Unterhalt bei Schül...
 
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Unterhalt bei Schüleraustausch; Stipendium

 
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

an sich ist es ja ein eher erfreuliches Thema:
Unsere Große darf ein Jahr (10 Monate) ins Ausland zum (einseitigen) Schüleraustausch.  :thumbup:
Das heißt sie geht zwar dort zur Schule, aber es kommt kein Gegenbesuch.
Ermöglicht hat das ein staatliches Stipendium, das die kompletten Kosten (ca. 8500,- €) übernimmt.  😉
Jetzt kommt natürlich die spannende Frage nach dem Unterhalt in dieser Zeit.
Ich will jetzt kein großes Fass wegen der Geschichte aufmachen, da ich eigentlich froh bin, dass nach einigen heftigen Jahren sich alles relativ entspannt hat (Ich zahl die Zeche für alles und bemühe mich um Deeskalation :mad:).
Allerdings sehe ich nicht wirklich ein, weiterhin jeden Monat 334,- € zu überweisen, wo dann noch 184,-  € Kindergeld dazu kommt. ;( Der verantwortliche Verein für den Schüleraustausch empfiehlt ein monatliches Taschengeld von 150,- €, da ja alle anderen Kosten vom Staat bzw. den Gasteltern getragen wird. So richtig klar ist mir die rechtliche Lage auch nicht. In der Jugendamtsurkunde steht "abzüglich des jeweils hälftigen Kindergeldes". Also ohne freiwilliges Herausrücken des Titels oder Klage habe ich da gar keine Chance der Reduktion.
Ich würde jedenfalls gerne eine "vernünftige Lösung finden", da ich keine Lust auf ein Gerichtsverfahren habe, das ich wohl wieder zahlen müsste (Ex hat wohl auch keine große Motivation, da der Richter sie beim letzten Mal auch mit bluten ließ --> ich glaub die ist richtig stinkig auf Ihren Anwalt, der Unsummen versprochen hatte, die Gerichtskosten das Ergebnis aber übertroffen haben :rofl2:)
Mein Vorschlag wäre:

  • Exe rückt den Titel raus. Kind wird nach Rückkehr eh gleich 18
  • Ich zahle 250,- € direkt an das Kind
  • das Kindergeld darf Exe behalten, sie muss ja die Miete weiter zahlen :knockout:

Das würde mich schon deutlich entlasten (Hartz IV ist richtig üppig dagegen) und der große Krümel könnte sich vor Ort auch mal etwas extra leisten.

Was haltet Ihr davon? Traut sich einer der Experten eine Einschätzung der rechtlichen Lage (Bedarf; Empfänger)? Ich würde schon gerne im gemeinsamen Gespräch aufzeigen, was bei einer Eskalation neben den Gerichtskosten heraus kommen könnte. Fragen über Fragen :phantom:

Späte Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

PS: Es könnte sogar noch BAFöG dazu kommen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 02:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zu diesem Problem gab es mal wieder ein Spitzenurteil meines Lieblings-OLG aus Hamm mit einer echten Hochglanzbegründung:
Sinngemäß:

Der Vater hat weiterhin den vollen Barunterhalt alleine aufzubringen.
Die Mutter erbringt ihren Beitrag weiterhin, auch aus der Ferne, durch Betreuung. Z.B. durch Telefonieren, Briefe schreiben und "sich Sorgen machen!"
  :knockout: :gunman:

Praktisch hätte ich tatsächlich ein gewisses Verständnis, wenn es sich um einen Austausch handeln würde.
In dem Falle würde der Minderaufwand der Mutter durch den Mehraufwand danach wieder aufgezehrt.
Das ist bei euch aber nicht der Fall, sodass sich eine Änderungschance ergeben sollte.
Zumindest nach meinem Rechtsempfinden.

In der Praxis könnte die Änderung des Titels aber an 3 Dingen scheitern:
1. An der Zeit. Bis das Gericht entscheidet, ist der Austausch rum un das Gericht stellt fest, dass es sich jetzt mehr lohnt, den Titel zu senken.
2. Das Gericht befindet, in Kontinuität zu den Hammern, dass die Ersparnis der Mutter ja nur geringfügig und temporär sei.
3. Dass die Familiengerichte das Gegenteil dessen tun, was mein Rechtsempfinden mir sagt.

