Hallo erstmal ,
Ich bin frisch gebackener Vater und ob man es glaubt oder nicht, sogar stolz auf meinen Wonneproppen 🙂
Die Umstände finde ich allerdings nicht so einfach ;(
Zuerst einmal die Vorgeschichte:
Aus einer Affäre Anfang des Jahres resultiert nun mein Sohn. Nicht geplant, dennoch bin ich froh.
Mit der KM war und bin ich nicht verheiratet. Ganz im ggt, ich hätte mir eig nie mehr als eine Affäre vorstellen können, da Sie das komplette Gegenteil von mir ist. Ich bin berufstätig und ständig bemüht beruflich sehr gut Fuß zu fassen um im Leben einen soliden Standfuß zu haben.
Sie ist der Typ Mensch, der sich nach dem Schulabschluss (vor 3 Jahren) nun weniger um eine Lehrstelle gekümmert hat, als sich mit 400 EUR Jobs und Arge über Wasser zu halten. Das habe ich auch offen und ehrlich angesprochen, bekam aber immer ein abwinkendes lächeln. Naja, sollte nicht meine Sorge sein.
Nun resultieren einige Fragen, und ich hoffe dass ich in diesem Forum Antworten durch versierte Erfahrenene oder Gleichgesinnte zu erhalten.
Ich verdiene zur Zeit ca. 1600 EUR netto. ...nun meine Fragen...
1) lt. Düsseldorfer Tabelle würde ich aktuell in die 2. Stufe fallen, dh. 241 Euro kindesunterhalt an die KM monatlich zu Zahlen. Jetzt ist es aber so, dass ich noch vor einem Monat nur 1100 EUR netto verdient hatte ( und die letzten 12 Monate). Errechnet sich nach dem aktuellen Gehalt oder nach den vergangenen 12 Monaten? Dann wäre es ja Stufe 1. oder weniger? Selbstbehalt 950?
2) ich habe den Arbeitgeber nun aufgrund der Umstände und des niedrigen Gehalts vorher gewechselt. Wohne jetzt ca. 150 km von der Kindsmutter entfernt. Kann es sein, dass ich von dem Jobcenter ein schreiben zwecks Zahlung des betreuungsunterhalt bekomme?..wenn ja, wie gehe ich da vor. Ich habe gelesen, dass man da nicht gutgläubig alles abnicken und zahlen sollte. Auch hier, resultiert die Höhe aus den letzten 12 Monaten?oder aus meinem aktuellen Verdienst. Dh. Ich hätte nur einen selbstbehalt von 1050 und darf alles was drüber ist Abdrücken? Dann hätte ich mir den ganzen Umstand mit AG Wechsel und Umzug doch sparen können und mit weniger der KM ggü nicht als leistungsfähig für betreuungsunterhalt und nur für das kindesunterhalt Aufkommen müssen. Dann wäre zwar mein selbstbehalt bei nur 950 aber ich hätte die Distanz nicht und die damit verbunden heimfahrtkosten übersteigen definitiv diese 100 EUR.
3) wenn es so sein sollte das ich wirklich alles über 1050 Abdrücken müsste, (wohlgemerkt an das Jobcenter zu Zahlen) ist es ja nur schlau, wenn ich alle Aufwendungen welche ein bereinigtes Einkommen senken in Gebrauch nehme. Jobcenter zahlt meine Miete nicht.. Aber 100 Euro könnte ich doch dann eher in eine Altersvorsorge ala Riester stecken. Oder? Nettoeinkommen - 5% Aufwandsentschädigung - 5%(?) Altersvorsorge = bereinigtes Einkommen.
Ist das so realisierbar?
Ich bedanke mich schon im voraus für all eure Antworten und freue mich das Thema mit euch zu diskutieren
Vg
Jojo
Hallo Jojo,
und erst mal, willkommen hier.
