Hallo und einen wunderschönen guten Morgen,
ich habe mal eine Frage, hoffe, Ihr mußtet die nicht schon zuoft beantworten.
Mein Lebensgeährte zahlt für zwei Kinder Unterhalt. Der jüngste wird 15, der älteste diesen Monat 18 Jahre.
Der ältere besucht eine Fachschule, welche 2 Jahre dauert und hat BaFög beantragt und wohnt offiziell bei seiner Mutter (ist aber hauptsächlich bei seiner Freundin bei ihren Eltern wohnhaft).
1. Frage: Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, oder? Heißt das nun, dass beide Elternteile den Unterhalt hälftig bezahlen?
Mein Lebensgefährte hat einen Unterhaltstitel unterschrieben (beim älteren wandelt der sich ab dem 01.09.04 in einen dynam., vorher war es ein stat. Titel - Text der Urkunde: ab dem 1.9.04 100% gem. §1 der Regelbetragverordnung des jeweiligen Regelbetrages der dritten Altersstufe). In der Urkunde ist nicht´s zu finden, dass diese bis erreichen des 18. Lebensjahres gilt.
Ist der Unterhaltsanspruch trotzdem "verwirkt", solange wir von dem fast 18-jährigen nichts hören? Wäre es nicht sicherer für den Sohn, er würde uns schriftlich auffordern, weiterhin Unterhalt zu zahlen? Nicht, dass er seinen Unterhaltsanspruch verwirkt?
Danke für Eure Info´s.
lg lony
Hallo lony,
willkomen auf vatersein.de.
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, oder?
Nur bei auswärtiger Unterbringung. Ansonsten ist weiterhin die Unterhaltspflich wie vorher in Natural- und Barunterhalt geteilt.
Da der Sohn BaFöG beantragt hat, ist abzuwarten, ob er welches bekommt und wenn ja, ist dieses als Einkommen dem Unterhalt gegenzurechnen. Aber vorsicht: Es betsht ein Titel über die Vollendung des 18 Lj. hinaus. Eine Änderung dieses Titels kann ausschließlich über Abänderungsklage erfolgen.
Ist der Unterhaltsanspruch trotzdem "verwirkt", solange wir von dem fast 18-jährigen nichts hören?
Nein!
Wäre es nicht sicherer für den Sohn, er würde uns schriftlich auffordern, weiterhin Unterhalt zu zahlen?
Nein, er hat ja einen Titel, der er notfalls vollstrecken lassen kann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
