Dear all,
meine Scheidung läuft seit einem guten halben Jahr. Hinsichtlich Sorge- & Umgangsrecht laufen separate Verfahren beim FG (inkl. Gutachtenerstellung), auf die ich zeitnah in den entsprechenden Unterforen ebenfalls eingehen werde bzw. teilweise schon eingegangen bin.
Nach monatelanger Ruhe beim Unterhalt liegt nun - kurz nach dem 3. Geburtstag unseres Kindes - die finale Unterhaltsforderung der DEF vor: Meine Ex-Frau und ihre RAin führen aus, dass sie baw nicht arbeiten kann, weil dies aufgrund der chronischen Erkrankung unseres Kindes nicht möglich sei; ausserdem fordert sie zusätzlich zu dem bisher schon von mir gezahlten KU monatlichen Mehrbedarf von 230€ wegen Mehrkosten für chronische Erkrankung.
Ich habe die wesentlichen Passagen des Schreibens der gegnerischen RAin abgetippt und werde in den nächsten Tagen hierzu eine Antwort erarbeiten.
Ich bitte die Cracks unter Euch um Hilfe, um knackige Argumente zu finden, welche die Aussagen der DEF bzgl. "kann nicht arbeiten" sowie Forderungen bzgl. Mehrbedarf aushebeln.
Für Rückfragen zum Verständnis stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank 🙂
Wolfgang
Aktuelle Situation in Kürze:- Meine Geschichte findet Ihr hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-10284.html
- Ich: 45 Jahre; vollzeit berufstätig; 3 Kinder (13, 7, 3). Mit EX1: Umgang und GSR klappt gut; Unterhalt ist
einvernehmlich geregelt; Kind3 (3 J.) habe ich mit EX2: Alle Themen (SR, Umgang, Unterhalt) sehr konfliktär; SR
und Umgang bereits beim FG anhängig; Antrag auf Scheidung wurde durch EX2 in Juli 2010 eingereicht
- Mit EX2 & ihrer Anwältin hatten wir im September 2010 außergerichtlichen Schriftwechsel zum Unterhalt; hierbei kam
ein Ergebnis heraus, dass aus meiner Sicht angemessen war und den tatsächlichen Verhältnissen entsprach, so wurde
z.B. mein Nettoeinkommen korrekt bereinigt um alle abzugsfähigen Posten (Altersvorsorge, LV, BUZ etc.). Seit dem
01.01.2011 zahle ich demnach monatlich 1146€ TU und 314€ KU gem. DDT Stufe 6 (Basis: Steuerklasse I; hälftiges
KG bereits abgezogen). Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung wurde damals von Gegenseite nicht erwähnt.
- Wir hatten damals bereits daraufhin gewiesen, dass wir davon ausgehen würden, dass mit dem 3 Geburtstag des
Kindes (Februar) gemäß der aktuellen Rechtssprechung eine Berufstätigkeit (zunächst in Teilzeit) aufgenommen
werden würde, die auf meine Unterhaltszahlung entsprechend anzurechnen ist. Der 3. Geburtstag des Kindes ist nun
vorbei und wir haben vor 2 Wochen nachgefragt => Antwort der RAin siehe unten.
- Das Kind ist 3 Jahre alt und geht seit August 2010 vormittags für 3-4 Stunden regelmäßig in den KiGa.
- Das Kind hat Neurodermitis, Lebensmittelallergien und Asthma; alles jedoch in einer (zum Glück) ziemlich gemäßigten
Ausprägung. Gemäßigt bedeutet, dass die "normalen täglichen" Abläufe des Kindes sich nicht von den Abläufen
anderer Kinder unterscheidet, sofern darauf geachtet wird, dass
- die verbotenen Lebensmittel bei der Zubereitung der Mahlzeiten nicht benutzt werden und das Kind durch eine
entsprechende Diät ernährt wird.
- zur Vorbeugung von Asthmabeschwerden 3x täglich 6 Atemzüge eines Medikamentes durch einen Tubus inhaliert
werden
- für die Neurodermitis die betroffenen Körperstellen (Nacken, Hals) 2x täglich eingecremt werden sowie ausschließlich
Baumwollkleidung (ohne Anteile von Wolle und Kunstfasern) getragen werden
- Die genannten notwendigen Aktivitäten zur Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen sind allen
Beteiligten bekannt und werden insbes. auch vom KiGa entsprechend ausgeführt. Durch die o.a. gesundheitlichen
Beeinträchtigungen werden - in unregelmäßigem Abstand - ca. 3 zusätzliche Arztbesuche im Monat notwendig
Auszüge aus dem Schreiben der gegnerischen RAin:
i]Soweit Sie für Ihren Mandanten die Auffassung vertreten, unsere Mandantin sei verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, so wird Ihren hiermit mitgeteilt, dass angesicht der häufigen Erkrenkungen von X derzeit an die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zu denken ist.
