Unterhalt/ fixtives...
 
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Unterhalt/ fixtives Einkommen/ Beistandschaft Brauche Hilfe!!

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(@Cobra)

Hallo,

ich bin von meiner Ex getrennte und wir haben einen Sohn.
Ich habe bisher ohne Titulierung Unterhalt gezahlt weil wir uns auf 100,-Euro monatlich geeinigt hatten.
Vor eine paar Wochen bekam ich Post von der Beistandschaft und diese vorderte mich auf meine Finanzielle lage darzulegen was ich tat in dem ich sämtliche Ausgaben und meine Einnahmen mit Lohnzettel dort hin schickte.
Dazu muss ich noch sagen das mein Kind mit Mutter ca. 600km von mir entfernt wohnt und der Beistand ist in ihrem Wohnort also für mich nur schriftlich oder telefonisch zu erreichen.
Nach der Prüfung meiner Lohnzettel wurde festegestellt das ich eine Einkommen von ca. 700,-Euro habe. Ich Arbeite Vollzeit in Schichten.
Die Beistandschaft hat ein fiktives Einkommen festgelegt und will mich nun zwingen 200,-Euro im Monat zu zahlen. Da ich einfach nicht mehr als 100,- zahlen kann soll ich einen Stundungsauftrag unterschreiben wenn ich dies nicht tue drohen sie mir mit gerichtlichen schritten.

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll.

Wenn ich Miete, Einkauf, Auto (das ich brauche um zur Arbeit zu kommen) und Unterhalt abziehe bleibt mir nicht mehr viel zum leben. Wenn ich mehr Geld hätte würde ich alles für meinen Sohn tun und würde auch mehr zahlen aber ich  weiß einfach nicht wo ich das Geld hernehmen soll. Ich kann es mir nicht mal leisten meinen Sohn zu besuchen und ich vermisse ihn und es tut weh wenn er am Telefon fragt wann ich komme.

Brauche dringen Hilfe denn ich weiß nicht wo ich mich hinwenden soll oder wo ich mich mal beraten lassen soll.
Vom Beistand werde ich nur wie der letzte A… als Unterhalsschuldner behandelt.

Gruß, Cobra

Zitat
Geschrieben : 13.04.2008 18:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin von meiner Ex getrennte und wir haben einen Sohn.

Die Beistandschaft hat ein fiktives Einkommen festgelegt

Dieses steht einer Beistandschaft schlicht nicht zu.

wenn ich dies nicht tue drohen sie mir mit gerichtlichen schritten.

Lass sie klagen.

Brauche dringen Hilfe denn ich weiß nicht wo ich mich hinwenden soll oder wo ich mich mal beraten lassen soll.

Du bist hier schon ganz richtig. Für den Gang zu einem RA ist es aktuell zu früh.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 18:53
(@bronze)
Registriert

Moin und willkommen im Forum,
deeps Ausführungen wäre daraufhin

Da ich einfach nicht mehr als 100,- zahlen kann soll ich einen Stundungsauftrag unterschreiben

noch hinzufügen - unterschreib nix.
Warte mal ab, ob die sich tatsächlich zu einer Klage versteigen. Wenn die auf dem Tisch liegen sollte, dann steht Dir bei Deinem Einkommen sicher Prozesskostenhilfe zu. Also, ruhig bleiben und nicht die Nerven verlieren.

Bitte gib doch mal genauer an, was da eigentlich festgelegt wurde. Du schreibst, man hätte als Einkommen € 700 festgelegt und gibst danach an, es sei ein fiktives Einkommen festgelegt worden. Wie hoch ist das?

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 19:19
(@Cobra)

Danke für eure schnelle Antwort.

Bitte gib doch mal genauer an, was da eigentlich festgelegt wurde. Du schreibst, man hätte als Einkommen € 700 festgelegt und gibst danach an, es sei ein fiktives Einkommen festgelegt worden. Wie hoch ist das?

Also ich verdiene Monatlich ca. 750,-Euro und die schreiben in ihrem Brief an mich: "Mit der von ihnen wahrgenommen Tätigkeit erfüllen sie die ihnen obligende Erwerbsverpflichtung nicht. Angesichts dessen kann ein fiktives Einkommen unterstellt werden, das ausreicht, um den gesetzlichen Mindestunterhalt von ihnen zu verlangen."
Wie hoch genau das fiktive Einkommen ict weiß ich nicht.

Könnt ihr damit was anfangen.

