So tun als ob ich 9800 verdienen würde? Uninteressant, siehe anderer Thread, wo steht, dass niemand soviel Unterhalt zahlen muss,dass er selbst bedürftigt wird!
Wenn man das selbst verschuldet schon. Finde ich auch richtig, wer soll denn dann für deine Familie aufkommen? Ich etwa? Weil Du keinen Bock mehr hast mit 49 zu arbeiten. Nenene, so nicht.
Moin,
Wenn man das selbst verschuldet schon.
Wobei man dazu sagen sollte: Ob das selbst verschuldet ist oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall auch ein Richter ...
... das kann für den Betroffenen zu erstaunlichen Ergebnissen führen.
Gruß
United
Hallo,
nein, ein Gericht kann dich nicht zwingen arbeiten zu gehen. Allerdings kann ein Gericht festlegen, dass du einkommenstechnisch so gestellt wärst wie vor der Frühpension.
Sprich, das Gericht sagt, er kann 9800 € monatlich netto erzielen. Von diesem Einkommen (fiktiv) plus geldwerter Vorteil Haus wird dann der Kindesunterhalt plus evtl. Unterhalt für die KM berechnet.
Das du aber nur 2.300 € monatlich an Einkommen hast interessiert dann niemanden.
Ist möglich, du musst dich dann vor Gericht dagegen wehren und deinen Anwalt selbst zahlen. Deine Ehefrau bekommt im Zweifelsfall Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung - sprich sie muss ihren Anwalt und die Gerichtskosten nicht zahlen. Die Kosten gehen nach Streitwert (Einkommenx12).
Sophie
Wenn man das selbst verschuldet schon. Finde ich auch richtig, wer soll denn dann für deine Familie aufkommen? Ich etwa? Weil Du keinen Bock mehr hast mit 49 zu arbeiten. Nenene, so nicht.
Wie kommst Du auf 49?
Ich bin weder jetzt noch in 2 Jahren 49 sondern älter.
Wie gesagt, ich kann auch mit meiner Pension meine Kinder unterhalten. Und die Frau kann arbeiten gehen.
Keine Sorge, Du musst da nichts bezahlen.
Btw. Das mit dem fiktiven Einkommen kannte ich nicht. Ich muss aber sagen, dass das der größte Schwachsinn ist denn ich je gehört habe. Wie wärs mit der Realität ???
Willkommen im Familienrecht.
Laut Profil ist er 47 Jahre alt.
Willkommen im Familienrecht.
Laut Profil ist er 47 Jahre alt.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass ich da mein tatsächliches Geb. Datum angegeben habe ??
Was kommt als nächstes ? Dass mein Nachname Pmh ist ?
Dann stimmen die Gehaltszahlen genausowenig.
Auch wenn ich gerne sehen würde, wie sich dieses Thema entwickelt, irgendwie passt nichts zusammen.
Und für jemanden, der 9.800 Netto verdient tust du dich mit den Basics und eigener Recherche reichlich schwer.
Darf ich fragen was du beruflich machst?
Hallo,
wir können nur aufgrund deiner angegebenen Daten sagen was kommen könnte.
Und das jemand 47 Jahre und zwei kleine Kinder hat liegt schon locker im Bereich des möglichen.
Wenn du natürlich 61 Jahre bist und die Rente mit 63 in Anspruch nehmen willst, sind das ganz andere Voraussetzungen als wenn man mit 49 freiwillig in die Frühpension geht.
Sophie
Dann stimmen die Gehaltszahlen genausowenig.
Auch wenn ich gerne sehen würde, wie sich dieses Thema entwickelt, irgendwie passt nichts zusammen.
Und für jemanden, der 9.800 Netto verdient tust du dich mit den Basics und eigener Recherche reichlich schwer.Darf ich fragen was du beruflich machst?
Auch wenn das reine Provokation ohne jeden Inhalt für mich ist, will ich trotzdem auf einen Punkt eingehen. Recherche. Schonmal selbst versucht, irgendetwas Sinnvolles zu der ganzen Thematik mit Google zu finden ? Und über die hunderte von Seiten mit zum Teil widersprüchlichen Infos gestolpert ?
Ausgangspunkt meines Threads hier war ein Kommentar eines Freundes: "Wenn DU dich scheiden lässt, wirst du finanziell ruiniert!"
