Unterhalt bei Studi...
 
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Unterhalt bei Studium nach Ausbildung

 
(@mimiger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Mein Vater und ich befinden uns in folgender Situation:
Ich (24) wohne bereits seit meinem 18. Lj. alleine. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und erst nach der Ausbildung beschlossen, ein Studium zu machen. Da ich zuvor kein Abitur gemacht habe, holte ich dieses in Form des Fachabiturs nach. Nun studiere ich seit 2016 und habe ständig das leidige Thema Bafög/Unterhalt auf dem Tisch.

Wir sind der Meinung, und haben da auch mehrere Infos aus dem Netz zu, dass mein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist, und ich somit Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hätte.
Es wird oft geschrieben, dass Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, wenn bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und erst danach die Idee zum Studium, das Fachabitur und ein Studium folgt (so wäre es auch bei mir).

Kennt sich jemand mit diesem Spezialfall aus? Leider gibt es beim Bafögamt nicht die Möglichkeit, rein die Unterhaltspflicht prüfen zu lassen, hab ich schon versucht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2019 14:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php>hier</a>" steht folgendes hinsichtlich elternunabhängigem Bafög:

"Wenn ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem ihr nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig wart (und während der Erwerbstätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt); zusammen mit der Ausbildung müsst ihr auf mindestens sechs Jahre kommen. Auch ein Bachelorstudium gilt als Berufsausbildung."

Meine Frage ist deshalb hast Du die 6 Jahre zusammen?

Es wird dabei auch auf den Fall eingegangen, dass jemand in die "Gesetzeslücke" fällt <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php?seite=2#voraus>hier," 7.</a>, also jemand wie Du, und es wird empfohlen Vorausleistungen zu beantragen, weil die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Dann wird sich das Bafög-Amt um den Unterhalt kümmern.
(Bitte die verlinkten Stellen lesen.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 14:35
(@mimiger)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort.
Nein, die 6 Jahre habe ich nicht voll. Dann wäre das ein klarer Fall. Bei mir ist es ja spezieller durch die Konstellation Schule - Ausbildung - Fachabitur - Studium.

Die Vorausleistung habe ich beantragt, wurde aber jedoch abgelehnt, da mein Vater mich unterstützt (das musste ich angeben). Er zahlt mir etwas (jedoch auch nicht das was erforderlich wäre, aber scheinbar so viel, das es meine Ausbildung angeblich nicht gefährden würde) , da er auch nicht möchte das ich mein Studium abbrechen müsste, aber er und auch ich meinen, das es rechtlich nicht erforderlich ist, dass er mich unterstützt da er mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Nur um das abklären zu können über den Vorausleistungsantrag dürfte ich keinerlei Unterstützung bekommen. Das Kindergeld wird dabei auch mit berücksichtigt.
D.h. ich müsste die Unterhaltspflicht außerhalb des Befögamtes klären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2019 15:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

studierst du was, was auf deine Ausbildung aufbaut oder etwas ganz anderes?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 16:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also es gibt kein sowohl als auch.

Entweder liegt eine Unterhaltspflicht vor, was nicht sehe, dann hast Du aber eben keinen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög, weil Du die 6 Jahre nicht hast.

Oder aber es liegt eine Unterhaltspflicht vor, dann müsstest Du aber auch vorrangig Bafög beantragen und dieser Bafög-Anteil würde den Unterhaltsanspruch mindern.

Über Sinn oder Unsinn der 6 Jahre kann man gerne streiten, aber diese Regelung ist rechtsgültig und damit bleibt nur entweder einen normalen Bafög-Antrag zu stellen oder über die Vorleistung zu gehen. Einen anderen Weg sehe ich nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2019 18:10