Hallo alle zusammen !! Schön das es euch gibt !!
Ich hoffe mal Ihr könnt mich aufklären 🙂 und mir helfen ?
Mein Fall : Ich habe eine 19 Jährige Tochter , wohnt bei Ihrer Mutter (Arbeitslos) und besucht eine Fachoberschule.
Hatte und tue es immer noch, bis jetzt auch immer artig Unterhalt bezahlt.
Ich musste ab Ihren 18 Geburtstag deshalb alleine für den KU sorgen, dies hiess für mich nach Düsseldorfertabelle zahlen und wurde 1 Stufe höher eingestuft weil es heisst sie ist das einzig Unterhaltspflichtige Kind, was ja wahrscheinlich so üblich ist?
Ich selbst habe wieder geheiratet und wir bekommen im Dezember Zuwachs.
Muss ich dann den selben Unterhalt zahlen oder eine Stufe weniger,da sie ja dann nicht mehr als Einzelkind zählt ?
Es heisst sie gilt bis zum 21 Lebensjahr als Privilegierte Volljärige und wäre bis dahin meinem neuen Kind gleichgestellt.
Was ist aber , wenn sie 21 Jahre alt ist und macht nach der FOS eine Ausbildung die mit dem jetzigen Fachgebiet zu tun hat? Zahle ich dann bis Sie das beendet hat ?
Nun auch erstmal meine letzte Frage, ist die Mutter Verpflichtet eine Arbeit zu suchen um sich am Unterhalt zu beteiligen ? Da Sie nicht Arbeitssuchend gemeldet ist und ich für den vollen Unterhalt aufkomme.
Ich danke euch schon einmal !!
Moin DingoCrew
Eine Fachoberschule stellt keine allgemeinbildende Schule dar, sondern zählt zu den berufsbildenden Schulen (Quelle). Von daher besteht keine Privilegierung des Kindes wie behauptet. Das zuerst.
Könntest Du bitte sagen, welches OLG zuständig ist? Denn davon abhängig gestaltet sich mitunter die Eingruppierung in die DT bei Volljährigen. Und im Zusammenhang mit meinem oberen Abschnitt könnte es dann passieren, das keine Höhergruppierung vorgesehen ist.
Da ich eine Privilegierung verneine, würde Deine Ehefrau prinzipiell vorrangig sein. D.h., sie hätte Dir ggü. einen UH-Anspruch von 920€. Dieser würde zur Berechnung Deiner Leistungsfähigkeit vorab von Deinem bereinigtem Netto abgezogen werden. Und 6 Wochen vor Geburt wird sie ausserdem automatisch BU-anspruchsberechtigt. Doch da Ehefrau, würde ich mich an Deiner Stelle absolut auf die unterstellte Privilegierung stürzen. Wer hat denn diesen Titel erstellt? Wer hat hier die äusseren Bedingungen wie Privilegierung formuliert?
Nun auch erstmal meine letzte Frage, ist die Mutter Verpflichtet eine Arbeit zu suchen um sich am Unterhalt zu beteiligen ? Da Sie nicht Arbeitssuchend gemeldet ist und ich für den vollen Unterhalt aufkomme.
Unterhaltsrechtlich ein Unding (vor allem dann, wenn sie ein Mann wäre). Hier ist sofort ein fiktives Einkommen entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation und den Marktchancen zu unterstellen.
Daher nochmal, wer ist für diesen Irrsinn an Titel verantwortlich, wer hat diesen federführend vorangetrieben? Wer hat Dich höhergestuft?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank für Deine Antwort.
Jetzt bin ich ja mal voll Buff, denn diese "Behauptung" habe ich heute per Brief von einer Rechtsanwältin bekommen.
ZITAT: Nach Überprüfung wird jedoch auch durch die Geburt eines weiteren Kindes keine änderung eintreten, da unsere Mandantin eine so genannte privilegierte Volljährige ist.
Dies deshalb, da Sie 19 ist, somit unter 21, bei einem Elternteil wohnt und die Schule (Fachoberschule) besucht.
