Liebe Gemeinde,
das Unterhaltsrecht sieht bei Betreuungsmodellen, die _nicht_ dem Wechselmodell entsprechen eine Betreuungs- und eine Barunterhaltspflicht gemäß DT vor. Ich zahle für 2 Kinder gemäß der Zeile 105% (Titel wurde nicht verlangt). Irgendwo hier im Forum habe ich mal gelesen, dass bei stark erweiterten Umgangsmodellen in der DT nach unten abgewichen werden kann. Wir (meine Kinder und ich) haben uns nun wieder etwas mehr gemeinsame Zeit erkämpft (aussergerichtlich). So sehr ich mich darüber freue umso mehr ärgere ich mich auch, dass sich am Unterhalt nix ändert und die Lebenshaltungskosten (Essen, Wasser,Energie) zusätzlich steigen. Ich möchte zum einen unser Umgangsmodell hier kurz skizzieren und fragen, ob das eine Senkung um eine Stufe erlaubt. Da die Antwort schierig sein wird, bitte ich allgemein um Hinweise, Kommentare und Erfahrungen von Vätern in ähnlicher Situation und vielleicht kennt auch jemand Urteile von Gerichten, d.h. konkrete Entscheidungen.
Mein Modell:
-Umgang aller 14 Tage mit Übernachtung (beide Kinder) von Fr aus Hort bis Mo in Schule
-in der Woche: Mi aus Schule bis 19.00 inkl Abendbot, ältere Kind mit Übernachtung zum Do---
-jede 2. Woche: Di aus Schule bis 19.00 inkl Abendbot, altere Kind mit Übernachtung zum Mi
-Ferien zu 50%
Zusammenfassend kann man sagen, dass meine Kinder an 4 von 10 Werknachmittagen bei mir sind (40%), das Ältere mit Übernachtung. Dafür habe ich eine Wohnung mit Kinderzimmer. Kann mein Kind doch nicht permanent auf der Couch schlafen lassen! Die DT sieht aber nur ca. 350EUR-Warmmiete maximal vor. Davon bekomme ich keine Wohnung! Beim Kauf und bei der Reinigung der Wäsche der Kleinen halte ich mich zurück, nicht weil ich es nicht könnte, sondern explizit wg der Kosten. Ich bin am Überlegen, ob ich die Nerven habe, einfach auf Mindestunterhalt runterzugehen und es drauf ankommen zu lassen. Tituliert ist wie gesagt nix.
Ich bin ein Vater, der sich darüber freut, für seine Kinder auch im Alltag anwesend sein zu können. Aber das liebe Geld bereitet mir schlaflose Nächte....
Vielen Dank
Hallo,
eine Antwort ist nicht einfach.
In der neuesten Rechtsprechung wird zwar ein Wechselmodell berücksichtigt, das liegt aber nicht vor.
Auch bei 40% Betreuung erbringt die Mutter den Hauptteil der Betreuung.
Außerdem, sollte Dein Einkommen nur einen Mindestunterhalt zulassen, dann kann der nicht weiter reduziert werden. Sollte es allerdings eine Stufe oder mehr über Mindestunterhalt sein, dann könnte eine Herabstufung um eine Stufe in Frage kommen.
Siehe hierzu <a href="https://openjur.de/u/685936.html>BGH" Urteil vom 12. März 2014 · Az. XII ZB 234/13</a> insbesondere Satz 19.
VG Susi
hi,
du schreibst, ihr habt euch AUSSERGERICHTLICH auf den erweiterten Umgang geeinigt.
Kannst du es dir leisten, weiterhin 105% zu zahlen? Wie alt sind die Kinder?
Ich sehe die Gefahr, dass deine Ex den Umgang beschneidet, sobald du EIGENMÄCHTIG den Unterhalt kürzt.
Und was ich wirklich nicht verstehe ist dies:
Ich zahle für 2 Kinder gemäß der Zeile 105% (Titel wurde nicht verlangt). Wir (meine Kinder und ich) haben uns nun wieder etwas mehr gemeinsame Zeit erkämpft (aussergerichtlich). Ich bin am Überlegen, ob ich die Nerven habe, einfach auf Mindestunterhalt runterzugehen und es drauf ankommen zu lassen. Tituliert ist wie gesagt nix.
das eine läuft aussergerichtlich (d.h., da war ja Kooperationswille der KM da, wie zäh sie auch immer verhandelt haben mag) und nun willst du "einfach so" den Unterhalt reduzieren?
Find ich jetzt so spontan keine so gute Nummer und trägt nicht zu einem vertrauensvollen Elternverhältnis bei
Entweder alles in gemeinsamer Absprache oder nix. Ansonsten geht das evtl. nach hinten los.