Ihr Mandant weiß, dass X gesundheitlich shr anfällig ist, dem Kindergarten daher nur eingeschränkt besuchen kann und unsere Mandantin diesbezüglich zur ständigen Betreuung im Krankheitsfall zur Verfügung stehen muss. Aufgrund der hohen Infektanfälligkeit von X ist ihm ein längerer Kindergartennesuch als bis 12:30 Uhr derzeit nicht zumutbar"
"Neben dem Elementarunterhalt für X, der in Höhe von y tituliert ist, schuldet Ihr Mandant Mehrbedarf ggü. X aufgrund seiner alletgischen Erkrankung. Hier ist unsere Mandantin gehalten, für X ausschließlich Biolebensmittel einzukaufen. Unsere Mandantin hat Quittungen für die Monate September bis Dezember 2010 gesammelt und danach eine Aufstellung gemacht, nach der der durchschnittliche monatliche Mehrbedarf von Karlsson 230€ ausmacht. Im Bestreitensfalle können die Quittungen übersandt werden.
Wir haben Ihren mandanten aufzufordern....Zeitraum ab 01.03.2011; rückwirkend ab 01.09.2010 einen Mehrbedarf iH von 230€ zu zahlen.
Kostenaufstellung meiner Ex von September bis Dezember 2010 (in € monatlich)
Bio-Nahrung (164, 138, 117, 140)
frische Bio-Backwaren (4 Dinkelbrote/ 3,60€ plus 4 Dinkelbrötchen 0,70€ (17, 17, 17, 17)
Arzneimittel/Zuzahlung(0, 5, 0, 5)
Neurodermitis-Creme (0, 19, 0, 19)
Bio-Bettwaren Allergiker (0, 62, 0, 0)
Zwischensumme (200, 217, 153, 162)
Kindertagesstätte (45, 45, 45, 45) => Frage: muss ich alles zahlen, oder wird der Betreuungsunterhalt als Einkommen angerehnet, d.h Ex muss auch einen Teil zahlen?
Zwischensumme (245, 262, 198,207)
Zusätzlich gemeinsam (von Mutter und älterm Bruder
mitgenutzte Lebensmittel)
(73, 53, 69, 55)
Moin.
Krankheit des Kindes ist das wirksamste Mittel um EU durchzusetzen.
Scheidung macht krank.
Entweder die Mutter, den Vater oder das Kind.
Mehrkosten für medizinischen Bedarf einzuklagen ist allerdings schwierig, da nur notwendige Maßnahmen Mehrbedarf sein können, diese aber auch von der Kasse bezahlt werden.
Was die Kasse nicht zahlt, ist auch nicht notwendig.
EU ist auch Einkommen, somit müssten die Kigakosten gequotelt werden.
Bleibt denn nach 3 Kindern und Kiga überhaupt noch Raum für EU?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich habe zwar von diesem Thema "Mehrbedarf bei Krankheit" kaum Ahnung, aber wenn ich deine Zahlen nehme und ein bisschen rechne frage ich mich wie man hier auf 230 Euro im Monat kommt.
Zwischensumme (245, 262, 198,207)
--> das ergibt bei mir ca. 228 Euro pro Monat
Zusätzlich gemeinsam (von Mutter und älterm Bruder
mitgenutzte Lebensmittel)
(73, 53, 69, 55)
--> das ergibt bei mir ca. 62 Euro pro Monat.
Also wären wir bereits bei 166 Euro, dazu kommt die Anmerkung von Beppo bzgl. der Quotelung der Kiga-Kosten also sinken wir weiter
Weiterhin sollte man das "sinnvolle" Wirtschaften bei den Einkäufen ruhig hinterfragen (machen Ämter ja auch) und hier pauschal 10 - 20 % abziehen bzw. mir wirklich die Beleg geben lassen, sicherlich bekommt man diverse Dinge im www (wie bio bettwaren/creme usw.) wesentlich billiger als z.B. im Reformhaus, aber wie gesagt ich kenne mich hier nicht aus, zweifle aber sehr stark am Einkaufsverhalten deiner ex, aber das wirst du besser beurteilen können.
