Hallo,
bin neu hier, lese aber schon seit einiger Zeit mit, und hoffe dass mir einer von Euch einen Rat geben kann. Ich bin sozusagen eine Zweitfrau, die mit Ihrem LG zusammen kämpft
Kurz zur Situation:
Mein LG trennte sich im Januar 04 von seiner Ehefrau, der damals fast einjährige Sohn blieb bei Ihr. Es wurde Unterhalt und Kindesunterhalt vereinbart, die auch jeden Monat pünktlich von meinem LG bezahlt wurden, auch wenn sein Geld knapp war. Kurz nach der Trennung hatte sie auch wieder einen Freund.
Mit dem kaufte sie zusammen im Juni 04 eine Eigentumswohnung sowie ein neues Auto. Auf Anraten unserer Anwältin wurde die Unterhaltszahlung eingestellt (Kindesunterhalt wurde weiterbezahlt), da eine eheähnl. Wirtschaftsgemeinschaft besteht, und mein LG nicht leistungsfähig ist. Ehefrau klagte und gewann nun bei Gericht. Der Trennungsunterhalt, auf den sie klagte heißt jetzt Betreuungsunterhalt???
Die Frau arbeitete seit März 04 2 Nachmittage in der Woche und seit November 04 3 ganze Tage in der Woche und verdient nach ihren Aussagen 400,- €. In der Zeit ist der Kleine bei der Mutter meines LG und betreut ihn.
Kann mir jemand von Euch sagen, warum der Trennungsunterhalt jetzt Betreuungsunterhalt heißt? Und wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet. Werden da auch bei der Berechnung Schulden u.ä. angerechnet. Mein LG muss jetzt von ca. 300 € im Monat leben, von denen alles bezahlt werden muss. (Miete, Auto, Essen usw.)
Aber bitte nicht falsch verstehen, ich weiss dass ein Kind teuer ist und immer wieder neue Klamotten und so Sachen gekauft werden müssen, aber dann muss ihr doch zumindest die Eigentumswohnung (die ziemlich teuer ist) angerechnet werden. Sie kann doch nicht in Saus und Braus leben und mein LG lebt am Existenzminimum.
Die Scheidung ist eingereicht und müsste im Januar/Februar 05 über die Bühne laufen.
Ich hoffe, dass ich mich klar ausgedrückt habe
minidriver
Hallo Minidriver,
eine eheähnliche Beziehung gilt erst ab 2 Jahre als gefestigt, egal ob die Frau nun eine Wohnung mit dem Mann gekauft hat oder nicht.
Trennungsunterhalt ist grundsätzlich zu leisten.
Bei der Berechnung des TU müssen die Schulden die in der Ehe gemacht wurden auf jeden Fall berücksichtigt werden.
Der Frau wird jetzt auch ein Wohnvorteil zu Lasten gelegt.
Es spielt übrigens keine Rolle, ob die Frau jetzt arbeiten geht, da man das als überobligatorisch sehen kann, da das Kind noch so klein ist.
Mich wundert, daß Dein LG Unterhalt zahlen soll, wo er nicht leistungsfähig ist.
Es muß jedem Mann ein Selbstbehalt von ca 840 Euro (west) bleiben.
Wurde das nicht berücksichtigt?
Gruß
Melly
Hallo minidriver,
ich möchte Melly kurz korrigieren: Ein eheähnliches Verhältnis wird in der Regel nach 2 Jahren als gefestigt angesehen. Nun haben die beiden aber gemeinsames Eigentum angeschafft und dies in nicht geringer Höhe. Damit ist von einer auf die Zukunft ausgerichteten Beziehung auszugehen und die Ex hat ihren Unterhaltsanspruch verwirkt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Jörg gilt das auch in der Trennungszeit?
Also beim nachehelichen Unterhalt würd ich das ja auch nicht auf mich sitzen lassen, aber ob das beim TU von den Richtern auch so gesehen wird?
So manchmal denkt man sich wirklich, daß die Gesetze die dafür da sind von den Richtern schlicht bei Seite geschoben werden.
Mein Ex wollte mir ja damals auch nen strick drehen, indem er sagte, ich bin in das Haus meines jetzigen Mannes eingestiegen, aber damit ist er nicht durchgekommen und mußte weiter TU zahlen, da ich ja sonst über kein Einkommen verfügte.
