Unterhalt berechnen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt berechnen

 
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all  🙂

Ich benötige bitte mal eure Hilfe. :puzz:

1 Frage habe ich für die Berechnung von Unterhalt. (Kind 19 Jahre).

Wird die Ehefrau (Rentner) bei Unterhalt mit eingerechnet?
Ich bin unter 1200€ (Bereinigt)
Meine Frau hat 1150€ Netto
1 Kind 15 Jahre

Gruß

Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2014 10:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

was macht das 19jährige Kind?

Solange es noch zur Schule geht und bei der Mutter wohnt, ist es vorrangig vor der Ehefrau zu bedienen.

Wenn es in Ausbildung ist, bist du nach Zahlung an das minderjährige Kind nicht mehr leistungsfähig, damit erledigt sich die Frage.

Bestehen Unterhaltstitel?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2014 10:14
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM

Kind 19 Jahre macht ein Praktikum noch ein 1/4 Jah, danach ausbildung.
Titel gibt es. bis zum 18 LJ.
Sie lebt bei der Mutter in der Wohnung.
Sie bekommt eine Leistung vom Jobcenter, die möchten von mir eine auflistung. "In Arbeit".

LG Chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2014 10:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

Kind 19 Jahre macht ein Praktikum noch ein 1/4 Jah, danach ausbildung.

Damit ist das Kriterium "Allgemeine Schulausbildung" nicht mehr erfüllt.

Es gilt der Angemessene Selbstbehalt (1.200 EUR), eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es nicht mehr.

Auskunft erteilen, bei Ergebnis "Unterhalt > 0" wieder melden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2014 17:44
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  @all 🙂

Nur mal zur Info......
Mal wieder Post bekommen, von meiner Anwältin.
Von der Gegenseite, Unterlagen fast alle bekommen.
Werde mit meiner Anwältin Di. den 21.05 mal reden, was sie dazu sagt. (Termin steht)
"Jobcenter" Schreibt Unterhalt muß weiter gez. werden.
"Kind will weiter zur Schule gehen"
Mal sehen was beim Gespräch mit meiner Anwältin raus kommt. (Ausrechnung)
"Bin echt gespannt".
Ich melde mich wieder nach Di.

Gruß
Hanseat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2014 15:13
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen.  🙂

Eine Frage habe ich noch an euch.

Wenn ich unter 1200€ "Bereinigt" bin und eine Frau habe die "Voll" Rente bekommt 1300€
Wird sie voll mit angerechnet??? :question:
Abzüge meine Frau
Stadtwerke 380,00 monatl.
Versicherungen 100,00€ monatl.

Danke für eure Hilfe!!!

Gruß

Koenen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 14:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

Wenn ich unter 1200€ "Bereinigt" bin und eine Frau habe die "Voll" Rente bekommt 1300€
Wird sie voll mit angerechnet??? :question:

was meinst Du mit "angerechnet"? Ich erkenne in diesem Fall keine Unterhaltspflicht von Dir an Deine Frau.

Wie weit Deine Bereinigungspositionen anerkannt würden, kann man ohne Kenntnis der Details nicht sagen. Kosten wie "Versicherungen" oder "Stadtwerke" gehören jedenfalls nicht dazu; die müssen aus dem Selbstbehalt bedient werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 15:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich erkenne in diesem Fall keine Unterhaltspflicht von Dir an Deine Frau.

Ich gehe davon aus, dass die Frage anders herum gemeint ist:
Muss seine Frau ggf. für den Unterhalt des Kindes aufkommen (zählt ihr Einkommen mit) ?

Wenn das so ist, dann ...
Primär bist Du unterhaltsverpflichtet. Einen theoretischen UH-Anspruch von Dir ggü. Deiner Frau sehe ich nicht.
... und wenn die Arge so gerechnet haben sollte, dann wäre die Antwort schlicht:
Verklag mich doch.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 15:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Ich gehe davon aus, dass die Frage anders herum gemeint ist:
Muss seine Frau ggf. für den Unterhalt des Kindes aufkommen (zählt ihr Einkommen mit) ?

das hatte ich nicht auf'm Schirm, aber es kann tatsächlich so gemeint gewesen sein.

Aber aktuell brennt ja nichts; das Jobcenter verlangt lediglich eine Aufstellung. Deshalb gilt auch weiterhin Dein Hinweis:

Auskunft erteilen, bei Ergebnis "Unterhalt > 0" wieder melden.

Ich würde das höchstens ergänzen um "nach Rechtsgrundlage fragen", falls das Einkommen bzw. die Rente der Ehefrau eine Rolle spielen soll. Ob und inwieweit hier eine Haushaltsersparnis zum Tragen kommen kann, müssten die SGB- und Unterhalts-Experten beantworten; ganz ausschliessen würde ich es nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 16:25
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  🙂

@Danke United
@Danke brille007

Danke für eure infos.

Kind 18 Jahre alt macht ein Praktika mit anschl. Ausbildung (Das ist ja auch ok) finde ich gut.  🙂
Sie lebt bei Ihrer Mutter. (Von meiner ersten Frau)" Freundin"
--------------------------------------

Jetzt bin ich verheiratet und wir haben 1 gemeinsames Kind von 16 jahren.
Jetzt ist das so, das ich unter 1200€ bin "Bereinigt" und meine Fr. Renterin ist.