Eine Prognose oder Empfehlung traue ich mir in dieser Situation nicht zu.
Versuche eine Einigung, wobei du mit 250,-€ ja schon sehr großzügig bist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 09:00
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

...Z.B. durch Telefonieren, Briefe schreiben und "sich Sorgen machen!"

Geil!
Und der väterliche Stoffel hat eben nur Interesse an dem Geld, dass er nicht ausgeben will und denkt, telefoniert, sorgt sich nie um das Kind.
Man könnte zwar auch meinen, die KM ist ebenso geldgeil (weil sie das Geld ja haben will, was er nicht ausgeben will), aber das ist natürlich nur mütterliche Sorge und muss verstanden werden!

So ein Urteil hat es eigentlich verdient, vor das Bundesverfassungsgericht gezerrt zu werden...

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 10:54
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, PvF und Beppo,

auch auf die Gefahr, hier wieder "nackich inne Brennesseln" zu landen: Als AE-Mutter einer halbwüchsigen Tochter finde ich die Ansage des OLG Hamm absolut passend.

Würde meine Große ein Jahr ins Ausland gehen, würde weder meine Miete sinken noch die Kosten für Kleidung, Telekommunikation, Körperpflege etc. Bei Jugendlichen in dem Alter ist das Bisschen, was täglich auf dem Teller landet, wirklich nicht der Rede wert. Kleidung, die für ein Wochenende mit Kumpels auf der Kirmes hier im Ort völlig OK wäre, würde beim "Auslands-Koffer-Check" gnadenlos durchfallen und müsste ersetzt werden.  

Wenn man schon einmal im Ausland ist, würden dort auch entsprechende Sehenswürdigkeiten abgeklappert. Sicherlich häufiger als man in der Heimat Museen und Kulturdenkmäler besucht.

Dabei ist es auch ein Unterschied, ob die Tochter in Sidney (AUS) oder in einem Bergdorf in Guatemala unterkommt. Wer als Jugendlicher hier in D in der Provinz lebt, kommt mit dem Mindestunterhalt auch besser zurecht, als in Hamburg oder München. Im Ausland sind die Differenzen noch größer. Je nach Zielgebiet wären 150 EUR Taschengeld eher die Untergrenze für Kultur und Freizeit. Schulbedarf, Kosmetik, Handyguthaben, Kleidung wäre davon sicherlich nicht bestreitbar.

Langer Rede kurzer Sinn: Gerichtlich sehe ich hier wenig Chancen. Für eine gütliche Einigung zwischen den Eltern schon eher, wenn die Gesprächsbasis auch sonst vorhanden ist.

Zwischen Erwachsenen, die einander jahrelang erfolgreich ignoriert haben, sehe ich auch da wenig Spielraum. Was hat deine Ex mit deinem Wohlbefinden zu tun, wenn ihr auch sonst fast nichts miteinander zu tun habt?

Solange der Mann, der mich vor gut 18 Jahren schwanger vor die Tür gesetzt und anschließend unser Kind 14 Jahre lang ignoriert hat, den Mindestunterhalt zahlt, interessiert mich gar nicht, wie er sonst so lebt. Wenn meine Große seit drei Jahren Schritt für Schritt eine liebevolle Bindung zu ihm aufbauen kann, gönne ich ihr das. Weil ich gespürt habe, wie sehr sie unter der Abwesenheit ihres Vaters gelitten hatte. Sein Wohlbefinden geht mir in diesem Zusammenhang ziemlich am Allerwertesten vorbei. Solange er nicht todkrank auf der Intensivstation läge und unsere Tochter deshalb Kummer hätte, tendiert mein Interesse an seinem Leben gegen Null.

Der Sohn meines Jüngsten war seit der Geburt des Kleinen ein engagierter Vater und zuvor lange Jahre ein angenehmer Ehemann. Wenn er private Probleme hat, wird infolge des WM unser Sohn sofort und unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen. Wenn dort der Opa krank wird oder ein Umzug ansteht, kann mein Ex sich voll und ganz auf meine "nacheheliche Solidarität" verlassen. Auch nach seinem Auszug blieb zwischen uns Respekt und Wertschätzung als Vater bzw. Mutter des gemeinsamen Kindes bestehen.  Dieser Mann teilt (ebenso wie ich selbst) mit unserem Kind das letzte Hemd.    