Ich wollte einfach wissen ob das stimmt. Und ja, wahrscheinlich stimmt das. In der jetzigen Situation Halbierung meines Einkommens. Im Fall der sowieso geplanten Frühpensionierung Existenzminimum. Und in beiden Fällen Verlust meines Hauses.
Moin,
also wenn ich 9.800,- € pro Monat verdienen würde, würde ich mein Scheidungsvorhaben weder von Tante Google noch von diesem - von mir sehr geschätzten - Forum abhängig machen, sondern einen Anwalt konsultieren.
Aber der TO ist wahrscheinlich weder 47 noch 49 Jahre alt, sondern 22 und die 9.800,- € sind sein Jahreseinkommen als Geflügelgeschlechtsbestimmer 🙂
Nix für ungut, aber hier passt wirklich nicht eine einzige Aussage zur anderen.
LG,
LD
Hallo,
wir können nur aufgrund deiner angegebenen Daten sagen was kommen könnte.
Und das jemand 47 Jahre und zwei kleine Kinder hat liegt schon locker im Bereich des möglichen.Wenn du natürlich 61 Jahre bist und die Rente mit 63 in Anspruch nehmen willst, sind das ganz andere Voraussetzungen als wenn man mit 49 freiwillig in die Frühpension geht.
Sophie
Das Alter des Vaters und Exmanns spielt doch bei der Berechnung des Unterhalts keine Rolle. Zumindest habe ich dergleichen noch nie gelesen.
Moin,
also wenn ich 9.800,- € pro Monat verdienen würde, würde ich mein Scheidungsvorhaben weder von Tante Google noch von diesem - von mir sehr geschätzten - Forum abhängig machen, sondern einen Anwalt konsultieren.
Aber der TO ist wahrscheinlich weder 47 noch 49 Jahre alt, sondern 22 und die 9.800,- € sind sein Jahreseinkommen als Geflügelgeschlechtsbestimmer 🙂
Nix für ungut, aber hier passt wirklich nicht eine einzige Aussage zur anderen.
LG,
LD
Schon klar, dass für Dich nichts zusammen passt.
Du hast ja nichtmal verstanden, dass ICH garkein Scheidungsvorhaben habe sondern meine Frau.
Hallo,
wenn ich die Sache insgesamt betrachte, dann bist Du selbständig tätig, d.h. Dein Einkommen schwankt. Keiner wird erwarten, dass Du ständig ein so hohes Einkommen hast, aber 2300 Euro sind bezogen auf 9800 Euro eben doch etwas wenig, wenn Dein Einkommen und damit Dein Arbeitsaufwand sinkt, kann Deine Ex dann zwar auch gegen die Wand springen, aber es kann keiner Unmögliches verlangen und wenn eben "nur" 4 900 rumkommen, dann ist das eben so.
Trennungsunterhalt wird nur während der Trennung gezahlt, danach wäre es nachehelicher Unterhalt. Das größte Problem sehe ich darin, dass Deine Ex Unterhalt aufgrund von Krankheit fordern könnte. Trotzdem spielt die Dauer der Ehe auch eine Rolle. KU wäre dann zwar immer noch hoch, aber der nacheheliche Unterhalt sollte normalerweise (siehe vorher) nach endlicher Zeit auf Null gesunken sein. Aus meiner Sicht ist das eine reale Einschätzung der Situation.
VG Susi
Du hast ja nichtmal verstanden, dass ICH garkein Scheidungsvorhaben habe sondern meine Frau.
Ah ja:
Ausgangspunkt meines Threads hier war ein Kommentar eines Freundes: "Wenn DU dich scheiden lässt, wirst du finanziell ruiniert!"
Ist schon klar.......
Ah ja:
Ist schon klar.......
Du hast es wirklich nicht verstanden. Diese DU bedeutet " sojemand wie Du, der soviel Geld verdient"
Außerdem hab ich hier und vor allem in meinem ersten Thread deutlich gemacht, dass das Trennungsvorhaben von ihr ausgeht.
Kriegt euch mal wieder ein.
Ob seine Angaben im Detail stimmen oder nicht, kann uns völlig wurscht sein.
Im Zweifelsfall stimmen dann eben auch die Antworten nicht, wovon dann nicht wir, sondern nur der TO einen Nachteil hätte.
Ärgerlich wird es nur, wenn die Angaben widersprüchlich werden und wir mit jedem neuen Klecks, wieder von vorne anfangen müssen.
