Unterhalt bei Prakt...
 
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Unterhalt bei Praktikum

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so!!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2018 11:11
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte gerade vor ein paar Tagen eine Entscheidung OLG Frankfurt vor der Nase, wo in einem absolut sonnenklarem Fall die Kosten gegeneinander auifgehoben wurden und der Antragsteller bei vollem Obsiegen am Ende drauf gelegt hat.

Wo steht das?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2018 00:14
(@inselreif)
Moderator

ich suche mal...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2018 00:31
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Frohe Weihnachten.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2018 01:31
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (qegalo)...
ok es ist mit der Antwort etwas spät geworden....
Danke für die Weihnachtsgrüße. Hoffe mal an dieser Stelle das Du (und alle anderen Forianer) ein schönes fest gehabt haben..
Am 21.12.2018 kam ein Schreiben der Gegenseite, was die weihnachtliche Stimmung etwas getrübt hat...
Wie schon mal geschrieben will die Tochter ja eine Beteiligung an den (höheren) Mietkosten der Wohnung am Praktikumsort. Der vorgelegte Mietvertrag vedient diesen Namen nicht, weil alle personenbezogenen Daten (der Mieterseite) und die Mietobjektbezogenen Daten (Adresse) fehlen. Auf Nachfrage hat die Gegenseite geantwortet, daß Sie die Daten deshalb "geschwärzt" habe, weil
1. meine Tochter keinen Kontakt zu mir/ mit mir wünscht, und
2. mir die Gründe hierfür ja wohl bekannt seien...
Die unter Pkt.2  vorgebrachten Andeutungen lassen aus meiner Sicht eindeutig erkennen, in welchem Auftrag und Namen (=KM) die RÄttin agiert...zielen diese doch ziemlich konkret auf die haltlosen Vorwürfe aus 2013 hin...

Allerdings gibt es in Sachen Steuererklärung/ Steuerbescheid  einen kleinen Fortschritt. Hier lässt man durchblicken das die KM diese nachreichen würde.
Allerdings bin ich gespannt was da noch herauszulesen ist...(und nicht "geschwärzt" ist)
Ansonsten wurde viel geschimpft und gezetert vor Allem, daß von mir kein Unterhalt fließt und dies dem Kind nicht zuzumuten sei...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2018 09:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
Das hier

Hallo (qegalo)...
[...]

... soll (eigentlich) @egalo heißen... :sorry:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Themenstarter Geschrieben : 27.12.2018 15:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Tochter was will, dann muss sie auch ordnungsgemäße Angaben machen. Wenn sie einen geschwärzten Mietvertrag vorlegt würde ich erstmal bestreiten, dass dieser auch ihrer ist. angaben zum Mieter und Vermieter müssen schon da sein. Ansonsten könnte sie ja auch einfach einen Mustermietvertrag nehmen und diesen geschwärzt abgeben.

Und wenn du dann weisst wo und wie sie wohnt kannst du immer noch über WG-gesucht oder ähnlichen Seiten belegen, dass die Kosten zu hoch sind und sie günstiger in einer WG oder einem WG-Zimmer wohnen könnte, was befristet vermietet werden würde. Eine Kollegin von mir wohnt, da sie gerade hierher gezogen ist wegen dem Job in einem 10 qm-WG-Zimmer und zahlt keine 300 € warm.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2018 16:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[Ironiemoduson:]

Schick ihr doch mal geschwärzte Gehaltsnachweise und Steuerbescheide. So richtig schwarz....

:rofl:

[Ironiemodusoff/]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2018 18:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dieser ganze Umstand, dass ein Mietvertrag ums verrecken nicht vorgezeigt wird, macht mich stuzig. Auf der einen Seite plärren sie rum, dass keine Gelder gezahlt werden, auf der anderen machen sie keine Angaben.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Mietvertrag entweder nicht auf sie ausgestellt ist (da WG), oder er generell nicht ihre Wohnung betrifft.

Ich bin gespannt, welche Überraschung sich nich dahinter verbirgt. Wie wird das ganze denn bisher finanziert? Wer bezahlt das denn jetzt?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2018 19:02
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wegen Urlaub der gegn. Anwältin ist der nächste Termin am 03.01.2018

? ? ?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2019 00:43




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
... zunächst mal ein "Sorry" fürs lange "nichtmelden"
zur Sache (wirklich viel Neues gibt es nicht):
Ich (wir) befinde(n) uns ja (immer) noch in der Auskunftsstufe.
der Termin vom 03.01.2019 endete mit einem Teil-Beschluß...
Der Teil-Beschluß wurde nach Aktenlage und ohne Anwesenheit der Parteien durch die Richterin gefasst.
Es wurde zunächst (lediglich) festgelegt, dass die Tochter die Steuererklärung/ Steuerbescheid der KM vorlegen muß.
Im Schriftsatz des Teil-Beschlusses wurde das dann ziemlich ausführlich begründet.

Außerdem steht da noch:

Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Satz hat mich etwas beunruhigt.

