Hallo
Ich habe 2 Kinder und im August werden beide 1 Jahr älter.
meine Jünste wird 6 und meine Älteste 11
Dadurch ist es so das meine jüngste in eine neue Alterstufe kommt.
Nach meinem Wissen bin ich in der Spalte 1501 bis 1900 EURO und bezahle für beide (Vor der neuen Alterstufe 538 EURO)
Jetzt hatte ich auch nicht dran gedacht und meine Ex schreibt ich müsse 65 EURO für die Kleine nachüberweisen. Wenn das so ist mache ich das natürlich.
Aber irgendwie komme ich nicht auf diesen Betrag. Vielleicht liegt es daran das ich zu blöd bin die Tabelle zu lesen.
Kann mir jemand helfen?
Sorry vergessen:
Also Kindergeld geht komplett an meine Ex.. da wird doch irgendwie ein Betrag angerechnet...
Moin.
Ich kann den Betrag auch nicht nachvollziehen.
Vielleicht ist sie ja in der Spalte verrutscht und hat das Ältere Kind eine Spalte weiter geschoben.
Dann ergäben sich tatsächlich 65,-€ mehr. Bei der Jüngsten aber nur 50,-
Auch die 538,- erscheinen mir falsch.
Ich komme nur auf 532,- für beide.
Zukünftig (ab August) wären das 2 mal 291,- = 582,-.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus MyJe,
Du darfst das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abziehen.
Als Anlage zur Düsseldorfer Tabelle gibt es eine Tabelle mit den Zahlbeträgen. Hier ist der hälftige Abzug des Kindergeldes bereits berücksichtigt.
Auf welcher Grundlage zahlst Du eigentlich? Dynamischer Titel?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
der Sprung sind 50 € (ob du die DDT mit oder ohne KG-Berücksichtigung nimmst ist egal)
der neue Zahlbetrag beträgt 291 € (wie für das ältere Kind auch)
Bisher wären es aber auch nur 532 €, neu wären dann 582 €.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
OK so sehe ich das auch 291 für jedes Kind
Somit übeweise ich jetzt für diesen MOnat:
582-538 EURO also 44 EURO zusätzlich und dann ab nächsten MOnat 582 EURO
Aber ich kann keine Tabelle finden in dem auch in einer höheren Stufe 65 EURO mehr sind...
Mache ich jetzt was falsch wenn ich das wie oben beschrieben überweise?
Ich hab langsam keine Lust mehr auf ANklagen weil irgendwas immer nicht nach ihrer Nase läuft
Moin,
Ich kann den Betrag auch nicht nachvollziehen.
[...]
Auch die 538,- erscheinen mir falsch.
Ich komme nur auf 532,- für beide.
Möglicherweise bringt MyJe bislang noch die "alten" Kindergeldbeträge (vor 2010) in Abzug.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja sind die alten... ist mir auch gerade aufgefallen...
Naja zurückfordern bringt wohl nichts 😀
Aber kann noch einmal jemand bestätigen das das richtig ist? Ich will nicht wieder einen Rechtsstreit wegen nix und wiedernix. Ich bezahle immer noch Anwaltskosten für den Spass 🙁
Laut deinem bereinigtem Nettoeinkommen und dem Alter sind 291 € pro Kind die korrekte Einstufung in die DDT.
Ob du das auch zahlen mußt hängt von der Formulierung das jeweiligen Titels ab. Was steht denn da drin? Steht eine Prozentzahl der DDT, der Abzug des hälftigen KG, automatische Anpassung an Alter und aktuelle Tabelle?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es gab ein Urteil in dem drin steht das ich nach Düsseldorfer Tabelle bezahlen müsse.
Damals waren es in Stufe 2 für beide 538 EURO. Es gab keine Prozentuale Erhöhung und mir hat die Richterin wortwörtlich gesagt. Zahlen sie Zukünftig nach DDT.
Mein Gehalt hat sich nicht geändert
Das ist das was ich gerade im Kopf so noch weiss. Den rest muss ich erst heute Abend nachschauen im Urteil.