Gruß Cobra

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 20:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cobra,

Da du einen SB von 900 € hast und ein KU von 200 € gefordert wird wird wohl ein fiktives Einkommen von 350 € angenommen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 20:26
(@Cobra)

Hallo nochmal,

ich habe noch mal eine Frage zur Unterhaltszahlung.
Ich habe ja bisher auf das Konto der Kindesmutter den Unterhalt gezahlt und der Bestand möchte nun das ich ab sofort auf das Konto der Bestandschaft zahle.
Da ich aber den Stundungsauftrag nicht unterschreiben möchte aber am Dienstag der Stichtag für meine Entscheidung ist weiß ich nun nicht ob ich weiter die 100,-Euro zahlen soll oder erstmal abwarte was nun passiert und wenn ich zahle weiß ich nicht wohin, auf das Konto der Beistandschaft möchte ich ungern zahlen.
Ich bin mir auch nicht sicher ob ich mich zum Stichtag bei denen melden muss oder was ich überhaupt tun muss.

Kann mir jemand dazu eine Rat geben.

Gruß, Cobra

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 21:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cobra,

lass' Dich nicht ins Bockshorn jagen! Du lässt das Ganze einfach weiterlaufen wie bisher und überweist den vereinbarten Unterhalt auf das Dir bekannte Konto der Mutter. Wichtig ist dabei nur ein eindeutiger Verwendungszweck, also beispielsweise "Unterhalt für Kind XXX, Mai 2008". Du musst im Moment auch keinen Stundungsauftrag oder sonstwas unterschreiben und Du musst mit denen auch nichts diskutieren. Du musstest lediglich Deine Einkommensnachweise abliefern, und das hast Du getan. Damit hast Du gleichzeitig nachgewiesen, dass Du vollschichtig erwerbstätig bist.

Manche Beamte glauben, dass ein Behördenschreiben den Adressaten so beeindruckt, dass er jeder Forderung sofort nachkommt; das macht dem Beamten nämlich weniger Arbeit als ein Rechtsstreit. Wenn die Beistandschaft der Ansicht ist, dass sie substantiierte Gründe für eine Klage hat: Lass sie klagen und stell die Klageschrift hier ein; dann sehen wir weiter. Verklagt werden ist nicht gleichbedeutend mit "im Knast sitzen" oder "vorbestraft sein"; sieh es einfach als Indiz für eine Meinungsverschiedenheit, die von Dritten geklärt wird.

Und vor allem: Mach Dir keine schlaflosen Nächte deswegen!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 21:35
 elwu
(@elwu)

Könnt ihr damit was anfangen.

Hallo,

ja, kann ich - das ist wieder mal die übliche Kasernenhoftoneinschüchterungsmethode von Amtsleuten. Nur hat das Amt gar nicht die Kompetenzen, derartige Anordnungen zu treffen. Das kann allein ein Gericht. Und bei deinem Einkommen, erzielt sogar in Schichtdienst, ist es bis dahin ein sehr weiter Weg... Also: du unterschreibst nichts sondern teilst denen mit

--
Sehr geehrte/r Frau/Herr Dünnpfiff,

Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichem Gruß

Cobra
---

und keine Silbe darüber hinaus!

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 21:55
(@Cobra)

Vielen vielen Dank ihr habt mir total weitergeholfen und mir ist ein riesiger Stein vom Herzen gefallen.
Ich war schon total fertig wegen dem ganzen.

Sehr geehrte/r Frau/Herr Dünnpfiff,

Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz habe ich zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichem Gruß

/elwu

Das Schreiben habe ich fertig gemacht und geht morgen mit der Post weg.

Den Unterhalt zahle ich weiter auf das Konto meiner Ex. Danke für den Rat.

Gruß, Cobra

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 22:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

An alle!

Nur so eine Idee wegen der Zahlungsmodalitäten: Wenn die Kindesmutter eine Beistandschaft beantragt hat, dann kann es doch sein, dass sie selbst das Amt bevollmächtigt hat, zukünftige Zahlungen statt ihrer selbst anzunehmen? Dann muss Cobra sich doch an diese Zahlungsanweisung halten, oder? Lag eine Vollmacht bei, die das beinhaltete?

Hat die Kindesmutter vielleicht auch gleichzeitig UVG beantragt? Wenn Cobra dann trotzdem an die Kindesmutter zahlt, dann heißt es vielleicht hinterher: "Nein, da durften sie ja nicht mehr an die KM zahlen", und dann taucht das Problem auf, dass das Amt trotz Zahlung an die KM auch "sein Geld sehen will"...?

