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unterhalt bei Internatsunterbringung

 
(@mareblu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, mein Name ist Enzo.
Ich bin Vater von 3 Kinder, 5,11 und 13 Jahre alt (2 Buben und eine Tocheter). Ich zahle Unterhalt an die Mutter (reiche Frau): Stufe 5, 1051 € monatlich. Die Kinder kommen zu mir jedes zweites Wochenende (von Freitag bis Montag). Dazu seit 4 Jahren mein kleinen Sohn  jeden Montag und den grösten jeden Donnerstag. Die Schulferien sind mit der Mama geteilt. Ab September/Oktober werden die Buben jeweils 6 und 12 und ich werde 1182€ bezhalen. Wenn ich die Miete für meine Wohnung (zweite Zuhause für die Kinder) dazu rechne wird mir im Herbst 770 € monatlich bleiben. Diese Woche habe ich erfahren, dass mein 11 Jährige Sohn (der hat schon seit einem Jahr den Wunsch geusert  mir viel mehr Umgang zu haben, aber die Mama hat ihm/mir es nicht erlaubt) ab September ins Internat gehen muss. Mir ist nichts gefragt worden nur komuniziert (ich habe leider keine Sorgerecht).
Das Internat kostet 1800€ monatlich. Kann die Mutter von mir ein Teil von den Kosten verlangen und mich ruinieren?

vieln dank
enzo

Betreff präzisiert

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2012 23:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Warum ist eine Internatsunterbringung notwendig? Bei 1800€ monatlich handelt es sich zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein privat geführtes Internat. Was also ist die Notwendigkeit dieser Art der Unterbringung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2012 23:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

hast Du Unterhaltstitel? Du zahlst jetzt schon mehr, als Du müsstest, da Dein Selbstbehalt 950 Euro beträgt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 01:53
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Der ganze Kindesunterhalt stimmt vorne und hinten nicht.

Stufe 5 und es bleibt nur Mindestbehalt passt gar nicht zusammen. Stufe 5 mit 3 Kindern bedeutet du hast mindestens 3101 EUR bereinigtes Netto. Zudem besteht in der Stufe ein Bedarfskontrollbetrag von 1350 EUR der dir bleiben muss.

Hast du das?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 10:20
(@mareblu)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Antwort.

Ich habe noch eine Frage: Muss ich mit meinem Bedarfskontrollbedarf (1350 €) auch die Miete von meiner Wohnung (zweites Zuhause für die Kinder) zahlen?

Danke nochmal

enzo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2012 17:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, die Miete ist in deinem SB enthalten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 18:05