Hallo zusammen, habe ca. 2200€ netto. Zahle 664€ an EX und 270€ an das erste Kind.
Jetzt ist meine neue LG schwanger,kann ich irgendwie den mehrafwand für erstaustattung neues Kind abziehen?
Was ist mit unterhalt wie würden wir am besten fahren gegen die EX? Zusammen wohnen?, getrennt wohnen?,heiraten?.
Würde mich sehr freuen wenn sich jemand auskennt.
LG
Hallo zusammen, habe ca. 2200€ netto. Zahle 664€ an EX und 270€ an das erste Kind.
Jetzt ist meine neue LG schwanger,kann ich irgendwie den mehraufwand für erstaustattung neues Kind abziehen?
Was ist mit unterhalt wie würden wir am besten fahren gegen die EX? Zusammen wohnen?, getrennt wohnen?,heiraten?.
Würde mich sehr freuen wenn sich jemand auskennt.
LG
Hallo Tochter ist wird im November acht und ist ind der zweiten Grundschulklasse.
Mein RA sagt EX muss nicht arbeiten.
Habe gelesen Eine halbe stelle ist zumutbar wenn das Kind 8 Jahre alt ist.
Gibt es Urteile darüber?
Hallo "Arme Sau",
habe die Themen zusammengeführt. Sonst verlöre sich die Diskussion!
Guß, Uli
Vielen Dank fuers zusammenlegen!
Bin neu hier und freue mich das ich nicht alleine bin.
Hätte nie gedacht wie schnell mann zum Sozialfall werden kann.
Was ist mit unterhalt wie würden wir am besten fahren gegen die EX? Zusammen wohnen?, getrennt wohnen?,heiraten?
Am besten fährt man, wenn man dafür ist, nicht dagegen. Also dafür, dass es auch Deinem ersten Kind weiter gut geht. Deine Ex ist ganz sicher auch dafür und wird schon ganz alleine merken, dass sie sich nicht mehr auf dem Unterhalt ausruhen kann, wenn Du ein zweites Kind hast.
Ausserdem hast Du Recht mit der Erwerbsobliegenheit, und sowas steht in den Unterhaltsleiitlinien, z.B. beim OLG Frankfurt:
"Bei Kindesbetreuung besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des berechtigt betreuenden Ehegatten, bevor das jüngste Kind in die dritte Grundschulklasse kommt. Ab Beginn der dritten Grundschulklasse bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des jüngsten Kindes besteht in der Regel eine Obliegenheit zur teilweisen, danach zur vollen Erwerbstätigkeit. "
Ob sich dann mit der Geburt Deines zweiten Kindes das Thema EU erledigt hat oder es nur weniger wird, hängt davon ab, ob und wann die Unterhaltsreform kommt und was da genau drin steht. Nach der geltenden Rechtslage ist EX noch vorrangig berechtigt und daran ändert auch eine neue Ehe nichts, aber genau das wird sich mit Sicherheit ändern.
Wegen dem Unterhaltsrecht zu heiraten ist mindestens so romantisch wie wegen der Steuer, wobei die Steuer Euch mit Sicherheit was bringt, beim Unterhaltsrecht ist das noch nicht klar. Im ursprünglichen Entwurf der Reform waren alle kinderbetreuenden Mütter gleichgestellt, dann hatte die CSU wieder ein Ehe-Privileg da reingeboxt und dann hat das Bundesverfassungsgericht alles vom Tisch gewischt. Es bleibt also spannend.
Zusammenziehen von monetären Gesichtspunkten abhängig machen ist genauso romantisch, aber leider gibt es solche Gesichtspunkte. Z.B. beim ALG-II. Es gab sie beim Erziehungsgeld, beim Elterngeld glaubich nicht mehr.
Und das ganze ist natürlich gekoppelt: wenn Euch die Unterhaltsreform "rettet", ist ALG-II kein Thema mehr usw.
Also kann ich nur raten, wartet eunfach mal ab...
Hallo Pappasorglos,
ich habe kein problem mit dem unterhalt für mein erstes Kind.
Bin schon seit drei Jahren getrennt und zahle der Ex und ihrem Freund ( der seit den drei Jaheren natürlich nicht bei ihr wohnt) meinen obolus damit sie ein sorgenfreies leben haben.
Durch die hohen Anwaltskosten bin ich in die Finanziele notlage geraten und suche nun nach möglichkeiten sie so kurz wie möglich zu halten damit sie endlich arbeiten geht.
suche nun nach möglichkeiten sie so kurz wie möglich zu halten damit sie endlich arbeiten geht.
Na da war das zweite Kind ja ein Volltreffer 🙂
Habe es erst vor ein paar stunden erfahren
Ist mit einen wunderbaren frau.
Aber wie soll das gehen mit den altlasten?
Fühle mich als hätte ich den strick schon um den hals.
Noch einen schönen abend