Sie ist der Typ Mensch, der sich nach dem Schulabschluss (vor 3 Jahren) nun weniger um eine Lehrstelle gekümmert hat, als sich mit 400 EUR Jobs und Arge über Wasser zu halten. Das habe ich auch offen und ehrlich angesprochen, bekam aber immer ein abwinkendes lächeln. Naja, sollte nicht meine Sorge sein.
Inzwischen dürftest du verstanden haben, dass es eben doch deine Sorge hätte sein sollen, und was dieses Lächeln bedeutete: Sie freute sich, einen Dummen gefunden zu haben, der ihr die Mühsal dieser 400-Euro-Jobs mindestens für die nächsten drei Jahre vom Halse halten darf.
Nebenbei bemerkt: Bist du sicher, dass es wirklich dein Wonneproppen ist? Hat's einen Vaterschaftstest gegeben, bei dem du selber alle, aber auch wirklich alle Schritte überwacht hast?
1) lt. Düsseldorfer Tabelle würde ich aktuell in die 2. Stufe fallen, dh. 241 Euro kindesunterhalt an die KM monatlich zu Zahlen. Jetzt ist es aber so, dass ich noch vor einem Monat nur 1100 EUR netto verdient hatte ( und die letzten 12 Monate). Errechnet sich nach dem aktuellen Gehalt oder nach den vergangenen 12 Monaten? Dann wäre es ja Stufe 1. oder weniger? Selbstbehalt 950?
Du kannst natürlich versuchen, mit dem Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate zu rechnen, aber da in Deutschland das Prinzip der Unterhaltsmaximierung greift, wird sich das Familiengericht voraussichtlich auf den Standpunkt stellen: Du hast jetzt und in Zukunft 1.600 Euro netto zur Verfügung, also wird der Unterhalt aus diesem Betrag berechnet.
Ich hätte für diesen Standpunkt ja durchaus Verständnis - wäre es nicht, dass sich die gleichen Familiengerichte auf den exakt gegenteiligen Standpunkt stellen, wenn's mit dem Einkommen mal abwärts geht. Da behauptet die feine Justiz nämlich gerne rotzfrech, wer früher einmal den Betrag X verdient habe, der könne sich nicht darauf berufen, dass er inzwischen aber weniger verdiene. Ich komme bei deinem Punkt (2) noch darauf zurück.
Selbstbehalt für KU ist tatsächlich 950 Euro. Mit 1.600 Euro netto und nur einem Kind bist du aber weit entfernt von diesem Selbstbehalt. Sogar vom Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der DT in Höhe von 1.050 Euro, der ggf. eine Rückstufung nach Zeile 1 bewirken könnte, bist du zu weit weg, als dass es irgendeine praktische Bedeutung für dich hätte.
2) ich habe den Arbeitgeber nun aufgrund der Umstände und des niedrigen Gehalts vorher gewechselt. Wohne jetzt ca. 150 km von der Kindsmutter entfernt. Kann es sein, dass ich von dem Jobcenter ein schreiben zwecks Zahlung des betreuungsunterhalt bekomme?..wenn ja, wie gehe ich da vor. Ich habe gelesen, dass man da nicht gutgläubig alles abnicken und zahlen sollte. Auch hier, resultiert die Höhe aus den letzten 12 Monaten?oder aus meinem aktuellen Verdienst. Dh. Ich hätte nur einen selbstbehalt von 1050 und darf alles was drüber ist Abdrücken? Dann hätte ich mir den ganzen Umstand mit AG Wechsel und Umzug doch sparen können und mit weniger der KM ggü nicht als leistungsfähig für betreuungsunterhalt und nur für das kindesunterhalt Aufkommen müssen. Dann wäre zwar mein selbstbehalt bei nur 950 aber ich hätte die Distanz nicht und die damit verbunden heimfahrtkosten übersteigen definitiv diese 100 EUR.