Wenn du schon Kiga-kosten bezahlen musst und sie angeblich nicht so oft vor ort ist würde ich mir hierzu entsprechende atteste vorlegen lassen, schliesslich bekommen AE´s entsprechende "krankheitstage" von der KK, weiterhin gibt es ja nicht nur die Kita als Betreuungsmöglichkeit, ich denke auch hier gibt es noch sehr hohen optimierungsbedarf.
--> und schon kann ex ein bisschen arbeiten gehen....
Meine persönliche Meinung und das ist wirklich nur meine persönliche Meinung, sie weiss, dass du sehr gut verdienst und von daher versucht sie sich ein schlaues leben zu machen, salopp gesagt sie is ne faule sau 🙂
gruss zahltag
N'abend.
Auch ich bin nicht der erhoffte Super-Crack in diesen Dingen, aber ich schließe mich an: Hier scheint es der KM tatsächlich darum zu gehen sich a) vor der Arbeit zu drücken und b) über angeblich regelmäßige Mehrkosten einen monatlichen Mehrbedarf von sage und schreibe 230 EUR geltend zu machen :puzz:
Wie man anhand der aufgeschriebenen Zahlen auf 230 EUR pro Monat kommt erschließt sich mir nicht. Mitgenutzte Lebensmittel sind abzuziehen, Einmalausgaben (Bettwaren = Bettwäsche?) fallen nur einmalig und nicht jeden Monat an, zu den Kiga-Kosten wurde ja schon etwas geschrieben.
Ob Du es Dir leisten kannst, Deinem Kind zu liebe, freiwillig die nicht von KK übernommenen Medikamente zu zahlen, musst Du entscheiden.
Aber, und hier wird offenbar dass die Ex es nur auf Dein Geld abgesehen hat: Wenn überhaupt, dann kann für die Bio-Lebensmittel doch nur einTeil von Dir zusätzlich verlangt werden, quasi der "Bio-Aufschlag". Den Grundpreis hast Du ja schon mit dem DDT-Unterhalt bezahlt. Also viel Spaß beim Rechnen (vielleicht gibt es ja im Netz Statistiken über einen solchen Bio-Aufschlag).
Und ich denke, dann bleiben schon mal weniger als 230 EUR übrig.
Und vielleicht, wenn Du es Dir leisten kannst, ist dieser Betrag ja als Incentive für KM anzusehen, den Du freiwillig bereit bist zu bezahlen, wenn Sie sich um Arbeit bemüht??
Das hilft Dir dann wahrscheinlich nicht kurzfristig von der derzeitigen Zahllast runter zu kommen, aber ich denke es ist wichtig, dass KM überhaupt wieder anfängt sich ans Arbeiten zu gewöhnen, sonst wird das die nächsten 15 Jahre nichts....
Gruß toto
Moin WNV,
wenn ich mich richtig an die Zeit erinnere, in der Dich zahlreiche User dieses Forums vor der Ehe mit dieser Dame gewarnt haben, war und ist selbige so gestrickt, sich durch Heirat und Geburt eines Kindes auf Dauer jeglicher wirtschaftlicher Eigenverantwortung zu entledigen. Das kommt jetzt natürlich zum Tragen; diese sicher geglaubte Pfründe wird sie mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Ohne Deiner Ex etwas unterstellen zu können: Beschäftige Dich mal mit dem >>>Münchhausen-Syndrom<<<. Vereinfacht übersetzt: Wenn ein krankes Kind eine "Eintrittskarte" für etwas ist, kann frau auch sehr aktiv dafür sorgen, dass das Kind krank wird, ist oder bleibt. Natürlich muss sowas medizinisch im Detail abgeklärt werden - aber es gibt nicht wenige Fälle, wo Allergien und Neurodermitis aus einer Art "immunologischer Überbehütung" (Stichwort: "Sagrotan-Kinder") resultieren. Wie soll ein Kind sein Immunsystem vernünftig ausbilden, wenn es von allem ferngehalten wird? Oder anders herum: Welches Interesse sollte eine Mutter wie in Deinem Fall an einem gesunden Kind haben, wenn ein krankes Kind höheren Profit verspricht?
