Hallo zusammen, mein Mann und ich haben ein riesen großes Problem....mein Mann hat eine 10 jährige Tochter und gemeinsam haben wir einen 7 Monate alten Sohn. Am Donnerstag haben wir Post vom JA gekommen, zwecks Unterhalt..... Allerdings kommt mir der errechnete Unterhalt sehr hoch vor...
Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 947,00 Euro, davon wurden 50 Euro berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.... der Rest wurde dann verteilt auf sein Kind, unser Kind und mir.
Die Tochter bekommt 62 Euro und unser Sohn und ich sollen uns die restlichen 60 Euro teilen..
Nun meine Frage ist das so richtig ???? MEin Mann war mit der Kindmutter nicht verheiratet... ist aber mit mir verheiratet.... Warum steht dem ersten Kind zuviel zu und unserem Kind fast nix ???
Sandra
Hallo Sunny,
es wird eine Mangelfallberechnung gemacht werden müssen. Aus der Quotelung ergibt sich der Unterhaltsanspruch des Einzelnen. Da nach KU nichts mehr bleibt, gehst du als Ehefrau leer aus. Die 2 Euro Differenz resultieren wohl aus den unterschiedlichen Altersstufen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
*hüstel*
wenn ich mal einhaken darf 🙂
Mangelfall ist richtig 😉
Der Selbstbehalt des Mannes ist gegenüber den Kindern geringer, als gegenüber der Ehefrau. Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst? Also mir gegenüber hat mein Ehemann einen SB von 920, gegenüber den Kindern einen SB von 820 Euro. Dadurch sind schon mal 100 Euro mehr für die Kinder. Somit würdest du gar keinen Unterhalt bekommen, die Kinder hingegen müßten sich den verteiligungsfähigen Rest nach ihrem Anspruch DD berechnen lassen.
Zu jeder guten Unterhaltsforderung gibt es eine Berechnung. Magst du die mal posten?
Gruß
eskima
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für die Antworten.... diese Berechnung ist so kompliziert geschrieben, dass man sie gar nicht richtig versteht.... wir wollen am dienstag erstmal zum ja....
es ist nur daraus zu erkennen, dass das erste kind 62 euro bekommt, ich 17 euro und mein kind den rest.... ich finde das etwas ungerecht....
aber warum bekomm ich eigentlich laut euren aussagen kein unterhalt ?? ich gehe ja nicht arbeiten, bin doch iim erziehungsjahr
wir haben sehr viel ausgaben, weil unser kind krank ist... aber ich glaube das wirde beim unterhalt leider nicht berücksichtigt oder ????
weiß jemand was überhaupt alles berücksichtigt wird ???
hab da mal noch ne andere frage: wir haben hier eine beglaubigte abschrift der ersten vollstreckbaren ausfertigung... ist die gültig auch wenn dort ein fehler enthalten ist ( haben wir heute erst festgestellt -> die ausfertigung ist aber schon 1,5 jahre alt ), der zuungunsten des kindes geht ???
gruß sandra
Hallo Sandra,
vielen Dank für die Antworten.... diese Berechnung ist so kompliziert geschrieben, dass man sie gar nicht richtig versteht.... wir wollen am dienstag erstmal zum ja....
Ich schau mir die Berechnung gern mal an...
es ist nur daraus zu erkennen, dass das erste kind 62 euro bekommt, ich 17 euro und mein kind den rest.... ich finde das etwas ungerecht....
Nunja, da mußt du halt berücksichtigen, dass die Tochter auch Geld für ihren Lebensunterhalt braucht. Das ist einfach Fakt, daran kommt ihr nicht vorbei. Und das Einkommen deines Mannes reicht nunmal nicht aus, um alle rundum zu versorgen, das ist auch Fakt.
aber warum bekomm ich eigentlich laut euren aussagen kein unterhalt ?? ich gehe ja nicht arbeiten, bin doch iim erziehungsjahr
Bekommst du Erziehungsgeld? Wovon sollte dein Mann denn für dich mehr Unterhalt bezahlen? Oder von wem möchtest du sonst Unterhalt beanspruchen? Sorry, ich will dir nicht auf den Schlips treten, aber du kannst doch einem nackten Seemann nicht in die Tasche greifen...
wir haben sehr viel ausgaben, weil unser kind krank ist... aber ich glaube das wirde beim unterhalt leider nicht berücksichtigt oder ????
Meines Wissens nach nicht.
weiß jemand was überhaupt alles berücksichtigt wird ???
Es geht beim Unterhalt immer nach der Düsseldorfer Tabelle. Hast du dir die Leitlinien mal durchgelesen?
hab da mal noch ne andere frage: wir haben hier eine beglaubigte abschrift der ersten vollstreckbaren ausfertigung... ist die gültig auch wenn dort ein fehler enthalten ist ( haben wir heute erst festgestellt -> die ausfertigung ist aber schon 1,5 jahre alt ), der zuungunsten des kindes geht ???
Grundsätzlich handelt es sich hier um einen Titel und ein Titel ist solange gültig, bis er abgeändert und für ungültig erklärt wird.
Es gibt noch eine Möglichkeit: geht zum Sozialamt und lasst euren Bedarf ausrechnen. Wenn ihr Sozialhilfe beanspruchen könnt, dann ist es möglich, den Titel für die Tochter wegen Leistungsunfähigkeit auf Null setzen zu lassen.
Du hast Post. Ich schau mir gern mal die Berechnung an.
Gruß
eskima