Nun, es ist keineswegs sicher, dass das Jobcenter sich bei dir wegen Betreuungsunterhalt meldet - genau so gut könnte dies durch die Beistandschaft des Jugendamtes oder durch einen von der KM beauftragten Rechtsanwalt geschehen. Gehe aber lieber davon aus, dass sich die junge Dame wohl eher früher als später auf die ein oder andere Art und Weise wegen Betreuungsunterhalt bei dir melden wird. Ihr Anspruch beträgt im Prinzip 770 Euro pro Monat, das wird in diesem Fall aber durch deine Leistungsfähigkeit begrenzt - nämlich genau bei dem von dir bereits erwähnten Selbstbehalt von 1.050 Euro. Ansonsten, egal von wem genau der Schrieb kommt, du solltest weder dem Jobcenter noch dem Jugendamt trauen, und einem gegnerischen Rechtsanwalt schon gleich gar nicht. Am besten, du stellst den wesentlichen Inhalt solcher Schreiben anonymisiert hier im Forum ein, die meisten "Irrtümer" der Gegenseite finden wir i.d.R. ziemlich schnell 😉
Was die Frage betrifft, ob dein Jobwechsel unter den jetzigen Randbedingungen sinnvoll war: Im Prinzip nein, aber diese Erkenntnis nützt dir jetzt nichts mehr. Du hast durch den Jobwechsel bewiesen, dass du in der Lage bist, 1.600 Euro zu verdienen, und auf diese Zahl wird man dich auf absehbare Zeit festnageln, siehe weiter oben unter Punkt (1). Allerdings hätte man dich bei 1.100 Euro netto mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit trotzdem zum Mindestunterhalt laut Zeile 1 der DT verdonnert, d.h. 225 Euro; Selbstbehalt hin, Selbstbehalt her. Manche Richter sind erstaunlich kreativ, damit sie auch ja den Mindestunterhalt festsetzen können.
3) wenn es so sein sollte das ich wirklich alles über 1050 Abdrücken müsste, (wohlgemerkt an das Jobcenter zu Zahlen) ist es ja nur schlau, wenn ich alle Aufwendungen welche ein bereinigtes Einkommen senken in Gebrauch nehme. Jobcenter zahlt meine Miete nicht.. Aber 100 Euro könnte ich doch dann eher in eine Altersvorsorge ala Riester stecken. Oder? Nettoeinkommen - 5% Aufwandsentschädigung - 5%(?) Altersvorsorge = bereinigtes Einkommen.
So, jetzt müsstest du erst mal sagen, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist.
Die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten gilt nämlich an den meisten Oberlandesgerichten, aber nicht an allen. Wenn die Pauschale gilt, dann kannst du von den 1.600 Euro schon mal 80 Euro abziehen, bleiben noch 1.520 Euro. Wenn die Pauschale am zuständigen OLG nicht gilt, musst du die berufsbedingten Kosten einzeln nachweisen; den Einzelnachweis solltest du auch dann machen, wenn du damit auf einen höheren Betrag als diese 80 Euro kommst. Insbesondere sind die Regeln für die Anerkennung von Fahrten zur Arbeitsstelle relativ günstig, unterscheiden sich aber im Detail von OLG zu OLG. Anhaltspunkt: Bei 8 Kilometern einfacher Fahrtstrecke dürften die anrechenbaren Fahrtkosten deine 80-Euro-Pauschale bereits übersteigen.