Mima
Hallo Mr. Fox,
sagst du uns mal bitte, über welches (bereinigte) Netto-Einkommen wir bei dir reden? Davon hängt nämlich ganz massiv ab, welche Bedeutung dieser Unterschied zwischen 100% und 105% in deinem konkreten Fall wirklich hat, und zwar aus folgendem Grund:
Zwei Kinder; aus deinen älteren Beiträgen sehe ich, die Kinder sind offenbar in der ersten und in der zweiten Altergruppe. Unterhalt 105% ist Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, diese entspricht einem bereinigten Netto-Einkommen zwischen 1.501 Euro und 1.900 Euro; Unterhaltszahlbetrag somit offenbar 257 Euro fürs jüngere Kind, und 309 Euro fürs ältere Kind; du willst das reduzieren auf 240 Euro und 289 Euro, d.h. du möchtest knapp 40 Euro weniger zahlen als bisher. Soweit korrekt? Dann sind fünf Fälle zu unterscheiden.
1. Fall: Dein bereinigtes Einkommen liegt sogar unterhalb von 1.500 Euro. Dann hast du jeden Grund der Welt, völlig unabhängig vom erweiterten Umgang sofort auf den Mindestunterhalt hinunter zu gehen, denn genauer gesagt bist du dann sogar ein glasklarer Mangelfall.
2. Fall: Dein bereinigtes Einkommen liegt im unteren Einkommensbereich der 2. Zeile, sagen wir mal, bei ungefähr 1.550 Euro. Abzüglich 257 Euro und 309 Euro bleiben dir gerade mal 984 Euro, damit ist nicht nur der Bedarfskontollbetrag gerissen (den "dein" OLG ja, glaube ich, sowieso nicht anerkennt), sondern sogar dein Selbstbehalt von 1.080 Euro. Auch hier hast du, unabhängig vom erweiterten Umgang, jedes Recht der Welt, sofort auf den Mindestunterhalt hinunter zu gehen. Bei den angenommenen 1.550 Euro abzüglich 240 Euro und 289 Euro bist du bei 1.021 Euro und somit immer noch ein Mangelfall. Übrigens, sowohl in diesem als auch im vorigen Fall kann sich die Dame jegliche Forderung wg. Mehr- und Sonderbedarf in die Haare schmieren - wenn du eigentlich nicht einmal für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist, dann erst recht nicht für Mehr- und Sonderbedarf.
3. Fall: Dein bereinigtes Einkommen liegt im mittleren Einkommensbereich der 2. Zeile, sagen wir mal, bei ungefähr 1.700 Euro. Abzüglich 257 Euro und 309 Euro bleiben dir 1.134 Euro und damit gerade mal 54 Euro über dem Selbstbehalt; da aber deine Ex vom Stamme der Nimh ist und offenbar für jeden Furz nach Mehr- und Sonderbedarf krakeelt, berücksichtige bitte: Was immer sie korrekterweise als Mehr- und Sonderbedarf geltend machen könnte, kannst du derzeit ganz locker-lässig bei eben diesen 54 Euro kappen, denn für mehr bist du bei 1.700 Euro bereinigtem Netto-Einkommen sowieso nicht leistungsfähig. Es lohnt sich für dich also fast gar nicht, wegen dieser vierzig Euro weniger Unterhalt einen Krieg mit Madame zu riskieren, denn jeder Euro, den du weniger Unterhalt zahlst, steht dann als Verteilmasse für Mehr- und Sonderbedarf zu Verfügung.
4. Fall: Dein bereinigtes Einkommen liegt im oberen Einkommensbereich der 2. Zeile, d.h. nahe an 1.900 Euro; anders als im 3. Fall bleibt jetzt vermutlich mehr Verteilmasse übrig, als Madame realistischerweise für Mehr- und Sonderbedarf abschöpfen kann. In diesem, und m.E. nur in diesem Fall, ergibt es Sinn, diese vierzig Euro Unterhaltsersparnis anzugehen, wenn du denn bereit bist, anschließend den Kampf aufzunehmen, falls Madame sich irgendwelche Rache-Aktionen ausdenkt.
5. Fall: Dein bereinigtes Einkommen liegt oberhalb von 1.900 Euro. Dann hast du bereits jetzt einen gewissen Rabatt auf jene Unterhaltszahlungen, die du bei Standard-Umgang zu leisten hättest; und das Geld sollte dann bei dir eigentlich auch nicht mehr so knapp sein, dass diese vierzig Euro zu einer Frage auf Leben und Tod werden. Außerdem kann es dir in diesem Fall wenn's dumm läuft sogar passieren, dass Madame erstens den Umgang auf Standard-Umgang oder weniger zurückstutzt (mit welchen legalen oder illegalen Mitteln auch immer), und zweitens eine Standard-Unterhaltsregelung mit für dich höheren Zahlungen vor Gericht durchsetzt. Aus meiner Sicht ein zu schlechtes Chance-Risiko-Verhältnis, als dass man dafür in den Ring steigen sollte, aber letztlich entscheidest du das natürlich selber.
