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Unterhalt bei Patchwork

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Freundin hat angekündigt ausziehen zu wollen.
Welche Kosten würden auf mich zukommen, haben eine gemeinsame 2jährige Tochter.
Sie hat eine Tochter, wofür sie Unterhalt bekommt. Für mich also nicht relevant.
Ich habe einen 13jährigen Sohn, bekomme für ihn ab 1.7. wohl 270,- Euro UVG.

Meine Daten:

monatliches netto ohne Urlaubs- und Weihnachtgeld ca. 1700,- Euro, mit wohl 1900,-
Kindergeld für meinem Sohn 192,-
UVG ab 1.7.                        269,-

Gemeinschaftskredit mit Bruder, für den ich alleine verantwortlich bin, wg hauptsächlicht Glücksspielschulden und 10.000,-
für Auto mtl Rate                570,-
Schulden bei Oma                100,-
einfache Km zur Arbeit ca 25 Km.
Riesterrente mtl 40,-

Wie hoch ist der Selbstbehalt und was wird da alles berücksichtigt? Auch die 670,- Euro Schulden, die ich nachweislich jeden Monat bezahle? Ist der Selbstbehalt höher, weil mein Sohn bei mir lebt?
Wir haben keinen Unterhaltstitel bei der Kleinen.
Wer kann mir da helfen und wer kennt sich da gut aus? Danke.

Freundliche Grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2017 18:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mitschii,

das wird aber eng. Der Selbstbehalt bei Berufstätigen liegt meines Wissens nach bei 1080 Euro. Deine Ex hat ja Anspruch auf KU und noch mindestens 1 Jahr auf BU, da das Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Arbeitet Deine DEF?

Deine Schulden sind alle privatbedingt. Soetwas findet keine Berücksichtigung wenn es hart auf hart kommt.

Es wäre daher gut, wenn Du Dich ohne Titel mit der KM auf eine Summe einigen könntest, OHNE das Dritte hier involviert werden. Das würde Dir die Möglichkeiten bieten, Deine anderen Verbindlichkeiten noch bedienen zu können.

Ich würde Dir dringend empfehlen, mal eine Schuldenberatungsstelle bei Caritas etc. aufzusuchen. Bei Dir besteht durch die Trennung die Gefahr der Überschuldung. Gruß Ingo

Unsere Unterhaltsexperten schauen da sicher noch mal drauf.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2017 21:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für die 2jährige Tochter besteht seitens der KM Anspruch auf BU, allerdings ist Dein Selbstbehalt in diesem Fall 1200 Euro.

Wenn die KM des 13jährigen keinen Unterhalt zahlt, dann bist Du zu Barunterhalt für beide Kinder (13 und 2 verpflichtet). Beide Kinder sind minderjährig und ihre Ansprüche deshalb gleichwertig.

Von Deinem Einkommen (monatliches Einkommen plus ggf. Steuererstattung, Weihachtsgeld/Urlaubsgeld umgelegt auf 1 Monat) kannst Du Riester als Altersvorsorge (40 Euro) und Fahrtkosten für 50 km (Hin- und Rückfahrt) geltend machen, in aller Regel 30 Cent für die ersten 30 km, danach 20 Cent für die restlichen 20km, abziehen.
Das ergibt Dein bereinigtes Einkommen. Jetzt ist der Unterhalt der Kinder gemäß DDT zu bestimmen.  Du hast 3 unterhaltsberechtigte Personen (Kinder + Mutter des 2j.), deshalb eine Stufe runter und es ergeben sich als Zahlbeträge: 246 Euro für das 2j. und 364 Euro für den 13j., in Summe 610 Euro.
Für BU ist praktisch nichts mehr da.

Ist die KM nicht mehr unterhaltsberechtigt geht es eine Stufe hoch und die Zahlbeträge wären: 264 Euro bzw. 387 Euro, in Summe 651 Euro. Jetzt wäre zu prüfen ob der Kontrollbetrag der DDT unterschritten wird, Dir also weniger als 1180 Euro bleiben, wenn ja geht es wieder eine Stufe runter.

Falls Du für Deinen Sohn UHV bekommst, verringert sich der Unterhaltsanspruch Deines Sohnes um diese 270 Euro: 387 Euro minus 270 Euro = 117 Euro und der Unterhalt für das 2j. Kind ist 264 Euro.
Jetzt ist aber Raum für BU, da Dir mehr als 1200 Euro verbleiben. Mit dem 3. Geburtstag der Tochter entfällt der Anspruch auf BU seitens der KM.

Der Unterhalt für den Sohn verbleibt Dir, der UHV wird aber in der Weise angerechnet, dass Du dadurch weniger Unterhalt für den Sohn aufbringen musst.

Insgesamt: Unterhalt für die Tochter 246 Euro für die Tochter, fast kein BU, solange der Sohn kein UHV bekommt.  Bekommt die KM keinen BU mehr, dann sind es für die Tochter 264 Euro.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll der KM anzubieten 264 Euro für die Tochter zu zahlen und keinen BU.

Deine Kredite wirken sich in keiner Weise mindernd auf die Unterhaltspflicht aus.
Außerdem sehe ich nicht wie Du die zusätzlichen 670 Euro aufbringen willst. Bei Deinem Einkommen sind 930 Euro eigentlich eine zu hohe Belastung. Kannst Du die Raten bei der Bank verringern? Eine Schuldnerberatung wäre dringend angeraten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2017 15:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachtrag: Kindergartenkosten (ohne Essengeld) sind Mehrbedarf und gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu bezahlen, dabei kannst Du Deine Unterhaltsverpflichtungen aber vorher abziehen.
Wird trotzdem nicht einfach.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2017 15:56