Unterhalt der Tocht...
 
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Unterhalt der Tochter in der Ausbildung du KindesVater

 
(@hossan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich bin der Stiefvater einer 18 jährigen Tochter die am 1.8.2010 eine Ausbildung beginnt.
Der KV zahlt bis jetzt immer pünktlich den Unterhalt ,sehr sehr lobenswert, da er selber noch 2 kleine Kinder mit seiner neuen Frau .
Nun zu meiner Frage die Stieftochter bewohnt eine Wohnung in meinem 3 Familienhaus bezahlt Miete  und wohnt dort schon länger hat sich aber gerade von Ihrem Freund getrennt und wohnt dort jetzt alleine.
Die Ausbildungsvergütung liegt bei ca 650 € mtl + Kg  , die Miete beläuft sich auf 420 € w.Inwieweit muss sichd er KV an der Miete oder an Ihrem Lebensunterhalt beteiligen.
Gruß Axel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hossan,

da die Tochter volljährig ist sind sowohl Vater als auch Mutter zum Unterhalt verpflichtet.

Da sie eine eigene Wohnung bewohnt liegt ihr Bedarf bei 640 €.

Von diesem ist ihr Nettoeinkommen - 90 € und das KG in Höhe von 184 € abzuziehen.

Der Rest wäre nach den Einkommensverhältnissen der beiden Elternteile auf diese zu verteilen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hossan,

Der Unterhaltsbedarf für Volljährige in Ausbildung richtet sich auch nach der Düsseldorfer Tabelle.
Von diesem Bedarf wird aber das gesamte KG von 184,- und ihr eigenes Einkommen abzügl. 90,- € abgerechnet.

Wenn dann noch was übrig ist, stehen beide Elternteile je nach Leistungsfähigkeit in der Pflicht.

In diesem Fall sehe ich da keinen Anspruch mehr.
Sie muss sich ihren Lebensstandard nun eben leisten können.
Und jeder der meint, dass sie mehr bekommen sollte, kann ihr gerne freiwillig was zustecken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 13:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Hossan,

ergänzend zu den Vorschreibern möchte ich noch wissen, ob der KV den Unterhalt aufgrund eines Titels bezahlt.

Der Anstand würde es gebieten, diesen Titel dann zurück zu geben und eine ehrliche Klärung des künftigen Unterhaltes gemeinsam zu besprechen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!
Und nicht nur der Anstand, sondern auch die Rechtslage.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 13:28