Unterhalt, die groß...
 
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Unterhalt, die große Unbekannte!

 
 maxl
(@maxl)
Schon was gesagt Registriert

Nun, weiss eigentlich gar nicht wie ich anfangen soll!
Also, bin dabei mich von meiner Frau zu trennen!
Haben zwei Kinder , 10 und 7 Jahre alt!
Da ich bisher nur was von der Düsseldorfer Tabelle gehört habe, auch einen kurzen Blick hineingeworfen habe, frag ich mich wie hoch die Unterhaltszahlungen sind die ich bezahlen muss an meine Frau und die Kinder wenn wir uns trennen und wieviel für mich wohl übrig bleibt!
Komme mit dem Beispiel das dort unter dem Mangelfall steht nicht wirklich zurecht!
wie kann der mann ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1300 € haben, wenn die Kinder nach Tabelle bei einem Nettoeinkommen von 2100-2300€ gerechnet werden und woher kommen die 770 € Ehegattenunterhalt! Ihr seht also große ? in meinen Augen!
Oder hab ich irgendwas Übersehen!
Wie Ihr seht, bin ganz neu hier!
Werde einfach mal meinen Finanziellen Stand hier darlegen und hoffen Ihr könnt mir helfen!

Also ich mir suche mir eine Wohnung zur Zeit.... meine Frau wohnt mit den Kindern weiter Mietfrei in unserer Wohnung bei meinen Eltern!
Nun, da ich selbständig bin aber erst zwei Jahre, gehe ich einfach von den vorhanden zahlen aus:
also wir haben uns 2000 Euro Brutto monatlich auf unser Privatkonto überwiesen, was bisher mit dem gewinn der Firma übereinstimmte!
Meine Frau verdient als Geringverdiener ca 325€ Netto!
und dann kommt das Kindergeld noch dazu also 308€!
Nun die einzigste Sozialversicherung die davon abgeht ist die Krankenversicherung mit 298€
Rentenversicherungsbeiträge zahle ich nicht, allerdings 500 € in eine gemeinsame Lebensversicherung, die nach einer Trennung weiterlaufen soll, aber jeder eben die hälfte weiter einzahlt!
Nun ich möchte mir eine Wohnung mieten wo auch meine Kinder mal bei mir sein können und auch sollen, die sich wohl in einem Bereich von 480 € bewegen wird, warm monatlich!
weiss nicht ob die Wohnung relevant ist aber einfach mal als kostenpunkt aufgeführt!
Nun kann mir jemand genau sagen welche Beträge wem zustehen?

PS:
Nun stehen erst am Anfang unserer Trennung der kommende Schritt den wir nun machen ist der zum Steuerberater, allein schon wegen der Firma!
Dort warte ich noch auf einen Termin, da ja auch meine Frau Unterschriften geleistet hat!
Es wohl auch nicht ganz so einfach sein wird sich zu trennen ohne das die Firma darunter leidet!
Wobei ich mich sehr anstrengen muss das es überhaupt läuft!
Viele Std. beschäftigt bin, aber das ist ein anderes Thema denke ich!

Danke Euch im vorraus für eure Antworten
maxl


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2005 23:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für Newbies...

wie kann der mann ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1300 € haben, wenn die Kinder nach Tabelle bei einem Nettoeinkommen von 2100-2300€ gerechnet werden

Es geht zunächst um tatsächliche Einkünfte. Und wenn hier nur 1.300 € rein kommen, dann ist das eben so und der KU wird entspr. der zutreffenden Einkommensgruppe der DT entnommen.

woher kommen die 770 € Ehegattenunterhalt

Das ist der Unterhaltsbedarf eines nicht erwerbstätigen Betreuungselternteiles.

also wir haben uns 2000 Euro Brutto monatlich auf unser Privatkonto überwiesen

Davon gehen mind. SV-Beiträge und Est noch ab. Dann wäre das Netto bestimmt.

weiss nicht ob die Wohnung relevant ist

Ist nicht relevant.

Meine Frau verdient als Geringverdiener ca 325€ Netto!

Bedingt in der Kinderbetreuung (so diese bei ihr bleiben) wird dieses Einkommen während der Trennung gar nicht oder max. zur Hälfte angerechnet. Ferner kann sie ggf. Kinderbetreuungskosten dagegen setzen. Der Rest mindert ihren Unterhaltsbedarf.

Nun kann mir jemand genau sagen welche Beträge wem zustehen?

Ohne jetzt absolut genau zu rechnen: Willkommen im Club der Selbstbehaltler.

890 € + 1/7 + 298 € werden dir bleiben.