In diesem Falle ist auch das volljährige Kind dem minderjährigem Kind gleichgestellt.
Denke mal das Bayreuther, da Sie in Bayreuth wohnt.
Was soll ich denn jetzt machen wegen dem Thema "Privilegierung"?
Was sollte ich jetzt unternehmen wenn die Mutter des Kindes nicht arbeitet und auch nicht arbeiten gehen wird?
Ich habe schon mal schriftlich gegenüber der Anwälzin erwähnt, dass ich eine schriftliche Bestätigung der Mutter möchte, dass Sie keine Einkünfte hat.
Da wurde mir von der Anwältin nur mitgeteilt, es gibt nichts schriftliches da die Mutter nicht arbeitssuchend gemeldet ist.
Den Irrsinn hat die Anwältin zu verantworten! Sie hat auch die höherstellung zu verantworten, die Erklärung dafür ist, das Sie das einzige Unterhaltspflichtige Kind ist. Aber das ist Sie ja dann gar nicht mehr und ich soll trotzdem denn Unterhalt wie bisher zahlen.
Meiner Tochter stehen im Moment 353,- und dem neuen Kind 241,- zu.
Hoffe Du kannst mir noch weiter helfen!!!???
Gruss DingoCrew
Hallo DingoCrew!
Die Fachoberschule[1] (FOS) ist eine Schulform, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife und bei Einrichtung einer 13. Klasse mit der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abschließt.
Natürlich ist die Volljährige durch den Besuch der FOS priv., da sie hier einen Schulabschluss (Abi/Fachabi) errreicht.
Grüße,
kosmos
Moin.
Ich weiß nicht, ob sie nun privilegiert ist oder nicht aber ich würde doch einfach mal diese reizende RAin bitten ihren Standpunkt zu substantiieren, wieso eine FOS eine allgemeinbildende Schule sein soll.
Außerdem würde ich darauf hinweisen, dass die Mutter bei einer Privilegierung der Tochter ebenfalls einer gesteigerten Erwerbobliegenheit unterliegt und dass du, wenn keine Belege für hinreichende Erwerbsbemühungen vorgelegt würden, von ausreichendem Einkommen der Mutter ausgehst, und sie sich daher in gleicher Weise wie du am Unterhalt zu beteiligen habe.
Wenn du ganz charmant sein willst, fragst du sie wie sie darauf kommt, dass eine evtl. Privilegierung auch Vorrang vor anderen, minderjährigen Kindern bewirken würde und dass diese Behauptung Rückschlüsse auf die Qualität ihrer sonstigen Aussagen erlaube.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
kosmos25 hat recht. Obwohl das Gesetz ausdrücklich von einem allgemeinbildenden Schulbesuch spricht (§1603 BGB), hat die Rechtssprechung die Privilegierung auch auf fachbezogene Schulabschlüsse ausgedehnt. Somit ist es zusammen mit dem minderj. Kind im ersten Rang.
Das zuständige OLG dürfte das aus Bamberg sein. (URL des OLG Bamberg)
Okay, aber was anderes.
Meiner Tochter stehen im Moment 353,- und dem neuen Kind 241,- zu.
Bist Du Dir bei den Zahlen absolut sicher? Danach wäre das minderj. Kind nach Zeile 2 (1500-1900€ Einkommen), das vollj. Kind hingegen in Zeile 3 (1900-2300€) eingruppiert worden.
Liegen hier unterschiedliche Einkommen zu Grunde? Für eine Reaktion auf das Anwaltsschreiben wäre eine genaue Berechnung aller Positionen notwendig. Hast Du selber anwaltliche Unterstützung?
Vermissen tur ich auch eine Angemessenheitsprüfung, da dden Kindern ein angemessener Ku zugebilligt wird (oberhalb des Mindest-KU), Deine Frau jedoch vollkommen hinten runterfällt in der Betrachtung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Ich nochmal, diesmal grundsätzlich sprich - in moderner Sprache - terroristisch.