...zumal wir ja einiges gefordert hatten:
- Offenlegung des Mietvertrages (hier waren ja alle Personen- und Mietsachebezogenen Daten mit Tippex unkenntlich gemacht worden (hier hatte die Tochter 
        Mehrbedarf gefordert).
- Detailiertere Angaben zu der Krankheit Zöliakie. Auch hier wurde ja in dem vorgelegten “Ausweis“?) nur die ersten beiden Seiten offengelegt. Die lassen nicht
        erkennen, dass es sich hier um eine Art “Dokument“ handelt (hier hatte die Tochter ebenfalls Mehrbedarf eingefordert, weil Nahrungsmittel bei dieser Krankheit
        teurer sind)
- Begründung der Notwendigkeit des Praktikums (Studiumbedingung?)
        bzw. Offenlegung, welches Studium meine Tochter an welcher Einrichtung anstrebt

Die Gegenseite hat(te) ja hier bis zum Schluß geblockt (siehe auch #64)

Nach einem längeren Gespräch mit meiner Anwältin (vor ein paar Tagen) haben wir aktuell folgende “Strategie“
Da meine Tochter nichts mit mir zu tun haben will und keinen keinen Kontakt will  (Aussage liegt schriftlich vor) wäre –  so meine RA.in – der Unterhaltsanspruch verwirkt.

Ansonsten bleibt abzuwarten, ob die Gegenseite Einspruch gegen den Teil-Beschluß einlegt.
Es vergeht also wieder ein Monat, bis es irgendwie weitergeht…

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2019 17:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei Zöliakie kann ein Schwerbehindertengrad von 20 % vom Versorgungsamt festgestellt werden.
https://www.dzg-online.de/grad-der-behinderung.56.0.html

Ich vermute mal, dass die Richterin erstmal Auskunft über die Einkünfte der KM haben will.
Und danach weitersehen wird.

Dann würde ich die anderen Themen noch aufgreifen und auch fragen, warum denn kein Antrag beim Versorgungsamt gestellt wurde...

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2019 14:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
hier mal ein kleines Update
Der Steuerbescheid der KM ist eingegangen. Sie hat eine nicht unerhebliche Steuerrückzahlung erhalten (4-stellig). Weiterhin gibt es mehrere Immobilien, aus denen sie zusätzliches Einkommen generiert. Steuerlich gesehen werden aus den Immobilien Gewinne generiert.
Was halt jetzt fehlt, ist die Höhe der Mieteinanahmen aus diesen Immobilien...
Jetzt ist auch klar warum sie sich so strikt geweigert hat, den Bescheid offfenzulegen.  ;o)
Noch vor mehr als einem Jahr hat sie noch von Ihrer RÄttin behaupten lassen, außer ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit über keine weiteren Einkünfte zu verfügen....

Aber es gibt auch sowas wie einen pers. Wermutstopfen...
Der Steuerbescheid wurde - mit einem persönliche Begleitschreiben versehen - direkt von der KM (als nicht Prozeßbeteiligte) an die zuständige Richterin des Verfahren gesendet.

In dem Begleitschreiben läßt sie die letzten 15 Jahre - aus Ihrer Sicht - Revue passieren. Gut wegkommen tue ich dabei nicht.
Fakt ist (nach lesen des Begleitschreibens): die KM scheint zu allem bereit ist, um mich allerorten zu verunglimpfen bzw. manipulativ in der aktuellen Angelegenheit Einfluß zunehmen. Sie schreckt - wie auch früher schon - nicht davor zurück, die Dinge (aus der Vergangenheit) in einem falschen Kontext darzustellen.
Nachdem ich Ihr schon keine Plattform geboten habe die Angelegenheit mit meine Anwältin auszudiskutieren,
guckst Du (ab #46) : https://www.vatersein.de/Forum-topic-31700-start-25.html
und auch im persönlichen Gespräch des "Laufpass" gegeben habe;
guckst Du (ab #73) https://www.vatersein.de/Forum-topic-31700-start-50.html
sucht sie jetzt "Zuflucht", "Hilfe" und Gehör bei der richterlichen Instanz.
Muß man sowas hinnehmen?

Das Gericht hat uns die Unterlagen zugesandt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme...

Was die Stellungnahme zum Steuerbescheid  betrifft kann ich das noch nachvollziehen. Bei dem pers. Begleitschreiben der KM bin ich eigentlich nur (und wieder mal) fassungslos (wie geht man damit um?)
Meine Anwältin hat zunächst ein Entwurfschreiben (als Antwort auf die Schreiben) erstellt. Sie geht sehr sachlich mit dem persönlichen Schreiben (der KM an das Gericht) um und schreibt abschließend, "dass (aus hiesiger Sicht) kein Bedarf einer Stellungnahme besteht.
Im Übrigen hat meine RAin bei Gericht nachgefragt: gegen den Teil-Beschluß wurde keine Rechtsmittel/ Widerspruch eingelegt...

