Hallo zusammen,
ich zahle Unterhalt für mein 6 Jährigen Sohn 400EUR im Monat.
Wir haben uns seid der Geburt so geeinigt. Ich schaue was die Tabelle sagt und zahle dementsprechend.
Titel habe ich keinen abgegeben.
Laut Tabelle müsste ich seid 2018 knapp 479EUR bezahlen. Da ich das Kindergeld nicht anrechne (94EUR) geht das soweit i.O.
und ist soweit mit der KM abgesprochen. Mein Netto beträgt 3400EUR, ohne Firmenwagen würde ich knapp 220EUR mehr Netto haben.
kann mir hier einer sagen nach welchen Netto ich rechnen muss bevor ich evtl weiterhin zu wenig bezahle.
Erfahrungswerte wäre ich sehr Dankbar.
Dankeschön und schönes WE.
Moin,
Darf der Firmenwagen auch privat genutzt werden? Wird die 1% Regelung angewendet?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ein privat genutzter Firmenwagen ist ein großes Problem, er verringert nämlich nicht Dein unterhaltsrelevantes Einkommen sondern erhöht es, da er einen sogenannten geldwerten Vorteil darstellt.
"Die Berechnung des Arbeitgebers bzw. die Berechnung des Firmenwagens laut Gehaltsabrechnung ist aber nicht identisch mit der unterhaltsrechtlichen Bewertung. Deshalb kann man als geldwerten Vorteil nicht einfach denjenigen Betrag ansetzen, der in der Gehaltsabrechnung steht. Denn dieser Betrag ist nicht notwendig identisch mit der Ersparnis auf Seiten des Arbeitnehmers.
Bei der Unterhaltsberechnung kommt es deshalb nicht darauf an, wie teuer der Firmenwagen ist, sondern darauf, welchen Betrag der Betreffende dadurch spart, dass er kein eigenes Fahrzeug finanzieren muss." (siehe <a href="https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/firmenwagen-dienstwagen/>hier</a>)"
In die Rechnung geht zunächst die 1% Regelung ein, es wird aber auch geschaut ob Du Dir privat so ein Auto überhaupt zulegen würdest. Beim genannten Netto könnte es passen.
Dann wären der geldwerte Vorteil, der durch den Firmenwagen entsteht zu schätzen: Für einen Audi A6 z.B. 500 Euro, davon sind dann die 220 Euro abzuziehen und als geldwerter Vorteil auf Dein Netto zu addieren. Damit ergibt sich Dein Netto von 3400 Euro (mit Anrechnung Firmenwagen seitens des Arbeitgebers) plus 500 Euro = 3900 Euro.
<a href="https://www.rechtslupe.de/familienrecht/das-einkommens-des-unterhaltspflichtigen-und-der-firmenwagen-3100773>Hier</a>" sowie im Beschluss <a href="https://openjur.de/u/864294.html>" OLG Karlsruhe - Az. 2UF 69/15</a> Absätze 59 bis 64 vom 27.08. 2015 wird das auch noch einmal dargelegt.
VG Susi
,ein privat genutzter Firmenwagen ist ein großes Problem, er verringert nämlich nicht Dein unterhaltsrelevantes Einkommen sondern erhöht es, da er einen sogenannten geldwerten Vorteil darstellt.
Nein - ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, stellt nicht per se ein „großes Problem“ dar. Zwar erhöht der geldwerte Vorteil das für die Unterhaltsberechnung zugrunde gelegte Einkommen. Dafür spart der Unterhaltspflichtigen auch die Kosten für das Auto - und zwar idR alle: Anschaffung, Wertverlust, Unterhalt, Benzin.
Ein Problem entsteht dann, wenn der Firmenwagen zu teuer ist und der Unterhaltspflichtige sich ein solches Auto, wenn er es denn privat finanzieren würde, gar nicht leisten kann. Also - wenn er privat sich nur einen gebrauchten Golf 3 leisten würde/ kann, dann sprengt natürlich die 1% Regelung auf einen neuen, gut ausgestatteten A4 jegliche Berechnungsgrundlage.
