anteil, 20% AG-Anteil sowie 4% freiwilige Zusatzvorsorge.

Das sollte doch einem Selbstsändigen auch möglich sein oder?

Das hätte Tanne aber mit den 700,-€ LV bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Aus meiner Sicht müssten doch die 210,-€ Tilgung auch noch als AV angerechnet werden oder?

Beim EU-Anspruch dürfte wohl die lange Ehedauer die grösste Rolle spielen. Wer kann das vorhersagen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 09:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es nicht so, dass einem sozialversicherten Angestellten 44% vom Brutto als AV zugestanden werden?
20% AN-Anteil, 20% AG-Anteil sowie 4% freiwilige Zusatzvorsorge.

@Beppo:
Quatsch, es sind 24%

10% AV-Anteil, 10% AG-Anteil plus 4% private Vorsorge.

Der Rest sind die KV, AV und PV.

Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Klappe halten!  😉

Es müsste bei den Beträgen aber dennoch reichen. 700,- LV + 210,- Tilgung < 24% von 4.700,- Brutto

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 10:21
(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina + Beppo.

Vielen Dank für eure Beiträge.

Zur Frage der Anrechnung bleibt noch zu klären, was mit der gekündigten Lebensversicherung und der Behandlung ist.
Zu Tina: Das ältere Kind wird Abi machen und studieren, Nr. 2 wird die Realschule nach der 10. verlassen und eine Lehre beginnen.

Gruß Tanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 22:11
(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

Ich weiß, ich bin sehr spät aber es hat mich eben einige Überwindung gekostet euch um Rat zu fragen.

Auch wenn ich auf einen Vertrag verzichte und "alles in juristisch trockende Tücher bringe",
würde mich eure Abschätzung in Sachen Unterhalt doch sehr interessieren.

Also:
Habe einen Brief von RAin indem ich aufgefordert werde bis Di. nach Ostern meine Bilanzen,
Gehaltsabrechnungen und Vermögensunterlagen einzureichen.
Ferner wird ein Schreiben verlangt indem ich zum Ausdruck bringen soll, welche Lösung ich mir vorstelle.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Tanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2008 21:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tanne,

die Gegenanwältin kann Termine setzen, wie sie lustig ist - wenn Du Dich nicht daran hältst, passiert: Genau nichts. Dieses Spiel wird gerne gemacht, um jemanden in die Enge zu treiben und "juristisch atemlos" zu machen. Verbindlich für Dich sind aber allein gerichtliche Fristen. Darüber hinaus solltest Du gerade NICHT das Signal setzen, dass man nur mit den Fingern schnalzen muss und Du sofort über's Stöckchen hüpfst.

Also: Take your time, trage die Unterlage in Ruhe zusammen, hol Dir hier Rat über die Details - und wenn DU den Zeitpunkt für richtig hältst, legst Du die Unterlagen vor. Aber NICHT am Dienstag nach Ostern, ok?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2008 21:51
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

so ganz sollte man die Fristen nun doch nicht ignorieren. Lässt der Unterhaltspflichtige die gesetzte Frist nebst Nachfrist verstreichen, gibt er Anlass zur Klage (hier Auskunftsklage gem. [url= http://§ 1605 BGB]§ 1605 BGB[/url]. Ggf. kann man um Fristverlängerung bitten.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2008 22:16




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sky,

so ganz sollte man die Fristen nun doch nicht ignorieren. Lässt der Unterhaltspflichtige die gesetzte Frist nebst Nachfrist verstreichen, gibt er Anlass zur Klage (hier Auskunftsklage gem. [url= http://§ 1605 BGB]§ 1605 BGB[/url]. Ggf. kann man um Fristverlängerung bitten.

nein, von ganz ignorieren rede ich ja auch nicht; nur davon, dass man der Gegenseite nicht signalisieren sollte, dass man ängstlich bemüht ist, jede Forderung umgehend umzusetzen. User "tanne" ist schlicht verpflichtet, bestimmte Unterlagen innerhalb angemessener und zumutbarer Fristen beizubringen; Anwaltsforderungen wie "bis nächsten Dienstag, auch wenn bis Montag Ostern ist" entbehren jedoch jeder Grundlage und sind reine Schikane.

So nervig die Langsamkeit der Justizmühle ist, so verlässlich ist diese gleichzeitig auch: Eine Auskunftsklage kommt auch nicht von heute auf übermorgen auf den Weg - und ist auch wieder vom Tisch, wenn die Auskünfte vorliegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 03:21
 elwu
(@elwu)

Habe einen Brief von RAin indem ich aufgefordert werde bis Di. nach Ostern meine Bilanzen, Gehaltsabrechnungen und Vermögensunterlagen einzureichen.