Vielleicht solltest und kannst Du Dich als mitsorgeberechtigter Vater stärker in die Betreuung einbringen und das auch offensiv anbieten. Wobei Euer Streit über's Sorgerecht ein Indiz dafür sein könnte, dass genau das nicht erwünscht ist: Man stelle sich vor, Euer Kind hat bei Dir gar keine asthmatischen Anfälle und isst einfach und mit Begeisterung normales Brot...
Ich persönlich würde auf der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bestehen und die Anerkennung von "Mehrkosten" verweigern: Je fetter die Beute scheint, desto energischer wird Deine DEF dafür fighten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
da ich und meine Kinder ebenfalls an Asthma und nem Berg Allergien leiden leben wir auch ausschließlich von Bio- Lebensmitteln, komplett Weizen und Kuhmilchfrei. Also eine deutliche Mehrausgabe, da muss ich deiner Ex zustimmen. Aber, ich habe mal kurz mein Haushaltsbuch der letzten Monate befragt und komme auf einen durchschnittlichen Ausgabeposten von 630€ für Nahrungsmittel. Dabei muss jetzt berücksichtigt werden, dass ich im wöchentlichen Durchschnitt für 2 Kinder und 3 Erwachsene koche. Also wenn wir das umrechnen auf ein Kind, und ich echt mal großzügig bin, dann kommt da ein Bedarf von ca 126€ raus. Allerdings kaufe ich keine Backwaren, das ist mir einfach zu teuer, ich backe selbst, die Kinder haben da auch immer ne Menge Spass dran.
Bei einem Kleinkind mit Asthma wäre es übrigens weitaus sinnvoller (weil eigene Abwehr stärkend und Lunge kräftigend) sich ein Inhaliergerät zu besorgen und zusätzlich mit Salzwasser zu inhalieren. Dadurch läßt sich meistens die Medikamentengabe reduzieren, oder auch gemeinsam mit dem Salzwasser inhalieren.
Dummerweise braucht man dafür wirklich 30 - 60 Minuten täglich, je nachdem wie es dem Kind gerade geht.
Die Krankenkassen zahlen das Inhaliergerät bei Verordnung durch den Lungenarzt, die Inhalierlösung bekommt man leider nicht von jeder Kasse.
Durch das Asthma meines Sohnes habe ich jedenfalls monatliche Mehrausgaben von ca 30€ für Inhalierlösung.
Also könnte ich persönlich einen Mehrbedarf sehen, allerdings bei weitem nicht so hoch. Für Nahrungsmittel bezahlst du ja bereits über den Unterhalt und der ist in deinem Fall nicht gerade wenig. Abgesehen davon bekommt deine Ex ja mehr als genug EU und kann davon noch etwas für das Kind mit aufwenden.
Wie krank dein Kind wirklich ist, und wie oft es zu Hause betreut werden muss kann ich nicht beurteilen. Aber prinzipiell sollte es trotzdem möglich sein arbeiten zu gehen. Es gibt ja für AE immerhin noch einige Tage Kinderbetreuung im Krankheitsfall. Und du könntest natürlich selbstverständlich auch ein paar Tage ein krankes Kind betreuen 😉
Bei den Gerichtskosten wurde mir ein Betrag von knapp 120€ an Mehrbedarf anerkannt aufgrund der Tatsache das ich zweimal die Woche zu Therapien fahren muss (Spritgeld) und das wir eben nur Bio kaufen können (dazu wurde ein Attest über die Allergien vorgelegt). Der größste Teil dieser Mehrbedarfrechnung war aber wie gesagt der Spritanteil. Die Richterin meinte dazu, dass sie absolut nicht abschätzen kann wie hoch dieser Mehrbedarf bei Nahrungsmitteln ist. Dazu müsste ich quasi einen Monat lang alle Nahrungsmittel aufschreiben und die Preise mit konventionellen Produkten vergleichen. Sie hat dann mal 30€ fürs Kind angenommen.
An deiner Stelle würde ich zwar sehen, dass euer Kind einen höheren Bedarf hat, die Mutter aber an ihre Verantwortung für das Kind erinnern. Sie kann ja durchaus auch zu diesem Mehrbedarf beitragen. Du könntest ja z.B. mit Kind zum Lungenarzt gehen, ihm ein Inhaliergerät besorgen und die Salzlösung zahlen. Damit kommst du finanziell günstig weg und deinem Kind tut es sicher gut.