Was die zusätzliche Altersvorsorge betrifft: Tatsächlich geleistete Zahlungen in einen Riester-Vertrag, in eine Lebensversicherung und noch einige Dinge mehr sind anrechenbar, aber nur bis zu einer Obergrenze, die 4% deines Bruttos (!) beträgt. Bitte rechne mal aus, wie hoch der unterhaltstechnisch wirksame Betrag ist; eine sinnvolle Altersvorsorge in Höhe dieses Betrag ist m.E. eine recht brauchbare Idee. Nur, mach' dich vorher schlau, welche verschiedenen Möglichkeiten es da gibt, und was am besten zu dir passt; denn einfach den erstbesten Vertrag abzuschließen, nur um Unterhalt zu sparen, ist nämlich keine besonders brauchbare Idee 😉
Insgesamt: Die 1.600 Euro Nettoeinkommen werden zunächst um berufsbedingte Kosten und ggf. Altersvorsorge bereinigt. Bleibst du damit über 1.500 Euro, dann ist der KU tatsächlich 241 Euro, sonst 225 Euro. Macht aber keinen großen Unterschied, denn was dann nach Abzug des Kindesunterhaltes noch oberhalb des Selbstbehaltes von 1.050 Euro liegt, geht als Betreuungsunterhalt an die KM.
Schon mal ein steuerlicher Hinweis: Kindesunterhalt kannst du bei der Steuer niemals geltend machen, aber den Betreuungsunterhalt für Madame schon, solange sie sonst keine nennenswerten eigenen Einkünfte hat. Das steuerliche Zauberwort heißt "Anlage Unterhalt" (nicht zu verwechseln mit "Anlage U", die gilt nur für Ehegattenunterhalt).
So - ich hoffe, das hat ein bisschen weitergeholfen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Morgen,
was bedeutet Anfang des Jahres? In welcher SSW kam denn das Kind?
Sicher das du tatsächlich Vater bist?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Malachit, hallo Tina,
Ersteinmal vielen Dank für die Begrüßung und die für mich schonmal sehr sehr hilfreichen Antworten.
Zunächst einmal auf die Grundfrage von euch beiden ob ich der Kindsvater bin.
Ich bin es definitiv. wir waren von Nov 11 bis März 12 in einem gesunden "Verhältnis". Zur Zeit der festgestellten Schwangerschaft waren wir sogar noch zusammen und wirklich konstant beieinander(Ende Jan-Anfang Feb 12), wir wohnten nicht weit voneinander entfernt und sie ist auch nicht der Typ Mensch, welcher Kontakt zu weiteren männern gepflegt hat. Eher eine introvertierte Dame. Alles in allem bin ich noch in einem recht guten Verhältnis zu Ihr und will das möglichst auch so aufrecht erhalten. Mein Sohn ist in der letzten KW im Sept zur Welt gekommen. Also vom Zeitrahmen her passt es auch unddamit habe ich mich auch abgefunden.
Die Vaterschaft habe ich auch bereits bestätigt.
Selbstbehalt für KU ist tatsächlich 950 Euro. Mit 1.600 Euro netto und nur einem Kind bist du aber weit entfernt von diesem Selbstbehalt. Sogar vom Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der DT in Höhe von 1.050 Euro, der ggf. eine Rückstufung nach Zeile 1 bewirken könnte, bist du zu weit weg, als dass es irgendeine praktische Bedeutung für dich hätte.
Da ich bemüht bin guten Beistand zu leisten und ich eigentlich rein garnichts gegen die kindesunterhalt Zahlung zu beanstanden habe, habe ich nun bereits für den ersten Monat 241 EUR anstandslos an die KM überwiesen um etwaige Fragen aus dem weg zu Räumen, da sich bereits die arge bei ihr gemeldet hat. Das ist für mich auch vollkommen in Ordnung. Jetzt habe ich aber noch keinen Titel zur Unterhaltszahlung. Ist dies Pflicht? Oder ist die Einigung im Gütigen und anstandslose monatliche Zahlung von mir genau so rechtswirksam ? Und vielleicht sogar vorteilhafterer mich?