Damit bist du letztlich nicht in der Lage KU zu zahlen. Wenn's ganz arg kommt, wird ein Richter, so er diese Frage zur Beantwortung auf den Tisch bekommt, ganz und gar nicht erfreut sein und deswegen dich zu einem Nebenjob verdonnern und diesen ggf. fiktiv einberechnen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 00:22
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Maxl (Du nennst dich aber im echten Leben nicht so, oder?),
gut, dann rechne ich mal genauer nach.

Die Einkünfte von Mama sind gering und werden vom Betreuungsbonus gedeckt. Bei 2 Kids kann auch sehr wohl mit überobligatorischen Beschäftigung argumentiert werden, also lasse ich sie weg.

Überweisung 2000 Tacken
Krankenversicherung 298 Tacken
(glaube ja nicht, dass die Kids so einfach aus der KK rauskommen oder rausgehen müssen)
Machen Nettoeinkünfte von 1702 Euro
Kindesunterhalt nach DT:
Für das 7-jährige Kind (Rang 4 Altersstufe 2): 299 Euro
Für das 10-Jährige Kind (Rang 4 Alterstufe 2): 299 Euro
Verbleiben 1104 Euro, die zum Mangelfall führen, weil das mir dem 3/7tel 4/7tel zu einem Betrag unterhalb von 890 Tacken führt.

Also 890 an Papi und 214 an Mami.

Was heisst das nun?
Du überweist die 2 riesen auf dein Konto. Davon gibst Du der Krankenkasse 298, der Mama für die Kinder jeweils 257 Euro (wenn Du dich wunderst, weil es doch gerade noch 299 Euro waren, dann schaue doch bitte in den Anhang in der DT nach und falls Du immer noch nicht weisst, dann frag halt), der Mama gibst Du dann noch ihre 214 Euro und anschliessend freust Du Dich über die verbliebenen 974 Euro.

Und lass dich mal nicht von Deep verwirren. Im Mangelfall gibt es keinen Erwerbstätigenbonus von 1/7tel. (*Deep: STRIKE! nun steht es 1237:1)

Kleiner Tipp: Du könntest nun versuchen, Arbeitsausgaben geltend zu machen. Da würde ich mal mit Mami drüber reden. Deine Strategie sollte, schon allein wegen der Kinder Harmonie sein, falls das möglich ist.
Das muss aber auch aus einem ganz anderen Grund möglich sein: wegen der Firma. Da sie in der Ehe entstanden ist, gehört sie ihr wahrscheinlich zur Hälfte. Sie sollte daher besser ein Interesse haben, sie am Leben erhalten zu wollen.

Falls Du nun meinst. Boah die Frau schwimmt in Kohle, rechnen wir nochmal bei ihr nach:
Sie kriegt:
325 Lohn
308 Kindergeld
214 Ehegattenunterhalt
514 Kindesunterhalt
Macht 1361 Euronen für 3 Leude. Das ist nicht viel; sie sollte sogar das bekommen, was man früher Sozialhilfe nannte. Zumindest jedoch z.B. Beihilfen zur Miete.
(Irgendwo ist hier im Text ein Tipp versteckt, kannst ihn ja mal suchen. Ich würde die Sache nämlich ganz anders angehen als Du im Augenblick. Dafür MÜSST ihr aber zusammenarbeiten. Findest Du ihn nicht, frag nicht mich, sondern deine Ex. Wenn das nicht geht, vergiss es wieder.)

Was lernen wir daraus? Ihr ward nicht reich und der Zustand verbessert sich auch nicht durch eine Trennung, da plötzlich Synergien verschwinden.

Versucht das Beste aus eurer Situation zu machen, denn ihr habt einen Vorteil bei den ganzen Nachteilen. Es gibt nichts auszukämpfen. Lebt und lasst leben und damit basta.

Gruss,
Michael

P.S.: Wenn du eine Idee hast, wie man damit eine Altersvorsorge aufbauen kann, dann schreib die mal ins Forum. Das ist nämlich eine der Fragen, die mich gerade auch beschäftigen.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 02:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Maxl,

ich würde dir empfehlen, eine Einnahmen/Überschussrechnung zu machen, damit du mit konkreten Zahlen rechnen kannst. Jedes halbwegs gute Steuerprogramm schmeißt dir das raus, das brauchst du ja schon für die Umsatzsteuer.

Ansonsten geh einfach mal vom Selbstbehalt aus (890 Euro) und guck, dass die Wohnung nicht so teuer wird, du brauchst das Geld für die Miete, den Umgang mit den Kindern und letztendlich auch für dich...