Deshalb idR meine Empfehlung: Privat sich nur soviel Auto gönnen wie unbedingt nötig. Sollte dennoch ein repräsentativer Firmenwagen notwendig sein, sich dann die Privatfahrten verbieten lassen, dann muss derWagen auch nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
toto
Das OLG Hamm meinte mal, der zu versteuernde Anteil des Sachbezugs Dienstwagen wäre ein Anhaltspunkt für die
unterhaltsrechtliche Bewertung des geldwerten Vorteils.
Konkret hieß es dort mal in der Entscheidung mit dem Aktenzeichen: 2 UF 43/08
"Der private Nutzungsvorteil eines Firmenfahrzeugs ist in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen. Er ist zu bereinigen um den steuerlichen Nachteil, der dem Nutzungsberechtigten dadurch entsteht, dass er das Firmenfahrzeug als Sachbezug zu versteuern hat."
Zieht mal also von den an das Finanzamt abgeführten Beträgen für den FW noch die darauf entfallenden Steuer- und Sozialabgaben ab, hat man als "Rest" die Nettokomponente als "Einkommenszuwachs" zum Auszahlungsbetrag auf dem Gehaltszettel.
Ahnlich sah es mal das OLG Karlsruhe in Az. 16 WF 80/06 oder auch Az. 16 UF 217/05.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Dankeschön für euer Feedback!
wie ich es sehe ist das doch ein Fass ohne Boden.
Es ist doch mmn von Fall zu Fall zu Klären wie der Wagen benutzt wird.
Pauschal ist es doch gar nicht erfassbar.
Wenn ich mein Unterhalt bezahle und setze mein Netto(ohne FW) als Bemessung bin ich doch Reine oder?
Servus!
Moin,
Wenn ich mein Unterhalt bezahle und setze mein Netto(ohne FW) als Bemessung bin ich doch Reine oder?
alles gelesen und doch nicht verstanden.
Der FW erhöht evtl. (bei erlaubter privater Nutzung) dein Unterhaltspflichtiges Netto. Es ist dabei egal ob die Nutzung auch stattfindet.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
da Du Dich mit der KM auf eine freiwillige Zahlung geeinigt hast, würde ich das Fass mit dem Firmenwagen gar nicht aufmachen.
Gehe von Deinem Netto ohne Firmenwagen aus und schaue ob Du wenn Du 200 bis 300 Euro addierst in der Unterhaltsstufe bleibst. (Sieht aus meiner Sicht so aus, 3620 Euro = Stufe 6, Firmenwagen bis 280 Euro Anrechnung bleibt in dieser Stufe)
Du zahlst also nach Stufe 6.
Wenn die KM nachfragt, dann kannst Du sagen, dass der Firmenwagen mit 220+ 200 = 420 Euro berücksichtigt ist.
Steigt Dein Einkommen, dann kann natürlich auch Stufe 7 angemessen sein.
Bei einer freiwilligen Einigung könnt ihr euch immer einigen vorauf ihr wollt. Nur wenn Sozialkassen und Ämter eine Rolle spielen, dann geht es stur nach Vorschrift.
VG Susi
Wenn ich mein Unterhalt bezahle und setze mein Netto(ohne FW) als Bemessung bin ich doch Reine oder?
Definiere „ohne FW“!
Wenn Du damit meinst, ohne steuerliche Abzuege wg geldwerter Vorteil, dann sollte das in der Tat zum höchsten theoretisch unterstellten unterhaltsrelevanten Einkommen fuehren.
Meinst Du hingehen mit „ohne FW“ ohne einenetwaigen Abzug für die „Eigenbeeiligung“die Dein AG vom Brutto einbehält dafür das Du den FW bekommst/ privat nutzen darfst, dann ist das vermutlich zu wenig.
Es ist doch mmn von Fall zu Fall zu Klären wie der Wagen benutzt wird.
Pauschal ist es doch gar nicht erfassbar.
KLar ist das erfassbar. Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Privatnutzung ausdrücklich untersagt - dann hat es keine Auswirkung für Dich
2. Pauschal via 1%-Regelung
3. Fahrtenbuch
gruß toto
Möglichkeit 4: pauschal via ADAC-Tabelle (wird von Familiengerichten auch gerne herangezogen)
Möglichkeit 5: explizite Begrenzung der Privat-km in der Nutzungsüberlassungsvereinbarung. Das hat dann steuerlich zunächst einmal keine Auswirkung, ggf. entsteht aber familienrechtlich weniger geldwerter Vorteil.
Gruss von der Insel