Hallo,
nach vielem Lesen und Suchen bin ich jetzt auch mal in der Situation, Rat hier im für mich sehr seriösen und hilfreichen Forum zu suchen.
zu meiner Situation:
geheiratet im Jahr 1992
getrennt im Jahr 1999
geschieden im Jahr 2003 mit Hinweis im Urteil dass Ehe seit 1999 zerüttet.
1 Sohn, wird im März 14, lebt bei KM
EU und KU wird ohne Urteil / Titel / Vergleich bezahlt, seit der Trennung. KU angepasst an Altersstufen, DT und Einkommen.
EU seit längerer Zeit unverändert.
Mein bereinigtes netto zur Zeit: 3300.- (inkl. Zinserträge, Steuererstattungen)
Netto der KM zur Zeit: 1813.-
KU: 360.- (nach Abzug KG)
KM arbeitete auch nach der Geburt relativ bald in ihrem alten Job, hat diesen dann später ausgeweitet auf heute 24 h / wöchentlich, wurde auch in den letzten Monaten zur Abteilungsleiterin befördert (20 Mann Betrieb).
Der mir bekannte Nettolohn (Stand 9/2007) betrug 1418.- monatlich, dazu später mehr.
Im September habe ich ihr mitgeteilt, dass ich nach dem Monat in dem unser Sohn 14 wird, den EU einstelle, da sie in der Lage ist, ihren Bedarf selbst zu decken.
Dann kam ein Schreiben ihrer RA, dass ich zur Überprüfung der Ansprüche meine Gehaltsnachweise und Einkommenssteuererklärungen abgeben soll. Habe ich gemacht, zusätzlich noch die angeforderten Nachweise über Kapitalerträge usw., alles beantwortet.
Dann kam ein Schreiben, in dem die RA den Kindesunterhalt auf 420.- festlegt, ist unstrittig, inkl. Nachzahlung ab September (1. Anforderung RA), ist auch unstrittig.
Für die KM fordert die RA jetzt nach dem oben gennanten Netto von mir und ihr einen EU ab September in Höhe von 542.- Euro, d.h. der KM würde dann ein Gesamthaushaltsnetto von 2929.- zur Verfügung stellen. RA schreibt, dass unser Sohn eine höhere Betreuung braucht, weil er an ADS leidet (hat leichte Symptome, wird aber meiner Meinung nach von KM übertrieben), sowie an Legasthenie und Verlustängsten. Er besucht das Gymnasium, 8. Klasse mit guten bis ausreichenden Noten, ist auch nach Ansicht seiner Therapeutin ein relativ normaler Jugendlicher, selbst in der Pubertät momentan nicht auffäliger.
Ich habe argumentiert, dass sie ihre Tätigkeit ohne Probleme ausweiten kann, da es 3 x die Woche Nachmittagsunterricht gibt und dadurch eine Erhöhung auf 32 - 35 h möglich ist, ohne dass seine Betreuung nach der Schule drunter leidet. (sie hat 5 min zu Fuß in die Arbeit)
Zudem hat sie mir die Erhöhung ihres Einkommens um fast 400.- innerhalb der letzten 1,5 Jahre (geschätzt) verschwiegen.
Meiner Meinung nach ist sie mit über 1800.- schon heute in der Lage, ihren eigenen Bedarf zu decken, deswegen habe ich die Einstellung der Zahlungen nach März 2009 bekräftigt.
Zudem habe ich angekündigt, aufgrund ihrer verschwiegenen Einkünfte in fast der Höhe des EU, diesen ab Januar bis März um 200.- monatlich zu kürzen (ist angedacht).
Liege ich richtig mit meiner Vorgehensweise ? Da es keinen Titel o.ä. gibt, muss sie gegebenenfalls den EU einklagen. Würde sie damit Erfolg haben ? Es gibt meiner Meinung nach keine ehebedingten Nachteile mehr, die Betreuung eines 14 jährigen ist ebenfalls nicht so aufwändig dass sie nur 24 h arbeiten gehen kann (Sohn geht um 7 Uhr aus dem Haus und kommt um 14.00 bzw. 3 x um 16:30 nach Hause.
Ich lebe seit März mit meiner LG in deren Haus, die RA der KM meinte noch, damit wäre mir ein Mietvorteil anzurechnen. Habe ich aber breits im ersten Schreiben mit dem Hinweis auf die Zuwendung dritter... abgelehnt, im 2. Brief fing sie wieder damit an. Wie ist da die Lage ?