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 03:03
 maxl
(@maxl)
Schon was gesagt Registriert

Ich Danke Euch schon mal!
Da bin ich nun schon ganz gut durchgestiegen!

Mal abgesehen das das Geld ja eigentlich nicht zum Leben reicht was übrig ist, hab ich mir die frage gestellt was wäre wenn ich nun 2498 € verdiene?

Wird dann der Verdienst meiner noch Frau angerechnet?
Wenn ich das richtig verstanden habe und die Tabelle richtig deúte wären dann immer noch 334€ unterhalt abzgl. 77 € hälfte Kindergeldbetrag = 257€ pro Kind bei meinen beiden fällig!

Nun 2498 abzg. 298 Krankenkasse= 2200 €
abzgl. 514€ Unterhalt für meine beiden Kinder = 1686€

davon würde ich nun die 325€ abziehen= 1361€ Richtig?
davon würden meiner Frau dann 3/7 zustehen also= 583,29€?

Und ich würde dann also 4/7 davon bekommen = 777,71€
zuzüglich die 325€ wie bei meiner Frau dies entspricht dann für mich 1102,71 € Netto!
Stimmt das?

wenn ich daran denke das ich ja noch selbst vorsorgen muss für die Rente, die nun mal in eine Lebensversicherung eingezahlt wird bei mir und an alle weiteren kosten denke die sich auf 620€ monatlich belaufen, hätte ich für eine Wohnung und alles was damit zusammenhängt 482 €!
also selbst wenn ich es schaffe mehr zu verdienen kommt das nicht wirklich hin..oder seh ich das verkehrt!
Mein Verstand sagt mir nun das wohl meine Frau wieder mindestens halbtags arbeiten gehen müsste damit da was vernünftiges bei raus kommt für beide!
Oder sehe ich das verkehrt!

gruß max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 17:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn ich nun 2498 € verdiene?

Wird dann der Verdienst meiner noch Frau angerechnet?

Das hängt nicht von deinem Verdienst ab, sondern von Alter und Anzahl der betreuten Kinder ab. Zudem: In der Trennungszeit müsste sie gar nicht arbeiten.

Der Unterhaltsbedarf deiner Ex beläuft sich auf 890 € (SB Erwerbstätige) abzgl. tats. bereinigtem Einkommen, also 890 € - ( 325 € - 5%) = 581,25 €. Und dies auch nur, so ihr die eigenen Einkünfte berücksichtigt werden, was aber (eigentlich) klappen sollte.

Um wie Weisnich zu rechnen:
2498,00 Einkommen
- 298,00 KV
----------
2200,00 bereinigtes Einkommen
- 668,00 KU
----------
1532,00 Rest
- 218,86 Erwerbstätigenbonus
----------
1313,14 Rest
- 588,49 3/7 EU
-----------
= 724,65 Rest, somit Mangelfall

Also:

334,00 Unterhaltsbedarf Kind 1
334,00 Unterhaltsbedarf Kind 2
581,25 Unterhaltsbedarf Ex
----------
1249,25

26,7 % Anteil Kind 1 am Gesamtunterhaltsbedarf
26,7 % Anteil Kind 2 am Gesamtunterhaltsbedarf
46,6 % Anteil Ex am Gesamtunterhaltsbedarf

2498,00 Einkommen
- 298,00 KV
----------
2200,00 bereinigtes Einkommen
- 890,00 SB
----------
1310,00 Verteilungsmasse
- 349,77 KU Kind 1 (26,7 % von Verteilungsmasse)
- 349,77 KU Kind 2 (26,7 % von Verteilungsmasse)
- 610,46 TU/EU Ex

Dir bleiben also 890,00 SB plus 2 * 77,00 KG plus 298,00 KV plus Diff. Verteilungsmasse zu Gesamtunterhaltsbedarf 60,75 zum Leben, in Summe 1402,75. Jaja, davon gehen die 298 gleich wieder runter, also mithin 1104,75 Rest.

Du könntest versuchen, deinen Anteil an der LV als Aufwendungen der Altersvorsorge anzubringen. Könnte sein, dass es anerkannt wird. Schlüssig wäre es zumindest, so der Vertrag entsprechend gestaltet ist. Ich habe das jetzt erst mal nicht gemacht und es würde den Mangelfall noch krasser herbei führen.

DeepThought

P.S.: Über das Fortbestehen der gem. LV nach der Scheidung würde ich ernsthaft nachdenken. Vielleicht lässt sie sich teilen?

PP.S.: @ Weisnich: Wollt ja auch nur gucken, ob du aufgepasst hast *megagnigger*

[Editiert am 8/12/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 19:10