Insofern sorge bitte dafür, dass deine Story zumindest schlüssig bleibt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kriegt euch mal wieder ein.
Ob seine Angaben im Detail stimmen oder nicht, kann uns völlig wurscht sein.
Im Zweifelsfall stimmen dann eben auch die Antworten nicht, wovon dann nicht wir, sondern nur der TO einen Nachteil hätte.
So siehts aus.
Es ist grundsätzlich ein Problem ein Einkommen, vor allem in der Höhe, zu kommunizieren. Da kommt Neid auf und der Verstand setzt aus. Aber die Frage kann man leider nicht diskutieren ohne konkret zu werden.
Das Interessanteste für meinen Fall hat mir eigentlich ein Kollege erzählt. Der meinte, dass ich auch alles frei mit meiner Frau aushandeln kann. Der Unterhalt werde nämlich nur auf Antrag entschieden. Dh, wenn meine Frau und ich uns einigen können falls es doch mal soweit kommen sollte, gibt es zumindest in dem Punkt keine richterliche Entscheidung. Das war eine wichtige Info für mich. Also ist Kooperation auf beiden Seiten das Zauberwort.
Moin PMH21
Du sagst es. Selbstverständlich wird kein Gericht aktiv, wenn es nicht aufgefordert wird. Und sobald Du unbd KM euch einigen und eben keiner von beiden das Gericht anrufen wird, wird dieses bezüglich dieses Themas nicht aktiv. Nur - das dürfte doch auch logisch sein.
Also ist Kooperation auf beiden Seiten das Zauberwort.
10? Nein 100? Nein 1000 Punkte für den Kandidaten. :3ertralala:
Im ernst. Selbstverständlich ist eine private Einigung besser als alles andere. Dürfte aus dem Selbstverständnis wohl klar sein. Frage: Bist Du auch dazu bereit, auf gleicher Höhe eine solche zu treffen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
auf Augenhöhe heisst aber eine faire Vereinbarung zu treffen. Das heisst nicht das einer alles bekommt und der andere nichts.
Das musste mein Ex beim Zugewinnausgleich schmerzlich feststellen. Nach seiner Rechnung hätte ich ihm sogar noch Geld geben müssen, obwohl er das Haus übernehmen wollte. Nachdem da keine Einigung möglich war, obwohl ich ihm vorgeschlagen hatte, die mir zustehende Summe über seiner Lebensversicherung abzudecken, so dass ich dieses Geld erst in damals 10 Jahren erhalten hätte, damit er nicht über Gebühr belastet wird. Das einzige was ich wollte war ein Vertrag darüber und die Bestätigung der Versicherung, dass ich unwiderruflich in den Vertrag als Begünstigte eingetragen worden sei und den jährlichen Überweisungsbeleg.
Nachdem das nicht möglich war habe ich dann schlussendlich den Zugewinn eingeklagt, einklagen müssen. Das Gericht ist exakt meiner Auffassung gefolgt. Allerdings musste er dann den Zugewinn nach dem Urteil überweisen und konnte nicht warten bis seine große Lebensversicherung ausgezahlt wurde.
Hätte er einfacher und finanziell bequemer haben können, wollte er aber nicht.
Und das ist das Problem mit der Augenhöhe. Bist du bereit das was wird ist zu klären, so dass beide eine vernünftige Lösung bekommen oder nicht? Wenn nicht, dann ist es keine vernünftige Lösung und deine Frau wird das durch Gerichte klären lassen und das ist - sofern deine Zahlen im Ansatz stimmen - sehr teuer und sorgt für kein gutes Verhältnis untereinander. Und ihr werdet durch eure Kinder noch lange Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf haben, so dass ein schlechtes Verhältnis der Eltern untereinander Konflitkpotential bedeutet.
Sophie
Und diese Einigung darf nicht zu Lasten Dritter gehen. D.h., wird Deine Frau durch die Einigung bedürftig, und fiele den sozialen Kassen zur Last, würde die Einigung gekippt werden.
Deshalb wäre eine Zahlung, die den dreien zum Leben reicht und die den Anteil EU sukzessive abschmelzt, eine richtige Lösung. Dabei sollte bedacht werden, wieviel Betreuungsleistung du selbst erbringst und wie die Fremdbetreuungsmöglichkeiten tatsächlich vorhanden sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."