Welchen Anspruch hat die Exfrau auf Unterhalt bei einem zus Gewerbe das mit der neuen Labenspartnerin ausgeübt wird ?
Bisher Unterhalt für 3 Kinder von Gehalt des Hauptberufes.
Wie werden Einnahmen oder Kosten veranschlagt wenn dieses Gewerbe mit einer weiterne Person betrieben wird ?
wird es zu 50% herangezogen ?
Würde mich interessieren was dabei rauskommt.
Danke im Vorraus.
Bei einer Gewerbegemeinschaft gibt/sollte es genaue Vereinbarungen über Einlagen/ Gewinnvereinbarungen, etc. - eine genaue Klarheit dürfte aber erst der Steuerbescheid schaffen (verspätet!)
Auf jeden Fall würde ich nicht versuchen, unter den Mindest-KU zu kommen, denn Du hast ja eine gesteigerte Erwerbspflicht.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
wenn Ihr ein zusätzliches Gewerbe angemeldet habt, dann muss es darüber ja eine Rechtsform geben (GBR; GmbH usw.)
Des Weiteren habt Ihr bestimmt irgenwelche Verträge die eine eindeutige Gewinnaufteilung definieren.
Jetzt zählt der bereinigte Gewinn deinerseits, zum Einkommen mit dazu...sprich er wird in die Unterhaltsberechnung mit einfliessen.
Jetzt ganz vorsichtig: solltest du des Nebengeschäft irgendwann nicht mehr haben und du kannst die Regelsätze nicht mehr bezahlen...dann wird man Dir leicht ein fiktives Einkommen aufs Auge drücken können...so nach dem Motto...mach mal eine Nebentätigkeit...das konntest du früher ja auch schon.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Danke super Info
:thumbup:
Halllooooo?
Naja bin etwas verwundert, Du machst ein Gewerbe auf, hast berechtigte Fragen, dann bekommst Du - eigentlich erstmal fast nix zur Anwort - hättest Du ja fast auch so gewusst -
und Du bedankst Dich freudig ..... auch gut
mehr ist bei den wenigen Zahlen aber net drin gewesen ....
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hmm, ich habe auch neben meinem Fulltime-Job ein Gewerbe. Wollte meine Exe natürlich auch dran teilhaben.
Aber ich habe ein Urteil erstritten. In dem steht, das mein Gewerbe überobligatorisch ist, da ich ja schon Vollzeit arbeite.
Das obwohl ich das Gewerbe schon während der Ehe ausgeübt habe, wenn auch ohne Gewinn.
Bei Ihm wären die zusätzlichen Einahmen erst nach der Ehezeit hinzu gekommen. Also nicht Eheprägend.
Sollte also nicht grad ein Mangelfall vorliegen, hat Exchen keine Chance.
Gruß
Thomas