Gehe aber lieber davon aus, dass sich die junge Dame wohl eher früher als später auf die ein oder andere Art und Weise wegen Betreuungsunterhalt bei dir melden wird. Ihr Anspruch beträgt im Prinzip 770 Euro pro Monat, das wird in diesem Fall aber durch deine Leistungsfähigkeit begrenzt - nämlich genau bei dem von dir bereits erwähnten Selbstbehalt von 1.050 Euro. Ansonsten, egal von wem genau der Schrieb kommt, du solltest weder dem Jobcenter noch dem Jugendamt trauen, und einem gegnerischen Rechtsanwalt schon gleich gar nicht
Kann man da pauschal sagen wann so ein schreiben kommt? Jugendamt will sie auch meiden da ich ja anstandslos zähle. Einen Rechtsanwalt wird sie vermutlich auch nicht nehmen. Also ich kann es mir wirklich garnicht vorstellen, da wir wiegesagt eig ein recht gutes Verhältnis zueinander haben und das natürlich auch zuliebe des Kindes solange aufrechterhalten wollen. Gehen wir einfach mal von aus, RA und JA würde nicht einspringen, sondern die Arge. Gibt es da pauschal eine Zeit wann sie sich melden? Ich habe in vielen Foren gelesen, dass manche so ein schreiben erst erhalten haben wenn das Kind bereits 12-13 Monate alt ist, somit wäre es für mich halt positiv, da ich dann auch genau diese 12-13 Monate zum Beispiel hätte um dass übrige Geld selbst zu verwalten ggf selbst zu sparen für härtere Zeiten. Und das würde natürlich auch dem Zeitraum mindern, da man BU ja nur bis zum 3 Lebensjahr zählen muss und soweit ich weiß dieses nicht rückwirkend gefordert werden kann. Dh z.bsp.ich könnte, sollte mich auch der glückliche fall treffen dass sich die arge erst nach nem jahr meldet ja ca. 12x 250 EUR = 3000 EUR selbst ersparen als es der arge in den Rachen zu stecken? Wäre aufjedenfall vorteilhaft.
Am besten, du stellst den wesentlichen Inhalt solcher Schreiben anonymisiert hier im Forum ein, die meisten "Irrtümer" der Gegenseite finden wir i.d.R. ziemlich schnell 😉
Das werde ich definitiv tun. Wie liegt hier die rechtliche Lage bzgl. Der auskunftspflicht? Ich habe gelesen, dass diese derKM also der Arge ggü nicht besteht und die einzelnen Nachweise, Gehalt, Miete, Altersvorsorge ausreichen. Man muss aber keineswegs Konten oder kontoauszüge offenbaren? Ist das auch korrekt? Ich finde das alles so erniedrigend, da ich immer bemüht war mit diesem Amt arge/Jobcenter niemals in Kontakt zu treten, und nun wird es vermutlich mich treffen :/
Was die Frage betrifft, ob dein Jobwechsel unter den jetzigen Randbedingungen sinnvoll war: Im Prinzip nein, aber diese Erkenntnis nützt dir jetzt nichts mehr. Du hast durch den Jobwechsel bewiesen, dass du in der Lage bist, 1.600 Euro zu verdienen, und auf diese Zahl wird man dich auf absehbare Zeit festnageln
Jetzt ist es so, dass ich vertraglich bedingt ab Okt 13 ca. 200 EUR netto mehr verdienen werde. Gehen wir vom Worstcase aus und die Arbeit meldet sich nun bald bei mir wegen BU. Dh ich hätte von meinem aktuellen Nettolohn nur rein 1050 EUR. Wie siebtes in einem Jahr aus. Okt 13. muss ich diese Angaben auch angeben oder prüft die arge sowieso nach einem Jahr, bzw kann man pauschal sagen wie oft die arge in den 3jahren das aktuelle Gehalt nachprüft? Für Mich wäre es ja sinnvoll wenn diese nicht nachprüfen, so hätte ca. 200 EUR monatlich mehr, und das wäre einigermaßen annehmbar und deutlich besser als 1050 EUR.
So, jetzt müsstest du erst mal sagen, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist.