Edith/ PS: in Ihrem pers. Begleitschreiben verweist sie Übrigens erneut auf ihre (weitere) Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem 23 jährigen studierenden Sohn...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 14:35
(@inselreif)
Moderator

Steuerlich gesehen werden aus den Immobilien Gewinne generiert.

Der steuerliche Gewinn ist im Wesentlichen um die AfA nach oben zu korrigieren. Notfalls schätzt die plausibel aber großzügig nach oben ab. Die KM wird dann schon mit genauen Zahlen um die Ecke kommen.

und schreibt abschließend, "dass (aus hiesiger Sicht) kein Bedarf einer Stellungnahme besteht.

Genau das. Es spielt für das Verfahren keine Rolle und Richter wissen mit so etwas umzugehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 14:42
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Inselreif
Danke für Deine kurzes Statement. Zumindest der 2.Teil Deiner Antwort beruhigt etwas. Mich verstört gelegentlich die "Gelassenheit" meiner RAin...

Was bedeutet AfA?
hat sich erledigt...  Meine RAin hat dazu einiges im Entwurf geschrieben....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 14:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend, sie kann auch allerlei Abschreibungen über Renovierungen, etc. in die Steuererklärung einbringen und damit die Steuerlast zumindest für ein Jahr erheblich senken. Die AfA ist dabei u.u. nur ein kleinerer Teil.

Zu dem Begleitschreiben ... ja, manche Exen geben niemals auf, warum auch immer.
Eine generelle Erwiederung könnte sein, dass genau dieses Verhalten der KM, mit verdrehten Darstellungen, zu dem schlechten Verhältnis von Dir zur Tochter geführt hat. Weiterhin die KM scheinbar voll Leistungsfähig ist und auch vor unwahren Aussagen nciht zurückschreckt (Nur Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit).

Ansonsten hat dieses Begleitschreiben tatsächlich nichts mit dem Verfahren zu tun, da es um nackte Zahlen geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 16:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kann verstehen, dass Dich eine Nichtbeachtung der Stellungnahme nicht zufriedenstellt.
Trotzdem würde ich auch nicht dazu raten die ganze Stellungnahme aufzutröseln sondern einfach sagen, dass sachfremde Themen nicht Gegenstand Deiner Stellungnahme sind und ansonsten Du Dir nie etwas zu Schulden hast kommen lassen. Punkt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 16:41
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Ich möchte mal zwei Sachen aus dem Schreiben der KM an die Richterin (als Kostprobe) herauspicken:
Zitat 1:
"Meinen aktiven Versuch durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem Ziel eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen, lehnte der Kindesvater ab"
Das war die Kontaktaufnahme, nachdem es ein gerichtliches Vergleichsangebot meinerseits gab, welches die "Tochter" nicht angenommen hat. Die KM schlug (nach mehr als 15 Jahren) bei mir auf und meinte das Geld würde (der Tochter) nicht reichen: Sie wollte außergerichtlich mit mir und von mir mehr Unterhalt ausdiskutieren....
Dabei vergißt ignoriert sie, dass ich schon 2 Monate vor Volljährigkeit der Tochter - sowohl die Tochter als auch die KM - in der Sache angeschrieben hatte, um eine einvernehmliche Lösung - vor Ingangsetzen von Anwalt und Gericht - zu finden.
Zitat 2:
"Zu keiner Zeit wurde Hr. Kakadu59 aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, ob er selbst Wohneigentum besitzt bzw. Erbschaften oder andere Einnahmen verfügt, welche er in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit seiner Partnerin nutzt.
Die Wohnsituation möchte ich durch einen entsprechenden Mietvertrag/ Kaufvertrag nachgewiesen haben"

Das ist das, was die KM an die Richterin schreibt und fordert...
Auch hier vergißt ignoriert sie, das ich hier 5 oder 6 Schreiben Ihrer Anwältin (aus Zeiten der Minderjärigkeit der Tochter)  liegen habe, in den ich "zur vollumfänglichen" Einkommensauskunft aufgefordert wurde...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 16:44
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Susi64

Hallo,
ich kann verstehen, dass Dich eine Nichtbeachtung der Stellungnahme nicht zufriedenstellt.
Trotzdem würde ich auch nicht dazu raten die ganze Stellungnahme aufzutröseln sondern einfach sagen, dass sachfremde Themen nicht Gegenstand Deiner Stellungnahme sind und ansonsten Du Dir nie etwas zu Schulden hast kommen lassen. Punkt.
VG Susi

das erste Unbehagen und der erste Unmut ist verflogen... ;o)
Eine Stellungnahme werde ich mir (ganz persönlich) für später aufheben...- so der Plan ;o)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 16:47
(@inselreif)
Moderator

Die Wohnsituation möchte ich durch einen entsprechenden Mietvertrag/ Kaufvertrag nachgewiesen haben"

Ja, schön. Sie kann vieles mögen aber sie ist ja nicht prozessbeteiligt. Ergo: ignorieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 19:47




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