Das ist für jede Form von Verhandlungen eine völlig andere Ausgangslage. Auch BaföG ändert einiges am Bedarf und an den Geldflüssen - wenn man gemeinsam eine Lösung sucht, die ohne Anwaltshonorare erzielbar ist.

Wie dein persönliches Verhältnis zu deiner Ex ist, und auf welcher Grundlage du mit ihr verhandeln würdest, kannst nur du selbst wissen. Gegen ihren Willen wird da voraussichtlich wenig zu holen sein. Wobei im Voraus kein Mensch wissen kann, welcher Richter an welchem AG welcher Laune folgt ... sodass für wohlhabende Zocker der Weg zum Familiengericht immer wieder so spannend wie ein Besuch auf der Rennbahn sein kann. Für mich als Normalverdiener (ohne Recht auf VKH) ist der "Spaß" schlichtweg zu teuer.

Entscheiden kannst du nur selbst.

Deiner Tochter gratuliere ich herzlich zum Auslangsstipendium!

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 11:08
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

Das heißt sie geht zwar dort zur Schule, aber es kommt kein Gegenbesuch.
Ermöglicht hat das ein staatliches Stipendium, das die kompletten Kosten (ca. 8500,- €) übernimmt.  😉

sorry, wenn ich ein klein wenig am Thema vorbei fragen muss....
(wollte dir ne PN schreiben, bin dafür aber leider du blöd  :wink:)

hast du einen Schimmer wie deine Tochter an das staatliche Vollstipendium ran gekommen ist?

lg und danke im voraus

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 11:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Biggi,

ich hab mit dieser Argumentation so meine Probleme. Der Gesetzgeber hat festgesetzt, dass beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind, wenn das Kind sich weder in dem einen, noch in dem anderen Haushalt aufhält.

Für mich ist es dabei egal, ob das Kind eine eigene Wohnung bewohnt, ein Auslandsjahr absolviert oder im Heim untergebracht ist.

Ich fände die Weiterzahlung dann gerechtfertigt, wenn die KM auch das Taschengeld voll übernimmt (dafür ist ja dann der KU auch da). Leider kenne ich etliche Fälle in denen die KM den gesamten KU zzgl. KG kassiert und der KV dennoch das vollständige Taschengeld an das Kind überweisen mujß, weil es im Ausland ohne einen Cent darsteht und die KM sich verweigert. Da wäre es wesentlich gerechter, wenn der KV die Möglichkeit bekommt das Taschengeld vom Ku abzuzikehen und direkt dem Kind zukommen zu lassen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 12:13
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biggi,

Würde meine Große ein Jahr ins Ausland gehen, würde weder meine Miete sinken ...

Das ist aber nicht die Begründung des OLGs gewesen  :puzz: Das OLG meint offensichtlich, dass KM für eine zum Muttersein gehörende Selbstverständlichkeit vom KV zu bezahlen ist.

Bei Deiner Argumentation müsste quasi ermittelt werden, welcher Mietanteil auf das Kinderzimmer entfällt. Das würde dann der KM zustehen und der Rest von Kindergeld und Unterhalt dem Kind (bevorzugt mit unmittelbarer Zahlung an dieses).

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 12:32
(@Inselreif)

Hi Biggi,

Der Gesetzgeber hat festgesetzt, dass beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind, wenn das Kind sich weder in dem einen, noch in dem anderen Haushalt aufhält.

genau das ist es. Normal ist Bar- und Betreuungsunterhalt. Einer zahlt alles was angeschafft werden muss und der andere betüddelt das Kind.
Wenn das Kind im Ausland ist, laufen natürlich die meisten Kosten auch weiter - aber es gibt zur Betreuung keine Chance. Dann den TO auf dem normalen Unterhalt sitzen zu lassen hiesse ja, einer zahlt alles und der andere tut gar nichts. Das geht nicht.