LG
Nadda
Guten Morgen und vielen Dank für die bisherigen Antorten, die mir teilweise gut weiterhelfen 🙂
@Beppo:
Aus Deiner Antzwort bzgl. Aufteilung des KiGa-Beitrages unter Berücksichtigung des Einkommens der EX (TU) ergibt sich für mich eine weitere Frage: Gilt das gleiche Prinzip auch bei Mehrbedarf, d.h. würde bei der Berechnung der Finanzierung bedarf ebenfalls das Einkommen der Ex (TU) angerechnet werden, es also auch dort zu einer anteiligen Berechnung kommen?
@zahltag:
Auch mir erschließt sich die "Rechenlogik" meiner Ex nicht; aber da ich den Mehrbedarf als Ganzes in Frage stellen werde, werde ich darauf nicht mehr im Detail eingehen...
@ToToHH (smile ich komme urspürnglich aus HL)
Das mit dem "Bio-Aufschlag" war ein super Tip! Folgendes habe ich gefunden - gilt zwar für Hartz IV - ist aber m.E. hier anwendbar, da ein validierter Wert für den Mehrbedarf ermittelt wurde. Da bei meinem Kind keine HartzIV-Situation vorliegt, könnte man den Basiswert nehmen und anteilig an den jetzt gezahlten KU nach oben anpassen.
Also: HartzIV- Regelsatz für Kinder unter 7 Jahren: 215€; Zuschlag der Bundesagentur für aufwändige Ernährung bei chronischen Krankheiten, hier Neurodermitis, Vollkost: 25,56€/Monat => lineare Anpassung auf derzeitigen KU von 314€ ergäbe einen Mehrbedarf von 37,32€/ Monat.
Wenn ich dann noch 65 des Kiga-Anteiles übernehme (29,20€) käme ich auf einen Gesamtmehrbedarf von 66,50€
Was haltet Ihr von dieser Rechnung?
Allersdings: ob eine freiwillige Anerkenntnis eines (reduzierten) Mehrbedarfs für meine Ex als Incentive wirkt, wie von TotoHH angedacht, wage ich zu bezweifeln....da halte ich es eher mit Martin: hart bleiben..
@Brille:
danke für Deine wie immer sehr pointierten Anmerkungen....
An das Mpnchhausen-Syndrom habe ich schon mal gedacht...aber wie das nachweisen? Wie Du schon richtig schreibst: Auch das Sorgerecht ist anhängig und das Gutachten kam gestern...wird ein steiniger Weg...
Grüße aus Düsseldorf und einem sich gerade auflösenden Arbeitgeber
Wolfgang
@Nadda:
Danke auch Dir
Du scheinst in einer ähnlichen Situation bzgl. Mehrbedarf zu sein, von daher sind mir Deine Zahlen ein guter Richtwert, der zudem noch Sprit als größten Posten beinhaltet. 30€ pro Kind erscheint mir als ein realistischer Richtwert.
Meine Ex hat für 4 Monate eine Aufschreibung gemacht, allerdings dabei jeweils die Gesamtpreise aufgelistet undnicht die Differenz zu den herkömmlichen Nahrungsmitteln...
Gruß
Wolli
Moin WNV,
noch eine ganz grundsätzliche Anmerkung für Deine Argumentation: Es hat sich in unserer Vollkasko-Republik zwar eingebürgert, dass manche Leute bei allen Kosten zuerst danach schauen, wem sie diese aufdrücken oder wen sie daran beteiligen können. Da muss man (als ins Auge gefasster Kostenträger) aber nicht unbedingt mitspielen. Mein Sohn beispielsweise hat etwa ab der Pubertät die doppelten Essensportionen eines Erwachsenen vertilgt - ohne dass ich auf die Idee gekommen wäre, hier irgendwen für "Mehrbedarf" in Anspruch zu nehmen. Andere Kinder killen ständig irgendwelche Klamotten, lassen ihr Schulzeug irgendwo liegen, verlieren ihr Taschengeld, kriegen ihr Fahrrad geklaut - und weit und breit steht niemand mit Geldscheinen in der Hand, um das zu kompensieren. Na sowas!
Wenn Deine DEF Dich an den Kosten für's Kind beteiligen möchte, soll sie Dich einfach möglichst umfangreich in dessen Betreuung einbinden: Je öfter der Knirps bei Dir ist, desto öfter hat sie keine (Zusatz-)Kosten für ihn. Da würde ich in den Verhandlungen wirklich eisern bleiben; schon allein, um den Dampf aus der Sorgerechts-Diskussion herauszunehmen. Ansonsten bedeutet ein Kind einfach gewisse Lebensrisiken, auch wirtschaftlich. Da muss sie einfach selbst arbeiten gehen - und schwupps: Ist die Kohle für eventuelle Mehrkosten da.