Oberlandesgericht Saarbrücken . Leider finde ich hierzu keine Aussage wie es hier bzgl. Des berufsbedingten Arbeitsaufwands ist. Eine pauschale wäre optimal, da ich eig nur 3 Straßen Fußweg zur Arbeit habe.
Was die zusätzliche Altersvorsorge betrifft: Tatsächlich geleistete Zahlungen in einen Riester-Vertrag, in eine Lebensversicherung und noch einige Dinge mehr sind anrechenbar, aber nur bis zu einer Obergrenze, die 4% deines Bruttos (!) beträgt
Habe morgen ein Termin mit meiner Hausbank. Ich hoffe dass ich dort was annehmbares finde und werde natürlich nochmal im Internet vergleichen. Aber dies werde ich definitiv in Angriff nehmen.
Ich bin aber superfroh dass ihr mir hier hilft.vielen dank nochmal.
Hallo dados,
Oberlandesgericht Saarbrücken . Leider finde ich hierzu keine Aussage wie es hier bzgl. Des berufsbedingten Arbeitsaufwands ist. Eine pauschale wäre optimal, da ich eig nur 3 Straßen Fußweg zur Arbeit habe.
Okay, die Leitlinien des OLG Saarbrücken sind wirklich sehr sparsam geschrieben, aber sie verweisen gleich zu Beginn auf die Düsseldorfer Tabelle: Das Saarländische OLG werde die "Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen."
Somit gucken wir mal in die Düsseldorfer Tabelle und finden dort in Anmerkung 3: "Berufsbedingte Aufwendungen (...) sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann."
Ich denke, die Pauschale sollte daher anwendbar sein.
Jetzt ist es so, dass ich vertraglich bedingt ab Okt 13 ca. 200 EUR netto mehr verdienen werde. Gehen wir vom Worstcase aus und die Arbeit meldet sich nun bald bei mir wegen BU. Dh ich hätte von meinem aktuellen Nettolohn nur rein 1050 EUR. Wie siebtes in einem Jahr aus. Okt 13. muss ich diese Angaben auch angeben oder prüft die arge sowieso nach einem Jahr, bzw kann man pauschal sagen wie oft die arge in den 3jahren das aktuelle Gehalt nachprüft? Für Mich wäre es ja sinnvoll wenn diese nicht nachprüfen, so hätte ca. 200 EUR monatlich mehr, und das wäre einigermaßen annehmbar und deutlich besser als 1050 EUR.
Solange der Mindest-Kindesunterhalt gewährleistet ist (und das ist er bei dir), bist du nur alle zwei Jahre zur Einkommensauskunft verpflichtet; zu einem früheren Zeitpunkt nur dann, wenn die begründete Annahme besteht, dass sich deine Einkommenssituation "wesenlich" verbessert hat. Üblicherweise gelten bereits 10% als wesentlich, dies träfe in deinem Fall also durchaus zu. Daher solltest du dieses Detail deines Arbeitsvertrags besser nicht an die große Glocke hängen, und zwar nirgendwo. Gegenüber dem Jobcenter nicht (die haben zwar das Recht, dein Einkommen zu erfahren, aber dein Arbeitsvertrag geht das Jobcenter m.W. einen feuchten Schmutz an); gegenüber der KM nicht (auch wenn ihr jetzt noch gut miteinander auskommt, ist das keine Gewähr dafür, dass das in ein paar Monaten immer noch so ist - und wenn ihr im Oktober 2013 immer noch so gut miteinander auskommt, wäre es dann immer noch möglich, freiwillig aus dem Mehrverdienst zusätzliche Ausgaben für das Kind zu finanzieren). Im Grunde genommen solltest du hinsichtlich der erwarteten Einkommensverbesserung aber sogar im Freundeskreis die Klappe halten (denn wer weiß schon, auf welch krummen Wegen sich so eine Information weiterverbreitet).
In vorauseilendem Gehorsam brauchst du so etwas jedenfalls niemandem unter die Nase zu reiben.
