Hallo zusammen,
ich war arbeitslos und hatte in der Zeit nur den Mindestunterhalt (225 Euro) bezahlt.
Seit Anfang Juni bin ich wieder in Arbeit und werde wohl eine Unterhaltsstufe (241 Euro) höher rutschen, meinen genauen Nettolohn für Juni erfahre ich aber erst Mitte Juli.
Ab wann muss ich denn den höheren Unterhalt bezahlen? Wie gesagt, den Lohnzettel und den Lohn bekomme ich erst Mitte Juli.
Danke Matthias
Hallo Matthias,
ich beginne mal mit der leicht bösartigen Antwort. Da du immerhin den Mindestunterhalt gezahlt hast, musstest du mutmaßlich keine Verpflichtung eingehen, eine Verbesserung deiner Einkommenssituation von dir aus zu melden? Wenn dem so ist, dann gilt die Standardregelung: Die KM kann dich zur Einkommensauskunft auffordern, wenn sie Grund hat anzunehmen, dass du mehr Geld hast als zuvor (und die Neuaufnahme einer Arbeitsstelle ist sicher ein hinreichender Grund für so einen Anfangsverdacht) - aber so lange sie dies nicht selber einfordert, bist du nicht verpflichtet, ihr diese Informatiion in vorauseilendem Gehorsam zu liefern. Die ggf. erhöhte Unterhaltspflicht gilt dann auch erst ab dem Beginn jenes Monats, in dem sie diese Einkommensauskunft bei dir einfordert.
Im Prinzip kann der höhere Unterhalt aber tatsächlich bereits ab Juni greifen, nämlich wenn sie die Einkommensauskunft spätestens am 30. Juni anfordert. Es gilt nämlich die Regel: Wenn dein Einkommen steigt, dann wirkt sich das ggf. sofort auf deine Unterhaltspflicht aus; wenn dein Einkommen sinkt, dann wirkt sich das i.d.R. frühestens nach sechs Monaten auf deine Unterhaltspflicht aus. Dankesbriefe für diese ziemlich unfaire Regelung kannst du gerne an das für deinen Wahlbezirk zuständige Bundestags-Kasperle schicken, aber dabei immer daran denken: Diese doch recht eigenwillige Art, wie der Staat mit Einkommensänderungen des Unterhaltspflichtigen umgeht, ist noch lange kein Grund, an irgendwelche Verschwörungstheorien zu glauben.
Zurück zur Sache: Je nachdem, wie das Verhältnis zwischen dir und der Ex sonst so ist, kannst du natürlich auch mal den freundlichen Weg versuchen und ihr sinngemäß das Folgende sagen: Ja, wegen deiner neuen Stelle erhöht sich möglicherweise der Unterhalt, aber genau ausrechnen kann man das erst Mitte Juli - sie möge sich daher bitte für den Moment noch etwas gedulden, Mitte Juli wird dann mit dem spitzen Bleistift gerechnet und sollte sich dabei ein höherer Unterhalt ergeben, dann zahlst du den fehlenden Betrag nach. (Wobei ich so etwas selbstverständlich nur mit einer KM machen würde, die sich bislang einigermaßen zivilisiert verhalten hat).
Im übrigen, da du dir nicht ganz sicher zu sein scheinst, ob es wirklich um eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle hinaufgeht: Wenn du magst, dann nenne uns doch mal eine Schätzung für dein Durchschnittseinkommen (wenn du das durchschnittlich zu erwartende Brutto kennst, dann kannst du das zugehörige Netto problemlos mit einem Nettolohnrechner wie z.B. http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html herausfinden). Dann brauche ich noch das zuständige Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes, deine Angaben zu abzugsfähigen Posten für berufsbedingte Kosten und zusätzliche Altersvorsorge, und dann können wir mal rechnen, ob das nun Zeile 1 oder Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle werden wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.