Die Frage ist allerdings, ob sich eine Abänderung lohnt. Neben der Frage nach dem Einkommen der Mutter für eine eventuelle Quotelung finde ich...

Kind wird nach Rückkehr eh gleich 18

...noch wichtig. Das heisst, es gibt nicht unbedingt die Notwendigkeit für die KM, das Kinderzimmer über das Jahr hinweg weiter vorzuhalten. Die Tochter könnte theoretisch aus dem Ausland zurückkehren und in eine eigene Wohnung ziehen.
Rein tendenziell denke ich, je höher das Einkommen der KM ist, desto höher ist Dein Druckpotential, ihr eine Drohkulisse aufzubauen und zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 12:33
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biggi

Der Vater hat weiterhin den vollen Barunterhalt alleine aufzubringen.
Die Mutter erbringt ihren Beitrag weiterhin, auch aus der Ferne, durch Betreuung. Z.B. durch Telefonieren, Briefe schreiben und "sich Sorgen machen!"

Mir platzt hier echt die Mütze ich finde weder deine Aussage noch die des OLG Hamm passend.
Für was sag mir bitte für was soll hier weiter nur ein Elternteil Unterhalt leisten??
Kann ein Vater nicht auch mit seinem Kind im Ausland telefonieren und sich evtl sorgen??
Können sich jetzt Elternteile ihre Sorge fürs Kind auszahlen lassen im Sinne von Barunterhalt???
ggf. gibt es bald noch zusätzlich zum KU BU TU usw. 100 Euro Sorgeunterhalt für die KM ......

also bitte ....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 12:38
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

da hat sich doch einiges an Meinungen angesammelt.
Wie ich schon angedeutet habe, kommt für mich eine gerichtliche Klärung sicher nicht in Frage. Wenn ich mein Angebot als Grundlage nehme dreht es sich ja "nur" :gunman: um ca. 1000,- €. Ich stottere immer noch die 8000,- Gerichtskosten ab, die bei den letzten Verfahren zusammen gekommen sind (Liebe Grüße an den geschäftstüchtigen Anwalt der Exe :gewalt006:).
Mir ist auch bewusst, dass ein gewisser Anteil der Kosten bei der KM noch anfallen (wenn in "normalen" Familien das Kind zur Ausbildung auszieht, fragt auch keiner wer den Mietanteil jetzt übernimmt) und diese sind mit 184,- € Kindergeld sicher nicht knapp bemessen. Und beim Thema

Betreuung durch Telefonieren, Briefe schreiben und "sich Sorgen machen!"

bekomme ich Schnappatmung. Mich fragt auch keiner nach meinen Kosten, um den Kontakt mit meinen Kindern zu halten. Dabei habe ich das Glück, dass ich fast an 50% der Tage einen der Krümel da habe, was sich natürlich in erhöhten Tankkosten etc. niederschlägt (Luxusproblem :redhead:).
Die Schätzung der Austauschorganisation mit 150,- € ist sicher nicht so weit weg, das berichten auch ehemalige Schüler. Dass am Anfang sicher etwas mehr benötigt wird (ich sag nur max. 24kg Fluggepäck) ist mir auch klar. Da kann man mit mir auch vernünftig! drüber reden.
Liebe Biggi, was ein Kind in diesem Alter an Klamotten und ähnliches braucht, weiß ich aus eigener Erfahrung und dem langjährigen direktem Zahlen der Rechnungen  :exclam:. Was das allerdings mit dem komischen Urteil aus Hamm zu tun hat, musst du mir erst einmal erklären. Da ging es ja nicht darum den tatsächlich vorhanden Bedarf zu decken, sonden dass Mutti das komplette Geld weiter einstreichen kann und sich nicht daran beteiligen muss. Ich lese sonst gerne deine Abhandlungen, aber das finde ich doch etwas daneben :puzz:.
Den Anteil an Essen und Trinken würde ich auch nicht so einfach weg diskutieren wollen. Bei halbwegs vernünftiger Ernährung kommt da bei 30 Tagen schon ein Sümmchen zusammen. Wobei ich bei 5 x 100% nicht wirklich Bedenken habe, dass meine Kinder am Hungertuch nagen. 😡 (1 x 100% kann sicher ganz schön knapp sein)

Doch nun zurück zum Thema:
Ich weiß, dass Rechtsempfinden, Recht haben und vor allem Recht bekommen drei komplett unterschiedliche Dinge sind :wink:.
Ziel ist es diesmal eine vernünftige Regelung zu finden, die sowohl beiden Eltern, als auch dem Kind gerecht wird. Dazu habe ich mir die oben angedeutete "vernünftige" Regelung ausgedacht. Ich würde nur gerne in einer Diskussion wenigstens den Tenor der gesetzlichen (richterlichen) Grundlagen kennen.