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 23:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Krishna,

das ganze Verfahren steht ja noch am Anfang. Gut möglich, dass cobra's Ex (ergänzende) Unterhaltsleistungen beantragt und damit dieses Verfahren iuns Rollen gebracht hat. Das zwingt einen Unterhaltszahler aber noch lange nicht, seine Zahlungen sofort auf jedes beliebige, ihm genannte Konto umzuleiten. Diese Zahlungen sollten - wie ich heute mittag schon schriebn - lediglich eindeutig bezeichnet sein, also nicht den in Deutschland sehr beliebten Verwendungszweck "bekannt" haben. Eine nachträgliche Umdeklaration durch den Unterhaltsempfänger zu "Rückzahlung von geliehenem Geld" o. ä. ist damit nicht mehr möglich.

Auch wenn es oft vergessen wird: "Das Amt" ist in Deutschland noch immer für den Bürger da - und nicht umgekehrt. Wenn "das Amt" eine Rechtsgrundlage für sein Ansinnen nennen oder eine Klage anstrengen möchte, wird es sich schon melden.

Just my 2 cents
Martin
(Feind von vorauseilendem Behörden-Gehorsam)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2008 23:28
(@Cobra)

Hallo zusammen

Also ich habe bei meinem zuständigen Jugendamt 125€ beurkunden lassen und das zur Beistandschaft schicken lassen.
Jetzt kam ein Schreiben von der Beistandschaft zurück das ich nicht ihren Forderungen nachgekommen bin und Sie fordern mich auf die Urkunde abzuändern auf den Mindesunterhalt von 202€. Sonst sind sie gehalten gerichtliche Schritte gegen mich einzuleiten.

Bin mir jetzt nicht sicher wie ich reagieren soll? Kann mir jemand einen rat geben.

MfG
Cobra

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 14:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bin mir jetzt nicht sicher wie ich reagieren soll? Kann mir jemand einen rat geben.

Ja, hier -> http://vatersein.de/Forum-topic-12760-start-msg134156.html#new

Leider hast du die Ratschläge, die dir bisher gegeben wurden nicht beachtet.
Stattdessen hast du dich beeindruckt gezeigt und bist brav zum JA gelaufen um deinen Gehorsam zu demonstrieren.

Da du denen damit gezeigt hast, wie gut du auf auf einen Pfiff reagierst, lassen sie dich eben jetzt ein bisschen tanzen und freuen sich darüber.

Entweder, du tanzt jetzt weiter, oder du machst was dir hier geraten wurde und sagst denen, dass sie aufhören sollen zu pfeifen, da du nicht mehr zu tanzen gedenkst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 14:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht noch ergänzend könntest du dem Schreiben von elwu noch einfügen:

...
Selbstverständlich bin ich mir der Unterhaltspflicht gegenüber meinem Sohn bewusst und komme ihr, im Rahmen meiner Möglichkeiten sowie meiner Erwerbsobliegenheit regelmäßig nach.

Im Falle weiterer Korrespondenz ihrerseits, fordere ich Sie auf die Rechtsgrundlage Ihrer Forderungen zu benennen.
...

Vielleicht kannst damit dem Eindruck, ein Tanzbär zu sein, etwas entgegen wirken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 15:03
(@Cobra)

Ich habe die Urkunde nur erstellen lassen damit ich endlich mal etwas für mich in der Hand hatte, mit der Kindesmutter hatte ich nur eine mündliche Absprache, eigentlcih wollte ich nur das irgenwo steht das ich soviel zahle.
Ansonsten habe ich mich an eure Ratschläge gehalten.

Wäre es den sinvoll einen Brief hin zu schicken in dem ich den Erhalt ihres schreiben bestätige und den volgenen Satz noch Einfüge?

Selbstverständlich bin ich mir der Unterhaltspflicht gegenüber meinem Sohn bewusst und komme ihr, im Rahmen meiner Möglichkeiten sowie meiner Erwerbsobliegenheit regelmäßig nach.

Im Falle weiterer Korrespondenz ihrerseits, fordere ich Sie auf die Rechtsgrundlage Ihrer Forderungen zu benennen.

MfG
Cobra

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 15:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, wenn du meinst... dann mach das. Die Hinweise hier ignorierst du damit neuerlich.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 15:35
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Cobra!

Ich finde es gut, das du nicht auf die Hinweise gehört hast und schon auf die Schreiben des JA reagiert hast  :thumbup:.

In so einen Fall, kann man nicht Hinweise/Tipps geben, ohne die genaueren Umstände zu kennen  :thumbdown:!

Da du mit der Zahlung des von dir  jetzt titulierten Unterhalts einverstanden bist, hast du bei einer möglichen Klage den Streitwert reduziert und die Kosten beim Unterliegen sind dann nicht mehr so hoch.

Auch solltest du auf das von der Beistandschaft angegebene Konto in Zukunft überweisen. Wieso sollte die Beistandschaft als Vertreter des Kindes das nicht bestimmen können?

