Hi,
wie wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn der Umzug (oder Auszug bei einer Trennung) Mitten im Monat stattfindet.
Ich war der Meinung das egal zu welchem Zeitpunkt das ist, immer der volle Monatsunterhalt zu zahlen ist, analog des Falls wenn ein Kind bspw. drei von vier Wochen eines Monats beim unterhaltspflichtigen Elternteil verrbingt, da gibt es ja auch keine Kürzung.
Wer kann das bestätigen?
Vielen Dank!
Moin
Aus dem §1612 Abs.1 BGB könnte man heraus lesen, dass hier besondere Gründe vorliegen und daher der geschuldete Unterhalt als Naturalunterhalt geleistet wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.