Grüssles
Martin
(der sich wegen seiner Kinder keinen Porsche leisten konnte - und niemand hat ihm einen hingestellt)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Wolfgang,
Das mit dem "Bio-Aufschlag" war ein super Tip! Folgendes habe ich gefunden - gilt zwar für Hartz IV - ist aber m.E. hier anwendbar, da ein validierter Wert für den Mehrbedarf ermittelt wurde. Da bei meinem Kind keine HartzIV-Situation vorliegt, könnte man den Basiswert nehmen und anteilig an den jetzt gezahlten KU nach oben anpassen.
Falsche Logik. Dein Kindesunterhalt ermöglicht es der Ex, bereits jetzt mehr Geld für die Ernährung des Kindes auszugeben, als es mit Hartz IV möglich wäre. Vom aktuellen Niveau aus ist der Abstand zu Bio also geringer, es besteht somit kein Anlass, diesen Bio-Aufschlag nach oben anzupassen - im Gegenteil! Wenn du freundlich bist, dann gehst du mit dem von dir gefundenen Wert in die Verhandlungen rein - aber wenn Madame dir dumm kommt, dann hältst du die Argumentation dagegenhalten, dass dieser Bio-Aufschlag bereits mit dem ganz normalen Kindesunterhalt abgedeckt ist. Kontrollrechnung:
Also: HartzIV- Regelsatz für Kinder unter 7 Jahren: 215€; Zuschlag der Bundesagentur für aufwändige Ernährung bei chronischen Krankheiten, hier Neurodermitis, Vollkost: 25,56€/Monat => lineare Anpassung auf derzeitigen KU von 314€ ergäbe einen Mehrbedarf von 37,32€/ Monat.
Im Sinne von Hartz IV sind 215 Euro plus 25,56 Euro gleich 240,56 Euro nötig - und das ist durch den KU von 314 Euro locker abgedeckt. In diesem Sinne ist Madame bereits sehr großzügig bedient, wenn sie diese 25 Euro extra bekommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Wolfgang,
ach so, und noch etwas, was Madame vermutlich nicht auf dem Radar hat, bzw. nicht freiwillig wird hergeben wollen: Wenn sie mehr Geld fürs Kind will, ändert das selbstverständlich die Berechnungsgrundlage für ihren eigenen Unterhalt. Grob überschlägig: Ein Euro mehr Geld fürs Kind bedeutet vierzig Cent weniger Geld für sie selber. Ist allerdings deine Aufgabe, das auch tatsächlich durchzusetzen.
Meine persönliche Meinung und das ist wirklich nur meine persönliche Meinung, sie weiss, dass du sehr gut verdienst und von daher versucht sie sich ein schlaues leben zu machen, salopp gesagt sie is ne faule sau 🙂
Und faule Säue muss man treiben, sonst fressen sie sich eine viel zu fette Wampe an.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Du am Mehrbedarf des Kindes beteiligt wirst, würde ich das:
Wir haben Ihren mandanten aufzufordern....Zeitraum ab 01.03.2011; rückwirkend ab 01.09.2010 einen Mehrbedarf iH von 230 zu zahlen.
in Frage stellen.
So wie ich Dich verstanden hatte, wart Ihr Euch ja im September über die UH-Höhe noch einig?!
@Brille:
Vielen Dank für diesen Tipp:
Andere Kinder killen ständig irgendwelche Klamotten, lassen ihr Schulzeug irgendwo liegen, verlieren ihr Taschengeld, kriegen ihr Fahrrad geklaut -...
.
Ich werde mal bei KV nachfragen, ob er sich nicht an den Kosten der Schlampigkeit unseres Kindes beteiligen möchte... 😉
LG
Pinkus
Guten Morgen,
danke für die bisherigen Antworten.
Ich greife den Beitrag von Pinkus auf, um nachzufragen:
Unter welchen Voraussetzungen ist es überhaupt zulässig, rückwirkenden Unterhalt zu fordern??