Daher meine Frage  🙂
Muß meine Frau mit Angerechnet werden?
"Rechtlich habe ich im Internet, nichts gefunden"-> wegen Rentner!

Ich finden da keine Grundlage, egal wo ich suche, frage.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 16:40




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

Muß meine Frau mit Angerechnet werden?
"Rechtlich habe ich im Internet, nichts gefunden"-> wegen Rentner!

könntest Du - um das noch immer nicht aufgelöste Missverständnis aufzuklären - einmal darlegen, was Du mit "anrechnen" meinst? Wobei soll sie denn "angerechnet" oder "nicht angerechnet" werden?

Wie schon beschrieben hat Deine Frau mit dem Unterhalt für Dein erstes Kind nichts zu tun; in Frage käme bestenfalls eine Haushaltsersparnis und in deren Folge eine Absenkung DEINES Selbstbehaltes. Dafür kommt es aber nur auf Euren gemeinsamen Haushalt an; das Einkommen Deiner Frau spielt dabei keine Rolle; weder der Höhe noch der Herkunft nach. Es ist also egal, ob sie es für Erwerbsarbeit, als Rente oder als Zinsen aus einer Erbschaft bekommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 16:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

so ganz klar ist mir ferner auch noch nicht, in welchem Stadium sich Dein Fall derzeit befindet.

"Jobcenter" Schreibt Unterhalt muß weiter gez. werden.

Heißt das, Du wurdest bereits zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert ?

... und um Mißverständnissen vorzubeugen:
Wie wurde Dein Einkommen bereinigt ?
Dass die 16jährige Euer gemeinsames Kind ist, konnte man aus Deinem Eingangspost nicht zwingend herauslesen ...
... da dieses eine vorrangige Unterhaltspflicht auslöst, wäre auch der Bedarf Eurer Tochter bei der Bereinigung abzuziehen.

Gruß
United

Edit: Tipfehler ...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 17:18
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo  🙂

@Danke United
@Danke brille007

Ich versuche "Sorry" etwas genauer zu werden.  :redhead:

Mein Verdienst wurde berechnet, durch einen Anwalt.
Es wurde 1180,00€ Berechnet.
Selbstbehalt ist ja 1200,00€
Ich kann keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Meine BEFÜRCHTUNG ist das meine Frau, mit im Boot ist.
Das mein Gehalt plus Ihrer Rente zusammen gerechnet werden.
So das ich wieder Unterhalt Zahlen Muss, müsste.
--------------------------------------------------------------------------
Die Große Tochter (18) macht eine Ausbildung, sie Wohnt bei Ihrer Mutter.
Diesen Unterhalt, fordert das Jobcenter ein. „Auflistung aller Einkünfte“.

Lg

Hanseat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 17:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Kindergeld wird bei Volljährigen auch voll angerechnet.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 17:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

Meine BEFÜRCHTUNG ist das meine Frau, mit im Boot ist.

Mein Eindruck ist, dass Du viel zu früh viel zu viele Befürchtungen hast.

Solange das Jobcenter Dir nicht schreibt, dass Du ab sofort x EUR an Unterhalt zu überweisen hast, solange brauchst Du nichts zu befürchten (und einen Anwalt brauchst Du erst, wenn man Dich tatsächlich verklagt).

Die Erteilung einer Einkommensauskunft ist zunächst das einzige, wozu Du verpflichtet bist.
Du musst nichts ausrechnen, das erledigt das Jobcenter ...
... und weil die sich ab und an verrechnen, gibt es Foren wie dieses.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 17:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanseat,

Diesen Unterhalt, fordert das Jobcenter ein. „Auflistung aller Einkünfte“.

ja, DEINER Einkünfte. ALLE deshalb, weil Du neben dem Erwerbseinkommen ja auch noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zins- und Aktiengewinne, bereits laufende Pensionen etc. haben könntest, die ebenfalls mitgezählt würden.

Das alles kann (und muss) das Jobcenter beim verschicken von Formbriefen nicht wissen; diese Briefe werden ja auch nicht speziell für Dich formuliert. Also wird einfach Auskunft über ALLE DEINE Einkünfte angefordert, da das JC davon ausgeht, dass Du selbst zunächst grundsätzlich für den Unterhalt Deiner Tochter zuständig bist und Deine Leistungsfähigkeit überprüft werden muss, wenn Du einwendest, nicht leistungsfähig zu sein.

Deine Ehefrau hat damit nichts zu tun. Und einen Anwalt braucht man dafür auch nicht. Wenn das Finanzamt überprüfen wollte, ob Du kirchensteuerpflichtig bist, würdest Du deswegen ja auch keinen Anwalt beauftragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 18:03
(@hanseat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all 🙂

Danke für eure infos  :thumbup:

Nach dem Gespräch 21.05.14 mit meiner Anwältin, bin ich gespannt wie es weiter geht.
"Ich habe ein Dynamischen Titel. -> wird durch meine Anwätin angefordert, sonst Famielengericht."
Nach der Berechnung: durch meiner Anwältin komme ich unter 1200,00€ Selbstbehalt.
Diese infos bekommt jetzt das Jobcenter.
Mal sehen was die jetzt zurück schreiben? :question:

LG
Hanseat

P.S. Meine Frau "Renterin" wird mit Angerechnet Lt. Anwältin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2014 17:17