Unterhalt berechnen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt berechnen - Kinderfreibetrag

 
(@Metrikk)

Hallo Zusammen,

habe einige kurze Fragen bzgl. der o.g. Themen..

Bislang (noch in Ausbildung) zahle ich für meinen 4-Jährigen 133 € (Unterhaltsvorschiss) im Monat.

Ab nächstem Monat werde ich leicht über der 1.500€ Grenze liegen also habe ich mir folgendes errechnet:

Unterhalt lt. DD-Tabelle: 333€
- halbes Kindergeld: 92€
= 241€

sollte es tatsächlich so einfach sein??

Wie steht es um das Thema Kinderfreibetrag?
Kann ich mir den halben KFB einfach beim Finanzamt eintragen lassen und die steuerlichen Vorteile (ca. 23€/Monat) genießen?
Achja, KM erhält direkt das volle Kindergeld...

Freue mich auf eure Antworten damit ich beim FA nicht wie der letzte Depp dastehe 😉

Gruß
Metrikk

Zitat
Geschrieben : 25.01.2014 00:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Metrikk,

Unterhalt lt. DD-Tabelle: 333€
- halbes Kindergeld: 92€
= 241€

Du kannst in der Düsseldorfer Tabelle gerne auch ganz am Ende auf Seite 6 nachgucken, da findest du die Beträge, die sich nach Abzug des Kindergeldes ergeben. Dieser Teil der Berechnung geht also sogar noch einfacher als von dir angenommen.

Kommen wir mal zum schwierigeren Teil.

Ab nächstem Monat werde ich leicht über der 1.500€ Grenze liegen also habe ich mir folgendes errechnet:

Das ist jetzt also dein Netto-Einkommen, und müsste somit einem Brutto-Einkommen von ca. 2.300 Euro entsprechen, nehme ich an? Kommen da noch irgendwelche Sonderzahlungen hinzu, z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Diese müssten nämlich für die Unterhaltsberechnung anteilig auf das Einkommen draufgeschlagen werden. Andererseits kannst du ein paar Posten abziehen, insbesondere berufsbedingte Kosten. Entweder per Einzelnachweis (ggf. in Kombination mit Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit im eigenen Auto, wobei die unterhaltsrechtlichen Kilometerpauschalen deutlich günstiger für dich sind als die steuerlichen Regelungen es jemals waren); oder pauschal mit 5% vom Nettoeinkommen, was bei vielen, aber leider nicht bei allen Oberlandesgerichten möglich ist.

Weiterhin abziehbar (maximal 4% vom Brutto) sind Beiträge in eine zusätzliche Altersvorsorge, z.B. Riestervertrag. Und gerade, wenn du mit dem bereinigten Einkommen zunächst knapp über der Grenze zwischen zwei Zeilen der Düsseldorfer Tabelle liegst, dann kann man durchaus darüber nachdenken, ob das nicht der gegebene Anlass ist, eine "kleine" Altersvorsorge abzuschließen. Könnte nämlich durchaus darauf hinauslaufen, dass du z.B. zwanzig Euro in deine eigene Altersvorsorge steckst, aber dafür halt sechzehn Euro weniger an Unterhalt zu zahlen hast ...

Lange Rede, kurzer Sinn: Gerade wenn du nur knapp über der Grenze von 1.500 Euro liegst, sollten wir das unterhaltsrechtliche Einkommen mal mit spitzer Feder durchrechnen, nämlich ob das eine rechnerische Einstufung nach Zeile 1 oder nach Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle wird.

Eine fiese Regelung hält das Unterhaltsrecht übrigens noch für dich bereit, da ich jetzt mal vermute, dass dieses Kind deine einzige Unterhaltsplicht ist: Nach Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle kannst du in dieser Situation um eine Zeile hochgestuft werden; d.h. wenn es rechnerisch Zeile 1 ist, müsstest du ggf. gemäß Zeile 2 zahlen; wenn es rechnerisch Zeile 2 ist, müsstest du ggf. gemäß Zeile 3 zahlen. Dies ist allerdings einen KANN-Regelung, d.h. ich schlage vor: Du behältst dieses Wissen erst mal für dich, und schlägst treudoof genau jene Zeile vor, die sich aus deinem bereinigten Netto-Einkommen ergibt. Falls die Gegenseite mehr will, wird sie's dir schon sagen ...

Noch ein Blick auf die steuerliche Situation:

Kann ich mir den halben KFB einfach beim Finanzamt eintragen lassen und die steuerlichen Vorteile (ca. 23€/Monat) genießen?

Sollte normalerweise kein Problem sein, sobald du deiner Unterhaltspflicht nachkommst, und das tust du ja, wenn du demnächst gemäß Zeile 1 oder höher zahlst.

Wichtiger als der halbe Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte (oder wie immer das jetzt auch heißt) sind die Angaben in der Steuererklärung, wobei es dort m.E. auch nur wenig bringt, weil in deiner Einkommensregion das Kindergeld immer günstiger ist als die Geltendmachung des Kinderfreibetrags (das Finanzamt prüft von Amts wegen, was für dich besser ist, und stellt den Steuerbescheid entsprechend aus). Und das halbe Kindergeld "bekommst" du ja, rechnerisch jedenfalls; nämlich indem du es vom eigentlichen Unterhalts-Tabellenbetrag laut Düsseldorfer Tabelle abziehst. Nur bei Solidaritätszuschlag (und ggf. bei der Kirchensteuer), da dürfte dir der halbe Kinderfreibetrag ein bisschen was bringen.

Davon abgesehen glaube ich allerdings, dass die von dir geschätzten 23 Euro im Monat zu optimistisch geschätzt sind. In deiner Einkommensregion dürfte ein halber Kinderfreibetrag m.E. weniger als zehn Euro Steuerersparnis bringen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 01:56
(@Metrikk)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Damit kann ich schon was anfangen...

Gruß Metrikk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 15:58