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Unterhalt bei selbstständigen Vater

 
(@sonnenregen)
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Hallo,
mein Vater ist Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei. Daher frage ich mich wie der Unterhalt berechnet wird, wenn das Einkommen von Monat zu Monat schwankt. Ich befürchte man kann sich als Selbstständiger leicht aus der Affaire ziehen und falsche Einkommensangaben machen. Grundsätzlich verdient er aber sehr gut...
hm ja und es besteht keine Gütertrennung zwischen meinen Eltern. Aber das spielt ja in dem Zusammenhang keine Rolle.

Weiß jemand bescheid?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2005 21:33
(@Lichtermaus)

Hallo Sonnenregen,

ich mußte erst überlegen für wen Du das Topic eröffnet hast, aber jetzt ist klar, es geht um Deine Eltern und nicht um Dich.
Bei Selbständigen wird ein Dreijahreszeitraum zur Berechunung des sog. unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens herangezogen. Wichtig ist, daß die Aspekte, die bei der steuerlichen Veranlagung eine Rolle spielen, nicht übereinstimmen müssen mit den Aspekten, die für die Berechung des Unterhalts berücksichtigt werden, sprich nicht alles, was bei FA abzusetzen ist, wirkt bei der Berechung des Unterhalts einkommensreduzierend.

Bei der Eingrenzung des Dreijahreszeitraums gibt es unterschiedliche Rechtssprechungen. Bei meiner Scheidung in 2004 wäre normalerweise der Zeitraum von 2002, 2003 und 2004 berücksichtigt worden. Da der Richter aber schon durchschaut hatte, daß mein Ex-Gatte sagen wir mal etwas geschummelt hatte, zor er einfach das Einkommen vom mittleren Jahr heran und bot einen Vergleich an, auf den ich mich dann eingelassen habe.

Als Rechtsanwalt wird Dein Vater die möglichen Tricks kennen (z.B. einfach nicht mehr so viel arbeiten, spätere Abrechnung von erbrachten Leistungen), aber es muß ja nicht sein, daß er diese ausspielt. Wenns der Kurs jedoch nicht so harmonisch aussieht, empfehle ich Deiner Mutter, sich einen Fachanwalt für Steuerrecht zu nehmen. Dieser Fachanwalt ist dann bestenfalls gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht, es reicht aber auch einen FA für Steuerrecht innerhalb einer größeren Kanzlei um Rat bitten zu können.

Alles Gute für Deine Eltern
Lichtermaus

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 22:01
(@sonnenregen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich hätte mich am Anfang etwas deutlich ausdrücken sollen, aber du hast schon richtig erkannt, dass es um meine Eltern geht.
Vielen Dank für deine Information. Das hat mir schon ein wenig weitergeholfen. Leider bin ich mir sicher, dass mein Vater versuchen wird, so wenig wie möglich an uns zu bezahlen, aber ich hoffe es wird einigermaßen gut ausgehen! 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2005 13:40