  • Da wäre zum einen der tatsächliche Bedarf in so einem Fall (ja, ich bin auch dagegen, dass alles geregelt wird. Vielleicht gibt es da ja Richtlinien)
  • Wer ist der Empfänger
  • sind grudsätzlich beide unterhaltspflichtig, oder ist Hamm überall?

Prinzipiell bin ich derzeit verhalten optimistisch, dass ich da etwas erreichen kann, aber ich rechne auch damit, dass ich unter Umständen alles einfach so weiter laufen lassen muss.
Ich weiß jetzt nicht ganz genau, was meine Ex verdient, aber zumindest mit einer Haushaltsersparnis sollte sie oberhalb des Selbstbehaltes liegen. Das würde ich aber nur als Argumentationshilfe benutzen, sonst wird das zu kompliziert. Da freu ich mich schon auf nächstes Jahr, wenn das Kind 18 wird und Mutti lernt, dass Kinder auch eigenes Geld kosten können :knockout:. Deshalb wäre eine Herausgabe des Titels jetzt schon ein großer Schritt in die Zukunft.

Grüßle

PvF

PS: @Zwergnase96: Du hast eine PN (siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-9674.html )
PPS: da waren doch wieder einige schneller 😉
Edith: Schreibfehler minimiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 13:43




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich fände die Weiterzahlung dann gerechtfertigt, wenn die KM auch das Taschengeld voll übernimmt (dafür ist ja dann der KU auch da). Leider kenne ich etliche Fälle in denen die KM den gesamten KU zzgl. KG kassiert und der KV dennoch das vollständige Taschengeld an das Kind überweisen mujß, weil es im Ausland ohne einen Cent darsteht und die KM sich verweigert.

Hi Tina,

wahrscheinlich bin ich zu naiv für diese Welt.
Kohle bei Muttern und Kind mittellos in Übersee liegt schlichtweg außerhalb meiner Vorstellungskraft.

Mindest-KU zu zahlen heißt für den Vater meiner Großen:
a) den Gerichtsvollzieher fernhalten und
b) jeder weiteren Verpflichtung - inkl. Umgang - ledig sein.

Jeder Pfennig bzw. jeder Cent von dieser Seite kommt selbstverständlich unserer Tochter zugute.
Und darüber hinaus auch noch manche Mark und mancher Euro von mir seit 1994.
Jeder Versuch, hier zu feilschen wäre völlig aussichtslos für diesen KV.

Beim Vater des Kleinen kommt jeder Cent, der nicht auf meinem Konto landet, dank WM dem Kleinen direkt zugute.
Mit diesem KV wäre bei einem späteren Auslandsaufenthalt unseres (gerade erst schulpflichtigen) Sohnes jede Regelung denkbar - bis hin zum Wohnsitzwechsel oder zur KG-Übertragung.

Ein Auslands-Schuljahr halte ich persönlich - sogar mit Stipendium - für mindestens so kostspielig, wie eine musizierende, tanzende, Sport treibende, gesund ernährte  und gut gekleidete Gymnasiastin zuhause zu beherbergen. Und natürlich bekommt die Große ihr Taschengeld von mir. Von wem auch sonst?

Vor diesem Hintergrund halte ich das Fortbestehen der Zahlungspflicht für einen "Höchstens-Mindest-KU-Zahler" gegenüber dem immer noch schulpflichtigen, minderjährigen Nachwuchs für völlig korrekt.

Dein "Kohle bei Muttern und Kind mittellos in Übersee"-Szenario kann ich persönlich mir nur als Hintergrund zu einem ASR-Antrag des KV vorstellen.
IRL kenne ich solche Mütter nicht.