Siehe: "..Wir haben Ihren mandanten aufzufordern....Zeitraum ab 01.03.2011; rückwirkend ab 01.09.2010 einen Mehrbedarf iH von 230€ zu zahlen"
Es gab im September umfangreichen Schriftwechsel - als Ergebnis gab es eine entsprechende Summe, die dann von mir auch immer gezahlt wurde. Mehrbedarf wurde damals von der Gegenseite nie erwähnt oder gar gefordert.
Ein weiterer Punkt:
Offensichtlich bekommt meine Ex den Hals nicht voll. Deswegen wird meiner ersten Frau jetzt ein fikmtives Einkommen von 2000€ netto (nach Steuern, Altersvorsorge, KV) unterstellt. Bisher waren 800€ in die Berechnung eingeflossen und so auch erstmal von der Gegenseite akzeptiert wurden. Natürlich wird auch hier jetzt rückwirkender Unterhalt gefordért, da sich bei sinkendem EU der 1. EX der Unterhalt meiner 2. EX erhöhen würde...
Die Auswirkung des aktuellen Urteils des BVerfG ist mir in diesem Zusammenhang noch nicht ganz klar.
In Summe soll ich jedenfalls rückwirkend ab September 2010 rd. 4000€ Unterhalt für Mehrbedarf und EU nachzahlen....
Danke
Wolfgang
Moin WNV,
ich habe den Eindruck, dass Du Dich mal etwas freimachen solltest davon, etwas zu "müssen", nur weil irgendein Anwalt das auf Papier schreibt. Würde er verlangen, dass DU morgens nach dem Aufstehen nackt auf der Strasse tanzen sollst, würde Dir ja auch auffallen, dass Du das nicht musst. Ich hatte auch einen solchen "Muss"-Anwalt auf der Gegenseite - bis ich ihm mal in einem 8-Augen-Gespräch ziemlich unverblümt sagte "Guter Mann, ich MUSS nur zweimal am Tag etwas essen, zweimal aufs Klo, fünf Stunden schlafen und irgendwann sterben - alles andere KANN ich. Wenn Ihnen das nicht passt, reichen Sie eine Klage ein!"
Ob hier irgendwer sagt, dass Unterhalt nicht rückwirkend verlangt werden darf, ist ohne Belang, wenn Du der Forderung trotzdem ängstlich nachkommst, weil ein Anwalt sie stellt. Irgendwelches aussergerichtliches Anwaltsgeplänkel ist ohne Belang. Und ja: Es kann auch passieren, dass ein Richter das irgendwann so ausurteilt, weil er in irgendeinem Schriebs eine Inverzugsetzung erkennt. Aber wen interessiert das heute?
Du wirst Deine aktuellen Probleme nicht rein juristisch lösen; dafür bist Du als Beute zu fett. Ich vermisse allerdings Antworten auf bestimmte Fragen; beispielsweise, wie weit Du selbst Dich in die Betreuung Eures Jüngsten einbringen könntest oder wie man die Dramaturgie eines angeblich rund um die Uhr betreuungsbedürftigen Kindes vom Kopf wieder auf die Füsse stellt. Versuche doch bitte mal, die Dinge von einer etwas anderen Warte anzugehen: Schon diese jetzt abzuwickelnde Kurz-Ehe kam nur zustande, weil Du Dir von anderen hast sagen lassen, was Du zu tun hast. Es macht keinen Sinn, diesen Fehler jetzt ein weiteres Mal zu machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für Deinen Beitrag
Ich vermisse allerdings Antworten auf bestimmte Fragen; beispielsweise, wie weit Du selbst Dich in die Betreuung Eures Jüngsten einbringen könntest oder wie man die Dramaturgie eines angeblich rund um die Uhr betreuungsbedürftigen Kindes vom Kopf wieder auf die Füsse stellt. Versuche doch bitte mal, die Dinge von einer etwas anderen Warte anzugehen
Hi!
Schlag doch mal deiner Ex vor, bei der Krankenkasse nachzufragen. Bei manchen Sachen, können die auch in Sachen Nahrungsmittel was zahlen, zumindest anteilig. Und Allergiebettwäsche bekommt man auch ohne Zuzahlung, wenn man diese dirket bei der KK bestellt. Und für Kinder gibt es keine Zuzahlung beim Arzt (nur für Transportfahrten - mit Taxi oder so).
Und gernell, wenn sie auch Arzneimittel braucht, soll sie bei Ihrer Kasse fragen, evtl. haben die ne Apotheke, wo sie die Sachen günstiger bekommen.
Liebe Grüße