Liegt es nicht am Ermessen des Richters/Richterin, ob zu zahlen ist oder nicht ?*seufz
LG
Melly
Hallo,
es stimmt, dass eine eheähnl. Beziehung erst nach 2 Jahren als gefestigt ansehen wird, lt. Auskunft unserer RA gibt es aber bestimmte Ausnahmen, wie z.B. gemeinschaflt. Anschafftungen.
Ein Wohnvorteil wurde der EX-Frau nicht angerechnet. Das sie arbeitet geht ist ja auch o.k. und der kleine ist auch in guten Händen.
Das mit der Leistungsfähigkeit verstehen wir auch nicht, die Schulden waren in der Ehe da, wurden angerechnet, und er muss trotzdem zahlen. Er ist doch ein Mangelfall, oder versteh ich da was falsch? Sollte der RA gewechselt werden.
Aber was ist Betreuungsunterhalt???
Gruß minidriver
Hallo Minidriver,
also ich denk, die Richterin hat dem TU einfach nur nen anderen Namen gegeben.
Aber ich hätte dieses Urteil schlicht nicht akzeptiert, da die Schulden auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen, sowie auch der Wohnvorteil der Ex.
Stellt sich ja schon die Frage, wie man sich von 400 Euro im Monat ne Wohnung leisten kann.
Bist Du sicher, daß Beide im Grundbuch der Wohnung stehen?
Also ich glaub..da fehlt es wirklich an der Kompetenz der Anwältin.
Wichtig ist, solltet Ihr jetzt nix mehr unternehmen wollen, daß ihr massiv gegen den nachehelichen Unterhalt vorgeht. Wäre ja noch schöner, wenn Dein LG die Wohnung der Ex zahlt.
Der TU wird normalerweise so berechnet:
bereinigtes Netto, davon ca 5% Arbeitsmittel abgezogen, Fahrtkosten zu Arbeit und dann wird der KU abgezogen, danach die Verbindlichkeiten wie Schulden die aus der Ehezeit stammen, danach wird noch 1/7 Erwerbstätigenbonus abgezogen und sollte dann nochwas vom Netto übrig sein, bekommt das die Ex als TU.
Also ich kann das Urteil der Richterin nicht verstehen.
Man kann doch nem "nackten " Mann nicht in die Tasche fassen .
Gruß
Melly
Hallo,
die Verhandlung war am Dienstag, wir haben also noch keinen schriftlichen Beschluß.
Wir werden auch mal nen anderen RA befragen, kostet zwar wieder aber wir haben noch
Hoffnung und werden nichts unversucht lassen.
Ob beide im Grundbuch stehen, wissen wir leider nicht. Sie haben damals nur gesagt: WIR kaufen lieber, als das wir Miete zahlen.
Grundbuchamt gibt keine Auskunft. In einem RA-Schreiben ihrerseits steht: " Die Antragsstellerin hat mittlerweile zu je 1/2 mit ihrem LG eine Eigentumswohnung, zu 100 % fremdfinanziert, gekauft."
Gruß minidriver
Wir hatten auch das Gefühl, dass für den Richter das Urteil schon vorher feststand.
Naja die Finanzierung wird natürlich dem Wohnvorteil gegen gerechnet.
Sie kann dann sagen, ich zahl ja monatlich die Kreditraten.
Aber ich würd das Urteil mal abwarten und zur Not gegen angehen.
Da muß ja wirklich was mächtig schief gelaufen sein.
Mir fällt aber jetzt öfters auf, daß richter in solchen Fällen immer zu Gunsten der Ex entscheiden, egal ob sie mit nem neuen Mann zusammen lebt oder nicht.
Wir hatten ja erst vor einpaar Tagen so einen ähnlichen Fall.
Ich würde auch sagen, laßt Euch nochmal von einem anderen Anwalt beraten, solch ein einfaches Beratungsgespräch dürfte ja nicht die Welt kosten.
Könnte sich aber wirklich lohnen.
Ich drück Euch feste die Daumen!
LG
Melly
Dankeschön für Eure Hilfe.
Wir machen heute noch Termin mit einen anderen Anwalt. Mal schauen, was der meint.
Gruß minidriver