Noch eine andere Sache: Du wirst es vermutlich bereits auf dem Radar haben - sobald das jüngere Kind sechs Jahre alt wird, wird's gleich nochmal um ca. fünfzig Euro teurer (Unterschied zwischen der ersten und zweiten Altergruppe). Das ist in deinem Fall offenbar nicht mehr all zu lange hin; eventuell kann es taktisch geschickt sein, noch den 6. Geburtstag des Kindes abzuwarten, bevor du die Unterhaltsabsenkung angehst. Sonst wird da ggf. jetzt irgendwas in Beton gegossen, z.B. mit einem dynamischen Unterhaltstitel, was dich dann punktgenau mit der nächsten altersbedingten Unterhaltserhöhung erneut in finanzielle Schwulitäten bringt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank, Susi, für den Hinweis auf das Urteil.
Malachit, du hast den Grund meiner Planspiele aufgrund deiner Recherchen im Archiv gut erkannt: meine Gedanken drehen sich um den Sprung aufgrund des Eintritts in die nächst höhere Altersklasse, der demnächst ansteht. Der Unterhalt stieg in letzter Zeit aller paar Monate an, nur mein Gehalt stieg nicht. Aktuell ist es leider ganz weggebrochen. Hatte noch ein paar Monate weitergezahlt als ob nichts wäre, es nun doch der Mutter kommuniziert und habe auf Mindestmaß gesenkt. Eigentlich bin ich grad Mangelfall (auch wenn ich das im ersten Post anders darstellte).
Was ich bislang auch überhaupt nicht erwähnte, ist, dass ich den Musikunterrricht beider Kinder bislang komplett allein trage (er findet auch bei mir statt). Die Kosten habe ich letztens mal kommuniziert, nur um zu zeigen, dass ich auch Rechnungen stellen könnte. Zugegeben, Sie zahlt auch Aktivitäten für die Kinder, die sicherlich aber nicht die Höhe von Musikunterricht erreichen. Hier müsste auch mal eine Regelung gefunden werden. Leider kann man in unserer Familienberatung scheinbar nur über Umgang, nicht aber über Geld reden.
Ich habe (Eure Hilfe sei Dank) nun gute Argumente, dass ich aufgrund des umfangreichen Umgangmodelles eine Stufe niedriger zahlen kann (wenn ich wieder einen Job habe). Ich habe aufgrund Malachits Beitrag auch verstanden, dass ich spitz rechnen muss und dass es sich nicht in jedem Falle lohnt. Vielen Dank!
Eine Rücknahme des Umganges befürchte ich nicht. Den Umgang, den wir jetzt haben, haben sich im Grunde meine Kinder gegen den Willen ihrer Mutter selber erkämpft. Sie sind immer länger als vereinbart bei mir geblieben. Irgendwann wurde der aktuelle Ist-Zustand im Rahmen der Familienberatung neu festgehalten. Von Totalboykott und begleiteten Umgang in 2013 bis zu dieser Regelung -- ein ziemlicher Erfolg. Dass muss ich mir manchmal selber immer wieder vor Augen halten.
Hallo Fox,
Der Unterhalt stieg in letzter Zeit aller paar Monate an, nur mein Gehalt stieg nicht. Aktuell ist es leider ganz weggebrochen.
Wenn das soviel bedeutet wie "Arbeitslosigkeit" o.ä., dann beachte zunächst einmal, dass der Selbstbehalt für Nicht-Erwerbstätige nur 880 Euro beträgt. Alle obigen Rechenübungen waren somit für die Katz.
Und damit bin ich bei einer eher persönlichen Anmerkung:
(auch wenn ich das im ersten Post anders darstellte).
Es ist, alles in allem, eine strunzdoofe Idee von dir gewesen, dass du hier einen wichtigen Punkt verschwiegen und somit meine Aufmerksamkeit auf etwas gelenkt hast, was derzeit eher Nebenkriegsschauplatz ist - ich habe aufgrund dieser Informationslücke gestern abend, und zwar mit nicht ganz unerheblichem Aufwand, die völlig falsche Sau durchs Dorf getrieben.
Du hast kein Luxus-, sondern du hast ein Existenzproblem.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Alles gut, Malachit. Deine Hinweise waren/sind gut und bringen das Zusammenspiel zwischen KU und Mehrbedarf gut rüber.
Das ist in meinen Augen kein "stark erweiterter Umgang"