Hallo,

antworte ihr fristgerecht:

---
Sehr geehrte Frau Bumsdings,

Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich am aa.b.cccc erhalten. Es liegen mir noch nicht alle der angeforderten Belege vor. Eine Fristverlängerung bis (Absendedatum plus drei Wochen) ist daher nötig, um die Auskunft im vollen Umfang erteilen zu könen. Einen Vorschlag zur Lösung der Unterhaltsfrage werde ich dann beifügen. Dazu ist natürlich notwendig, dass Ihre Mandantin ebenfalls vollständig Auskunft zu Einkommen und Vermögen erteilt. Die ich hiermit anfordere, Termin (Absendedatum plus eine Woche).

Mit freundlichem Gruß

Tanne
----
/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 13:00
(@PhoeniX)

Moin elwu

Deeskalierender Weise würde ich die Fristen der Zusendung der Unterlagen zusammen legen. Ansonsten könnte man auf die Idee kommen: Was bildet der sich ein. Er hat 3 Wochen und ich soll es in einer schaffen.

Also so: 
Sehr geehrte Frau Bumsdings,

Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich am aa.b.cccc erhalten. Es liegen mir noch nicht alle der angeforderten Belege vor. Eine Fristverlängerung bis (Absendedatum plus drei Wochen) ist daher nötig, um die Auskunft im vollen Umfang erteilen zu könen. Einen Vorschlag zur Lösung der Unterhaltsfrage werde ich dann abwarten. Da ich die Richtigkeit des Vorschlages durch meinen RA überprüfen lassen möchte, ist natürlich notwendig, dass Ihre Mandantin ebenfalls vollständig Auskunft zu Einkommen und Vermögen erteilt. Die ich hiermit zum selbigen Termin anfordere.

Mit freundlichem Gruß

Tanne

Gibt einem noch mal 2 Wochen mehr Zeit und man weiß mit welchen Bandagen an dieser Stelle gekämpft wird.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 13:57
(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

vielen Dank für eure sehr präzisen Informationen zur Fristverlängerung.

Aber was ist mit dem Unterhalt ?
Da bin ich noch viel schlauer, ich wüßte schon gern in welche Richtung die Reise geht.

Gruß Tanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2008 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tanne,

Aber was ist mit dem Unterhalt ?
Da bin ich noch viel schlauer, ich wüßte schon gern in welche Richtung die Reise geht.

Wenn Eure Lebensplanung bislang vorsah, dass Du etwa die 8-fachen Einkünfte Deiner Frau hast, wirst Du um knackige Unterhaltszahlungen nicht herumkommen; daran ändert auch das Alter Eurer Kinder und das neue Unterhaltsrecht wenig. Das entscheidende Stichwort heisst "Aufstockungsunterhalt".

Du rammst hier ein paar Pflöcke ein, beispielsweise "Zugewinn ist hoch", aber auch "Hausverkauf kommt nicht in die Tüte" und "ich hab kein Geld, um sie auszubezahlen". Wenn der Zugewinnausgleich gerichtlich geregelt wird (wovon schon allein wegen der Anwalts- und Gerichtskosten abzuraten ist), rechnen andere als Du - und die Summe, die dabei herauskommt, ist von Dir zu bedienen. Ob Du dafür das Haus oder Deinen Betrieb verkaufen musst (der auch zum Zugewinn zählt; auch davon gehört ihr die Hälfte), wird niemanden interessieren.

Nach meinem Dafürhalten wäre es gut und sinnvoll, Dich vom einen oder anderen "Geht nicht!" zu verabschieden und Dir Gedanken über verlockende Angebote zu machen, mit denen Ihr beide leben könnt. Beispielsweise eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Du Dich verpflichtest, Ihr über eine bestimmte Anzahl von Jahren nachehelichen Unterhalt in der Höhe XY zu bezahlen und den Zugewinn bzw. ihre Miteigentümerschaft an Haus und Betrieb mit einer Einmalzahlung in Höhe Z zu vergüten. Für Letzteres musst Du ggf. einen Kredit aufnehmen oder die Hypothek auf dem Haus erhöhen, das Dir dafür am Ende allein gehört.