Allerdings, was Grundsätzliches zu "Unterhaltsforderungen durch die ARGE als Worst-Case-Szenario". Von irgendwas muss die junge Mutter ja nun leben; von 241 Euro Unterhalt plus 184 Euro Kindergeld lässt sich aber nicht so viel abzwacken, dass es auch noch für die Mutter reicht. Irgendjemand muss also die Lücke füllen, und dafür gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Der Vater (in diesem Fall also du, indem du Betreuungsunterhalt zahlst), die Mutter selbst (durch zügige Aufnahme einer eigenen Erwerbsarbeit, während das Kind anderweitig betreut wird), oder der Staat. Als Steuerzahler stehe ich durchaus auf dem Standpunkt, dass hier erst mal die Eltern des Wonneproppens gefordert sich, bevor in die Gemeinschaftskasse gegriffen wird - von der gelegentlich vorgetragenen Idee, die Mutter möge sich durch die ARGE finanzieren lassen, während der Vater von Betreuungsunterhalt freigestellt werden möge, halte ich daher aus prinzipiellen Gründen nichts.
Die einfachste Möglichkeit, die ARGE und den ganzen restlichen Klimbim außen vor zu halten, ist folglich diese: Du und die KM, ihr setzt euch gemeinsam an einen Tisch, schaut euch an, wie viel Geld auch ohne die ARGE & Co insgesamt zur Verfügung steht und ob das reicht; und wenn ja, dann einigt ihr euch darauf, wie dieses Geld fair zu verteilen ist auf die drei Mäuler, die davon satt werden müssen. Solange ihr euch darüber einig seid, werden staatliche Stellen euch nicht groß in die Parade fahren - das passiert erst, wenn einer von euch mit dem Klingelbeutel in der Hand in ein Amt hineinspaziert.
Jetzt habe ich aber noch keinen Titel zur Unterhaltszahlung. Ist dies Pflicht?
Ein Titel ist in dem Moment Pflicht, wo du von der KM oder von der Beistandschaft des Jugendamtes dazu aufgefordert wirst. (Okay, um für einen Moment in den Haarspalter-Modus zu verfallen: Es ist natürlich in dem Moment noch keine Pflicht, aber in dem dann fälligen Gerichtsverfahren würdest du mit hundertprozentiger Sicherheit einen Titel in Form eines Gerichtsbeschlusses aufs Auge gedrückt bekommen.) Wie's beim Jobcenter ist, weiß ich nicht so genau; ich glaube, die können dich zwar nicht selbst vors Gericht zerren, aber auf alle Fälle können sie entsprechenden Druck auf die KM ausüben.
Lange Rede, kurzer Sinn: Im Normalfall ist es besser für dich, wenn kein Titel besteht; aber in dem Moment, wo du zur Titelerstellung aufgefordert wirst, kommst du normalerweise nicht mehr darum herum. Wenn's soweit ist, bitte einfach hier nachfragen. Gibt ein paar Dinge, die man beachten sollte, wenn man so einen Titel "freiwillig" unterschreiben muss (beim KU z.B. die Befristung auf das 18. Lebensjahr des Kindes; und auch wenn das in deinem Fall noch 'ne ganze Weile hin ist, sollte man so etwas besser gleich von Anfang an berücksichtigen).
Mal was anderes, und das hat mit Unterhalt nichts oder allenfalls am Rande zu tun. Du sprichst von einem relativ guten Verhältnis zwischen der KM und dir. Wie oft siehst du den Wonneproppen, inwieweit kannst du selbst bei der Kinderbetreuung mithelfen/mitmachen? Ich verstehe, dass das Kind noch sehr, sehr klein ist, und die 150 Kilometer Abstand zwischen dort und deiner Arbeitsstelle sind da natürlich alles andere als förderlich. Jedenfalls, du und die KM: Habt ihr einen Plan, wie deine Rolle als Vater in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren aussehen soll?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.