Wir leben südlich von München, d.h. OLG München in weiteren Instanzen.
Kann mir jemand sagen, ob ich momentan noch ohne Anwalt auskomme und ob ich auf dem richtigen Weg bin, vor allem wenn ich jetzt im Januar schon kürze, ist das klug oder soll ich bis März erstmal die alte Summe weiter zahlen ?
Danke schonmal
Moin Gamsi,
erst mal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für die Ex-Männer gieriger Frauen... 😉
Deine Lage ist absolut vorteilhaft, nachdem es keinen Titel für den EU gibt: Rein rechtlich kannst Du sämtliche Zahlungen für Deine Ex als freiwillige Zuwendungen betrachten, zu denen Du nicht verpflichtet bist. Das solltest Du Madame auch freundlich klar machen nach dem Motto "Kommst Du mir mit Anwaltsdrohungen, kann ich die Zahlungen auch sofort einstellen.
Wenn Deine Ex tatsächlich EU von Dir einklagen möchte, muss sie das begründen, und zwar gut. Sie ist ja nicht behindert, nur weil sie mal verheiratet war. Ein "ich bin das so gewöhnt" reicht als Begründung ebensowenig wie "meine Miete ist so hoch". Überdies geht die aktuelle Rechtssprechung von einer gesteigerten Eigenverantwortung ehemaliger Ehepartner aus; die sollte 9 Jahre nach der Trennung auch gegriffen haben. Überdies ist Deine Ex nicht bedürftig.
By the way: 14-Jährige (auch mit leichter ADHS) gelten rein juristisch schon beinahe als nicht mehr betreuungsbedürftig. Sie sterben übrigens auch nicht, wenn sie eine oder zwei Stunde vor Muddi nach hause kommen und solange alleine sind. Und täglich stundenlang Diktat üben oder Vokabeln lernen muss man auch nicht mit ihnen.
In Summe hast Du nach meiner Meinung gute Karten. Anstandshalber würde auch ich ihr (schriftlich) klare Ansagen über Dein Vorhaben mit einem Vorlauf von 6 Monaten machen; dann kann sie sich darauf einstellen und insbesondere nicht einwenden, überrascht worden zu sein. Der KU wird sich dadurch vermutlich um eine oder zwei Stufen erhöhen, aber das ist nicht weiter schlimm.
Die Nummer "ich war mal verheiratet, also muss für den Rest des Lebens fremdes Geld in meine Taschen fliessen" funktioniert jedenfalls nicht (mehr) so einfach wie manche Damenkränzchen sich und anderen einreden. Und: Eine Klage ist kein Beinbruch; man muss ihr auch nicht ausweichen. Ein freundliches "Tu das, wenn Du es für richtig hältst" von Deiner Seite dürfte vielmehr für grösseres Erstaunen sorgen als ein ängstliches Zurückzucken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
vielen Dank schonmal für die beruhigenden Wort, mich beschäftigt der ganze mist schon mehrere Wochen 😉
Die Einstellung habe ich bereits im September angekündigt, also 7 Monate vorher, die Kürzung habe ich vor ca. 2 Wochen angekündigt, als ich über den Brief ihrer Anwältin erfahren hab, dass sie ca. 400 mehr verdient ohne dass ich davon wußte...
Na dann wart ich einfach mal ab, ob sie sich von der Anwältin hinreissen läßt, zu klagen. Sie ist da relativ leichtgläubig...
Grüß
Gamsi
Moin Gamsi,
Na dann wart ich einfach mal ab, ob sie sich von der Anwältin hinreissen läßt, zu klagen. Sie ist da relativ leichtgläubig...
wenn Du Deiner leichtgläubigen Ex ein bisschen was zum Denken geben möchtest:
1. sag ihr, sie soll die Anwältin fragen, ob sie den von ihr prognostizierten Ausgang des Verfahrens auch garantieren könne
2. frag sie, ob die Anwältin im Fall ihres Unterliegens ihre und Deine Anwaltskosten übernimmt
3. frag sie, ob sie weiss, wie hoch diese Kosten sind. (Prozesskostenhilfe dürfte sie bei ihrem Einkommen eigentlich nicht bekommen; sie muss den Spass also selbst bezahlen).
Das sind - streng genommen - zwar unsinnige Fragen, aber sie könnten ein gewisses Misstrauen bei Deiner Ex wecken, ob die Anwältin tatsächlich die Interessen ihrer Mandantin oder doch vor allem ihre eigenen vertritt.
Grüssles
Martin
(der an Deiner Stelle sehr relaxt wäre...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.