Die Beistandschaft ist auch dazu berechtigt, bei einer erhöhten Erwerbsobliegenheit ein fiktives Einkommen anzusetzen. Bist du damit nicht einverstanden, müssen sie natürlich den Gerichtsweg bestreiten und das Gericht entscheidet, ob du fiktiv voll leistungsfähig bist.

Hier müsste  man deine berufliche Situation kennen! Hast du einen Beruf gelernt? Wieviele Stunden arbeitest du?
Besteht von der Arbeitszeit her noch die Möglichkeit einen Nebenjob auszuüben? Bewirbst du dich um besser bezahlte Arbeit?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 16:06
(@PhoeniX)

Moin

@ kosmos

Du erzählst Blödsinn. Auch Cobra hat so was wie einen SB und ist momentan sogar gar nicht Leistungsfähig und müßte exakt den Betrag von 0.00 Euro zahlen.

@ Cobra

Also ich habe bei meinem zuständigen Jugendamt 125€ beurkunden lassen

Eigentor. Jetzt mußt du zahlen. Oder du strebst eine Abänderungsklage an in der festgestellt wird, das du nicht Leistungsfähig bist und keinen Unterhalt zahlen mußt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 16:26
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Phoenix!

Hast du gelesen, was ich geschrieben habe?

Da du mit der Zahlung des von dir  jetzt titulierten Unterhalts einverstanden bist, hast du bei einer möglichen Klage den Streitwert reduziert und die Kosten beim Unterliegen sind dann nicht mehr so hoch.

Was spricht also dagegen, den Unterhalt titulieren zu lassen, den er bereit ist zu zahlen?
Es macht einen Unterschied, ob ich den Streitwert aus der Differenz bezahlen muss, oder aus dem vollen Unterhaltsbetrag.

Auch Cobra hat so was wie einen SB und ist momentan sogar gar nicht Leistungsfähig und müßte exakt den Betrag von 0.00 Euro zahlen.

Was überhaupt nicht feststeht, ob er leistungsfähig ist, oder so zu stellen ist, als ob er leistungsfähig wäre.

Hier aber zu schreiben, nicht zu reagieren ohne näheres zu hinterfragen ist Blödsinn (wenn ich deine Worte benutzen darf).

Cobra könnte auch in einen abbezahlten Eigentum wohnen, oder auch mit LG zusammen.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 16:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

im opening erfahren wir von einem unterhalstrelevanten durchschnittlichen Monatseinkommen von 700,00 €. Zudem steht geschrieben, dass Cobra einer Vollbeschäftigung im Schichtbetrieb nachgeht.

Fakt 1:
Mit 700,00 € netto ist der SB weit weit weit unterschritten

Fakt 2:
Cobra geht einer Vollbeschäftigung nach und der Schichtbetrieb ermöglicht nur schwer eine Nebenbeschäftigung

Fakt 3:
SB plus KU = 1.102,00 €. Dies ergibt eine Differenz zum heutigen Netto i.H.v. 402,00 €. Den Nebenjob möchte ich gern sehen, auch angesichts der Schichtarbeit

Fak 4:
Freiwillig wurden bisher 100 € gezahlt. Eine Titulierung hierüber wäre demnach ausreichend gewesen. Aus welchem Grunde der Titel dann über 125 € erstellt wurde, erschließt sich mir nicht, ist aber auch unerheblich.

Fakt 5:
Einer evtl. ANrechnung des Wohnvorteiles in einer abbezahlten Immobilie stehen immer noch die Festkosten entgegen. Und, um deine Anklage gegen die anderen Autoren auf dich anzuwenden, argumentierst du ebenso über die Mutmaßung.

Fakt 6:
Das Zusammenleben mit einer LG gefährdet nicht den SB. Sowohl BGH als auch BVerfG erkennen den SB als Warenkorb an, dessen Disposition dem Unterhaltsverpflichteten obliegt. Kürzungen wegen Haushaltsersparnis sind demnach nicht statthaft. Die Urteile findest du (auch) hier.

Dein einziges Argument, die Senkung des Streitwertes, ist wenig stichhaltig, da dieser vermeintliche Vorteil nur bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirkt. Hingegen, angesichts der finanziellen Situation wird mehr als nur sehr wahrscheinlich PKH gewährt werden. Also: Who cares?

Mit der Titelzeichnung wurde zwar der Zahlungswille aber auch die Zahlungsfähigkeit dargelegt. Und wenn schon freiwillig etwas zu holen ist, dann wird erzwungen noch mehr zu holen sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2008 17:06




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