Erst recht kenne ich nicht die Verhältnisse bei PvF und dessen Ex.

Mir ging es allein darum, zu schildern unter welchen Umständen und mit welcher Motivation eine rational denkende KM kompromissbereit sein könnte oder eben nicht.

Gute N8! 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 23:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi, unabhängig von der Frage, ob dein Ex ein guter Vater ist und auch unabhängig davon, wieviel ein nicht anwesendes Kind kostet (das wissen Umgangsväter meistens auch ganz genau, da sie diese Kosten auch zu tragen haben. Zusätzlich zum Unterhalt), ging es um die Frage, wieso der Vater die Kosten weiter alleine tragen soll, obwohl die Mutter in dieser Zeit keinerlei Betreuungsbetrag leistet.
Trotz der Rabulistik der Hammer Scxhnapsdrosseln.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 23:27
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

hier ein kurzes Update:

Wie angedeutet habe ich im Anschluss an die gemeinsame Unterschrift für die Eröffnung einer Postbank "SparCard 3000 plus direkt" (kann ich für diesen Zweck nur empfehlen) meiner Ex angeboten, dass ich meiner Großen 250,- direkt überweise und sie das Kindergeld behalten kann.
--> "ich denk drüber nach"  :puzz: --> anschließend 2 Woche keine Reaktion. 😡
Inzwischen ist der BaFöG Bescheid gekommen: ab 01. August fast der Höchstbetrag  :volldoll: das sind so ca. 500,-. jeden Monat ohne Rückzahlung :note:. Da das Stipendium nur die Kosten drum herum (Flug, Versicherung, Schulgebühren) aber nicht die Lebenshaltungskosten abdeckt, geht es in die Berechnung wohl nicht ein. Die Gasteltern stellen die Verpflegung und Unterkunft freiwillig unentgeltlich zur Verfügung, so wird das auch nicht berücksichtigt.
Somit bin ich zuerst einmal fein raus 😉
Also noch einmal mit der Ex gesprochen: "Ich hab den vollen Unterhalt für August noch einmal überwiesen, damit die Kosten für Gastgeschenke, Koffer etc. gedeckt sind werde aber dann nur noch für die 4 kleinen zahlen. Wenn die Große was extra braucht hab ich ja die neue Kontonummer der Sparcard :wink:. Könntest du mir bitte noch ein par Zeilen schreiben, dass du während des Auslandaufenthalts auf die Vollstreckung des Titels verzichtest, oder den Titel am besten gleich gibst, da die Große ja 18 wird, wenn sie wieder kommt?"
Kein Widerspruch :thumbup: Ich glaube zwar nicht, dass sie zum Gerichtsvollzieher rennt aber wer weiß, was die Einflüsterer so alles erzählen.
Jetzt warte ich noch auf den Titel oder das Schreiben, mal sehen was kommt. Aber ich denke, dass ich nichts zu befürchten habe. Eigentlich könnte sie auch eine neue Berechnung des Unterhalts verlangen (mehr als 2 Jahre), aber inzwischen ist auch hier etwas Ruhe eingekehrt. --> Deeskalation, sicheres und ruhiges Auftreten im Bewusstsein seiner Rechte ist sicher das richtige Mittel  :thumbup:. Hier auch ein :dankeschoen: an das Forum und die vielen tollen Foris.

Kleines Bonmot am Rande:
"Wieso soll ich dir den Titel ab 18 sowieso raus rücken? Du musst doch auch ab 18 für die Schule und Studium Unterhlat bezahlen!"  :rofl2:
"Ja liebes Ex-Schnuckelputzi, aber dann sind wir beide Unterhaltspflichtig und unser Kind ist selber dafür verantwortlich. Es wäre schön wenn wir uns dann mit dem erwachsenen Kind an einen Tisch setzen und gemeinsam eine vernünftige Lösung finden." 😉 --> kurze Gesprächspause am Telefon :puzz:

Das große Kind ist inzwischen gut in den USA angekommen und fühlt sich pudelwohl :mirrorjump:. Ich bin so froh, dass das geklappt hat.

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2012 13:24