Die Ausdehnung des § 1603 BGB auf fachbezogene Schulen ist gesetzeswidrig. Lediglich selbstverliebte Rechtsgelehrte haben sich angemaßt, hier selber Gesetzgebung zu spielen. Und das Schlimme ist, selbst die höchste Richterschaft und vor allem die Legistative folgt dem bzw. duldet es und übt somit Rechtsbeugung/-brechung - mag sie begründet sein, wie es lustig ist. Der Gesetzestext ist eindeutig. Entsprechende Anfragen (und da bin ich fleissig) über z.B. Angeordnetenwatch stelle ich regelmäßig. Die jeweilige Antwort ist auch regelmäßig = ablehnend. Stellung zu beziehen wird grundsätzlich abgelehnt, eine Standardantwort erfolgt, dass auf diese Art von fachbezogene Fragestellung prinzipiell nicht geantwortet wird. Daraus folgere ich, die Regierung bzw. das zuständige Ministerium ist sich der Falschauslegung des Gesetzes mehr als bewusst, sie billigt es letztendlich, sie heisst es im Effekt für gut. Die Regierung akzeptiert folglich Gesetzesbruch, Gesetzesbeugung. Kann mir dann noch irgend jemand hier sagen, warum ich selber Gesetze befolgen sollte? Und vor allem - welchen Gesetzen? Etwa, dass ich nicht klauen darf oder noch viel schlimmer, mich etwa versammeln darf? @Beppo: Jetzt sollte Dein Auftritt erfolgen. :redhead:
Mein "Rat" daher wäre: Wenn Du genug Kohle unterm Hintern hast, einen geeigneten RA an Deiner Seite hättest, welcher sich hier klar hinter Dich positioniert und sich auch nicht scheut, das BVerfG anzurufen (also den Fall selbstlos abzutreten, eben aus Überzeugung) - dann klage. Die Gelegenheit ist m.E.n. insoweit günstig, als dass sich die Familienrechtssprechung von allen Seiten unter mehr als berechtigten Beschuss sieht, die Regierung diese Bezeichnung/Legitimation nicht mehr verdient und selbst Strassburg entzückt reagieren könnte. Die Rechtsbeugung durch staatl. Behörden (schiel nach Zwickau) schreitet voran.
Gruss oldie
PS:
@kosmos25
Was ist Dein Antrieb, Unrechtssprechung durchzuboxen, Rechtsfehler nicht zu benennen (z.B. Einstufung) und - vor allem - keinerlei Alternativen anzubieten? Nach meiner Einschätzung dürftest Du spielend die Rechtsfehler hier erkennen - nur, Du tust es nicht. Was motiviert Dich, einseitig Position zu beziehen, auf Unrecht nicht hinzuweisen? Oder mal ganz konkret gefragt - Unrecht zu billigen und somit zu unterstützen. Was, bitte, willst Du hier in diesem Forum erreichen? Und nein, ich spiele keinesfalls auf Einmaligkeiten an. Und ich weiss auch, Du kannst anders. Nur Deine Tendenz fordert mich.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Beppo: Jetzt sollte Dein Auftritt erfolgen. :redhead:
Nö, du hast schon alles gesagt!
Ich bin jedenfalls bei dir. 🙂
Wir müssen das Recht gegen die Justiz verteidigen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Fachhochschulreife bedeutet, dass die Hochschulreife in einer Fachrichtung angestrebt wird (beispielsweise Ernährung). Privilegiert ist aber nur jemand (zwischen 18 und 21 Jahren, wohnhaft bei einem Elternteil und) in Allgemeiner Schulausbildung. Darauf würde ich aufbauen.
Meines Erachtens hat die betreffende Anwältin auch gezielt um den Punkt "sich in allgemeiner Schulausbildung befindend" herum geschrieben.
eskima
Vielen lieben Dank für all eure aufbauenden und hilfreiche Tips !
werde aufjedenfall nochmals einen Familienanwalt aufsuchen, da ja anscheinend ein falsches Spiel mit mir getrieben wird.
Werde euch nochmals berichten was ein Anwalt noch dazu sagt.