Nur wie gesagt: Mit "Dies und das kommt nicht in die Tüte" kommst Du nicht weiter; dann rechnet eben ein (streitwertgeiler!) Gegenanwalt. Und der wird es nicht zu Deinen Gunsten tun. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn Du selbst das Heft in der Hand behältst, indem Du eigene Vorschläge machst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 16:43
 elwu
(@elwu)

Deeskalierender Weise würde ich die Fristen der Zusendung der Unterlagen zusammen legen. Ansonsten könnte man auf die Idee kommen: Was bildet der sich ein. Er hat 3 Wochen und ich soll es in einer schaffen.

Hallo,

das mit den unterschiedlichen Fristsetzungen war schon absichtlich. Damit die RAin sieht dass nicht nur sie absurde Termine setzen kann. Ebenso mit dem proaktiven Vorschlag zur Gesamtlösung seitens Tanne, ohne Anwalt erst mal. Noch ist das Klima offenbar nicht total vergiftet, und somit -vielleicht- die künftige Ex einer fairen Verhandlungslösung zugänglich. Dafür wird Tanne natürlich einiges anbieten müssen das ihm nicht schmeckt, brille hat dazu ja bereits Anmerkungen getätigt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 16:52
(@tanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

bei dem ersten Beitrag von PhoeniX ließen meine Bauchschmerzen etwas nach.
Die Infos von brille007 sorgen wieder für unwohlbefinden.

Also:
Wir saßen schon beim Notar mit dem Kugelschreiber in der Hand.
Es ist nicht zur Unterschrift gekommen weil der Vertrag keine Änderung
des KU mit 18 Jahren vorsah.

Inhalt des Vertrages im groben:

Beide Kinder KU nach DT Gruppe 6 bis jeweils Ende der Ausbildung.
EU  775 €, nach wegfall der Behandlungskosten +80 €  und nach wegfall des Darlehns +107 €.
Der EU endet bei Zahlung des Zugewinnausgleichs, also in 8 Jahren.
Der Zugewinn wird durch Eintragung in das Grundbuch des Hauses gesichert.
Bei dieser Konsillation hat die RAin noch auf Bilanzen und so verzichtet, maßgäblich weil meine Frau dies nicht verlangte.

Brille007 meint sicher etws dieser Art,
allerdings habe ich bei diesem Vertrag nicht wirklich das Gefühl das Heft in der Hand zu haben.

Ich möchte also weiter bohren und euch um Vorschläge zu bitten.

Gruß Tanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2008 18:50
(@PhoeniX)

Moin

Bei meiner Antwort ging es ausschließlich um den Unterhalt. Das der Zugewinn nicht direkt geteilt werden kann, da ihr euch uneinig seit, wußte ich nicht.

Es ist so wie brille schon sagt. Entweder das Haus geht den Bach herunter oder du schmeißt deiner Ex das Geld in den Rachen und beschwichtigst sie damit.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ihr,

Wie seht ihr folgenden Vorschlag?

Angenommenes bereinigtes Netto: 3.500,-  (das passt zur Zeile 6)
Ihr (fiktives) Einkommen bei zumutbarer Ganztagsbeschäftigung: 1.000,-

KU1 für K18 nach Zeile 6:  523,- zahlst du freiwillig alleine an Ex.
KU2 für K15 nach Zeile 6:  468,- trägst du freiwillig alleine.

Damit bleiben dir nach KU 2.500,- und ihr ohne KU 1.000,-

3/7 der Differenz =  650,- EU.

Du bekommst, bzw. verrechnest das ganze KG also 308,-

Damit hat sie knapp 2.200,- für sich und K18.
Du hast 2.600,- für dich und K15.

Du bist ihr damit beim KU entgegen gekommen und sie verzichtet dafür auf Theater beim Wohnvorteil, LV und Auto.
Die Dauer des EU ist dann die Verhandlungsmasse.

Beim Zugewinn würde ich sagen, du könntest das Geld für ca. 4% leihen und ihr sofort geben.
Alternativ könnte sie sich gedulden und die 4% kassieren. Sie müsste dies nur als EU auf die Anlage U nehmen damit du es steuerlich abziehen kannst. Steuerlicher Nachteilsausgleich sei aber auszuschliessen.

Angenommen, es wären 100.000,- dann wären das knapp 400,- € zusätzlich.

Damit hätte sie 2.600,- und du 2.200,- aber du hast dann noch das Haus und sie muss Miete bezahlen.

Konnte mir jemand folgen?

Wie seht ihr das?

Könnte man sowas als Gegenvorschlag an die RAin schicken?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 23:01
 elwu
(@elwu)

Beim Zugewinn würde ich sagen, du könntest das Geld für ca. 4% leihen und ihr sofort geben.

Hallo,

da fehlt IMHO noch die Abzinsung auf den Barwert.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2008 23:23




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